Antrag CDU betr. Widerrechtliches Radfahren auf dem Harburger Rathausplatz
Der Harburger Rathausplatz ist eine öffentliche Grünanlage, auf der das Radfahren ausdrücklich nicht erlaubt ist. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Behinderungen und Beeinträchtigungen von Fußgängern, insbesondere älteren Menschen und Behinderten sowie Kindern, durch unzulässiges Radfahren.
Darüber hinaus ist nunmehr sogar die Verwaltung dafür öffentlich kritisiert worden, dass Radfahrer und Mountainbiker auf der Fläche gestürzt und zu Schaden gekommen sind.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge gegebenenfalls gemeinsam mit der Polizei dafür Sorge tragen, dass das Radfahrverbot auf der Fläche des Harburger Rathausplatzes eingehalten wird, damit der attraktive Platz im Harburger Innenstadtbereich entsprechend seiner Bestimmung für Freizeit und Erholung weitestgehend ungestört zur Verfügung steht.
Gegebenenfalls möge auch in geeigneter Weise das Radfahrverbot nochmals bekannt gemacht werden.
Hamburg, am 04.03.2020
Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz