Antrag CDU betr. Wohnwagenanhänger auf öffentlichen Stellplätzen
Seit geraumer Zeit wird von Anliegern in verschiedenen Wohnquartieren Klage darüber geführt, dass insbesondere am Fahrbahnrand vorhandene öffentliche Stellflächen dadurch zweckentfremdet genutzt werden, dass in erheblichem Umfang Wohnwagenanhänger und andere Anhänger über Wochen und Monate abgestellt werden. Dieses bezieht sich u.a. auch darauf, dass größere Schiffe am Fahrbahnrand gesichert abgestellt werden, jedoch keine ausreichende Sicherung für spielende Kinder vorgenommen wird.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge unter Hinzuziehung der zuständigen polizeilichen Dienststellen im Fachausschuss Mobilität und Inneres darüber berichten, in welchem Umfang festgestellt worden ist, dass Anhänger, insbesondere Wohnwagenanhänger, Bauanhänger und Schiffsanhänger in Wohngebieten am Fahrbahnrand abgestellt worden sind und es über geraume Zeit nicht zu irgendwelchen Bewegungen kommt.
Der Bericht soll sich darauf erstrecken, in welchem Umfang ggf. kurzfristig das Abstellen derartiger Fahrzeuge möglich ist und was im Falle von Beschwerden seitens Bezirksamt und Polizei unternommen wird, um die Störungen zu unterbinden und insbesondere an vielen Stellen dringend notwendige Stellplätze im öffentlichen Grund wieder ordnungsgemäß nutzen zu können.
Es ist im Einzelnen darzustellen, ob und in welchem Umfang Zwangsmaßnahmen getroffen werden mussten und wie viele derartige Verfahren eingeleitet worden sind.
Hamburg, am 07.09.2023