AfD-Fraktion II: Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) führt in seinem Anhang die zulassungspflichtigen Handwerke und die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe auf.
In vielen Handwerksberufen ist der Meisterbrief Voraussetzung für die selbständige Ausübung der Tätigkeit. Dazu zählen beispielsweise Elektrotechniker, Installateure, Schreiner, Metallbauer, Friseure, Bäcker und Konditoren.
Die genauen Anforderungen können nach Bundesland unterschiedlich sein.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wie wird die Einhaltung der Handwerksordnung, insbesondere die Meisterpflicht, im Bezirk Harburg kontrolliert?
Welche Verstöße wurden dabei im Bezirk festgestellt?
In welchen Handwerken wurden sie festgestellt?
In welchen Handwerken wurden besonders häufig Verstöße festgestellt?
Wie wurden bzw. werden diese sanktioniert?
Wo ist bei der Einhaltung der Meisterpflicht die Grenze zum Gestaltungsmissbrauch?
Die Bezirksversammlung lädt sachkundige Vertreter der zuständigen Stellen in den Ausschuss Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft ein, um über die Kontrolle der Bestimmungen aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks im Bezirk Harburg zu berichten. Weiterhin soll über Art, Umfang und Sanktionierung von Verstößen berichtet werden unter besonderer Berücksichtigung der Meisterpflicht.