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Stellungnahme zum gem. Antrag SPD - GRÜNE - FDP - DIE LINKE - CDU betr. Karstadt-Haus in Harburg - Zwischennutzung statt Leerstand

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.05.2023
Sachverhalt

Wie am 13.03.2023 bekannt geworden ist, wird das traditionsreiche Karstadt-Haus in

Harburg nun im Zuge der Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof zum 30.06.2023 geschlossen werden.

 

Es ist nun Aufgabe des Betriebsrats und der Gewerkschaften, in Verhandlungen mit der

Galeria Kaufhof Karstadt über den Fortbestand dieses und anderer Häuser und der

damit verbundenen Arbeitsplätze zu verhandeln. Presseberichten ist zu entnehmen,

dass auch noch Verhandlungen mit den Vermietern geführt werden.

 

Sollten sich diese Bemühungen allerdings als nicht erfolgreich erweisen, ist die Schließung des Hauses im Zentrum Harburgs nicht nur ein schwerer Schlag für die Beschäftigten, sondern auch für die HarburgerInnen, die teilweise seit Jahrzehnten in dem Haus

eingekauft haben und für die Karstadt – oder Galeria – an diesem Standort dazu gehörte. Es wird ebenso eine enorme Herausforderung für die Stadtentwicklung im Bezirk, da

für diesen zentralen Standort der Harburger Innenstadt eine neue Lösung gefunden

werden muss, die für diese attraktive Lage passend ist.

 

Auch steht zu befürchten, dass in der Zeit nach der Schließung am 30.06.2023 ein jah_relanger Leerstand bevorsteht, der die Attraktivität der Innenstadt gerade im Bereich

des neu gestalteten Wehnerplatzes beeinträchtigt. Ein solcher Leerstand mit seinen

negativen Auswirkungen war leider in unmittelbarer Nachbarschaft beim jahrelangen

Leerstand des zwischenzeitlich abgerissenen Harburg-Centers zu beobachten.

 

Ein für das Umfeld schädlicher Leerstand muss durch eine attraktive Zwischennutzung

des Gebäudes unbedingt vermieden werden.

 

Als 2020 das Karstadt Sporthaus und der Kaufhof-Standort in der Mönckebergstraße

aufgegeben worden waren, wurde mit Hilfe von Mitteln des Hamburger Senats über ein

Programm namens Frei_Fläche und den eigens für derartige Zwecke geschaffenen

Fonds für kreative Zwischennutzung eine Kreativnutzung des Karstadt-Sporthauses

über die Hamburger Kreativ Gesellschaft aufgenommen. Das hat Zwischennutzungen

wie “Artstadt” . Neben kulturellen Nutzungen gibt es dort unter dem Label JUPITER

auch Co-Working-Space oder Veranstaltungsräume, in denen u.a. die Stadtwerkstatt für

die Hamburger Innenstadt regelmäßiger Gast ist.

 

Sollte eine eigentümerseitige Nach- oder Zwischennutzung schwierig sein, wäre es im

Sinne der Harburger Stadtentwicklung wichtig, eine vergleichbare kreative Zwischennutzung zu unterstützen..

Petitum/Beschluss


 

1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, unverzüglich mit dem Eigentümer/der Eigentümerin des Karstadt-Kaufhauses Gespräche aufzunehmen, um zu erfahren, ob es - für den Fall, dass es bei der Entscheidung zur Schließung des Karstadthauses verbleibt - Ideen einer Nach- bzw. Zwischennutzung gibt und ggf. Gemeinsam die Möglichkeiten einer kreativen Zwischennutzung zu erörtern.

2. Sofern der Eigentümer keine eigenen Vorstellungen von einer Zwischennutzung hat, wird der Senat gebeten, in gleicher Weise wie bei dem ehemaligen Karstadt-Sport Kaufhaus in der Mönckebergstraße (JUPITER) eine kreative Zwischennutzung dieses zentralen Gebäudes in der Harburger Innenstadt zu unterstützen.

3. Ferner sollte die Bezirksamtsleiterin auf Senatsebene klären, ob für den Fall der endgültigen Schließung der Ankauf der Immobilie durch die FHH in Betracht kommt.

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  25.04.2023

 

 

Die Finanzbehörde nimmt unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie der Behörde für Kultur und Medien (BKM) zu den Petita 1 und 2 wie folgt Stellung:

 

1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, unverzüglich mit dem Eigentümer/der Eigentümerin des Karstadt-Kaufhauses Gespräche aufzunehmen, um zu erfahren, ob es - für den Fall, dass es bei der Entscheidung zur Schließung des Karstadthauses verbleibt - Ideen einer Nach- bzw. Zwischennutzung gibt und ggf. Gemeinsam die Möglichkeiten einer kreativen Zwischennutzung zu erörtern.

Die zuständige Fachbehörde BSW und das Bezirksamt Harburg stehen mit dem Eigentümer des Grundstücks im Hinblick auf die künftige Nutzung des Grundstücks im Austausch.

Das Karstadt-Haus Harburg liegt im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost. Ziel der Gebietsentwicklung ist es u.a., die Innenstadt Harburgs wieder zu einem attraktiven, belebten urbanen Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und stark nachgefragter Versorgungsfunktion zu entwickeln. Außerdem soll die Wohnfunktion der Innenstadt erhöht und die Belebung in den Abendstunden verbessert werden.

Die Entwicklung der Karstadt-Immobilie ist zentral mit der Innenstadtentwicklung verknüpft und bietet ein wichtiges Potenzial für den Gebietsentwicklungsprozess im RISE-Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost. Insofern unterstützt die BSW grundsätzlich die Intention des übersandten Antrages. So können RISE-Mittel beispielsweise für die Aktivierung und Revitalisierung von Versorgungsbereichen eingesetzt werden, die durch Leerstand bedroht oder davon betroffen sind. Förderfähig sind grundsätzlich die Vorbereitung von Zwischennutzungen, Studien, Wettbewerbe und Maßnahmen im öffentlichen Raum.

2. Sofern der Eigentümer keine eigenen Vorstellungen von einer Zwischennutzung hat, wird der Senat gebeten, in gleicher Weise wie bei dem ehemaligen Karstadt-Sport Kaufhaus in der Mönckebergstraße (JUPITER) eine kreative Zwischennutzung dieses zentralen Gebäudes in der Harburger Innenstadt zu unterstützen.

Das Förderprogramm „Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung” wurde im Frühsommer 2021 von der Finanzbehörde und der Behörde für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und der Hamburg Kreativ Gesellschaft entwickelt, um pandemiebedingten Geschäftsleerstand zu vermeiden sowie kulturelle und kreative Zwischennutzungen im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen. Es hat derzeit eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.

Der Betrieb eines zwischengenutzten großen Kaufhauses bedarf einer übergeordneten Struktur. Entsprechend der Förderrichtlinie können Intermediäre größere Flächen anmieten und diese aufgeteilt raum- oder abschnittsweise an Akteurinnen bzw. Akteure der Hamburger Kreativwirtschaft untervermieten.

Die Hamburg Kreativ Gesellschaft betreibt in einer Intermediärsfunktion bereits den JUPITER, ehemals Karstadt Sport, an der Mönckebergstraße 2-4. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft ist selbstverständlich bereit zu prüfen, ob das Karstadt-Gebäude in Harburg für eine kreative Zwischennutzung geeignet ist und diese unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisiert werden kann. Da gegenwärtig ein weiteres Kaufhaus nicht aus eigenen Ressourcen der Hamburg Kreativ Gesellschaft betrieben werden kann, wäre zu prüfen, ob es alternativ im Raum Harburg oder stadtweit Nachfragen seitens Initiativen gibt, eine Intermediärsfunktion für das Karstadt-Gebäude in Harburg einzunehmen.

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

 

 

 

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