21-0623

Antrag CDU betr. Widerrechtliches Radfahren auf dem Harburger Rathausplatz

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2020
15.09.2020
24.03.2020
Sachverhalt

Der Harburger Rathausplatz ist eine öffentliche Grünanlage, auf der das Radfahren ausdrücklich nicht erlaubt ist. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Behinderungen und Beeinträchtigungen von Fußgängern, insbesondere älteren Menschen und Behinderten sowie Kindern, durch unzulässiges Radfahren.

Darüber hinaus ist nunmehr sogar die Verwaltung dafür öffentlich kritisiert worden, dass Radfahrer und Mountainbiker auf der Fläche gestürzt und zu Schaden gekommen sind. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung möge gegebenenfalls gemeinsam mit der Polizei dafür Sorge tragen, dass das Radfahrverbot auf der Fläche des Harburger Rathausplatzes eingehalten wird, damit der attraktive Platz im Harburger Innenstadtbereich entsprechend seiner Bestimmung für Freizeit und Erholung weitestgehend ungestört zur Verfügung steht.

Gegebenenfalls möge auch in geeigneter Weise das Radfahrverbot nochmals bekannt gemacht werden.

Hamburg, am 04.03.2020

Ralf-Dieter Fischer                                        Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender                                    Brit-Meike Fischer-Pinz