22-2010

Anfrage Volt-Fraktion betr. Zukunft, Teilveräußerung und laufende Kosten des ehemaligen Karstadt-Gebäudes ("Planet Harburg") in Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Das ehemalige Karstadt-Gebäude ist eines der bedeutendsten Schlüsselgrundstücke für die Entwicklung der Harburger Innenstadt. Das rund 7.000 Quadratmeter große Grundstück liegt am Schloßhlendamm beziehungsweise Herbert-und-Greta-Wehner-Platz und bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen der Harburger Innenstadt, dem Schippsee-Quartier und dem Binnenhafen. Nach der Schließung des Warenhauses übte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im September 2023 das städtische Vorkaufsrecht aus. Nach einer außergerichtlichen Einigung mit dem damaligen Eigentümer wurde das Grundstück im April 2024 formal an die Stadt übergeben. Mit dem Erwerb sollten nach Darstellung des Senats Bodenspekulation, ein langjähriger Stillstand und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden.


Trotz dieser Zielsetzung wird das Gebäude bislang nur in begrenztem Umfang genutzt. Mit dem „Planet Harburg“ und der Dependance des Archäologischen Museums Hamburg und Stadtmuseums Harburg entstand im Erdgeschoss zwar ein öffentlich zugängliches Kulturangebot. Eine breitere Belebung und Nutzung des Gebäudes konnte bislang jedoch nicht erreicht werden. Nach dem zuletzt mit der Senatsdrucksache 23/4147 mitgeteilten Stand verfügt das Gebäude über eine Gesamtfläche von 24.353 Quadratmetern. Davon waren 9.680 Quadratmeter vermietet und 14.673 Quadratmeter unvermietet; insbesondere die oberen Geschosse standen vollständig leer. Zugleich bestanden weiterhin offene Fragen zum tatsächlichen Nutzungsbeginn des vorgesehenen gewerblichen Ankermieters sowie zu den hierr erforderlichen bau- und brandschutzrechtlichen Genehmigungen.


Der Leerstand verursacht erhebliche laufende Aufwendungen. In der Senatsantwort auf die Drucksache 23/3998 wurden für das Jahr 2025 Betriebskosten in einer Größenordnung von rund 800.000 Euro brutto genannt. Daneben wurde eine monatliche Vergütung des LIG an die Sprinkenhof GmbH in Höhe von 9.583 Euro ausgewiesen. Bislang ist nicht ausreichend transparent, welche Leistungen und Kostenpositionen in diesen Beträgen enthalten sind, in welcher Höhe Miet- und sonstige Einnahmen gegenüberstehen und welchen tatsächlichen Nettoaufwand die Stadt für die weitgehend leerstehende Immobilie trägt.

Am 28. Juli 2026 hat der Senat mit der Drucksache 23/4892 die Hamburgische Bürgerschaft um Zustimmung zu einem möglichen Verkauf des Grundstücks oder eines Teils davon im Wege einer Konzeptvergabe ersucht. Nach den bisherigen öffentlichen Aussagen soll auf dem Areal eine Mischnutzung mit Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und öffentlichen Angeboten entstehen. Die für Bücherhalle, Volkshochschule und Archäologisches Museum vorgesehenen öffentlichen Nutzungen sollen nach Aussage des Senats im Eigentum der Stadt verbleiben. Andere Teile des Grundstücks könnten insbesondere an Partner aus der Wohnungswirtschaft veräert werden.


Welche Grundstücksteile tatsächlich verkauft, welche von der Stadt selbst entwickelt und welche baulichen Eingriffe am Bestandsgebäude vorgenommen werden sollen, soll allerdings erst auf Grundlage einer laufenden Machbarkeitsstudie entschieden werden. Deren abschließende Ergebnisse sollen nach den bisherigen Angaben erst bis Ende 2026 vorliegen. Damit stünde die Machbarkeitsstudie bei der für den 2. September 2026 vorgesehenen Befassung beziehungsweise Beschlussfassung der Bürgerschaft noch nicht zur Verfügung, obwohl sie nach Aussage des Senats gerade als Entscheidungsgrundlage für die Aufteilung und weitere Entwicklung des Grundstücks dienen soll. Aus Sicht der Bezirksversammlung stellt sich daher die Frage, auf welcher fachlichen und wirtschaftlichen Grundlage bereits vorher eine grundsätzliche Verkaufsermächtigung erteilt werden soll und welche parlamentarischen Beteiligungsrechte nach Abschluss der Studie noch bestehen.


r Harburg ist von besonderer Bedeutung, dass die weitere Entwicklung nicht zu einem erneuten langjährigen Stillstand führt. Ebenso müssen die öffentlichen Nutzungen, die städtebauliche Qualität, die Belebung der Innenstadt und eine frühzeitige Beteiligung der bezirklichen Gremien verbindlich abgesichert werden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Informationsinteresse hinsichtlich der Verkaufsüberlegungen, der Machbarkeitsstudie, des derzeitigen Gebäudebetriebs und des weiteren Verfahrens.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat beziehungsweise die zuständigen Fachbehörden folgende Fragen zu beantworten:


  1. Welche konkreten Entscheidungen und Ermächtigungen werden mit der Drucksache 23/4892 hinsichtlich des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Harburg angestrebt? Bitte insbesondere darstellen, ob ein vollständiger Verkauf, eine Teilveräerung oder beide Varianten ermöglicht werden sollen.
  2. Aus welchen Gründen soll die Bürgerschaft bereits über die grundsätzliche Möglichkeit einer Veräerung entscheiden, obwohl die abschließenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie voraussichtlich erst Ende 2026 und damit nach der vorgesehenen Beschlussfassung vorliegen werden?
  3. Auf welche vorläufigen Ergebnisse, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Bewertungen und sonstigen Entscheidungsgrundlagen stützt sich der Senat bei seiner Empfehlung, bereits vor Abschluss der Machbarkeitsstudie eine Zustimmung zu einem möglichen Verkauf einzuholen?
  4. Wer wurde wann, durch welche Stelle und auf Grundlage welchen Vergabeverfahrens mit der Machbarkeitsstudie beauftragt? Bitte den Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer, das vereinbarte Leistungsbild, die Auftragssumme netto und brutto, bereits geleistete Zahlungen, Nachträge oder zusätzliche Beauftragungen sowie sämtliche vertraglich vereinbarten Zwischen-, Vorlage- und Abschlussfristen angeben. Wurden Fristen verlängert oder Leistungen verspätet erbracht? Wenn ja, aus welchen Gründen und mit welchen vertraglichen beziehungsweise finanziellen Folgen?
  5. Welche Entwicklungsvarianten werden in der Machbarkeitsstudie untersucht? Bitte insbesondere angeben, ob der vollständige Verbleib im städtischen Eigentum, eine langfristige Vermietung, die Vergabe im Erbbaurecht, eine Teilveräerung und ein vollständiger Verkauf miteinander verglichen werden.
  6. Ist vorgesehen, dass die Bürgerschaft nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und vor der Einleitung oder endgültigen Vergabe eines Verkaufsverfahrens erneut mit dem konkreten Entwicklungs- und Veräerungskonzept befasst wird? Wenn nein, warum nicht?
  7. Welche Grundstücks- oder Gebäudeteile kommen nach derzeitigem Stand für eine Veräerung in Betracht, und wie soll eine rechtliche, bauliche und wirtschaftliche Trennung zwischen veräerten und im städtischen Eigentum verbleibenden Bereichen umgesetzt werden?
  8. Nach welchen Kriterien soll eine mögliche Konzeptvergabe erfolgen, und welchen Stellenwert (prozentual oder im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl) erhalten dabei der angebotene Kaufpreis, die städtebauliche Qualität, bezahlbarer Wohnraum, die Belebung der Harburger Innenstadt, der Klimaschutz und die Sicherung öffentlicher Nutzungen? Bitte aufschlüsseln.
  1. Welche öffentlichen Nutzungen sind derzeit für das Gebäude vorgesehen, insbesondere durch die Bücherhalle Harburg, die Hamburger Volkshochschule, das Archäologische Museum Hamburg sowie weitere kulturelle, soziale oder bezirkliche Einrichtungen? Welche Flächen und Zeiträume sind jeweils vorgesehen?
  2. Wie soll rechtlich und dauerhaft gewährleistet werden, dass die für öffentliche oder gemeinwohlorientierte Zwecke benötigten Gebäudeteile im städtischen Eigentum verbleiben beziehungsweise unabhängig von einem Verkauf langfristig zu tragbaren Konditionen genutzt werden können?
  3. Welche Miet- oder Nutzungsverträge bestehen derzeit für das Gebäude? Bitte für jeden Vertrag Mietfläche, Nutzungszweck, Vertragsbeginn, Laufzeit, vereinbarte Nettokaltmiete und tatsächlichen Nutzungsbeginn angeben. Wie ist insbesondere der aktuelle Stand bei dem vorgesehenen gewerblichen Ankermieter und den erforderlichen bau- und brandschutzrechtlichen Genehmigungen?
  4. Welche Kosten sind der Stadt seit Übernahme der Immobilie jährlich für Betrieb, Energie, Bewirtschaftung, Instandhaltung, Sicherung, Brandschutz und Gebäudemanagement entstanden? Bitte die Jahre 2024, 2025 und 2026 getrennt darstellen und angeben, ob die Vergütung der Sprinkenhof GmbH in diesen Beträgen enthalten ist.
  5. Welche Miet- und sonstigen Einnahmen stehen diesen Kosten in den Jahren 2024, 2025 und 2026 gegenüber, und welchen jährlichen Nettoaufwand trägt die Stadt damit für die Immobilie? Welche Kosten entstehen gegenwärtig speziell durch die leerstehenden Flächen?
  6. Welche weiteren Verfahrensschritte und Termine sind bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes vorgesehen, und wie werden die Bezirksversammlung Harburg sowie ihre zuständigen Ausschüsse vor Festlegung des Nutzungskonzepts, der Verkaufsflächen und der Vergabekriterien verbindlich beteiligt?
Lokalisation Beta
Schloßmühlendamm Herbert-und-Greta-Wehner-Platz Herbert-und-Greta-Wehner-Platz

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