21-3557

Antrag AfD-Fraktion II: Zwischennutzung Karstadt-Gebäude

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2024
Sachverhalt

 

Der Kauf des Karstadt-Gebäudes in Harburg durch die Stadt mittels Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist vorerst gescheitert. Der Eigentümer klagt. Der von der Stadt gebotene Kaufpreis war ihm zu gering. Das Karstadt-Gebäude steht derzeit augenscheinlich weitgehend leer.

 

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.3.2023 informierte die Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen über die Aufnahme von Gesprächen mit dem Eigentümer über eine mögliche Zwischennutzung des Gebäudes. Bereits vorliegende Ideen würden sondiert.

 

Die Hamburg Kreativ Gesellschaft hatte im April 2023 eine Zwischennutzung durch die Gesellschaft entsprechend ihrer Nutzung des ehemaligen Sporthauses von Karstadt (JUPITER) ausgeschlossen (Drs. 21-2868.01).
Weitere Perspektiven für eine Zwischennutzung werden von der auf den Antrag der Bezirksversammlung antwortenden Finanzbehörde nicht genannt (Drs. 21-2868.01).

 

Wie sieht es gegenwärtig mit einer Zwischennutzung des Karstadt-Gebäudes aus? Welche Gespräche gibt es zwischen Bezirksamt und anderen Hamburger Behörde auf der einen Seite und dem Eigentümer und Interessenten auf der anderen Seite?

 

Welche Gespräche hat es zwischen den Beteiligten seit dem Bekanntwerden der Aufgabe des Standorts Harburg gegeben hat. Wie war das Ergebnis. Warum ist es bislang zu keiner sinnvollen Zwischennutzung gekommen?
 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung lädt sachkundige Vertreter des Bezirksamts Harburg und weiterer beteiligter Fachbehörden sowie einen Vertreter des Eigentümers in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft ein, um über die Gespräche für eine Zwischennutzung des Karstadt-Gebäudes zu berichten.