22-1875

AFD Handelt: Verbesserung der Toiletteninfrastruktur an der Außenmühle und im Außenmühlenpark

Antrag

Sachverhalt

Die Außenmühle mit ihrer Sportanlage, dem Außenmühlenpark, dem Wasserspielplatz, der Freilichtbühne, den Grillflächen sowie weiteren Freizeit- und Erholungseinrichtungen zählt zu den am stärksten frequentierten Naherholungsgebieten im Bezirk Harburg. Täglich nutzen zahlreiche Bürger, Sportvereine, Familien mit Kindern, Spaziergänger, Senioren und Besucher von Veranstaltungen diese Einrichtungen.

Trotz der hohen Besucherzahlen ist die Versorgung mit öffentlichen Toiletten unzureichend. Die vorhandene öffentliche Toilettenanlage fällt regelmäßig über längere Zeiträume aufgrund technischer Defekte, Vandalismusschäden oder Sperrungen aus. In weiten Teilen des Parks und insbesondere im Umfeld der Sportanlage stehen den Besuchern keine verlässlich nutzbaren Sanitäranlagen zur Verfügung.

Dieser Zustand beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität erheblich und führt immer wieder zu unhaltbaren Situationen. Insbesondere Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind auf eine funktionierende und wohnortnahe Sanitärinfrastruktur angewiesen.

Vor dem Hintergrund der erheblichen öffentlichen Investitionen in die Freizeit- und Sportinfrastruktur der Außenmühle erscheint es nicht nachvollziehbar, dass eine bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlichen Toiletten bislang nicht sichergestellt werden konnte. Eine moderne, dauerhaft nutzbare und möglichst vandalismussichere Toiletteninfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil einer attraktiven öffentlichen Park- und Freizeitanlage.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. die bestehende Toilettensituation im Bereich der Sportanlage Außenmühle sowie des Außenmühlenparks umfassend zu analysieren und den zuständigen Fachausschuss über die Ergebnisse zu unterrichten;

2. kurzfristig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung der Besucher mit funktionsfähigen öffentlichen Toilettenanlagen sicherzustellen;

3. die Ursachen der wiederkehrenden Ausfälle der bestehenden öffentlichen Toilette darzulegen sowie Maßnahmen zu entwickeln, die eine dauerhafte Betriebsbereitschaft gewährleisten;

4. die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toilettenanlagen an geeigneten Standorten im Bereich der Außenmühle zu prüfen und die hierfür erforderlichen Kosten darzustellen;

5. bei Neuerrichtung oder grundlegender Modernisierung von Toilettenanlagen auf eine barrierefreie Ausstattung nach geltenden Standards zu achten;

6. familiengerechte Sanitäranlagen mit Wickelmöglichkeiten für Kleinkinder vorzusehen;

7. durch geeignete bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen einen wirksamen Schutz vor Vandalismus und mutwilligen Beschädigungen sicherzustellen.

Dabei sind insbesondere folgende Standorte in die Prüfung einzubeziehen:

Sportanlage Außenmühle,

Grillplatz Außenmühle,

Bereich des Hallen- und Freibades,

Aktiv-City-Bewegungsinsel,

Freilichtbühne Außenmühle,

Wasserspielplatz Außenmühle.


Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.