Anfrage CDU betr. Verkaufsverträge von Immobilien im Bebauungsgebiet NF65
Anfrage der Abgeordneten Lars Frommann, Robert Timmann, Berthold von Harten, Dr. Antje Jaeger, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion
Es gibt Äußerungen von Bürgern aus dem Bebauungsgebiet NF65 (Vogelkamp), dass sie vertraglich dazu verpflichtet sind, Ihre Immobilie mindestens 10 Jahre in ihrem Eigentum zu halten, bevor sie diese veräußern dürfen.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1.1 Wenn ja, betrifft das alle Bauabschnitte oder nur bestimmte Bauabschnitte?
1.2 Wenn ja, welche Bedingungen sind dort genau formuliert?
1.3 Wenn ja, welche Folgen hätte das für die Eigentümer, wenn sie sich dennoch entschließen die Immobilie zu veräußern?
Hamburg, am 05.11.2015
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Berthold v. Harten
Dr. Antje Jaeger
Brit-Meike Fischer-Pinz
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