Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 BezVG
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/16 (Schulorganisationsverordnung 2015/16),
Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Behörde für Schule und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Schulorganisation im Bezirk Harburg schulstrukturelle Maßnahmen durch Rechtsverordnung zum Schuljahresbeginn 2015/16 umzusetzen (Schulorganisationsverordnung 2015/16).
Die für den Bezirk Harburg vorgesehene schulstrukturelle Maßnahme lässt sich dem in der Anlage befindlichen Verordnungsentwurf entnehmen. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die folgende Maßnahme:
An der Schule Cranz kann jeweils die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werde, ohne dass die Rechtsfolge des § 87 Absatz 2 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), d.h. die automatische Nichteinrichtung von Eingangsklassen bei nicht ausreichenden Anmeldezahlen, eintritt.
Bei der dauerhaften Regelung einer Ausnahme von der Rechtsfolge des § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG handelt es sich um eine schulorganisatorische Entscheidung gemäß § 87 Absatz 3 HmbSG, die durch Verordnung zu erfolgen hat. Nach § 28 Nr. 11 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die geplanten Entscheidungen anzuhören.
Damit vor der Entscheidung alle dafür und dagegen sprechenden Argumente berücksichtigt werden können, werden Sie gebeten, bis
Montag, den 18. Mai 2015
zu den erwogenen Maßnahmen gegenüber der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (via Funktionspostfach bezirksangelegenheitenbsb@bsb.hamburg.de) sowie nachrichtlich gegenüber dem Amt für Bildung der Behörde für Schule und Berufsbildung, Frau Annegrete Schulz (annegrete.schulz@bsb.hamburg.de oder schriftlich an B-S, Hamburger Str. 31, 22083 Hamburg) Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Tornow
Entwurf der Schulorganisationsverordnung 2015/16
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