Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 26 Nr. 2 BezVG betr. Zusammenfassung des Zulassungs- und Prüfverfahrens im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens aus der Gewerbekartei beim Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Die Bezirksämter führen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zum 01.04.2015 den automatisierten Abruf von Daten aus der Gewerbekartei ein. Der automatisierte Abruf von Daten erfolgt dabei über einen Online-Dienst des HamburgService (kurz: eGewerbe). Das Verfahren soll weitestgehend beim Bezirksamt Altona als federführendes Bezirksamt für den Bereich des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt gebündelt werden – insbesondere die Zulassung/Autorisierung der künftigen Nutzer des Verfahrens und Wahrnehmung von Aufgaben der Verfahrensbetreuung für die IT-Unterstützung.
Näheres regelt die als Anlage beigefügte Dienstanweisung
Der Bezirksversammlung wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Völsch
19.03.2015
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