Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die Vorsitzende merkt an, dass es seit einigen Monaten eine Vakanz in der Stellvertretung des Vorsitzes gäbe und bittet die CDU-Fraktion einen Stellvertreter zu vorzuschlagen, möglichst bis zur nächsten Sitzung.
Es liegen keine Befangenheitserklärungen vor.
Die Niederschrift wird einstimmig angenommen.
Die Niederschrift wird einstimmig angenommen.
Es liegen keine Fragen vor.
Es liegen keine Fragen vor.
Frau Permien bittet die Verwaltung die Träger im Bezirk zu informieren, dass es auch die Möglichkeit gäbe sich digital vorzustellen.
Entfällt.
Herr Ramm bedankt sich zunächst für die Bereitstellung des Fragebogens. Er fände diesen im negativen Sinne beeindruckend. Punkt 4 „Konfliktpotenzial aufgrund von spezifischen weltanschaulichen Ausrichtungen und Haltungen der StammnutzerInnen“ sei seiner Meinung nach komplett abzulehnen, da er den Grundprinzipien der Offenheit, Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung in der OKJA komplett wiederspreche.
Herr Schilf merkt an, dass er keine Deckungsgleichheit von Fragebogen und Antrag feststellen könne. Er halte diesen Fragebogen nicht für ein pädagogisches Meisterwerk und es auch für sinnvoll solche Praktiken zu diskutieren jedoch könne er das, was im Antrag steht so im Fragebogen nicht wiederfinden, weshalb er um eine Konkretisierung, die sich stärker auf den Fragebogen beziehen würde, bittet. Ansonsten müsste die Grüne-Fraktion den Antrag leider ablehnen.
Frau Grichisch fragt, was aus dem Plan geworden sei, jemanden von der Sozialbehörde zu diesem Thema einzuladen, denn unabhähgig des Antrags der LINKE-Fraktion, würde auch sie den Fragebogen fragwürdig finden und sie hätte sehr viele Fragen an die Behörde.
Die Gremienbetreuung sagt, dass die Sozialbehörde auf eine informelle Einladung hin eine Absage erteilt habe. Es bestünde die Möglichkeit die Fragen schriftlich an die Sozialbehörde zu richten. Ansonsten müsse der Ausschuss beschließen, dass ein/e Referent*in der Sozialbehörde angefordert werden solle, damit eine Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss erstellt werden könne.
Herr Laudi spricht sich, da man sich im Ausschuss uneins sei, auch für einen Referent*innenbeitrag aus der Sozialbehörde aus. Er fragt die Vorsitzende, ob an dieser Stelle direkt ein Beschluss gefasst werden könne.
Frau Lütkehus sagt sie ziehe es vor den Antrag noch einmal zu diskutieren, da sie diesen so verstanden habe, dass es um eine umfassende Befragung in der OKJA gehe. Dieses Thema sei vermutlich größer als dieser eine Fragebogen.
Herr Schilf sagt, es sei möglich den Antrag zu vertagen, wobei er, wie bereits erwähnt in der vorliegenden Form so nicht zustimmungsfähig für seine Fraktion sei. Das heiße aber nicht, dass die Thematik und das Hinterfragen eines solches Fragebogens nicht diskutiert werden solle. Er fände es unglücklich über diesen Antrag abzustimmen und ihn womöglich abzulehnen. Das sei nicht das Ziel und es ginge vielmehr darum, dass der Antrag so nicht treffgenau sei.
Herr Hafkemeyer stimmt Herrn Schilf zu. Er ahne zwar, was im Antrag gemeint sei, sagt aber das müsse klarer dargestellt werden. Im Fragebogen würde vieles nicht so stehen, wie es im Antrag formuliert sei, weshalb nachgearbeitet werden müsse.
Herr Ramm sagt, er könne heraushören, dass der Antrag in seiner aktuellen Formulierung nicht zustimmungsfähig sei, aber auch den Wunsch bestehe, den Fragebogen noch einmal genauer zu diskutieren. Er fragt die Vorsitzende, ob die Option bestünde den Antrag noch einmal zu vertagen.
Die Vorsitzende sagt, der Antrag könne ohne weiteres noch einmal vertagt werden. Sie schlägt vor dies zu tun und eine/n Vertreter*n der Sozialbehörde einzuladen, damit die Fragen im Dialog geklärt werden könnten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig eine/n Referent*in von der Sozialbehörde einzuladen.
Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Die Vorsitzende sagt, dass laut ihrem Wissensstand ein digitales Treffen stattgefunden habe, um den Antrag in verschiedene Säulen zu clustern und einen Weg zu suchen, die angeforderten Mittel auch detailliert zu beziffern.
Herr Schilf sagt, er sei bei diesem Gespräch dabei gewesen und man habe daran gearbeitet, wie ein solcher Antrag besser gestaltet werden könne und ein Folgetreffen verabredet. Er sagt, es sei vermutlich sinnvoll das nächste Treffen abzuwarten, um dann dem Ausschuss von den Ergebnissen zu berichten, bittet aber auch die anderen Beteiligten ihre Einschätzung zu erläutern.
Frau Lütkehus stimmt Herrn Schilf zu. Es sei noch ein Termin geplant bei dem es darum gehen solle, wie ein strukturelles Defizit zustande komme und wie hoch die Zahlen seien. Nach wie vor habe sie aber das Problem, dass sie nicht wisse, ob die Teilnehmer*innen dieses Finanzausschusses das tatsächlich beziffern könnten. Die Frage sei, wie der Antrag besser unterfüttert werden könne, auch mit Zahlen des Defizits. Das strukturelle Defizit müsse, da die letzten Punkte weggelassen werden sollen, hochgerechnet werden, damit man überhaupt auf konkrete Zahlen kommen könne.
Die Vorsitzende merkt an, dass es nicht grundsätzlich um die Höhe des Defizits gehe, sondern die Punkte a-g mit Zahlen zu belegen, um dann auch den richtigen finanziellen Rahmen zu treffen.
Frau Grichisch sagt, dass dieses Thema momentan auch auf Bürgerschaftsebene innerhalb der Haushaltsverhandlungen debattiert werde, weshalb sie es wichtig fände jetzt zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen, damit es vielleicht auch noch in die Verhandlungen mit einfließen könne. Sie fragt, ob die Freien Träger auch mit den Freien Trägern anderer Bezirke über dieses Thema diskutieren würden, da es ja ein Hamburg weites Phänomen sei.
Herr Laudi sagt an Frau Lütkehus gewandt, dass die Verwaltungslast, und die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen der OKJA im Bezirk, nicht allein an den Freien Trägern hängen solle. Die Politik fühle sich sehr verpflichtet für und gemeinsam mit den Freien Trägern daran zu arbeiten.
Frau Lütkehus sagt, sie fände das gut. Sie frage sich nur, wie man an die konkreten Zahlen kommen würde und wünsche sich dabei Unterstützung der Verwaltung. Sie wisse dass auch die Freien Träger anderer Bezirke wie Eimsbüttel und Mitte solche Anträge gestellt hätten. Es gäbe Hochrechnungen der einzelnen Bezirke, wie hoch das Defizit sei und wo es herkomme.
Herr Schilf ergänzt, dass die Punkte f und g nicht einfach nur weggefallen seien, sondern es für sinnvoll erachtet worden sei, dass diese Punkte noch einmal gesondert zu betrachten, da beides sehr wichtige Themen seien, welche nicht im Rahmen dieses Antrags debattiert werden sollten. Für die anderen Punkte solle im nächsten Treffen eine Methodik entwickelt werden, mit der konkrete Zahlen genannt werden könnten.
Herr Ramm teilt mit, dass er beim ersten Treffen nicht dabei sein konnte und nicht wisse inwieweit das nächste am 07.04. darauf aufbauen würde. Er sei aber gern bereit beim nächsten Treffen mitzuarbeiten.
Frau Permien antwortet, dass es nicht aufeinander aufbauen würde. Sie ergänzt, dass es hilfreich wäre, wenn jemand von der Verwaltung beim nächsten Treffen dabei sein könne.
Herr Hafkemeyer sagt, dass die Freien Träger sehr wichtig seien und ihre Arbeit sehr geschätzt würde und man sich auch gut mit anderen Bezirken vernetzen könne, um zu sehen, wie die damit umgegangen seien. Man habe zudem Fachleute, die hinzugezogen werden könnte, sodass man am Ende belastbare Zahlen hätte.
N/JA-L sagt, die Frage nach den belastbaren Zahlen könne die Verwaltung in der gewünschten Form so auch nicht beantworten. Hinsichtlich der Entwicklungen der letzten zehn Jahre könne man lediglich von den bekannten Erfahrungswerten ausgehen. Demnach liege man durchschnittlich ungefähr bei 200.000 Euro, welche sich aus den gestellten Anträgen darstellen würden. Hieraus ergäben sich dann in etwa 100.000 bis 120.000 Euro Reste aus nicht verbrauchten Mitteln und Rückflüssen aus den Zuwendungen. Dies sei der oberflächliche Durchschnittswert. Das hänge immer davon ab, was die Träger konkret beantragen, welche Mehrkosten im Personalbereich entstehen würden etc. Das könne man jedoch nicht als Grundlage für einen belastbaren Wert nehmen. Die Frage sei auch immer wer diesen Bedarf formuliere und was für Bedarfe in neuen Projekten entstehen würden. Diese Rolle könne die Verwaltung nicht bedienen und so auch nicht in eine Antragsdiskussion mit den Freien Trägern einsteigen.
Herr Schröder sagt, er könne an dem geplanten Termin am 07.04. teilnehmen, jedoch mit den inhaltlichen Vorbehalten, welche N/JA-L schon geäußert habe. Als Angehöriger der Verwaltung habe er bereits ein Problem mit der Begrifflichkeit des strukturellen Defizits. Die Reste und Rückflüsse, welche angesprochen worden seien, seien fester Bestandteil des zur Verfügung stehenden Geldes. Er sagt, er könne bei diesem Termin gern unterstützen - man könne z.B. schauen, was es in den letzten Jahren für Tarifsteigerungen gegeben hätte, was daraus an Kostensteigerungen folge, was man an Betriebskostensteigerungen hätte. Hieraus könne man möglicherweise Werte ermitteln und perspektivisch sehen, was zukünftig gebraucht werde. In anderen Bereichen würde die Sozialbehörde so verfahren - also in bestimmten Bereichen prozentual etwas darauf schlagen - was ja schon helfe. Er würde jedoch nicht mit konkreten Zahlen in diesen Termin kommen, sondern es solle sich dort verständigt werden, was ermittelt werden solle und dieses dann zurückgespielt werden.
Die Vorsitzende dankt Herrn Schröder und sagt, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung sei. Sie ergänzt, dass man hier auch auf verschiedenen Ebenen denken müsse. Zum einen innerhalb des Haushaltes eines Jahres. Man habe hier laut Rahmenzuweisung eine feste Größe x. Die nächste Ebene wäre zu sagen, dass unabhängig davon Träger, wenn sie neue Ideen für die Zukunft haben ungefähr einschätzen müssten, was sie für die Verwirklichung an Ressourcen benötigen würden (vielleicht Personal-, Raum-, Materialkosten).
NJ/A-L sagt, sie könne die Antragsbegründung der Träger sehr gut nachvollziehen. Man habe im JHA immer wieder darüber gesprochen insbesondere das Thema der Bevölkerungszuwächse sei hinsichtlich der Angebotsstruktur kritisch diskutiert worden. In der Vergangenheit seien einige - auch fachliche - Umstrukturierungen vorgenommen worden und es sei gelte auch aus anderen, fachlich passenden Quellen zu gewinnen. Zum anderen möchte sie daran erinnern, dass die vorläufige Haushaltsführung gelte. So werde die Verwaltung bei allen Verhandlungen mit der Sozialbehörde immer wieder darauf hingewiesen, dass momentan keine Aussagen über neue Projekte und die Verwendung der Reste und Rückflüsse möglich sei.
Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Frau Akar möchte vorweg korrigieren, dass es nicht Schnell- sondern Selbsttests heißen solle.
Herr Laudi fragt im Namen seiner Fraktion, ob es für die Antragsteller*innen in Ordnung sei, auch die Jugendverbandsarbeit in den Antrag mit aufzunehmen, da das in den wärmeren Monaten auch die Aufnahme von Ferienprogrammen seitens der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Jugendverbände ermögliche.
Frau Akar sagt, dass von ihrer Seite aus nichts dagegen spreche.
Die Vorsitzende fasst zusammen, dass in der Überschrift und im Petitum das Wort Schnelltests in Selbsttests geändert werden und die Jugendverbände mit aufgenommen werden sollen.
Frau Lütkehus sagt sie würde es außerdem gut finden, wenn es ein interfraktioneller Antrag werden würde.
Herr Schilf sagt er würde das begrüßen.
Frau Grichisch sagt, sie fände den Antrag sehr gut und wäre froh daraus einen interfraktionellen Antrag zu machen.
Herr Noß stimmt Herrn Schilf und Frau Grichisch zu.
Herr Ramm sagt er fände es auch schön den Antrag interfraktionell zu machen.
Herr Laudi ergänzt, dass auch die Kinder und Jugendlichen, welche die Einrichtungen aufsuchten, nicht täglich getestet würden, weshalb er diese gern mit ins Petitum aufnehmen würde, also Selbsttestmengen auch für die Kinder und Jugendlichen mit angefordert werden sollten.
Frau Akar wirft ein, dass das bereits auf der AG78 diskutiert worden sei. Es sei problematisch, wer den Test durchführe und ob die Betreuer*innen das bei jüngeren Kindern machen dürften. Weiter müsse klar geregelt werden, wie vorgegangen werde, wenn ein Kind/Jugendliche/r positiv getestet werde. Diese könnten zwar nach Hause geschickt werden, jedoch könne man nicht überprüfen, ob sie dort ankämen. Sie empfiehlt, dass es so formuliert werde, dass das testen dieser Zielgruppen nur in Einzelfällen und bei akutem Bedarf durchgeführt werde. Für die unter 14-Jährigen brauche man auch das Einverständnis der Eltern, dass in den Einrichtungen ein Test durchgeführt werden dürfe. Man müsse sich darauf verlassen, dass, wenn in den Schulen regelmäßig getestet werde, dadurch eine minimale Grundsicherheit, auch für die Einrichtungen entstehe. Sie möchte nur auf die möglichen Problematiken hinweisen.
Herr Laudi sagt, dass Petitum ginge v.a. in die Richtung, dass sich die Einrichtungen gewisse Kapazitäten an Tests verschaffen könnten. Es sei dann ja immer noch offen gehalten, welche Kinder und Jugendlichen getestet werden könnten. Gerade wegen nicht tagesaktueller Schultests komme es womöglich zu einer höheren Kapazitätsanforderung innerhalb der Einrichtungen der Freien Träger.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es im Petitum auch darum gehe, in der Impfreihenfolge eine Gleichbehandlung zu anderen zu erreichen. Die Kernbotschaft sei also erst einmal die Gleichsetzung mit Kita und Schule. Die Ergänzung von Kindern und Jugendlichen, welche nicht im Kita- oder Schulkontext getestet wurden, genüge an dieser Stelle also.
Der Antrag wird mit Änderungen einstimmig beschlossen.
Die Vorsitzende erläutert, dass die Aktion Kinderparadies noch mindestens bis zum Jahresende bestehen bleiben könne.
NJ/A-L sagt, dass im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und der SAJF-Projekte eine eingeschränkte Gruppenöffnung unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte aufrechterhalten werden könne. Über u.a. die Familienförderung gäbe es sehr viele Einzelkontakte, welche auch sehr stark nachgefragt werden würden. Bei Gruppenangeboten müsse jedem Kind ca. 10 qm Raum zustehen, was einen sehr hohen Planungsbedarf erfordere und die Einrichtungen vor große Herausforderungen stelle. Man sei sehr froh, dass über diesen Weg trotzdem ein Teil der Kinder und Jugendlichen erreicht werden könne. Weitere Kontaktmöglichkeiten werden digital (Email, Videokonferenzen, WhatsApp etc.) hergestellt. In den beiden Elternschulen gäbe es Einzelangebote, wobei jedoch auffalle, dass es hierbei v.a. Einzelberatung gehe. Es herrsche generell wegen der Infektionsgefahr eine große Zurückhaltung bezüglich der Gruppenangebote. Im ASD habe man das sogenannte Kohortenprinzip. Ca. die Hälfte der Mitarbeiter*innen sei im und die andere mobil tätig, könne jedoch jederzeit, wenn es erforderlich sein sollte auch Außentermine oder Hausbesuche wahrnehmen. Zudem würden Hilfeplangespräche in entsprechend großen Räumen mit entsprechend geringer Personenanzahl durchgeführt werden. Zusätzlich gäbe es „walk and talk“ Angebote, die draußen stattfänden. Insgesamt werde bemerkt, dass die Familien an ihre Grenzen stießen, die psychischen Belastungen zunähmen und das Thema der Isolation auch zunehmend Konflikte innerhalb der Familien auslöse. Die Überforderung entlädt sich oftmals in Partnerschafts- oder Trennungskonflikten. Hinzu kämen oftmals finanzielle Sorgen und Existenzängste. Häufiger als vorher kämen Fragen nach der Beschäftigung und der Abdeckung des Bewegungsbedarfs der Kinder auf. Bisher gäbe es keine signifikanten Erkenntnisse darüber, ob es eine Steigerung der Inobhutnahmen gäbe.
Herr Noß fragt, ob es einen Anstieg in den §8a-Meldungen gegeben habe.
NJ/A-L antwortet, dass das jetzt nicht statistisch wiedergegeben werden könne. Es gäbe schon Meldungen nach §8a, aber diese seinen ungefähr im üblichen Verhältnis. Die Meldungen könnten, wenn nur vereinzelt auf die Corona-Krise zurückgeführt werden.
Herr Brauckmann fragt nach der Finanzierung Corona bedingter Mehrbedarfe und fragt, ob die Elternschulen planen in größere Räumlichkeiten umzuziehen, was er aus anderen Bezirken gehört habe.
NJ/A-L sagt, dass das bisher in den beiden kommunalen Elternschulen nicht umgesetzt worden sei. Die Elternschule Langenhorn, habe bisher eine Auswahlmöglichkeit gehabt (die auch von den Eltern genutzt werde). Im Dulsberg könne im Zweifel auf die Räumlichkeiten der Schule zurückgegriffen werden. Dafür gebe es momentan keinen Bedarf, da die Eltern eher Beratung wollten und es keine Nachfrage für Gruppenangebote in den Einrichtungen gäbe. Zur Finanzierung sagt NJ/A-L, dass man immer noch ca. 30.000 Euro Budget zur Verfügung hätte, welches über Anträge an das Fachamt Sozialraummanagement angefragt werden könne.
Herr Noß fragt, ob es möglicherweise auch positive Auswirkungen gäbe.
NJ/AL antwortet, dass diese Thematik auch diskutiert werden würde. Eltern haben natürlich mehr Zeit für die Kinder und überlegen ggf. mehr, wie sie ihre Kinder beschäftigen. Durch die Schulschließungen fallen auch die Meldungen der Schulen weg, was nicht nur negativ gesehen werde, da die Schule oft auch Verursacher von Problemen, die Kinder hätten sei. Man könne jedoch nicht sagen, dass positive oder negative Auswirkungen überwiegen würden.
Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmenden und schließt die Sitzung.