22-1868

Antrag CDU betr. Kontrollen im Harburger Stadtpark anlassbezogen durchführen

Antrag

Sachverhalt

2026 feiert Harburg 100 Jahre Harburger Stadtpark. Aus der Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion ‚Miteinander im Harburger Stadtpark‘ (Drs. 22-1750) geht hervor, dass die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen bzgl. des Grillens in öffentlichen Grünanlagen, des Einsatzes von Musikanlagen und des Abstellens von Elektrokleinstfahrzeugen bzw. deren Nutzung im Harburger Stadtpark regelhaft der Zuständigkeit des Bezirksamtes obliegt.

Dabei erfolgt die Überwachung und Umsetzung der Regelungen „im Rahmen der personellen Ressourcen durch die zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes“.

Vor dem Hintergrund der gegebenen Beschwerdelagen ist diese Vorgehensweise nicht angemessen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird gebeten, seine personellen Ressourcen kurzfristig so umzustrukturieren, dass eine wirkungsvolle und nachhaltige Einhaltung der geltenden Nutzungsregeln im Harburger Stadtpark während der Sommermonate gewährleistet werden kann. Dabei möge anlassbezogen insbesondere der Schwerpunkt auf das regelkonforme Miteinander während der Wochenenden, an Feiertagen und in den Abendstunden gelegt werden.

Die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung möge von der Verwaltung im Regionalausschuss Harburg vorgestellt werden, ebenso das Ergebnis der Prüfung, inwieweit im Zusammenhang mit dem Jubiläum „100 Jahre Harburger Stadtpark“ weitere geeignete Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen erfolgten.

Hamburg, am 11.06.2026

Lokalisation Beta
Harburger Stadtpark

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