Antrag CDU betr. Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Situation in Harburg
Seit Mitte März gilt in Hamburg befristet eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe (einrichtungsbezogene Impfpflicht). Entsprechend müssen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ungeimpfte MitarbeiterInnen und solche, deren Impfstatus unklar ist, behördlich melden. Die Gesundheitsämter sollen dann jeden Einzelfall prüfen und das jeweilige weitere Vorgehen festlegen. Dabei soll die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Berücksichtigung finden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Harburger Gesundheitsamt möge im Ausschuß für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) zeitnah zum Sachstand der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Harburg berichten. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wieviele Fälle auf Harburg bezogen gemeldet wurden, wann deren Prüfung abgeschlossen sein wird und ob und welche zusätzlichen personellen Kapazitäten im Gesundheitsamt dafür zur Verfügung stehen. Auch soll berichtet werden, ob und in welcher Anzahl es in Harburg Einrichtungen gibt, in denen die Versorgungssicherheit aufgrund einer zu niedrigen Impfquote der Mitarbeiter gefährdet ist und wie mit solchen Fällen ggf. umgegangen wird.
Hamburg, den 11.04.2022
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Michael Schaefer