Antrag CDU betr. Zukunft Soziale Einrichtungen in Süderelbe
Die Bundesregierung hat schon bei Einbringung des Bundeshaushalts 2023 am 1. Juli 2022 beschlossen, Leistungen zur Eingliederung gemäß § 16i SGB II erheblich zu kürzen. Dieses bedeutet, dass nicht nur Träger, die im sozialen Bereich langjährig tätig sind, ihre Angebote reduzieren müssen, sondern auch dass neu geschaffene Angebote ggf. nicht fortgeführt werden können. Insoweit sind im Süderelbegebiet das Sozialkaufhaus im SEZ, die Schreibwerkstatt in der Bahnhofstraße und das Nachhaltigkeitsprojekt betroffen. Nach bisher vorliegenden Informationen müssen diese Angebote, da den Trägern entsprechende Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen, zum 31.01.2024 beendet werden.
Es handelt sich dabei um Angebote, die erst in jüngster Zeit zur Verbesserung der sozialen Situation eingerichtet worden sind.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei allen zuständigen Stellen nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Angebote Sozialkaufhaus im SEZ, Schreibwerkstatt in der Bahnhofstraße und das Nachhaltigkeitsprojekt erhalten bleiben und fortgeführt werden können.
Sofern die Regierungskoalition in Berlin dabei bleibt, die beschlossenen Kürzungen beizubehalten, möge die Bezirksamtsleiterin prüfen, inwieweit die Bereitstellung von Mitteln aus dem Hamburger Haushalt oder aus bezirklichen Töpfen in Frage kommt und sich ggf. für die Bereitstellung einsetzen.
Hamburg, am 06.09.2023