Antrag CDU betr. Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch unzureichend gesicherte öffentliche Gewässer
Seit geraumer Zeit bestehen seitens von Fachbehörden, aber auch Dienststellen des Bezirksamtes, Bedenken dagegen, im Neubaugebiet Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) als Freizeiteinrichtung für die zukünftigen Bewohner eine neue leicht zugängliche Wasserfläche zu schaffen.
Bisher konnten Planer und Verwaltung nicht detailliert im Einzelnen darstellen, wie die Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen werden soll, zumal mit einer größeren Anzahl von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen zu rechnen sein dürfte.
Das Aufstellen von Warnhinweisen oder die Forderung an Eltern und Aufsichtspersonen, sie trügen Verantwortung für die Beaufsichtigung ihrer Kinder, dürfte nicht ausreichen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss im Einzelnen darzustellen, welche tatsächlichen und rechtlichen Vorkehrungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei öffentlichen offenen Gewässern zukünftig eingehalten werden sollen und ob dieses auch zu zusätzlichen Anforderungen, beispielsweise an die Planungen eines offenen Gewässers im Bereich Fischbeker Reethen führt, um Belastungen von leitenden Mitarbeitern des Bezirksamtes oder Planern zu vermeiden.
Hamburg, am 06.03.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann