Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales vom 21.01.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmer*innen der Ausschusssitzung.

 

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es wurden keine Bürgerfragen eingereicht.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.10.2020

Die Niederschrift v. 29.10.2020 wird einstimmig genehmigt.

Ö 4

Bericht aus dem Seniorenbeirat

Herr Hansen sagt, der Bezirks-Seniorenbeirat habe sich in seiner Arbeit durch CORONA bisher nicht einschränken lassen. Per Telefon, Mail und Videokonferenzen habe man den Kontakt zueinander gehalten.

Der Seniorenbeirat beschäftige sich weiterhin mit offenen Themen wie „barrierefreies Bezirksamt“, „öffentliche Toiletten“, seniorengerechte Parkbänke“. 

 

Die Broschüre sei großgig z.B. in Senioren- und Pflegeheimen verteilt worden, in Arztpraxen allerdings gebe es ein Auslageverbot.

 

Eigentlich stünden im April Neuwahlen des Landesseniorenbeirats (LSB) und des Bezirksseniorenbeirats (BSB) an. Aufgrund des Pandemiegeschehens habe der Senat letzten Mittwoch jedoch beschlossen, die Neuwahlen bis in den September zu verschieben. Das gesamte Plenum des Seniorenbeirats im Bezirk möchte bis dahin geschlossen weiterarbeiten.

Abschließend sagt Herr Hansen, sollte der Bekanntheitsgrad des Seniorenbeirats im Bezirk Hamburg-Nord verbessert werden.

 

Frau Schenkewitzchte wissen, ob dem Seniorenbeirat Probleme hinsichtlich der Beschaffung von Masken oder der Impfsituation gemeldet wurden.

 

Herr Hansen antwortet, dass er von einer Masken-Problematik keine Kenntnis habe. Hinsichtlich der Impfterminvergabe gebe es Schwierigkeiten z.B. wissen viele ältere Menschen nicht, wie sie sich online anmelden sollen und auch das Erreichen des zentralen Impfzentrums sei r viele betagte und gehandicapte Menschen eine große Herausforderung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass das Thema „Impfen“ unter dem TOP „Verschiedenes“ wieder aufgerufen werde.

 

Frau Grichisch fragt die Verwaltung, ob der Seniorenbeirat in den  beiden Schaufenstern/Vitrinen auf dem Langenhorner Markt beworben bzw. besser bekannt gemacht werden könne.

 

Herr Schröder antwortet, dass der Hausmeister des Bürgerhauses r die Auslegung in der Vitrine zuständig sei und gern Kontakt aufgenommen werden könne.

 

Der Vorsitzende erwähnt, dass die HASPA in ihren neuen Filialen eine permanente Ausstellungsfläche für soziale Träger und Akteure aus Stadtteilen eingeräumt hat. Dies könne ebenfalls eine Möglichkeit sein, sich im Stadtteil bekannter zu machen.

 

Herr Herwig empfiehlt, auch einmal Kontakt zum Bürgerverein Hohenfelde an der Mundsburger Brücke aufzunehmen und nach einer Aushangglichkeit in deren Schaukasten zu fragen.

 

Herr Hansen spricht den Ausschussmitgliedern seinen Dank aus.

 

 

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-1935

Groß Borsteler auch in Zeiten der Pandemie informieren: Vorstellung des "Care Campus" Gemeinsamer Antrag der Grüne-Fraktion / SPD-Fraktion

Herr Bulawa erläutert den Antrag und bittet um Zustimmung.

 

Frau Dr. Sellenschlo sagt ihre Unterstützung zu, kritisiert aber, dass der Seniorenbeirat unter Punkt 3 nicht aufgeführt worden ist, obwohl es sich um eine Seniorenanlage handeln würde.

 

Frau Bruns sagt ebenfalls ihre Unterstützung zu, der Hinweis der Vorrednerin sei aber in jedem Fall zu beachten.

 

Herr Rammchte ebenfalls seine Zustimmung ausdrücken.

 

Herr Bulawa dankt für die interfraktionelle Zustimmung und weist daraufhin, dass mit „etc“ gemeint sei, dass auch noch andere Akteure mit eingeladen werden sollen.

 

Frau Schenkewitz ergänzt, dass der Seniorenbeirat ein fester Bestandteil dieses Ausschusses sei, aufgrund dessen er auf keinem Fall vergessen werde.

 

Der Vorsitzende bittet zur Abstimmung und ruft die Stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses zur Abgabe ihres Votums einzeln auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 7.1 - 21-1788

Haushaltsvoranschlag 2021/2022 - Verwendung der Rahmenzuweisungen

Ö 8

Verschiedenes

Interdisziplinäres Gesundheitszentrum

 

Frau Dr. Sellenschlochte das Thema Interdisziplinäres Gesundheitszentrum (ISGZ) im Stadtteil Dulsberg, Drs 21-0898. aus der Februarsitzung in Erinnerung rufen: Ein Antrag der LINKE-Fraktion, der nach der Beratung im Ausschuss interfraktionell aufgestellt werden sollte. Durch das Pandemiegeschehen habe dies nicht weiter verfolgt werden können. Frau Dr. Sellenschlo fragt Herrn Ramm nach dem aktuellen Sachstand.

 

Herr Ramm berichtet aus dem Inhalt einer mail, die an die Mitglieder der Arbeitsgruppe versendet worden ist. So sei es zwischen den Akteuren auf dem Dulsberg (Stadtteilrat und Stadtteilbüro) und den bezirklichen Akteuren des Sozialausschusses zu einem Austausch gekommen. Barrierefreie Räumlichkeiten stünden voraussichtlich ab Sommer in prominenter Lage zur Verfügung und mittlerweile habe auch ein Träger sein Interesse bekundet. Eine erste Kontaktaufnahme zu den auf dem Dulsberg tätigen Ärzten sei ebenfalls erfolgt.

Herr Ramm ist sehr dafür, dass sich die Arbeitsgruppe schnellstmöglich wieder zu einem Austausch zusammenfindet.

 

Der Vorsitzende, selber Mitglied der Arbeitsgruppe, ergänzt, dass bisher noch keine ckmeldungen seitens der Ärzte vorliegen würden. Allerdings sollte diskutiert werden, inwieweit der ursprüngliche Antrag noch die richtige Ausrichtung habe.

 

Herr Ramm sagt, aufgrund der derzeitigen Entwicklung könne über eine Änderung an der einen oder anderen Stelle des Antrags diskutiert werden.

 

Frau Dr. Sellenschlo sagt, die Politik wünsche sich ebenfalls Unterstützung vom Bezirksamt Hamburg-Nord und bittet Herrn Schröder zu berichten, ob das Bezirksamt schon tätig geworden sei. Darüber hinaus sollte der Antrag unbedingt forciert werden. 

 

 

Protokollnotiz:

Das Fachamt Sozialraummanagement ergänzt das Protokoll wie folgt:

 

Kurze Historie:

Die Förderrichtlinie zu den Lokalen Gesundheitszentren LGZ wurde von der Gesundheitsbehörde erlassen, heute Sozialbehörde, Amt G.

Sie wurde im Ausschuss für Soziales besprochen mit dem Wunsch der Politik, dass auch in Hamburg-Nord ein LGZ entstehen solle. Frau Nische machte schon in dieser Diskussion deutlich, dass keine Zuständigkeit beim Bezirksamt besteht, sondern es lediglich für das Vorhaben werben kann und eine große Hürde in der Einbindung von Ärzten besteht.

Das Fachamt Sozialraummanagement hat das Thema in der Folge aufgriffen und an das vom Bezirksamt geförderte Stadtteilbüro Dulsberg herangetragen, mit der Bitte, im Stadtteil zu erkunden, ob sich Träger, Ärzte und Partner finden, die gemeinsam dieses Vorhaben im Dulsberg umsetzen wollen.

Seit Juni 2020 hat sich unter der Moderation des Stadtteilbüros eine Arbeitsgruppe gebildet mit sozialen Angebotsträgern aus dem Dulsberg, die sich u.a. mit der Sozialbehörde, Amt G, in Verbindung gesetzt haben, um die Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines solchen Projektes zu klären.

 

Aktueller Sachstand:

Die Arbeitsgruppe hat sich mittlerweile fünf Mal getroffen, beteiligt sind neben den o.g. Trägern aus dem Dulsberg eine Vertreterin aus dem Stadtteilrat sowie eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes und eine Mitarbeiterin des Fachamtes SR, um den AK in seiner Erkundungsphase zu unterstützen. Zudem wurde die Linke, als Antragstellerin in der BV für ein interdisziplinäres Gesundheitszentrum im Stadtteil Dulsberg (21-0898), eingeladen sich an der AG zu beteiligen. Frau Traversin hat an einer Sitzung im Dezember teilgenommen, damit eine Transparenz zu den Vorbereitungen für dieses Projekt auch bei der Bezirkspolitik entsteht.

Es wurde eine Befragung der lokal ansässigen Einrichtungen und Träger, sowie der Ärzte in und rund um den Dulsberg initiiert, um die Bedarfe für die Ausrichtung des LGZ zu erkunden. Die Ergebnisse befinden sich in der Auswertung durch die AG. Zudem wird aktuell ein Fragebogen entwickelt, um auch eine Bedarfsabfrage bei der ansässigen Dulsberger Bevölkerung zu starten.

 

Bisherige Erkenntnisse zum Vorhaben LGZ:

Die Förderrichtlinie ist komplex, Ärzte, die sich zur Kooperation aufgrund der Befragung bereiterklärten, haben berechtigte Fragen, z.B. zu der Möglichkeit Sprechstunden auszulagern, zu den Behandlungsmöglichkeiten u.a. Rahmenbedingungen, zu denen die Sozialbehörde Stellung nehmen muss. Diese Rückmeldungen werden über das Stadtteilbüro eingefordert.

Eine hohe Bereitschaft sowohl bei Ärzten als auch sozialen Einrichtungen aus dem Dulsberg besteht, mit einem zukünftigen LGZ zu kooperieren.

SOS Kinderdorf hat in der Elsässer Straße dieume für das bisherige Familienzentrum angemietet. Diese Räume wären ein möglicher Standort und werden von den Akteuren für optimal befunden (direkt im Zentrum von Dulsberg, barrierefrei und mit entsprechenden Raumkapazitäten).

Ein Träger, der sich die Bewerbung auf die Förderrichtlinie vorstellen kann, ist bisher allerdings nicht gefunden worden.

Sowohl das Bezirksamt mit seinen Mitarbeiter*innen als auch das Stadtteilbüro (in erheblichem Umfang) und auch die sozialen Träger im Stadtteil, die sich an der AG beteiligen, geben aktuell Ressourcen zur Umsetzung des Vorhabens in die Planung ein, ohne diese refinanziert zu bekommen.

 

Ausblick:

Entscheidend für die Umsetzung des Vorhabens ist, jetzt einen sozialen Träger zu finden, der eine Bewerbung bei der Sozialbehörde einreicht.

 

 

Der Vorsitzende schlägt zum einen vor, im Nachgang zu dieser Sitzung, Terminvorschläger eine nächste digitale Arbeitsgruppensitzung zu versenden, um einen beschlussfähigen Text zu erarbeiten und zum anderen, das Thema auf die Tagesordnung des Sozialausschusses am 25.2.2021 zu setzen.

 

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Inklusionsbeirat

 

Herr Ramm fragt die Verwaltung zum aktuellen Sachstand.

 

Frau Schröder berichtet, dass sich aus dem ersten Treffen des Inklusionsbeirats im März 2020 eine Arbeitsgruppe gebildet hatte, aus der es sich wiederum eine kleine Gruppe zur Aufgabe gemacht hatte, eine Geschäftsordnung zu entwerfen. Dieser Geschäftsordnungsentwurf liege vor, jedoch sei es aufgrund des Pandemiegeschehens zu keiner weiteren Sitzungen in 2020 gekommen.

 

Frau Dr. Sellenschlo ergänzt, dass für die Verabschiedung dieser Geschäftsordnung ein relativ großes Gremium (ca. 100 Personen) einberufen werden müsse. Dazu müsse dieses Treffen barrierefrei zugänglich sein, so dass niemand ausgeschlossen werde. Diese große Anzahl an Delegierten mache eine digitale Sitzung schwierig und ebenso eine Präsenzveranstaltung. Das Prozedere sehe vor, dass sich erst nach Verabschiedung der Geschäftsordnung die konstituierende Sitzung zusammensetzen könne und danach erst nne mit der Arbeit begonnen werden.

 

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Der Vorsitzendechte mit dem Gremium abschließend den Sachstand des Themenspeichers besprechen.

 

  1. Drucksache: 20-6405

Inklusion in allen Lebenslagen erleichtern: Inklusive Spielplätze für HH-Nord

Vertagt am 28.09.2019

     
 

 

Frau Grichisch berichtet von einem Neubau eines inklusiven Spielplatzes im Bezirk Hamburg-Nord und übernimmt es, den Handlungsbedarf einmal zu eruieren.

 

 

  1. Zentralisierung der Wohn-Pflegeaufsicht (WPA)

Gem. SGB XI - Kontrolle der Verwaltung -> Aufgabe der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung.

 

 

Frau Schenkewitz schlägt vor, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen den aktuellen Sachstand berichtet. Die Fraktionssprecher*innen und Herrn Hansen schließen sich an, wobei Frau Schmedt auf der Günne dahingehend zu sensibilisieren versucht, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für diese Thematik sei.

 

 

  1. Überarbeitung des Leitbilds Seniorenpolitik
    Aktueller Stand (SozA am 27.08.2020):

Arbeitsgruppe konnte CORONA-bedingt nicht tagen.

 

 

Frau Schmedt auf der Günne berichtet, dass der Entwurf aus der letzten Legislatur, in Zusammenarbeit mit Frau Schenkewitz, mittlerweile überarbeitet worden sei und schlägt vor, einen zeitnahen Termin mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu verabreden oder ggf. digital zu tagen, um den Entwurf zu finalisieren.

 

Frau Schenkewitz ergänzt, dass der Entwurf auch noch von den Fraktionen autorisiert werden müsse, bevor das Leitbild Seniorenpolitik dem Ausschuss vorgestellt werden könne.

 

Herr Lutz sagt, dass die LINKE-Fraktion habe ihre Zustimmung zu dem neuen Konzept bereits abgegeben hatte und signalisiert die Bereitschaft jederzeit wieder an der interfraktionellen AG teilzunehmen.

 

Frau Dr. Sellenschlochte darauf hinweisen, dass ein gültiges Seniorenkonzept „Leitbild zur Seniorenpolitik im Bezirk Nord vorliege. Unter Punkt 5 Ausblick“ stehe geschrieben:

Das Leitbild sollte jährlich von Bezirksamt und Bezirksversammlung auf seine Mitwirkung hin überprüft werden. Dazu soll nach Ablauf dieser Zeit eine Rückschau erfolgen und aufgelistet werden, in welchen Bereichen des Bezirks Maßnahmen im Sinne dieses Leitbildes durchgeführt wurden.

Das sei gewissermaßen das Prozedere, wie sich die Politik zur Seniorenpolitik stelle.

Frau Dr. Sellenschlo erklärt, dass ein Mitglied des Bezirksseniorenbeirats Teil dieser Arbeitsgruppe sei und dass nicht unbedingt das Pamphlet der letzten Legislatur neu erstellt werden müsse, sondern dass erst einmal das bestehende Leitbild zugrunde gelegt werden könne, um daran zu überlegen, was eingetroffen sei, was verwirklicht werden solle und wovon man noch träume.

 

Frau Schmedt auf der Günne erläutert, dass die Arbeitsgruppe mit dem alten Seniorenleitbild der letzten Legislatur gestartet sei. Die Hauptproblematik sei, einen Weg zu finden, der hinterher immer noch dem Charakter eines Leitbildes entspreche und andererseits möchte man sich schon Maßnahmen ausdenken, ohne zu konkret zu werden. Das sei schwieriger, als sich das alle vorgestellt haben. Je eher sich alle Fraktionen beteiligenrden, umso eher könne ein Konsens gefunden werden. Eine jährliche Überprüfung werde aus Zeitgründen allerdings kritisch gesehen.

 

Frau Schenkewitz stimmt insofern zu, als dass das Seniorenpolitische Leitbild bisher funktioniert habe, sonst tte es seitens des Seniorenbeirats sicher Anmerkungen gegeben. Dennoch zeige auch das jetzt überarbeitete Konzept neue Aspekte. Eine jährliche Überprüfung werde ebenfalls kritisch gesehen.

 

Der Vorsitzende bricht die Diskussion an dieser Stelle ab, zumal der Entwurf nicht allen vorliege und eigentlich heute zunächst der aktuelle Sachstand erläutert werden sollte. Zu einem späteren Zeitpunkt solle dieses Thema inkl. eines finalen Konzepts als ordentlicher Tagesordnungspunkt im Sozialausschuss wieder aufgerufen werden.

 

 

  1. Interdisziplinäres Gesundheitszentrum (ISGZ) im Stadtteil Dulsberg, Drs 21-0898

 

Dieser Punkt sei eingangs zum TOP „Verschiedenes“ besprochen worden.

 

 

  1. Q 8

Der Vortrag „Evaluation des Projekts ist für den 25.02.2021 zugesagt.

 

 

Frau Schenkewitz bittet darum, dass eine Präsentation vorab an die Mitglieder des Ausschusses versendet wird, so dass

 

Protokollnotiz:

Auf Nachfrage bei der Referentin am 26.02.2021 wegen der finalen Terminabstimmung, äert diese den Wunsch, ihren Vortrag in analoger Form d.h. in einer Präsenzveranstaltung zu halten und schlägt eine Verschiebung des Termins auf den 03.06.2021 vor.  

 

 

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Der Vorsitzende ruft das Thema „Impfen“ wieder auf und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Herwig sagt, es gebe derzeit für die älteren Menschen große Probleme, einen Impftermin zu erhalten. Darüber hinaus möchte Herr Herwig wissen, ob die mobilen Teams, die momentan in den Seniorenheimen impfen, weiter bestehen bleiben und danach möglw. ältere Menschen, die nicht mehr mobil seien, zuhause aufsuchen und impfen würden.

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme.

 

Herr Bergemann sagt, heute seien sowohl Frau Nische, als auch Frau Dr. Bollongino im Schulausschuss der Bürgerschaft geladen, so dass die Verwaltung jetzt keine Auskunft geben könne. Zudem habe Frau Nische in der Bezirksversammlung am 14. Januar zum Pandemiegeschehen ein Lagebild abgegeben und die Impfstrategie sei ebenfalls angesprochen worden.

 

Der Vorsitzende sagt, seiner Kenntnis nach, würden mit dem momentan genutzten (ständig auf -70° Grad zu kühlenden) Impfstoff keine Hausbesuche stattfinden. Es sollen aber in der nächsten / übernächsten Woche Senior*innen kostenfreie Mobilitätsangebote gemacht werden.

 

Herr Lutz bittet darum, das Thema „Impfen“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen, um Detailfragen mit der Verwaltung explizit klären zu können.

 

Frau Schenkewitz informiert aus der Sitzung der Bezirksversammlung, dass Impfungen in Hausarztpraxen stattfinden könnten, sobald das andere Impfserum zur Verfügung stehe.

Frau Schenkewitz berichtet weiter, dass die Impfungen in Pflegeheimen unterschiedlichster Träger in Langenhorn angelaufen seien. Leider sei ca. die Hälfte der Pflegekräfte nicht bereit gewesen, sich impfen zu lassen.

Negativ aufgefallen sei, dass sich ein ehrenamtlicher Wohnbeirat, der selbst keine Angehörigen in den Pflegeheimen habe, mitgeimpft worden sei. Das sei nicht nachzuvollziehen, zumal viele alte Menschen händeringend auf einen Termin warten würden. Das Bezirksamt sei über diese Vorfälle informiert worden.

Positiv zu berichten sei, dass nach den Impfungen kaum Nebenwirkungen aufgetreten seien.  

 

Frau Dr. Sellenschlo gibt Frau Schenkewitz Recht, dieses Verhalten sei skandalös und müsse aufgeklärt werden. Weiter möchte Frau Dr. Sellenschlo wissen, warum nicht dezentrale Impfzentren z.B. in der Sporthalle Alsterdorf oder z.B. in einem Pflegeheim, dessen Bewohner als nächstes geimpft würden, für die z.T. schwerbehinderten über 80-jährigen Menschen eingerichtet werden nnen. Um aus Langenhorn zu den Messehallen zu gelangen bräuchte es über 1 Stunde, zudem seien auch die U-Bahnhöfe nicht überall barrierefrei ausgebaut.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Fragen aus der heutigen Sitzung und auch ggf. weitere Fragen zu sammeln, diese ins Protokoll aufzunehmen und vor der nächsten Sitzung an die Verwaltung zur Beantwortung zu versenden.

 

 

Protokollnotiz:

Liste der beim Ausschussdienst eingereichten Fragen an die Sozialbehörde:

 

  1. Wie ist es möglich, dass bei so knappem Impfstoff private Heimbetreiber ihre ehrenamtliche Bastelgruppe / Festausschuss (nicht abwertend gemeint! ) und dazu noch Mitglieder eines ehrenamtlichen Wohnbeirates (also KEINE Mitglieder, die auch Bewohner*innen sind, sondern ehem. Angehörige im bestem Alter und Gesundheitszustand, die z.Zt eh ihre Aktivitäten nicht vollziehen dürfen) gleich mitimpfen können ?

 

  1. Muss ein Heimbetreiber nur die für ihn richtige Frage z.B ...." Darf der Wohnbeirat mitgeimpft werden?" ... bei der Behörde stellen?

 

  1. Wie genau wird von der Sozialbehörde für private Seniorenheime die Impfberechtigung vorgegeben?

 

  1. Wer genau darf zuerst geimpft werden und wer muss auch in einer Einrichtung warten?

 

  1. hlt Reinigungspersonal, Küchenpersonal, Wäscherei, Rezeption dazu?

 

  1. Werden Ehrenamtliche bei z.B. Fördern & Wohnen geimpft?

 

  1. r den Fall, dass Impfdosen übrig sind:

 

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet die Impfleitung vor Ort, wer chster/e Empfänger*in wird?
  2. Gibt es eine Benachrichtigungsliste für Systemrelevante Berufsgruppen, wie Feuerwehr, Ärzte oder Polizei etc., die von der Impfleitung dann kurzfristig benachrichtigt werden? Falls ja - wie wird nach welchen Kriterien bemessen?

 

  1. Eine Heimeinrichtungsleitung muss Tage vorher genau deklarieren, wie viele Impfungen stattfinden werden. Kurz vorher wird das von der Impfleitung erneut abgeklärt. Gibt es und wenn ja wie viele mitgeführte Ersatzimpfdosen im Durchschnitt?

 

  1. Wenn Pflegekräfte, die täglich am/um Bewohner*innen sind, sich aus welchen Gründen auch immer NICHT mitimpfen lassen wollen, geht dann die Behörde mit den Betreibern bei Kenntnis ins Gespräch?

 

  1. Werden Namenslisten geführt, die belegen wer genau in Heimen und Unterkünften schon geimpft wurde?

 

  1. Gab es Auffälligkeiten (dass z.B. eigentlich nicht berechtigte Personen "versehentlich" mitgeimpft worden)? Falls ja - welche genau und ist angedacht, dies ggf. mit Konsequenzen zu verfolgen?

 

  1. Nach welchen Regeln wird verfahren, wenn nicht geimpfte Menschen, neu in Seniorenheimen (in denen bereits geimpft wurde) aufgenommen werden sollen?

 

  1. Ist die 2.Impfung bzw. Nachimpfung zeitlich nach Herstellervorgabe in allen Heimen gesichert?

 

  1. Derzeit befinden sich ehemalige Leistungsträger dieser Stadt in Seniorenheimen in keinem guten physischen Zustand. Fachgerechte Betreuung findet sehr eingeschränkt statt, Pflegemängel bleiben vorerst noch unentdeckt und können derzeit nicht kontrolliert werden. Wie und wann genau finden unangemeldet unter Corona-Bedingungen Kontrollen seitens der Bezirke statt?

 

Protokollergänzung (16.3.2021): Antwort der Verwaltung zu Frage 14:

In 2020 war auch die Arbeit der Wohnpflegeaufsicht (WPA) durch die Auswirkungen der Coronapandemie beeinflusst. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte Anfang des Jahres noch 6 Regelprüfungen vorgenommen. Die bezirkliche WPA war mit den entsprechenden Nacharbeiten und Maßnahmen befasst. Durch die Pandemie wurden weitere Regelprüfungen bis heute ausgesetzt. Allerdings war die WPA vor allem durch die Pandemie intensiv und laufend im Austausch und in Beratung mit den Einrichtungen. Bei Ausbrüchen erfolgte das Handeln im engen Schulterschluss mit dem Bereich Infektionsschutz. Daneben wurden insgesamt 97 anlassbezogene Beschwerden bearbeitet. Unangemeldete Begehungen erfolgen derzeit auch mit Rücksicht auf die Pandemie eingeschränkt bei eiligen und relevanten Vorkommnissen/Beschwerden. Zurzeit ist wieder ein Anstieg des allgemeinen Beschwerdeaufkommens zu verzeichnen.

 

 

Frau Schenkewitz sagt, präzise Antworten zu Detailfragen könnte man eigentlich nur von der CORONA TASK FORCE der Sozialbehörde erhalten, da das Bezirksamt dafür nicht zuständig sei.

 

Der Vorsitzende verliest folgenden Beschluss und bittet anschließend zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales beschließt, eine Referentin / einen Referenten aus der Sozialbehörde anzufordern, die Impfstrategie inkl. aller Besonderheiten im Bezirk Hamburg-Nord zu erläutern“

 

Der Vorsitzende ruft die Stimmberechtigten aller Fraktionen einzeln auf.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.