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Anfrage CDU betr. Verkaufsverträge von Immobilien im Bebauungsgebiet NF65

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Lars Frommann, Robert Timmann, Berthold von Harten, Dr. Antje Jaeger, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion

 

Es gibt Äußerungen von Bürgern aus dem Bebauungsgebiet NF65 (Vogelkamp), dass sie vertraglich dazu verpflichtet sind, Ihre Immobilie mindestens 10 Jahre in ihrem Eigentum zu halten, bevor sie diese veräußern dürfen.

 

Dieses vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Gibt es Kaufverträge in dem oben benannten Bebauungsgebiet, welche einen Passus enthalten, dass die Käufer das erworbene Grundstück mindestens eine bestimmte festgelegte Zeit in ihrem Eigentum halten müssen?

1.1  Wenn ja, betrifft das alle Bauabschnitte oder nur bestimmte Bauabschnitte?

1.2  Wenn ja, welche Bedingungen sind dort genau formuliert?

1.3  Wenn ja, welche Folgen hätte das für die Eigentümer, wenn sie sich dennoch entschließen die Immobilie zu veräußern?

 

Hamburg, am  05.11.2015

 

Ralf-Dieter Fischer              Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender              Robert Timmann

              Berthold v. Harten             

              Dr. Antje Jaeger

              Brit-Meike Fischer-Pinz

 

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