22-0774

Antrag CDU betr. Kosten Gefahrenabwehr - Unterstützung nicht-kommerzieller Veranstaltungen wirtschaftlich effizient sicherstellen

Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

Die Umsetzung behördlich geforderter Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum führt regelmäßig zu erheblichen Zusatzkosten, die sich insbesondere bei nicht-kommerziellen Veranstaltern schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Diese Kosten können von den Veranstaltenden in der Regel nicht gedeckt oder weitergegeben werden.
So konnte zuletzt die Durchführung des jährlichen Binnenhafenfestes nur durch kurzfristig bereitgestellte Bezirksmittel gesichert werden.

Um die Vielfalt nicht-kommerzieller, kultureller Veranstaltungen im Bezirk Harburg auch künftig zu erhalten, ist eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung notwendig. Eine zentrale Beschaffung und Lagerung von Sperrvorrichtungen – wie Betonpollern, Lkw-Sperren oder wassergefüllten Barrieren – durch den Bezirk wäre langfristig kostengünstiger und effizienter als wiederkehrende Einzelzuschüsse oder Leihgebühren. Eine bezirkliche Infrastruktur zur Vorhaltung entsprechender Ausstattung kann durch eine einmalige Investition geschaffen werden.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, durch die zuständigen Fachabteilungen prüfen zu lassen, ob eine zentrale Lagerung und Bereitstellung von Infrastruktur zur Gefahrenabwehr, insbesondere baulicher Maßnahmen wie Betonblöcke als Überfahrschutz, im Bezirk Harburg grundsätzlich umsetzbar ist. Zudem soll ermittelt werden, inwieweit eine zentrale Beschaffung und Koordination wirtschaftliche Vorteile bietet, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen.

Zur Vorbereitung dieser Prüfung sind folgende Schritte vorzunehmen:

1. Bedarfserhebung

  • In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK46) soll eine Abfrage erfolgen, welche jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen im öffentlichen Raum in Harburg durchgeführt werden, bei denen bauliche Absperrmaßnahmen als behördliche Auflage gefordert sind.
  • Dabei ist zu ermitteln, welche Art und welche Anzahl an baulichen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Überfahr- oder Durchfahrtsperren) bei den jeweiligen Veranstaltungen regelmäßig erforderlich sind.

2. Kostenschätzung

  • Auf Grundlage der Bedarfserhebung ist eine Schätzung der Anschaffungskosten für die benötigten Sperrvorrichtungen vorzunehmen, differenziert nach Art und Umfang der Maßnahmen.

3. Lagerung und Bereitstellung

  • Der Fachbereich Management des öffentlichen Raums (MR) wird gebeten zu prüfen,
    a) an welchem Bauhof die ermittelten Sperrvorrichtungen dauerhaft gelagert werden können,
    b) ob und in welchem Umfang personelle Kapazitäten vorhanden sind, um eine Ausleihe direkt ab Bauhof zu ermöglichen,
    c) welche Kosten jeweils mit Lagerung, Verwaltung und Ausgabe der Sperrvorrichtungen verbunden wären.

4. Finanzierung durch die Innenbehörde

  • Es soll geprüft werden, ob die Behörde für Inneres und Sport die Kosten für die Anschaffung der benötigten Infrastruktur übernehmen kann oder in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung durch die Behörde möglich ist.

Berichterstattung
Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft bis Herbst 2025 schriftlich vorgelegt werden.

Hamburg, am 13.06.2025

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.06.2025
Ö 5.6
Lokalisation Beta

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