21-0779

Anfrage AfD betr. Brandschutz im selbstverwalteten Zentrum Sauerkrautfabrik

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Am kleinen Schippsee 22 existiert seit ca. 10 Jahren das selbstverwaltete Zentrum Sauerkrautfabrik. Laut eigenen Angaben ein Ort für alternative Stadtteilkultur und linksradikale politische Praxis. Angeboten werden offene Plenumsdiskussionen, Rockkonzerte, Ausrichtung von Festen sowie Getränkeausschank. Es handelt sich also um eine öffentliche Einrichtung, für die nicht ohne Grund in Deutschland gewisse Regeln und Vorschriften gelten. Leider lassen die Graffitis an den Gebäudefronten nicht unbedingt den Schluss zu, dass die Betreiber dieses Kulturzentrums jederzeit gewillt sind, sich an die geltenden Vorgaben zu halten. So wird z. B. unter anderem verkündet, dass man auch Ordnungshütern wie der Polizei den Zugang zum Zentrum verwehren wird. Aber ungeachtet dessen interessiert, inwieweit eine Brandschutzordnung und ebenso ein Flucht- und Rettungswegekonzept für das Gebäude existieren, welches ja auch als Versammlungsstätte genutzt wird. Hier dazu einige Grundlagen:

Bereits im Mai 2014 wurde die DIN 14096 neu verfasst, sie ist die Grundlage für die notwendige Brandschutzordnung. Teil A (früher DIN 14096-1) richtet sich an alle Menschen, die sich in einem öffentlichen Gebäude aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Die Überprüfung und Aktualisierung hat regelmäßig alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person zu erfolgen.

Ein Flucht- und Rettungsplan (siehe auch Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09) dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069). Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Existiert für das selbstverwaltete Zentrum Sauerkrautfabrik eine Brandschutzordnung?

1.1 Wenn nein, warum nicht?

1.2 Wenn ja, wann wurde diese erstellt?

1.3 Wenn ja, wann fand die letzte Überprüfung und Aktualisierung durch eine fachkundige Person statt?


 

2. Existiert für das selbstverwaltete Zentrum Sauerkrautfabrik ein Flucht- und Rettungswegeplan? Dieser ist bei Orten mit Publikumsverkehr erforderlich.

2.1 Wenn nein, warum nicht?

2.2 Wenn ja, wann wurde dieser erstellt?

2.3 Wenn ja, wann fand die letzte Überprüfung und Aktualisierung durch die Betreiber des Zentrums statt? Ist diese Überprüfung aktenkundig gemacht worden?


 

3. Liegt allen Mitarbeitern des selbstverwalteten Zentrums Sauerkrautfabrik sowie allen weiteren Personen, die sich langfristig oder regelmäßig in dem Gebäude der Sauerkrautfabrik aufhalten, eine schriftliche Ausformulierung der Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weiterer Regeln zum Verhalten im Brandfall vor?

3.1 Wenn nein, warum nicht?

3.2 Wenn ja, wann wurden diese Regeln zuletzt aktualisiert und den Mitarbeitern sowie weiteren Personen, die sich langfristig oder regelmäßig im Gebäude aufhalten, ausgehändigt?

3.3 Wenn ja, wie beurteilt die zuständige Behörde den Inhalt diese Regelwerks?


 

4. Gibt es für das selbstverwaltete Zentrum Sauerkrautfabrik einen Brandschutzbeauftragten oder eine Person, die die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten wahrnimmt?

4.1 Wenn nein, warum nicht?

4.2 Wenn ja, über welche Ausbildung und Qualifikation verfügt diese Person, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können?


 

5. Gibt es für das selbstverwaltete Zentrum Sauerkrautfabrik ein Evakuierungskonzept?

5.1 Wenn nein, warum nicht?

5.2 Wenn ja, wann wurde es erstellt, wann wurde es zuletzt aktualisiert und wann wurde es zuletzt behördlich überprüft?

5.3 Wenn ja, wie beurteilt die zuständige Behörde die Tauglichkeit dieses Konzeptes?