Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und ruft zur Feststellung der Stimmberechtigungen alle Ausschussmitglieder namentlich einzeln auf.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Bürger*innen haben sich nicht eingewählt und es liegen auch keine Bürgerfragen vor.
Herr Jorga erläutert, dass es sich um die 1.Änderung des „Pergolenviertel-Plans“ handle, dessen Überarbeitung daraus resultiere, dass im Ausgangsplan ein Sondergebiet ausgewiesen war, das sich wegen der Flugsicherung lediglich an einem Beispielentwurf orientierte hatte. Dieser Ausgangsplan sei im letzten und vorletzten Jahr überarbeitet worden und diese Überarbeitungen müssen über eine Änderung des B-Plans übernommen werden.
Des Weiteren konnte der Bauantrag auf Grundlage der vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife schon beschieden werden.
Der B-Plan sei Anfang des Jahres öffentlich ausgelegt worden und es soll die Feststellung möglichst schnell in die Wege geleitet werden, so dass der Bauantrag entsprechend umgesetzt werden könne. Während der öffentlichen Auslegung sei eine Einwendung zur Höhe und Baumasse eingegangen.
Der B-Plan solle am 21.04.2022 in der Bezirksversammlung beschlossen werden.
Herr Hosemann äußert sein Erstaunen, dass lediglich eine Einwendung eingereicht wurde, was aber auch daran liegen könnte, dass der B-Plan öffentlich ausgelegt war, als mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde.
Herr Prott weist darauf hin, dass die Jahreszahlen zu den Verfahrensschritten in der Tabelle der Drucksache falsch seien. Statt 2021 wurde 2022 aufgelistet. Das müsse korrigiert werden.
Herr Jorga sagt, der Fehler sei durch einen Übertragungsfehler aus einer Datenbank entstanden und die Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung werde entsprechend korrigiert.
Herr Dickow führt nochmal aus, dass seine Fraktion gegen die Vorweggenehmigungsreife gestimmt hätte, nicht weil das Projekt grundsätzlich abgelehnt werde, sondern weil das Verfahren für abenteuerlich gehalten werde d.h. die Vorweggenehmigungsreife zu erklären, bevor die 2.Auslegung passiert sei. Da habe Herr Hosemann völlig Recht.
Trotzdem werde dem B-Plan zugestimmt, weil das Projekt für gut befunden werde.
Der Vorsitzende erwähnt, dass dieser B-Plan alle drei Regionalbereiche des Bezirks Hamburg-Nord betreffe und dieses in der Niederschrift entsprechend vermerkt werden sollte.
Herr Boltres sagt abschließend, dass nicht die Vorweggenehmigungsreife, sondern die vorgezogene Vorweggenehmigungsreife erklärt worden sei. Das sehe das BauGB so vor und sei rechtlich völlig konform.
Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung und ruft die stimmberechtigten Ausschussmitglieder einzeln namentlich auf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Herr Evers stellt den Planungsstand anhand einer Präsentation kurz dar.
Protokollnotiz:
Die Präsentation wird als (zweite) Anlage der Drucksache angefügt und in ALLRIS eingestellt.
Ursprünglich sei geplant gewesen, das Postbankgebäude vollständig abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. In einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren sollte dann der Entwurf für den Ersatzneubau entwickelt werden. Ein Mitbewerber jedoch, sei strikt gegen den Komplettabriss gewesen und für den Erhalt eines Großteils des Gebäudes, gerade im Blick auf die CO2-Einsparung und die gebundene graue Energie, stattdessen solle aufgestockt, modernisiert und eine Teilfläche auf dem Areal ergänzt werden.
Das Wettbewerbsverfahren wurde daraufhin abgebrochen und dieses Büro mit der Erstellung der Planungsunterlagen beauftragt.
Das bestehende Planrecht (s. Seite 6) hätte für den Teil, der erhalten bleibe, ausgereicht, für die beiden Neubaukörper im Süden nicht. Das sei der Grund, warum ein neuer B-Plan aufgestellt werden musste.
Herr Evers erläutert die Planungsziele (s. Seite 7). Vorhaben- und Erschließungsplan dokumentieren, dass 2/3 des bestehenden Baukörpers im Norden erhalten bleibe. Die Kammstruktur werde von 5 auf 8 Geschosse aufgestockt, womit hochwertige Innenhofstrukturen zukünftig generiert werden. Im Südosten sei ein weiterer Bürobaukörper, eine 8-geschossige Rotunde mit einem begrünten Innenhof, geplant und es gebe im Südwesten einen markanten Hochpunkt, einen 16-geschossigen Wohnbaukörper mit 180 WE, davon 1/3 geförderter Wohnraum. So würden die Baumassen zukünftig auf drei Baukörper verteilt. Außerdem sollen 500 Stellplätze entstehen und auch 1600 Fahrradstellplätze.
Die Fassaden seien zurzeit in der Abstimmung mit dem Oberbaudirektor, die ersten Ergebnisse zeigt Herr Evers auf Seite 11.
Insgesamt werde es, so der Anspruch der Architekten, zu einer deutlichen gestalterischen Aufwertung dieses Plangebiets kommen.
Hinsichtlich des Planrechts zeigt Herr Evers den B-Plan-Entwurf zum Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung von vor 2 Jahren. Auf der rechten Seite sei der Entwurf 1:1 in das Planrecht (vorhabenbezogener B-Plan) übersetzt worden. Eigentlich habe sich kein Unterschied ergeben, die Überarbeitung hätte eher in den komplizierten Details gelegen, die während der vergangenen 2 Jahre gelöst werden konnten. Einige Punkte seien neben der Konkretisierung der Gebäudehöhen dazugekommen (s. Seite 14), wie z.B. die Anbindung an den Djakartaweg im Norden mit zwei Fußwegen, Geh- und Fahrrechte, um die Durchwegbarkeit dieses Areals für die Öffentlichkeit sicherzustellen, eine Vielzahl von grünordnerischen Festsetzungen, oberirdische Stellplätze für die Kita, die sich im Erdgeschoss des Wohngebäudes befindet sowie die Ergänzung des Flug-/Lärmschutzbereichs.
Herr Evers erläutert die Festsetzungen des B-Plans (s. Seite 15 + 16) und ergänzt, dass die GRZ in der Summe überall 0,8 betrage, die GFZ liege bei 3,0, also das übliche Maß in der City Nord. Die Straßenverkehrsflächen seien in einigen Teilbereichen auf das Ausstiegsbauwerk der U-Bahn angepasst worden. Und wegen des erheblichen Bedarfs an Technikaufbau gebe es lediglich einen Spielraum von 20% an Solaranlagen auf den Dachflächen.
Die letzte Seite der Präsentation gebe einen Überblick über die Verfahrensübersicht, heute befinde man sich bei Nr. 11.
Der Vorsitzende dankt Herrn Evers und wirft, als Teilnehmer des damaligen Wettbewerbs, ein, dass man aus heutiger Sicht froh sein könne, dass seinerzeit ein sehr großzügig dimensioniertes Fundament gebaut worden sei.
Herrn Dickow sagt der Entwurf zu, vor allem aus energetischer Sicht, weil ein Großteil der bestehenden Baukörper weiterverwendet werden könne und möchte wissen, ob das Grundstück auch zukünftig an die Brückenkonstruktion angebunden sei. Herr Evers bestätigt dies, die Brücke würde sich an den Baukörper anschmiegen und über die Brücke komme man barrierefrei in das Bürogebäude hinein. Ein Fahrstuhl an der Stelle sei ebenfalls vorgesehen.
Herr Hosemann betont, dass sowohl die Brücke wie auch die City-Nord als Ensemble unter Denkmalschutz stehen und sie daher erhalten werden musste, das Postbankgebäude leider nicht. Hinsichtlich des Klimaschutzes wäre es besser gewesen, das gesamte Postbankgebäude zu erhalten, vor allem, da dort kaum Wohnungen gebaut werden sollen. Es könne nicht nachvollzogen werden, warum Büroflächen abgerissen werden, um wieder neue Büroflächen zu bauen.
Herr Hosemann sagt, eine Wende in einem Wettbewerbsverfahren habe es schon häufiger gegeben und passiere immer dann, wenn sich Büros an Wettbewerben beteiligen, die es sich leisten können und es nicht nötig hätten, jeden Auftrag an Land zu ziehen. Das seien die großen etablierten Büros wie z.B. Sauerbruch Hutton, die sich auch mal gegen eine Wettbewerbsausschreibung oder den Wunsch eines Investors gestellt haben und etwas anderes vorgeschlagen haben.
Nichtsdestotrotz lebten Architekturbüros von Aufträgen und würden ihre Entwürfe daher meistens auf Grundlage der gesetzten Wettbewerbsanforderungen fertigen. Daher würden Wettbewerbsentwürfe so gezeichnet, dass sie im besten Fall dem Investor u.a. gefallen. Der Einschätzung von Herrn Hosemann nach, sei das Architekturbüro einerseits nicht abhängig davon gewesen, diesen Wettbewerb zu gewinnen und andererseits konnte man bei diesem Grundstück trotz eines Teilerhalts sehr viel Fläche unterbringen. Das sei der Motor letztlich dafür, warum gerade so viel abgerissen und neugebaut werde, nicht weil die Gebäude nicht sanierbar oder nicht nutzbar wären, sondern weil man mit einer Neubebauung viel mehr Bruttogeschossfläche auf einem Grundstück unterbringen könne und mit den Neubauten viel mehr Geld verdienen könne.
Diese Praxis werde aus ökologischen und ökonomischen Gründen in Frage gestellt.
Herr Kranz fragt, was unter einer 2-geschossigen Erweiterung einer Tiefgarage zu verstehen sei und welche Art von Technikaufbauten in Konflikt mit den Solaraufbauten stehe und wie der Bau der U-Bahn mit diesem Bauvorhaben koordiniert werde.
Herr Evers antwortet, dass die vorhandene 2-geschossige Tiefgarage erweitert werde, sie bleibe also 2-geschossig.
Die Dachaufbauten seien sehr intensiv im Abstimmungsprozess diskutiert worden, denn der technische Bedarf an Aufbauten, Ausstiegen, Fahrstuhlüberfahrten etc. bei diesem Gebäude sei beeindruckend. Alle übrigen und sinnvollen (d.h. keine im Schatten liegenden Flächen) Flächen (20%) würden für Solaranlagen genutzt. Es gebe einen Plan zu den Dachaufbauten, der aber nicht Teil dieser Präsentation sei.
In Bezug auf den Bau der U5 habe ein sehr enger Abstimmungsprozess zwischen Vorhabenträger und der HH-Hochbahn stattgefunden. Mit dem Bau der U-Bahn werde 2022 begonnen, der Baustart von diesem Vorhaben erfolge später und es gebe Bereiche, wo beide Baukomplexe relativ dicht zusammen seien, aber die HH-Hochbahn sei darauf vorbereitet.
Zunächst befürwortet Frau Ros ausdrücklich den Erhalt eines Großteils der vorhandenen Baumasse. Einen technischen Aspekt möchte Frau Ros in Bezug auf das Thema Klimaschutz in Verbindung mit der stark verglasten Fassade benennen. Zwar sei der Reflexionsgrad der Fassade wegen des Vogelflugs etwas niedriger, aber der Punkt „Blendfreiheit“ müsse, aufgrund des Auto- und Fahrradverkehrs, trotzdem beachtet werden. Auch in westlicher/südlich Richtung könnte sich ein großer Reflexionsgrad der Glasfassade ergeben.
Darüber hinaus würden sich Hochhäuser mit Glasfassaden bei intensiver Sonneneinstrahlung wie Treibhäuser aufheizen und bräuchten die meiste Zeit des Jahres Kühlung, was sehr viel Energie verbrauche. Die Solaranlagen könnten sicher nicht den Großteil der benötigten Energie abdecken. Frau Ros regt an, die Aufheizung des Gebäudes durch Sonneneinstrahlung durch sommerlichen Wärmeschutz zu begrenzen. Die Fassade wirke derzeit so, als würde sie in der Struktur zur City Nord passe, aber die Frage sei, ob sie auch die innovativen Ideen beherrsche.
Abschließend möchte Frau Ros wissen, ob Anschlüsse ggf. in der Tiefgarage für E-Mobilität vorgesehen seien.
Herr Evers stimmt zu, dass die hohen Gebäude sehr reflexionsintensiv seien, Es sei nicht bekannt, dass die Fassadengestaltung auf den Auto-/Radverkehr Verkehr abgestimmt sei.
Es gebe allerdings Festsetzungen zum Thema Vogelschlag.
Hinsichtlich der Energieversorgung teilt Herr Evers mit, dass ein Fernwärmeanschluss vorgesehen sei, aber kein Anschluss an Fernkälte. Das könne durch den Vorhabenträger selbst geregelt werden, zurzeit gebe es keine Vorgaben. Während zur Thematik der E-Mobilität im Entwurf des städtebaulichen Vertrags, eine Regelung zu E-Ladestationen und zu Abstellplätzen von Lastenfahrräder verschriftlicht wurde.
Frau Ros fordert hinsichtlich der Kühlung der Glasfassaden Nachbesserungen, denn Fernwärme sei auch ein Kostenfaktor.
Der Vorsitzende wirft ein, dass eine zentrale Kühlung in der City Nord vorhanden sei und wenn dieses Gebäude gekühlt werden müsste, es an die zentrale Kühlung angeschlossen werden sollte.
Herr Evers schlägt vor, dass der Architekt bei der nächsten Sitzung, nach der öffentlichen Auslegung, Details zur Fassadengestaltung erläutern und viele Fragen tiefergehend beantworten könne, da diese speziellen Fragen die Ebene der Bauleitplanung M1:1000 verlasse und in den Bereich der Haustechnik gehöre.
Der Vorsitzende merkt zu dem Thema E-Ladestationen an, dass sich Hamburg Energie in der City Nord lediglich in der Lage sehe, 3-5 E-Ladestationen zu betreiben, ein Mehr an Ladestationen würde zu einem Zusammenbruch des E-Netzes führen. Da nütze auch ein städtebaulicher Vertrag nichts.
Herr Prott geht kurz auf den Beitrag von Herrn Hosemann ein, der die Profitorientierung angesprochen habe. Das Plangebiet sei nach heutigen Maßstäben wenig bebaut. Durch dieses Bauvorhaben finde eine erhebliche städtebauliche Verdichtung mit sehr viel mehr Wohnraum und auch Hochbauten statt. Das sei aus städtebaulicher Sicht sehr wünschenswert, weil es einen politischen Beschluss zur städtebaulichen Verdichtung gerade für dieses Gebiet und für Gebiete innerhalb des Ring 2 gebe. Insofern entspreche dieses Bauvorhaben den städtebaulichen Zielen der Stadt Hamburg und dabei gehe es nicht allein nur ums Geld.
Des Weiteren sagt Herr Prott, dass das Architekturbüro Sauerbruch Hutton ein renommiertes internationales Büro sei, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit und sich aufgrund dessen zum Thema Nachhaltigkeit sehr stark bemühen würde.
Herr Prott möchte den Stand des Durchführungsvertrags wissen, der Leitlinie bzw. Maßstab für das B-Plan-Verfahren sei und ob Einsicht in diesen Durchführungsvertrag vor Feststellung des B-Plans genommen werden könne.
Die zweite Frage betreffe die U5, die von der Haltestelle Sengelmannstraße in offener Weise in die City Nord geführt werden solle. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Führung in dieses Grundstück verlaufen solle, ggf. mittels einer Protokollnotiz.
Herr Evers antwortet, dass die genaue Lage der U5 auf dem Plan in der Präsentation eingezeichnet und die Umgrenzung des Planfeststellungsbeschlusses zur U5 dargelegt sei. An dieser Stelle werde die U-Bahn zwar in offener Bauweise hergestellt, aber die Trasse verlaufe unterirdisch und lediglich die Notausstiegsbauwerke seien überirdisch noch zu identifizieren. Gerade auf dieser Fläche seien eine große Anzahl an Bäumen und Sträuchern vorgesehen.
Der Durchführungsvertrag befinde sich derzeit in der Abstimmung zwischen Vorhabenträger und Bezirk d.h. der Vertrag werde gegenseitig geprüft und Änderungswünsche etc. können geäußert werden. Der Vertrag beinhalte üblicherweise die Durchführungsverpflichtung, aber auch das Thema sozialer Wohnungsbau und das Thema Nachhaltigkeit und Energiestandards.
Herr Jorga ergänzt, dass der Originalvertrag, aufgrund des immensen Umfangs und der großen Anlagen nicht als Gesamtdokument an die Politik versendet werde, weil dieser Vertrag den B-Plan-Inhalt um ein Vielfaches übersteige. Was gemacht werde, sei, dass in den weiteren Drucksachen, die an die Politik verteilt werden, zu den weiteren Stationen des B-Plan-Verfahrens, die einzelnen Regelungsinhalte aufgenommen werden. Herr Jorga bietet an, spezielle Fragen aufzubereiten. Eine Verschickung zwischendurch mache auch keinen Sinn, weil dieser Vertrag bis zur abschließenden Befassung durch die BV, weiterentwickelt und normalerweise erst kurz vor der Sitzung der BV unterzeichnet werde. Das endgültige Exemplar sei im Prinzip auch erst mit der Fertigstellung des B-Plans vorhanden.
Frau Voet van Vormizeele kommt auf den Wohnungsbau zurück und möchte Näheres zu den geplanten Wohnungen wissen.
Frau Traversin interessiert sich für den Förderungsweg der 60 öffentlich geförderten Wohnungen, die Größenordnung der Aufteilung sowie die Laufzeit.
Herr Hosemann kann sich vorstellen, dass der Trend zu Mikrowohnungen gehe, weil diese sich teurer verkaufen ließen. Auf den Beitrag von Herrn Prott eingehend, sagt Herr Hosemann, dass ein Blick auf den Investor (Magna Projektentwickler), der über 70 Mio € für diese Liegenschaft bezahlt habe, genüge um vorhersagen zu können, dass die Wohnungen, die dort entstehen, nicht günstig sein werden. Abgesehen davon sei fraglich, ob die Nachfrage nach Büroflächen nach Fertigstellung an diesem Ort überhaupt noch groß sei, denn in vielen Teilen Hamburgs würden Gewerbe-/Büroimmobilien gebaut wie z.B. der Elbtower. Fakt sei, dass der Projektentwickler diese Neubauten nicht im Bestand behalten werde, sondern sie gewinnbringend weiterverkaufe, was am Ende wieder dazu führe, dass das Wohnen dort nicht bezahlbar werde. Herr Hosemann bittet um Mitteilung, wieviel BGF jeweils auf Gewerbe und Wohnen entfallen, denn das würde zeigen, dass dieses Vorhaben mitnichten den städtebaulichen Zielen Hamburgs diene. Diese Zahlen würden belegen, dass Hamburg aus diesem Vorhaben mehr und vor allem bezahlbaren Wohnungsbau hätte möglich machen müssen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es einen bezirklichen Beschluss zum Masterplan City-Nord gebe, der den Erhalt des Gewerbestandorts City-Nord vorgebe.
Herr Evers betont nochmal, dass die gewünschten Angaben keine B-Plan-Relevanz hätten und zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Ansprechpartner nachgereicht werden müssen.
In Bezug auf den Wohnungsmix würden 180 Wohnungen, davon 60 öffentlich gefördert, 60 frei finanzierte Mietwohnungen und 60 Eigentumswohnungen, entstehen. Die öffentlich geförderten Wohnungen seien 30 Jahren gebunden. Die Frage zu den Wohnungsgrundrissen kann Herr Evers nicht beantworten und schlägt vor, dass diese Frage in einer späteren Ausschusssitzung direkt durch den Architekten selbst beantwortet werde.
Der Vorsitzende schlägt vor, diese Thematik in die nächste Sitzung, in der dieser TOP wieder aufgerufen wird, zu vertagen.
Im Chat fragt Frau Traversin nach 1. /2. Förderweg und bittet um Weitergabe an den StekA, sobald diese Informationen vorliegen.
Der Vorsitzende schließt diesen Punkt.
Herr Boltres kommt zurück auf die von Herrn Wersich schriftlich eingereichte Bitte an die Verwaltung, Stellung zu der baulichen Situation des nach Loki Schmidt benannten Platzes zu beziehen und über die Hintergründe der Gestaltung aus fachlicher Sicht zu berichten.
Herr Boltres zitiert zu Beginn eine Passage aus dem Erläuterungstext der Architekten zu ihrem zum Entwurf:
„An der Schnittstelle zwischen City-Nord und dem ehemaligen Arbeiterquartier Barmbek-Nord fungiert das Hebebrandquartier (jetziges Pergolenviertel - Anmerkung der Verwaltung) als verbindendes Element und Fortführung der grünen Nord-Süd-Achse vom S-Bahnhof Barmbek über die Tarpenbek bis nach Alsterdorf. Diese Grünverbindung im Westen sowie die gleisbegleitende Vegetation im Osten bilden das Motiv für die kontinuierliche Landschaft, welche die Gebäude umgibt. Ein Perimeter, ähnlich einem Landschaftspark, der durch bewusst zueinander gedrehten Blockbebauungen, einen großzügigen und urbanen Binnenraum erhält“
Herr Boltres sagt, diese Erläuterung markiere, dass dieser Stadtplatz ein urbaner städtischer Raum sein sollte.
Das Wettbewerbsergebnis (Seite 3) zeige eine Art umgestülpten Tetraeder schon mit der grüngräulichen Schraffur, das für die Regenrückhaltung geplant war, weil das Regenwasserproblem bereits im Wettbewerb bekannt gewesen sei. Auf dem Platz seien daher nur vereinzelt stehende Bäume geplant worden.
Im Wesentlichen sei der Entwurf, so wie er sich heute präsentiere, schon durch den Wettbewerbsentwurf vorgeprägt.
Auf dem Funktionsplan (Seite 4) sei die Topografie dargestellt und zeige in der roten Ellipse im Zentrum, die Notwendigkeit die Oberflächenentwässerung unterzubringen. Im B-Plan sei rund um den Quartiersplatz eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt worden.
Es habe dann, basierend auf der Entwurfsplanung aus dem Wettbewerb, zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereits eine technische Planung (technische Infrastruktur + Planung des öffentlichen Raumes) für diesen Platz gegeben, lange bevor die ersten Bewohner dort eingezogen waren (Seite 5). Anders als im Wettbewerbsentwurf zeige diese Planung nicht mehr den Tetraeder, sondern eine geneigte Fläche, die an der Seite zur Straße fast plan in dieselbe übergehe und dann mit einer leichten Neigung von Osten nach Westen eine Kante zur westlichen Bebauung bilde und nach Norden eine Freitreppe mit Sitzstufen vorgesehen habe, an deren Ende sich ein Baumhain anschließe. Insgesamt eine sehr urbane Vorstellung von Landschaft.
Auf der Fläche, die in jeder bisherigen Planung gepflastert vorgesehen war, seien einzelne Baumstandorte als aufgelockerte, landschaftliche Elemente eingefügt worden. Dieser Platz sollte, in Anlehnung an den Gestaltungsleitfaden, mit einem hochwertigen Pflaster im Fischgrätverband von den üblichen Hamburger Standards (Senatsplatte) abweichen.
Von vornherein sollte dieser Platz als Standort für Feste, Flohmärkte etc. (Seite 6+7) vorgesehen sein.
Auf Seite 7 (rechts unten) sei das Rückhaltevolumen von 75m³ bei einer max. Tiefe von 40 cm aufgezeigt, diese Angaben entsprechen der Regenmenge eines einjährlichen Ereignisses. Das Regenwasser verdunstet und wird verzögert an Siele abgegeben.
Herr Boltres betont noch einmal, dass die Böden im Pergolenviertel nicht versickerungsfähig seien und es unmöglich sei, Oberflächenwasser über Mulden o.ä. ableiten. Ein unterirdisches Bauwerk wie z. B. Wassertanks oder Rigolen, die die nichtdurchlässigen Böden ebenso wenig hätten entwässern können, sei auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Frage gekommen.
Die Planungen des Platzes begannen im September 2012 (Seite 8), wobei der Planungsbeirat Pergolenviertel davon stets Kenntnis genommen hatte. Kritik zu den Planungen dieses Platzes habe es nie gegeben. Es sei stets klar gewesen, dass dieser Platz ein städtischer urbaner Raum werden würde, wobei die Auffassung vertretbar sei, dass ein steinerner Platz mit dem Namen „Loki Schmidt“ nicht 100% zusammen passe.
Frau Schwarz-Müller erinnert sich, dass ein Mitglied des Planungsbeirates den Vorschlag für die Benennung dieses Platzes gemacht habe und zwar im Zuge der Benennung der umliegenden Straßen des Quartiers. Die Straße im nördlichen Pergolenviertel trägt den Namen Winterlindenweg (Baum des Jahres 2016) und schließt an die Hebebrandstraße und den Dakarweg an. Die Straße im südlichen Pergolenviertel ist eine Sackgasse und trägt den Namen Feldahornweg (Baum des Jahres 2015). Der „Weg bei den Gärten“ befinde sich am Rande der Kleingartensiedlung. Die Kleingärten seien prägende Elemente des Stadtquartiers, umgeben von Pergolen verbinden sie Nord- und Südhälfte des Gesamtquartiers.
Protokollnotiz:
Die Pergola als Namensgeber
Eine Pergola ist ein Gartenweg, der mit einem offenen Gerüst überdacht ist. Das Gerüst dient als Grundlage für Kletterpflanzen und fungiert gleichzeitig als Schattenspender. Pergolen waren schon im Alten Ägypten bekannt und wurden ab der italienischen Renaissance zu gängigen Elementen der Gartengestaltung in ganz Europa.
Frau Schwarz-Müller erwähnt einen Gemeinschaftsgarten „Lokis Blumenwiese“ im südlichen Teil des Quartiers, in dem Menschen jeden Alters mitgärtnern können und insgesamt drei Gemeinschaftsgärten würden mit der Loki Schmidt Stiftung weitere Wildpflanzenarten im Garten pflanzen, die in der Vergangenheit zur Blume des Jahres gekürt wurden. Die Kita „Feldahornweg“ habe auf einer Parzelle einen „Essbaren Garten“ entwickelt und nebenan könnten Schüler*innen der Reformschule Winterhude jede Woche im Rahmen ihres Ganztagesschulangebotes gärtnern.
Frau Schwarz-Müller sagt, dass das dunkle Pflaster des Platzes gegen ein helleres Pflaster ausgetauscht werde. Alternativ hätte ein Regenrückhaltebecken auf dem Platz entstehen können, was eine Nutzung des Platzes allerdings ausgeschlossen hätte. Außerdem könne man immer noch nacharbeiten, wenn der Platz erst einmal hergestellt sei.
Herr Wersich bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für den Vortrag und die Darstellung der einzelnen Planungsschritte. Es mag sein, dass der Name nicht ganz angemessen sei, aber die Vorstellung, dass der Platz hinsichtlich einer Regenrückhaltung ganz anders gestaltet werde, zumal die Arbeiten schon fortgeschritten seien, mache keinen Sinn.
Herr Hosemann fragt, ob es ggf. eine Alternative für eine Regenrückhaltung an anderer Stelle gegeben hätte und ob eine unterirdische Lösung geprüft wurde.
Herr Hosemann sagt, auch vor Jahren sei Klimaschutz und Stadtraumgestaltung ein Thema gewesen, Straßenfeste, Flohmärkte könne man auch auf nicht versiegelten Flächen durchführen, da hätte es Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Auch wenn Zeit und Geld bereits investiert und mit dem Bau bereits begonnen wurde, sei das zwar unglücklich, aber zugunsten eines adäquaten und zeitgemäßen Stadtraumes in einem Vorzeigeviertel, sollte man einen Fehler korrigieren, statt ihn für die nächsten 3-4 Jahrzehnte in Beton zu gießen. Die Reaktion von Medien und Bürger*innen sei entsprechend.
Der Vorsitzende erwähnt, dass man nicht wissen könne, ob Loki-Schmidt etwas gegen die Namensgebung gehabt hätte und bittet von diesen Meinungsäußerungen abzusehen.
Herr Wendt sagt, im Gegensatz zum Vorredner werde die Gestaltung des Platzes als sehr schön empfunden. Auf der einen Seite sei ein Hofladen mit einer Terrasse bereits fertiggestellt worden. Problematisch sei allerdings, dass der Platz nicht eingezäunt sei, was bei voller Wassermenge eine Gefahr für Kinder darstellen könnte.
Herr Wendt schlägt vor, den Platz rundherum zu bepflanzen.
Frau Ros sagt, eine Mulde die Wasser auffange und sich in einer Form entwickeln werde, wäre für Loki Schmidt sicher nicht befremdlich. Auch Themen wie Starkregenereignisse müssen bewegt werden. Es werde ein städtischer Platz entstehen, der Funktionen erfüllen werde und gut gefalle. Es sollte darüber hinaus abgewartet werden, wie der Platz angenommen werde.
Frau Ros möchte wissen, ob der Bereich unter dem Baumhain als wassergebundene Decke ausgeführt werde und ob der neue Belag auch wieder aus Klinkersteinen bestehe, denn es werde sicher über die Jahre in den Zwischenräumen ein Bewuchs stattfinden. Frau Ros sagt, Eltern müssen ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen und ihre Kinder an die Hand nehmen, wenn man am Wasser spazieren gehe.
Herr Kranz weist die Darstellung, dass die Platzgestaltung ein Fehler sei, ebenfalls zurück. Es sei unglücklich, dass zwei Themen hier miteinander vermischt werden: Namensgebung und Platzgestaltung. Die Namensgebung sollte von der Diskussion um die Platzgestaltung abgetrennt und nicht handlungsleitend werden, denn es werde Stadtentwicklung nicht nach Straßennahmen gemacht, sondern man mache Stadtentwicklung danach, wie die Stadt gestaltet sei. Die Genese zeige eines, dass über eine lange Zeit eine intensive Beteiligung stattgefunden habe, wie dieser Platz aussehen solle. Das Konzept, dort einen zentralen urbanen Platz zu etablieren, den man multifunktional nutzen könne, sei richtig. Man könne es sich vor Ort anschauen, wie grün es um die Gebäude dort schon sei. Die Notwendigkeit, diesen Platz in eine Wildblumenwiese umzuwandeln, werde daher nicht gesehen.
Hinzu komme, dass dieser Protest nur von einigen Bewohner*innen losgetreten wurde, während die Mieter des langen Riegels, der sich der Endphase der Fertigstellung befinde, ignoriert würden und möglw. eine ganz andere Meinung haben.
Wenn, dann müsse man die Diskussion in 2 Jahren noch einmal führen, wenn alle Bewohner*innen eingezogen sind.
Ein wichtiger Hinweis aus dem Vortrag sei gewesen, dass der Boden nicht versickerungsfähig sei. Es gebe z.B. anderer Stelle der Stadt in der Leo-Leistikow-Allee das Phänomen, dass Kinder in den Grasmulden spielen würden, was dazu geführt habe, dass Schilder aufgestellt wurden „Bitte nicht in den Mulden spielen, weil der Boden sonst verdichtet und das Wasser nicht mehr versickern könne“. Ob mit so einer Lösung den Bewohner*innen gedient wäre, sei fraglich.
Frau Voet van Vormizeele möchte sich den Vorrednern, die sich für den Platz ausgesprochen haben, anschließen und verweist darauf, dass neue Entscheidungsträger bzw. neue Gruppen von Bürger*innen möglw. zu anderen Ergebnissen gekommen.
Diesem Ergebnis liegen aber viele Grundlagen zugrunde, die wichtig für die Entwicklung dieses Platzes waren u.a. der Wunsch nach einem Quartiersplatz, der viele Möglichkeiten der Nutzung zulasse. Es sei zwar öffentlichkeitswirksam zu behaupten, dass Loki-Schmidt diesen Platz so nicht gewollt hätte, aber wer sind diejenigen, die entscheiden, dass der Platz nicht hübsch oder zweckmäßig sei oder den jetzigen Umweltgedanken nicht entspreche.
Herr Dickow sagt, viele hätten sich seinerzeit Gedanken gemacht von den Kleingärten, die dort weiter bestehen sollten, bis hin zu anderen Initiativen und Bürger*innen, so dass am Ende eine gute Planung mit einem vernünftigen Ergebnis für das nicht ganz einfache Gelände entstanden sei. Dieser Planungsprozess mit tlw. auch schwierigen Diskussionen sollte nicht einfach umgeworfen werde. Der Platz habe das Potenzial zu einem Zentrum zu werden, weil es nicht nur eine grüne Wiese sei, sondern weil es ein befestigter Platz sei, auf dem etwas stattfinden könne.
Herr Boltres führt aus, dass von Anfang feststand, dass für dieses völlig neue Quartier zwischen Bahn, Kleingärten und City-Nord ein städtischer Platz gebraucht werde. Eine Fläche, wo Dinge passieren und stattfinden können, wo Kinder Fahrrad fahren und Ball spielen können. All das, was man gern vor seiner Haustüre machen wolle, denn die komplette Gestaltung der öffentlichen Räume sei sehr sparsam und es gebe kaum ein anderes Projekt, wo die Straßen so reduziert geplant wurden, wie im Pergolenviertel. Das Ursprungszitat am Anfang aus der Wettbewerbsbeschreibung sollte deutlich machen, dass es eine bewusste städtebauliche und gestalterische Entscheidung gewesen sei. Die Landschaft drum herum, die Innenhöfe seien mittig intensiv begrünt worden und man habe die Stadt sozusagen vor der Haustür. Das sei auch ein Motiv moderner Stadtentwicklung. Hinsichtlich der Klima- und Ökologie-Themen sei zu sagen, dass überall Gründächer aufgebracht wurden, unter jedem der Innenhöfe seien die Tiefgaragen ausgestanzt worden, um Flächen zu haben, damit Bäume mit Verbindung zum Erdreich gepflanzt werden konnten.
Heutzutage würde man auf den Gedanken einer unterirdischen Zisterne gar nicht mehr kommen, weil die unglaublich teuer in der Unterhaltung seien, da gebe es gute andere Möglichkeiten.
Dass am Osterbekkanal eine riesige Zisterne gebaut werden musste, liege einem anderen Sachverhalt zugrunde. Diese Zisterne werde für Überschwemmungsfälle d.h. wenn die Osterbek überlaufe, vorgehalten. Diese beiden Bauvorhaben könne man nicht miteinander vergleichen.
Herr Kranz fragt nach der zur-Verfügung-Stellung dieser Präsentation und ob es geplant sei, diesen Sachverhalt auch im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorzustellen, weil dort die Diskussion mit den Menschen, die die Initiative vorantreiben, geführt worden sei.
Der Vorsitzende wirft ein, dass ein Regionalausschuss nicht die Option habe, einen B-Plan zu ändern.
Herr Wersich sagt, es würde reichen, wenn einmal von der Fachabteilung die Rahmendaten, alle Fakten, gern mit der Präsentation dargestellt werden könnte.
Herr Boltres stellt die Präsentation zur Verfügung und erklärt sich bereit, am kommenden Montag in den Regionalausschuss zu kommen.
Protokollnotiz:
Die Anlage wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.
Herr Hosemann möchte betonen, dass der Platz nicht wegen der Namensgebung in Frage gestellt werde, sondern der Platz werde als städtebaulich nicht mehr zeitgemäß empfunden, auch schon für damalige Verhältnisse. Der Platz solle auch nicht in eine Blumenwiese verwandelt werden, sondern es werde der Versiegelungsgrad dieses Platzes in Gänze in Frage gestellt, der für heutige Verhältnisse - wie auch in anderen Stadträumen - zu stark versiegelt wurde und zu wenig Grünanteil enthalte. Dem hätte man mit wenig zeitlichem, als auch finanziellem Aufwand gestalterisch entgegenwirken können. Mit temporär aufgestellten Blumenkästen würde der Platz nicht aufgewertet und werde dem Vorbildcharakter dieses Platzes nicht gerecht.
Dennoch werde eingesehen, dass eine unterirdische Lösung aus Kostengründen abgelehnt worden sei, es wäre trotzdem interessant zu wissen, welche Mehrkosten entstanden wären und wie die Abwägung ausgegangen sei.
Im Regionalausschuss seien die Pläne von einem anderen Mitarbeiter der Verwaltung insofern präsentiert worden, dass dieser Platz nicht zwangsläufig hätte gepflastert werden müssen, sondern mit Rasen hätte belegt werden können, was aber pflegeintensiver gewesen wäre. Heutzutage heiße urban längst nicht mehr, dass alles betoniert werden müsse, Beispiele könne man sich in anderen Städte ansehen.
Herr Wendt erwähnt, dass es eine ähnliche Situation um den Bert-Kämpfert-Platz gegeben habe, der völlig versiegelt wurde. Auch da hätte es Einwendungen gegeben. Heute sei man froh, dass dieser Platz so ist wie er ist.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:43 Uhr.