21-1283

Antrag CDU betr. Anreiz schaffen für KfW-Effizienzhaus 40, 40 plus oder besser durch angepasste Grundstücksausnutzung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2021
Sachverhalt

Es ist Wunsch der Politik, den Bau von Effizienz- oder Passivhäusern voranzutreiben, die einen minimierten Energieverbrauch haben.

Wer aber ein KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 40 plus oder besser plant, benötigt für den erhöhten Wandaufbau (Stichwort: Außenwanddämmung) mehr Grundfläche und verringert damit die zur Verfügung stehende Wohnfläche deutlich.

Die Abwägung dieser Aspekte lässt Bauherren im Zweifelsfall von dieser Bauart Abstand nehmen.

 

Um diese zukunftsweisende Form des Bauens attraktiver zu machen, könnte eine pauschale Kompensation der durch den erhöhten Wandaufbau verlorengehenden Wohnfläche ein hilfreiches Instrument sein:

Eine solche Erhöhung der Grundstücksausnutzung beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40, KfW-Effizienzhauses 40 plus oder besser würde z. B. bei einer ausgewiesenen GRZ 0,20 (GRZ=Grundflächenzahl) bei 0,22 liegen.

 

Diese Erhöhung bei Neubauten würde darüber hinaus dafür sorgen, dass eine Gleichbehandlung mit Altbauten-Sanierungen entsteht. Denn bei Altbauten, die die volle GRZ ausnutzen, ist bei aufgesetzter Dämmung die Überschreitung der Grundfläche bereits jetzt generell zulässig.

De facto ließe sich sogar schon heute direkt nach Fertigstellung eines Gebäudes durch eine unmittelbar folgende energetische Sanierung das vorstehend formulierte Ziel erreichen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Um den Bau von KfW-Effizienz- und Passivhäusern im Bezirk Harburg attraktiver zu gestalten und diese zeitgemäße Art des Bauens voranzutreiben, soll folgender attraktiver Anreiz für Bauherren geschaffen werden:

 

Beim geplanten Bau eines KfW-Effizienzhauses 40, KfW-Effizienzhauses 40 plus oder besser erhöht sich die Ausnutzung des jeweiligen Baugrundstücks im Bezirk Harburg pauschal um 10 %, ohne dass es einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde bedarf.

 

Nebenanlagen, Stellplätze und Zuwegungen sind in die GRZ I nicht einzurechnen.

 

Diese Erhöhung gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser gleichermaßen, sofern hiervon Bebauungsgrenzen oder Abstände zu Nachbargrundstücken nicht tangiert werden.

 

 

Hamburg, am 19.03.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                     Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender