Antrag AfD-Fraktion II: Rückläufiger Wohnungsbau - Wie will der Senat die Probleme lösen?
Letzte Beratung: 30.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 12
Im Vertrag für Hamburg haben die Stadt und die Bezirke vereinbart, dass jährlich der Bau von 10.000 Wohnungen genehmigt werden soll, davon 800 im Bezirk Harburg. Es sollte zügige Genehmigungserfahren geben.
10.000 Baugenehmigungen jährlich sind Senatsziel. Mit 2023 genehmigten 5.400 Wohneinheiten ist das Ziel deutlich verfehlt worden. Und ein genehmigtes Bauvorhaben ist noch längst nicht begonnen oder gar fertiggestellt.
Durch Bauvorschriften, gestiegene Baukosten und gestiegene Zinsen sind viele Wohnungsbauvorhaben nicht mehr realisierbar. Das führt zu sinkenden Bauanträgen. Hinzu kommt Kritik an der Bearbeitung von Bauanträgen in den Bezirken. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungunternehmen (VNW), kritisiert umständliche und bürokratische Baugenehmigungsverfahren in den Bezirken. Das Bezirksamt Eimsbüttel wird im Hamburg Journal zitiert, man sehe aufgrund der zahlreichen Vorschriften kaum Möglichkeiten zur Beschleunigung.
Auch Sonderwünsche von Lokalpolitikern führten dazu, dass bezahlbare Mieten nicht zu halten sind. "Dann sind die Genossenschaften raus", wird der VNW-Chef Breitner in den Medien zitiert.
Auch das Erbbaurecht erschwert den Genossenschaften den Zugang zu Baukrediten. Bei auslaufenden Erbbauverträgen fürchten die Genossenschaften extrem steigende Erbbauzinsen in den neuen Verträgen, die in der Folge zu drastisch steigende Mieten führten.
So will der Eisenbahnbauverein Harburg eG unter diesen Bedingungen keine neuen Projekte beginnen, obwohl es fertige Planungen gäbe.
Dabei gab es in Harburg im Jahr 2022 einen Zuzugsüberschuss von 9.144 Personen.
Hinzu kommt die Absicht des Senates, Migranten schnellstens aus öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in ordentlichem Wohnraum unterzubringen. Staatsrat Michael Klahn von der BASFI erklärte im Januar 2022, wenn Flüchtlinge kämen, müssten wir sie aufnehmen.
Für 2024 erwartet die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben des Senats (SFA) einen zusätzlichen Unterbringungsbedarf zwischen 1.320 und 6.780 Personen an. Realistisch ist wohl eine mittlere Größe von 5.460 Personen.
Der Senat plant deshalb durch Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) private Immobilien zwangsweise für die Unterbringung von Migranten zu requirieren. Das ist eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG.
1. Hohe Baukosten und Zinsen verbunden mit ausufernde Bauvorschriften führen im Ergebnis zu weniger Bauanträgen und Baugenehmigungen und damit zu einem rückläufigen Wohnungsbau
2. Umständliche Baugenehmigungsverfahren in den Bezirken und Sonderwünsche der Lokalpolitik erschweren den Wohnungsbau zusätzlich
3. Erbpacht statt Grundstückserwerb macht Wohnungsbau für Wohnungsgenossenschaften unattraktiv. Extremer Anstieg des Erbbauzinses bei Anschlussverträgen führt zusätzlich zu steigenden Mieten
4. Hohe Zuzugsüberschüsse führen zu einem Nachfrageüberschuss bei stagnierendem Angebot und einer verschärften Konkurrenz unter den Wohnungssuchenden. Zur Unterbringung von Migranten will der Senat sogar Grundrechte einschränken.
Hier ist der Senat gefordert, in den Bezirken zu erklären, wie er sich die Entwicklung in den der nächsten Zeit und den kommenden Jahre vorstellt und wie er die Probleme lösen will.
Die Bezirksversammlung lädt sachkundige Vertreter des Bezirksamts und der Fachbehörden in den Hauptausschuss ein, um über die Probleme beim Wohnungsbau und der Unterbringung von Migranten Rechenschaft abzulegen. Durch die Behördenvertreter soll aufgezeigt werden, wie sich der Senat die Entwicklung in den kommenden Jahren vorstellt. Wie will er die Probleme realistisch lösen?
Stadtentwicklungsausschuss und weitere Ausschüsse können dazu eingeladen werden.
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