21-1239

Anfrage DIE LINKE betr.: Digitale Endgeräte für Schüler*innen aus Familien mit ALG II-Bezug

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


 

Der am 18.02.21 veröffentlichte Artikel der Morgenpost: „Dann landen die direkt bei Ebay“: Ärger wegen Laptop-Geld für Hamburgs Schüler | MOPO.de ist nur ein weiteres Zeichen, dass die Entscheidung des Senats, digitale Endgeräte nicht direkt an die Schüler*innen, die sie benötigen, zu übergeben, sondern die Geräte von den Schulen an die Schüler*innen verleihen zu lassen, eine Fehlentscheidung war. Dass gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen wurde, beim Jobcenter eine Erstattung von bis zu 350 € (bei ALG 2-Bezug) beanspruchen zu können, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, hat aber einerseits für Verwirrung bei den Familien gesorgt und anderseits für Mehrarbeit bei den Jobcentern und Schulen.

Die Schulen müssen bei mangelnder digitaler Infrastruktur und begrenzter IT – Kompetenz sich um die Wartung der Leihgeräte kümmern, den Eltern ist nicht klar, wieso die einen die Mittel für neue Geräte und die anderen sie lediglich ausgeliehen bekommen. Außerdem müssen wiederum die Schulen sich bemühen, richtig vorzugehen, sodass keine Zwei–Klassen-Gesellschaft in Bezug zur Ausstattung entsteht. Manche Schulleiter verleihen die Leihgeräte und stellen auch bei einer Berechtigung die Bescheinigung für den Zuschuss vom Jobcenter aus, andere weigern sich, die genannten Bescheinigungen auszustellen, um Zwist zwischen den Familien zu vermeiden.

Um Klarheit über die diesbezügliche Situation an Harburgs Schulen zu bekommen, fragen wir die Behörde für Schule und Berufsbildung:

1.      Nach welchen Kriterien bestimmen die Schulen, welche Familien Anspruch auf den Zuschuss des Jobcenters für die Anschaffung digitaler Endgeräte haben?

a.      Wie viele von diesen Bescheinigungen sind im Bezirk Harburg ausgestellt und dann vom Jobcenter auch erfolgreich bearbeitet worden? Bitte tabellarisch aufführen, welche Schulen wie viele Bescheinigungen ausgestellt haben und welche zur Auszahlung einer Erstattung geführt haben.

2.      Welche Schulen in Harburg beschäftigen konkret einen IT – Zuständigen und wie viele Stunden hat jeweils die Arbeitsstelle? Bitte tabellarisch auflisten.

a.      Wie wird in den Schulen mit der Wartung der Leihgeräte umgegangen, denen keine Stelle zur Verfügung steht?