Antrag CDU betr. Sicherheit von älteren Menschen im öffentlichen Verkehrsraum - sichere und hindernisfreie Fußverkehrsanlagen (Gehwege)
Letzte Beratung: 13.01.2022 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4
Im Rahmen der umfassenden Diskussionen über Neuaufteilung von Verkehrsraum und insbesondere Verbesserung der Situation von Radfahrern im Straßenverkehr werden die Sicherheitsbedürfnisse von älteren Menschen überwiegend als Fußgänger nicht hinreichend beachtet. Dieses gilt offenbar auch für Neuplanungen und Realisierung von Verkehrseinrichtungen.
Zu dieser Thematik hat der Landesseniorenbeirat Hamburg ein umfassendes Positionspapier entwickelt, welches zahlreiche Eckpunkte und Empfehlungen enthält.
Die Verbesserung der Situation von älteren Menschen im öffentlichen Straßenverkehr sollte eine ständige Aufgabe und Verpflichtung der Bezirksverwaltung sein.
Die Bezirksversammlung Harburg beschließt:
1. Bei der Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraums und Neubaumaßnahmen
sind die Belange älterer Menschen zukünftig vorrangig zu beachten.
2. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bei jeder zukünftigen Maßnahme im
Einzelnen auch darzustellen, wie die Interessen älterer Menschen angemessen
berücksichtigt sind.
3. In diesem Zusammenhang sind nachfolgende Eckpunkte und Empfehlungen je-
weils ausreichend zu berücksichtigen:
a) Fußwege müssen barrierefrei, gut einsehbar sowie sicher und angstfrei be-
gehbar sein.
b) Fußwege müssen grundsätzlich durchgehend ausreichend beleuchtet werden.
Insoweit müssen Schattenbildungen und Dunkelfelder vermieden werden. Die
Beleuchtung sollte jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Vor-
handene Anlagen sind, soweit dieses noch nicht der Fall ist, zügig umzuge-
stalten. Dabei sind auch intelligente Beleuchtungssteuerungen anzustreben.
c) Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist es besonders wichtig, dass
Straßen und Plätze übersichtlich gegliedert sind. Ausreichende Bewegungs-
flächen für Rollstuhlfahrer und eine Optimierung der Orientierungshilfen, z.B.
durch Absenkung von Übergängen, Einbindung von taktilen Kontrasten und
visuellen Hilfen sind dabei Grundvoraussetzung. Durch bauliche Maßnahmen
sind vorhandene Flächen entsprechend anzupassen oder bei Neuplanungen
zwingend vorzusehen.
d) Ruheplätze und Verweilzonen sind unerlässliche Bestandteile von Fußgänger-
verkehrsanlagen. Das Vorhandensein von öffentlichen Sitzgelegenheiten ist
für jede Personengruppe, besonders aber für ältere und mobilitätseinge-
schränkte Menschen von außerordentlicher Bedeutung. Das Aufstellen und
Pflegen von ausreichenden und seniorengerechten Sitzgelegenheiten auf
Fußwegen und in öffentlichen Verweilzonen sollte zukünftig im Bezirk selbst-
verständlicher Standard werden.
e) Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Verwaltungsdienststellen müssen
die Gehwege so gestaltet werden, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet
werden kann. Dieser Zustand muss regelmäßig kontrolliert werden. Stolper-
fallen durch Baumwurzeln, defekte oder unebene Gehwegplatten usw. sind
zügig zu beseitigen. Soweit derzeit noch Warn- und Hinweisschilder der Ver-
waltung angebracht sind, müssen diese durch Abstellung der angezeigten
Mängel alsbald beseitigt werden.
f) Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum muss die Betriebssicher-
heit gewährleistet bleiben. Sofern durch Baumaßnahmen die Nutzbarkeit
von Fußwegen eingeschränkt wird, sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die
eine Behinderung so gering wie möglich halten und weite Umwege für
Senioren und behinderte Menschen vermeiden.
g) Gehwege sind in einem regelmäßigen Abstand zu reinigen. Streupflichten
sowie Laub- und Schneeräumungen müssen schnellstmöglich durchgeführt
werden, um jeweils eine sichere Nutzung der Gehwege zu gewährleisten.
h) Einengungen von Gehwegen durch Schilder und Bepflanzungen, Masten,
Fahrradständer, Abfallkörben, Laternen, Parkuhren, Poller, Pflanzenkübel,
Auslagen von Geschäften und Gastronomie sind weitestgehend einzu-
schränken.
i) Das genehmigte Parken auf Gehwegen darf nur dort eingerichtet werden,
wo ausreichend Bewegungsfreiheit für Fußwegnutzer vorhanden ist. Dabei
sind Sichteinschränkungen generell zu vermeiden.
j) Ungenehmigtes Parken auf Gehwegen zerstört häufig den Unterbau und
führt zu Stolperfallen und hohen Beseitigungskosten. Festgestellte Schäden
sind schnellstmöglich zu beseitigen und vorrangig durch vorbeugende Maß-
nahmen zu vermeiden.
k) Lichtsignalanlagen und sonstige gekennzeichnete Überwege bedeuten für
jeden Fußwegnutzer häufig lange Wartezeiten und Umwege. Bei Signalan-
lagen sollte die Wartezeit für Fußwegnutzer möglichst kurz gehalten werden,
um die Akzeptanz der Überwege zu erhöhen. Dabei sind auch die Grün-
phasen für mobilitätseingeschränkte Menschen so zu gestalten, dass ein
sicheres Überqueren gewährleistet ist.
4. Sofern die vorgenannten Eckpunkte und Empfehlungen auch die Mitarbeit von
nicht bezirklichen Dienststellen, wie Polizei und anderen Fachbehörden, erfor-
dert, sind durch das Bezirksamt diese Stellen frühzeitig jeweils einzubeziehen.
Hamburg, am 05.02.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Rainer Bliefernicht
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