21-1899

Anfrage SPD betr. erstmalige endgültige Herstellung von Straßen - Sachstandsbericht

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt


 

Mit der Antwort zur Anfrage 20-1738 gab die Finanzbehörde am 20.10.2016 Auskunft zum Sachstand der erstmalig endgültig hergestellten Straßen im Bezirk. Als erstmalig endgültig hergestellt gelten Straßen, bei denen die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Zu den Voraussetzungen zählen der Abschluss der Baumaßnahmen, die Erfüllung des Bauprogramms, der Abschluss des Grunderwerbs, die Widmung zum öffentlichen Verkehr und die rechtmäßige Herstellung nach den Bauleitplänen.

 

Die vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung

 

1. Welche der in der Antwort benannten Straßen bzw. Straßenabschnitte sind seitdem a) erstmalig endgültig bzw. b) teilweise erstmalig endgültig hergestellt worden? Bitte Jahr der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht und Abrechnungsjahr angeben.

2. Welche Straßen bzw. Straßenabschnitte sind ggfs. hinzugekommen?

3. Welche Straßen bzw. Straßenabschnitte sind für die erstmalige endgültige Herstellung in Planung? Bitte Planungsstand bzw. vorgesehenes Umsetzungsjahr angeben.