21-0551

Antrag CDU betr. Sicherheit von älteren Menschen im öffentlichen Verkehrsraum - sichere und hindernisfreie Fußverkehrsanlagen (Gehwege)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.01.2022
25.02.2020
Sachverhalt

Im Rahmen der umfassenden Diskussionen über Neuaufteilung von Verkehrsraum und insbesondere Verbesserung der Situation von Radfahrern im Straßenverkehr werden die Sicherheitsbedürfnisse von älteren Menschen überwiegend als Fußgänger nicht hinreichend beachtet. Dieses gilt offenbar auch für Neuplanungen und Realisierung von Verkehrseinrichtungen. 

Zu dieser Thematik hat der Landesseniorenbeirat Hamburg ein umfassendes Positionspapier entwickelt, welches zahlreiche Eckpunkte und Empfehlungen enthält. 

Die Verbesserung der Situation von älteren Menschen im öffentlichen Straßenverkehr sollte eine ständige Aufgabe und Verpflichtung der Bezirksverwaltung sein.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Harburg beschließt:

 

1. Bei der Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraums und Neubaumaßnahmen
    sind die Belange älterer Menschen zukünftig vorrangig zu beachten.

 

2. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bei jeder zukünftigen Maßnahme im 
    Einzelnen auch darzustellen, wie die Interessen älterer Menschen angemessen
    berücksichtigt sind. 

 

3. In diesem Zusammenhang sind nachfolgende Eckpunkte und Empfehlungen je-
    weils ausreichend zu berücksichtigen:
    a) Fußwege müssen barrierefrei, gut einsehbar sowie sicher und angstfrei be-
        gehbar sein.
    b) Fußwege müssen grundsätzlich durchgehend ausreichend beleuchtet werden.
        Insoweit müssen Schattenbildungen und Dunkelfelder vermieden werden. Die
        Beleuchtung sollte jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Vor-
        handene Anlagen sind, soweit dieses noch nicht der Fall ist, zügig umzuge-
        stalten. Dabei sind auch intelligente Beleuchtungssteuerungen anzustreben.
    c) Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist es besonders wichtig, dass 
        Straßen und Plätze übersichtlich gegliedert sind. Ausreichende Bewegungs-
        flächen für Rollstuhlfahrer und eine Optimierung der Orientierungshilfen, z.B.
        durch Absenkung von Übergängen, Einbindung von taktilen Kontrasten und 
        visuellen Hilfen sind dabei Grundvoraussetzung. Durch bauliche Maßnahmen
        sind vorhandene Flächen entsprechend anzupassen oder bei Neuplanungen
        zwingend vorzusehen.
    d) Ruheplätze und Verweilzonen sind unerlässliche Bestandteile von Fußgänger-
        verkehrsanlagen. Das Vorhandensein von öffentlichen Sitzgelegenheiten ist
        für jede Personengruppe, besonders aber für ältere und mobilitätseinge-
        schränkte Menschen von außerordentlicher Bedeutung. Das Aufstellen und 
        Pflegen von ausreichenden und seniorengerechten Sitzgelegenheiten auf 
        Fußwegen und in öffentlichen Verweilzonen sollte zukünftig im Bezirk selbst-
        verständlicher Standard werden.
    e) Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Verwaltungsdienststellen müssen
        die Gehwege so gestaltet werden, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet 
        werden kann. Dieser Zustand muss regelmäßig kontrolliert werden. Stolper-
        fallen durch Baumwurzeln, defekte oder unebene Gehwegplatten usw. sind 
        zügig zu beseitigen. Soweit derzeit noch Warn- und Hinweisschilder der Ver-
        waltung angebracht sind, müssen diese durch Abstellung der angezeigten 
        Mängel alsbald beseitigt werden.
     f) Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum muss die Betriebssicher-
        heit gewährleistet bleiben. Sofern durch Baumaßnahmen die Nutzbarkeit 
        von Fußwegen eingeschränkt wird, sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die 
        eine Behinderung so gering wie möglich halten und weite Umwege für 
        Senioren und behinderte Menschen vermeiden.
    g) Gehwege sind in einem regelmäßigen Abstand zu reinigen. Streupflichten 
        sowie Laub- und Schneeräumungen müssen schnellstmöglich durchgeführt
        werden, um jeweils eine sichere Nutzung der Gehwege zu gewährleisten.
    h) Einengungen von Gehwegen durch Schilder und Bepflanzungen, Masten, 
        Fahrradständer, Abfallkörben, Laternen, Parkuhren, Poller, Pflanzenkübel,
        Auslagen von Geschäften und Gastronomie sind weitestgehend einzu-
        schränken. 
     i) Das genehmigte Parken auf Gehwegen darf nur dort eingerichtet werden,
        wo ausreichend Bewegungsfreiheit für Fußwegnutzer vorhanden ist. Dabei 
        sind Sichteinschränkungen generell zu vermeiden. 
     j) Ungenehmigtes Parken auf Gehwegen zerstört häufig den Unterbau und 
        führt zu Stolperfallen und hohen Beseitigungskosten. Festgestellte Schäden
        sind schnellstmöglich zu beseitigen und vorrangig durch vorbeugende Maß-
        nahmen zu vermeiden.
    k) Lichtsignalanlagen und sonstige gekennzeichnete Überwege bedeuten für
        jeden Fußwegnutzer häufig lange Wartezeiten und Umwege. Bei Signalan-
        lagen sollte die Wartezeit für Fußwegnutzer möglichst kurz gehalten werden, 
        um die Akzeptanz der Überwege zu erhöhen. Dabei sind auch die Grün-
        phasen für mobilitätseingeschränkte Menschen so zu gestalten, dass ein 
        sicheres Überqueren gewährleistet ist.


4. Sofern die vorgenannten Eckpunkte und Empfehlungen auch die Mitarbeit von
    nicht bezirklichen Dienststellen, wie Polizei und anderen Fachbehörden, erfor-
    dert, sind durch das Bezirksamt diese Stellen frühzeitig jeweils einzubeziehen.

 

Hamburg, am 05.02.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                                 Dr. Antje Jaeger
                                                                   Rainer Bliefernicht