21-0632

Antrag CDU betr. Sexueller Missbrauch im Sport

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.10.2020
10.03.2020
Sachverhalt

Die Hamburger Sportjugend, die im Rahmen des Hamburger Sportbundes für die Problematik der Sensibilisierung der Vereine im Hinblick auf sexualisierte Gewalt im Sport verantwortlich ist, hat 2015 im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung durch ihren Geschäftsführer ihr ausgefeiltes Handlungskonzept detailliert vorgestellt. 

 

Seinerzeit hatten zahlreiche Harburger Sportvereine das Schutzkonzept der HSJ noch nicht umgesetzt oder gerade erst damit begonnen.


Die Bezirksversammlung hat seinerzeit auf Beschlussempfehlung des Ausschusses festgelegt, dass die Vergabe von Zuwendungen an Sportvereine bzw. Jugendabteilungen von Sportvereinen ab 01.07.2016 an die Einhaltung des Schutzkonzeptes gebunden werden soll. 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverwaltung möge im Ausschuss für Bildung und Sport gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen darlegen, wie sich die Frage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen gegen sexuelle Gewalt seit 2016 entwickelt hat, welche Sportvereine sich zwischenzeitlich an das Schutzkonzept der HSJ halten und in welcher Weise das Bezirksamt bei der Zuwendung von Mitteln die Einhaltung des Schutzkonzeptes überwacht.

 

Ferner möge die Verwaltung zukünftig bei der Stellungnahme zu Förderanträgen von Sportvereinen zugleich darstellen, ob das Schutzkonzept der Hamburger Sportjugend eingehalten ist.

 

Hamburg, am 04.03.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                         Dr. Antje Jaeger
Fraktionsvorsitzender                                     Brit-Meike Fischer-Pinz
                                                                       Lars Frommann

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