21-3714

Antrag CDU betr. Engstellen am Sinstorfer Weg beheben

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.04.2024
Ö 18
Sachverhalt

Auf dem Sinstorfer Weg ab Hausnummer 70 Richtung Sinstorfer Kirchweg und in der Gegenrichtung auf diesem Abschnitt darf in einigen Bereichen auf der Straße geparkt werden. 

Dieser Bereich des Sinstorfer Weges ist leicht gebogen und hat eine schwierige Topografie, so dass er im Hinblick auf Gegenverkehr teilweise schlecht einsehbar ist.

 

Die Art, wie die Fahrzeuge dort rechtskonform, aber mit wenig Versatz links und rechts auf der Straße parken, so dass nur ein Fahrzeug zur Zeit passieren kann, führt zu bestimmten Tageszeiten dazu, dass es zum Teil gleich zu mehreren Engpässen auf kurzer Strecke hintereinander kommt und der fliessende Verkehr nur durch rücksichtsvolles, vorausschauendes Fahrverhalten und das Vorlassen des Gegenverkehrs fliessen kann und Stausituationen vermieden werden. 

Auch für HVV-Busse, LKW-Verkehr, aber auch z. B. Gerätewagen der Feuerwehr dürfte diese künstliche Verschmälerung der Fahrbahn teilweise schwierig zu passieren sein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit der Polizei Hamburg in Verbindung setzen, inwieweit die Parkverbotszonen entlang des Sinstorfer Wegs auf dem im Sachverhalt geschilderten Abschnitt angepasst werden können, um dort wieder einen weitestgehend zweispurigen Verkehrsfluss herzustellen.

  

Hamburg, am 08.03.2024