22-1974

AFD fragt nach! Widersprüchliche Beschilderung, extreme Vermüllung und ordnungspolitische Untätigkeit am Neuländer See - Behörden-Unsinn stoppen!

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Die AfD-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg setzt sich konsequent für Ordnung, Sauberkeit und die Einhaltung bestehender Regeln im öffentlichen Raum ein. Die Situation am Neuländer See, einem wichtigen Naherholungsgebiet und Landschaftsschutzgebiet, bedarf jedoch dringend der Klärung.

Während ein offizielles Hinweisschild des Bezirksamtes Harburg am Anfang der Liegewiese unmissverständlich das Baden, Grillen und Anzünden von Lagerfeuern verbietet und auf das Landschaftsschutzgebiet verweist, wird diese klare Ansage ca. 90 Meter entfernt in Richtung Seeufer konterkariert. Dort befindet sich ein vom selben Bezirksamt aufgestellter Beton-Spezialbehälter (Brunnenring). Das Schild an diesem Behälter ist wie folgt beschriftet: "Nur für Grillkohle- & Aschereste. Bezirksamt Harburg, Abteilung Stadtgrün."

Diese Inkonsistenz ist ein Paradebeispiel für administrativen Unsinn. Die eine Hand verbietet das Grillen, die andere Hand stellt die Infrastruktur dafür bereit und ermuntert damit de facto zum Verstoß gegen die eigenen Verbote. Das Ergebnis ist keine geordnete Entsorgung, sondern eine Zweckentfremdung des Behälters als allgemeiner Mülleimer, gefüllt mit Zigarettenverpackungen und Alufolie.

Besonders gravierend zeigt sich die Folge dieser unklaren Lage auf der angrenzenden Liegewiese und dem Strandbereich: Hier besteht mittlerweile eine extreme Vermüllung und Verwahrlosung. Plastikabfälle, Essensreste und Unrat verunreinigen das hohe Gras und das Landschaftsschutzgebiet massiv.

Über das bloße Hinterlassen von Müll hinaus berichtet die Bevölkerung von einer massiven Eskalation der Zustände, insbesondere an heißen Tagen und in den Abendstunden. Es werden regelrechte Großveranstaltungen und Familienfeiern mit drei bis vier Grills gleichzeitig abgehalten, bei denen sogar ganze Mahlzeiten über offenem Feuer zubereitet werden. Da vor Ort keinerlei sanitäre Infrastruktur vorhanden ist, weichen die Nutzer für ihre Notdurft (sowohl Urinieren als auch Defäkieren) massiv in die umliegenden Gebüsche aus, was zu unhaltbaren hygienischen Zuständen führt. Zudem wird das Areal zunehmend von Rollern und E-Scootern befahren, die von rücksichtslosen Nutzern bis direkt an den Badestrand gefahren werden und dort verbleiben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

1.

Wie erklärt das Bezirksamt die logische Divergenz zwischen dem expliziten Grillverbot laut Hauptbeschilderung am Neuländer See und der gleichzeitigen Bereitstellung von Entsorgungsbehältern spezifisch für „Grillkohle- & Aschereste“ durch die Abteilung Stadtgrün?

2.

Auf welcher Rechts- oder Beschlusslage basiert die Entscheidung, in einem Gebiet mit Grillverbot Infrastruktur für die Entsorgung von Grillrückständen vorzuhalten?

3.

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass diese widersprüchliche Signalisierung von den Nutzern als Einladung zum Grillen verstanden wird und somit das ordnungsbehördliche Verbot untergräbt?

4.

Welche konkreten Maßnahmen und Reinigungszyklen sind für die Liegewiese und den Strandabschnitt vorgesehen, um der dort herrschenden extremen Vermüllung effektiv entgegenzuwirken?

5.

Wie oft und durch wen wird der Aschebehälter am Neuländer See geleert?

6.

In welchem Umfang wurden im letzten Kalenderjahr sowie in der laufenden Saison Kontrollen durch den Ordnungsdienst (SRD/Bezirksamt) am Neuländer See durchgeführt, um das Grill-, Müll- und Wildpinkelverbot durchzusetzen, und wie viele Verstöße wurden geahndet?

7.

Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zu ergreifen, um das ordnungswidrige Befahren des Strandbereiches mit motorisierten Zweirädern (z. B. Rollern) effektiv zu unterbinden?

8.

Plant das Bezirksamt, diesen offensichtlichen Unsinn zu beenden und entweder die Aschebehälter zu entfernen, um das Verbot glaubwürdig durchzusetzen, oder die Beschilderung sowie das Abfall- und Ordnungskonzept anzupassen?

9.

Wie bewertet das Bezirksamt die zunehmende Verschmutzung der Liegewiese und der ufernahen Gebüsche mit menschlichen Fäkalien und Toilettenpapier, und welche akuten gesundheitlichen Risiken für Mensch und Umwelt (insb. Gewässerqualität) sieht die Behörde hierbei?

10.

Sind dem Bezirksamt Beschwerden von Bürgern oder Feststellungen des Ordnungsdienstes bezüglich der Nutzung des Landschaftsschutzgebietes als „Wildtoilette“ bekannt, und wie oft wurden diesbezügliche Verstöße im letzten Jahr geahndet?

11.

Sieht das Bezirksamt einen direkten Zusammenhang zwischen dem Fehlen öffentlicher, funktionierender Sanitäranlagen vor Ort und der akuten Fäkalienbelastung auf der Liegewiese?

12.

Inwieweit beeinträchtigt die extreme Vermüllung – insbesondere durch Plastik, Scherben und Fäkalien – nach Einschätzung der Naturschutzbehörde die Tier- und Pflanzenwelt im geschützten Bereich des Neuländer Sees?

13.

Welche konkreten, kurzfristigen Maßnahmen (z. B. verstärkte Bestreifung, Aufstellen von Warnhinweisen oder Mobiltoiletten) plant das Bezirksamt, um die unhaltbaren hygienischen Zustände auf der Liegewiese unverzüglich zu stoppen?

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