Antrag der AfD-Fraktion: Hamburger Maß
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.Januar 2020 wurde durch eine Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über das "Hamburger Maß" berichtet, zugrunde liegt ein Senatsbeschluss vom 12.September 2019.
Ziel des Ganzen ist, künftig eine dichtere Bebauung in Hamburg vorzunehmen, die Obergrenze, welche in §17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert ist, soll zukünftig der Regelfall sein. Es ist von "Stapelung von Wohnraum" die Rede, und von "Mehr Stadt in der Stadt".
Erreicht werden soll dies durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, Bau von Geschosswohnungen soll Vorrang vor Bau von Eigenheimen haben, auch in städtischen Randlagen soll eine höhere bauliche Dichte durchgesetzt werden, Gewerbenutzungen sollen künftig mehr in die Höhe gehen, und künftig sollen keine reinen Wohngebiet mehr ausgewiesen werden.
Das Zauberwort heißt "urbane Gebiete". Erreicht wird damit eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,8.
Insbesondere im Fokus: die"Äussere Stadt", laut Papier geprägt von kleinteiligen und lockeren Siedlungen sowie Wohnsiedlungen aus den 1960er und 1970er Jahren. Hier wird viel Potenzial für Verdichtungen gesehen, insbesondere entlang von "Magistralen" und Hauptverkehrsstrassen.
Sollte das "Hamburger Maß" für Bauvorhaben im Bezirk Harburg tatsächlich die alleinige Richtschnur sein, ist eine Überforderung zu befürchten, insbesondere was die Infrastruktur anbelangt (Kitas, Schulen, ÖPNV und ähnliches).
Die Bezirksversammlung beschließt, das Bezirksamt bzw. die zuständige Fachbehörde aufzufordern, das "Hamburger Maß" in der Erstellung von Bebauungsplänen nicht zum Regelverfahren zu erklären, sondern wie bisher jeden Einzelfall sorgfältig zu betrachten und weiterhin individuelle Bebauungsformen zuzulassen.