Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der TOP 6.2 krankheitsbedingt in die Sitzung am 12.12.2025 verschoben wird.
Die Tagesordnung wird ansonsten einstimmig bestätigt.
Frau Dr. Meyer-Osores stellt sich als künftige Vertretung des beratenden Mitglieds des Gesundheitsamtes des Bezirksamtes Hamburg-Nord vor.
Es liegen keine Befangenheiten vor.
Ein Bürger merkt an, dass er sich eine offene und transparente Kommunikation zum geplanten Hilfszentrum für junge Mädchen im Bezirk Hamburg-Nord wünsche. Eine solche Einrichtung befürworte er grundsätzlich, jedoch würde über die Höhe der Kosten nicht transparent debattiert. In der letzten Sitzung sei von einem bundesweiten Durchschnittswert in Höhe von etwa 600 Euro pro Tag und Kind gesprochen worden. Bei einer maximalen Auslastung der Einrichtung mit 15 Kindern beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 270.000 Euro monatlich und rund 3,3 Mio. Euro jährlich. Zudem könne von einer langen Laufzeit und noch weiteren Kosten ausgegangen werden. Für ihn sei eine transparente Information zur Kostenentwicklung wichtig.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei der Einrichtung um keine bezirkliche Einrichtung handele und sich der Jugendhilfeausschuss (JHA) heute erstmals mit der Thematik beschäftige. Da das Thema unter TOP 6.1 behandelt werde, schlägt er eine entsprechende Zusammenführung des Anliegens vor.
Der Ausschuss genehmigt einstimmig, bei einer Enthaltung, die Niederschriften der Sitzungen vom 24.09.2025 und 15.10.2025.
Herr Nowak stellt sich als pädagogischer Geschäftsführer des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) vor und informiert über den Stand zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Inobhutnahme im Bezirk Hamburg-Nord. Damit kommt er der Verpflichtung zur frühzeitigen Information gemäß § 28 BezVG als Träger nach. Schwerpunkt seiner Ausführungen sind:
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist klar benannt, dass der KJND den pädagogischen Forderungen vieler Vertreter aus Bezirken, Verbänden und Einrichtungen folgt und sich in Teilen dezentralisieren möchte. Vor diesem Hintergrund habe man den Auftrag erhalten, eine Immobilie für eine Folgeeinrichtung eines Mädchenhauses außerhalb des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) zu finden.
Der Betreuungszeitraum habe sich verändert: Früher war die Inobhutnahmen auf drei bis max. vier Wochen ausgerichtet. Heute bleiben viele deutlich länger. Trotz dessen spricht man von einer Übergangslösung. Viele Mädchen haben großes Interesse, eine Folgeeinrichtung zu finden. Das benötigt jedoch Zeit, da geeignete und dem Hilfebedarf entsprechende Anschlussplätze fehlen.
Man benötigt eine veränderte Form der Einrichtung, in der Mädchen längerfristig freiwillig Schutz erhalten und einen gezielten Übergang ermöglicht bekommen.
Dazu wurde u.a. mit Fachvertretern ein Konzept entwickelt, der BSFB (davor schon der Sozialbehörde) vorgestellt und die fachliche Zustimmung zur Umsetzung dort erteilt.
Die Forderungen an eine Immobilie sind vielfältig: Zimmergröße, Zimmeranzahl, Barrierefreiheit und Lage müssen geeignet sein. In den letzten Jahren sind sehr viele Immobilien durch den LEB für unterschiedliche Nutzungszwecke begutachtet worden, für das Mädchenhaus sind drei in die engere Auswahl gekommen.
Der LEB ist der städtische Träger für Jugendhilfemaßnahmen. Das bedeutet, dass erwirtschaftete Überschüsse zurückfließen. Dies spiegelt sich in den Tagessätzen wider, die sehr genau kalkuliert sind.
Die geplante Einrichtung entspricht den genannten Anforderungen und der Investor sei bekannt. Die Immobilie ist bereits barrierefrei und der Eigentümer könne sich vorstellen, an eine soziale Institution zu vermieten. Dies in Verbindung mit dem Konzept wurde dem Verwaltungsrat des LEB vorgestellt und Zustimmung erteilt.
Ein Bedarfs- und Nutzungsplan wird mit einem Architekten abgestimmt. Bisher wurde noch nicht über Umbaukosten und den Mietpreis gesprochen. Die internen Kalkulationen basieren auf einer maximalen Kalkulation, um nicht im Nachhinein nachverhandeln zu müssen.
Eine Anmietung muss sich im ortsüblichen Rahmen bewegen.
Das Gesamtpaket zwischen Immobiliennutzung und Kosten muss passen. Dies beinhaltet auch die vorgegebenen Standards wie Betreuung, Therapeuten, Leitung, Hauswirtschaftskraft, Einrichtung, Betten und Hilfe zum Lebensunterhalt. Es handelt sich um eine vollstationäre Einrichtung, wodurch die Tagessätze von rund 500 Euro pro Person entstehen können.
Frau Winter bedankt sich für die Ausführungen zum Stand des Prozesses und die frühzeitige Kommunikation. Im Vergleich zur Vorlage für die Bezirksversammlung sei nun klar, dass sich der Bezirk dieses Projekt wünsche, die Zuständigkeit aber bei der Sozialbehörde liege.Sie möchte wissen, ob es im fortschreitenden Prozess nochmals eine Information für die Bezirksversammlung gibt.
Herr Nowak antwortet, dass der LEB gern Bericht erstattet. Es wird aber nicht möglich sein, den Mietvertrag mit den klaren Zahlen offenzulegen.
Herr Jermann fragt, wie sich der Prozess bis hin zur Eröffnung gestaltet und welche Beschlüsse ggf. noch gefasst werden müssen, zumal bisher ja noch keine Miet- und Umbaukosten bekannt sind.
Herr Nowak erläutert, dass zuerst mit dem Vermieter die baulichen Vorstellungen geklärt werden. Dazu gehört auch die Absicht einer langen Mietzeit, da dadurch die Akzeptanz in der Umgebung steigt und die Miete erfahrungsgemäß etwas niedriger ausfällt. Dann wird aus pädagogischer Sicht geschaut, was für eine optimale Betreuung von Mädchen notwendig ist. Dies wird dann mit den notwendigen baulichen Maßnahmen verglichen und am Ende entsteht ein Preis für Umbau- und Nebenkosten. Danach mit dem Vermieter bspw. über eine Mietlaufzeit gesprochen.
Frau Nische ergänzt, dass man eine weitere, nicht öffentliche Information an den Ausschuss in die Jahresplanung aufnehmen könne, obwohl es normalerweise nicht üblich sei, dem Bezirk jeden Schritt zu berichten. Man müsse dabei das besondere Schutzbedürfnis der Mädchen und jungen Frauen im Hinterkopf behalten.
Auf Nachfrage von Frau Kültür erläutert Herr Nowak, dass das Mädchenhaus im KJND erhalten bleiben muss. Man gehe aber davon aus, die Platzzahl zu reduzieren, wie dies perspektivisch aussieht, ist am Bedarf abzuleiten. Es ist das Ziel, die Inobhutnahme so zu gestalten, dass man einen guten pädagogischen und arbeitsfähigen Zugang zu den Mädchen erhält, um eine passgenaue Anschlussmaßnahme zu finden.
Ein Bürger äußert, dass er selbst vor 15 Jahren einen Verein, der Entwicklungshilfe, Medical Support und Partnership in Afrika betreibt, gegründet hat. Er stellt seine Bedenken hinsichtlich der Transparenz dar und fragt, ob die Umsetzung des Projekts, vor dem Hintergrund der nicht feststehenden Koste,n sinnvoll sei.
Herr Nowak antwortet, dass ein durchschnittlicher Tagesplatz in einer 34er-Einrichtung über die Träger verteilt, wahrscheinlich zwischen 220 und 250 Euro beträgt. Das dürfte ein Platz sein für eine dauerhafte Unterbringung eines Kindes und Jugendlichen in einer Einrichtung. Dass eine Kriseneinrichtung wie der KJND teurer ist, liegt an der Kurzfristigkeit der Hilfen und der hohen Herausforderung einer Inobhutnahme, die gesetzlich gefordert ist. Tatsächlich wird der Tagessatz transparent mit der in der BSFB zuständigen Abteilung kalkuliert.
Der Bürger fragt weiter, warum man sich dann in Sachen Transparenz so schwertut.
Herr Nowak antwortet, weil es sich um einen privaten Mietvertrag handelt, der in die Privatsphäre eines Dritten eingreift.
Frau Kültür fragt, wie viele Gruppen geplant sind, wie der Betreuungsschlüssel aussieht und ob man aus einem Pool an erfahrenen Mitarbeiterinnen schöpfen kann oder ob weitere dazugeholt werden müssen.
Herr Nowak antwortet, dass man nicht in Wohngruppen, sondern in Inobhutnahme denken muss. Dementsprechend gibt es auch keine feste pädagogische Gruppengröße, sehr wohl soll aber Gruppenpädagogik angeboten werden. Die Kalkulation der Personalanzahl richtet sich nach einem Schlüssel, der sich an der Platzzahl ausrichtet. Bei der aktuellen Planung der Plätze bedeutet das, 12,6 Stellen für Pädagoginnen, 0,75 Stelle für eine Hauswirtschaftskraft und 0,75 Stelle für die Leitung. Es müssen rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, jederzeit Aufnahmen ermöglicht werden.
Herr Dr. Bauer fragt, ob vor dem Hintergrund der längeren und langfristigen Perspektive auch eine schulische Anbindung geplant sei.
Herr Nowak antwortet, dass man dazu mit der BSFB in Kontakt steht, um zu planen, welche Möglichkeiten sich anbieten. Es könne sein, dass ein Mädchen weiterhin die bisherige Schule besucht und in der Lage ist, den Weg dorthin auch selbstständig zurückzulegen. Für andere müsse eine individuelle Lösung gefunden werden. Grundsätzlich ist die Schule ein grundlegendes Element, weil es einfach zur Tagesstrukturierung und zur Entwicklung dazugehört.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Herr Nowak, dass die Erstellung eines genauen Zeitplans zum jetzigen Zeitpunkt zu früh sei. Man glaube, wenn wirklich alles ideal laufe, dann könnte es Ende nächsten Jahres, im Herbst, Winter, also in einem guten Jahr eine Eröffnung möglich sein.
Auf Nachfrage von Herrn Jermann hinsichtlich der Gestaltung der Einrichtung verweist Herr Nowak auf die SKA. Es müsse Platz für 15 Mädchen plus Personal plus Büro plus Nebenräumen geben.
Herr Heitmann wendet sich an die anwesenden Bürger und fragt, worum es anhand der Reaktionen eigentlich geht. Wenn man kein Problem mit dem Konzept habe, sondern es super findet, sind die Fragen irritierend. Wenn es tatsächlich ums Geld geht, sollte man sich fragen, warum man nicht jedes Mal dem Ausschuss beiwohnt und fragt, warum Jugendhilfe an verschiedenen Stellen so viel Geld kostet. Oder geht es den Bürgern darum, diese Einrichtung verhindern zu wollen.
Ein Bürger antwortet, dass man das Konzept wirklich gut fände. Aber was nicht gut ist, ist die Art und Weise, wie man hinsichtlich der Kosten im Dunkeln gelassen wird. Das sei der Punkt, am Ende muss es irgendwer bezahlen und das Geld muss irgendwo herkommen. Und wenn man diese Diskussion hier richtig verstanden hat, hätte man darauf kommen können, dass 600 Euro Tagessatz pro Kind im Grunde immer anfallen, egal, ob das Haus voll oder gar nicht belegt ist.
Herr Nowak antwortet, dass dies der Vor- und Nachteil eines städtischen Trägers sei. Die Freie und Hansestadt Hamburg muss einen gesetzlichen Anspruch erfüllen. Plätze zur Inobhutnahme gefährdeter Kinder und Jugendlicher müssen vorgehalten werden.
Auf Nachfrage eines Bürgers im Hinblick auf die Kosten erläutert Herr Nowak, dass die vormals kommunizierten 600 Euro der Tagessatz für die externe Rechnungslegung des KJND ist. Man ging davon aus, dass das Mädchenhaus etwas teurer werden würde, da es sich um eine Neuplanung handelt. Mittlerweile sind Kalkulationen angepasst, der Tagessatz werde bei rund 500 Euro liegen. Darin sind alle Kosten enthalten: Personal, Betriebskosten, Umbaukosten, Mietkosten, Inventar und Hilfe zum Lebensunterhalt, somit alles, was zum Betrieb einer Einrichtung notwendig ist.
Frau Lütkehus führt aus, dass anhand der Bürgerfragen der Eindruck entsteht, dass man dem KJND kein schönes Haus in der Nachbarschaft überlassen möchte. Im Jugendhilfeausschuss geht es aber um eine pädagogische Unterstützung der Jungen und Mädchen. Es geht um Sicherheit. Der Jugendbeauftragten der Polizei, der heute leider nicht anwesend ist, berichtet regelmäßig von dramatischen Zuständen, weil der KJND immer überfüllt ist. Die jungen Menschen bleiben da viel zu lange, weil es keine Anschlusseinrichtung gibt. Im Grunde genommen sollte man sich freuen, dass es überhaupt einen Mieter gibt, der bereit ist, Wohnungslose oder Kinder aufzunehmen und auch, dass der KJND dadurch die Situation entzerrt. Das war nämlich die Forderung. Das Thema Geld ist dabei zweitrangig. Wichtig ist, dass endlich mal den jungen Menschen geholfen wird. Das ist das Thema des Jugendhilfeausschusses.
Frau Nische ergänzt, dass neben den fachlichen Kriterien trotzdem die Kostensätze für die Planung wichtig sind. Man müsse aber auch sehen, dass die Kosten auswärts deutlich höher wären im Vergleich zu einer Einrichtung in Hamburg.
Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert Herr Nowak, dass die Fläche der avisierten Einrichtung 720 qm beträgt. Sobald klar sei, dass sich die Einrichtung realisieren lässt und man dort Mieter wird, wird es eine Information für die direkte Nachbarschaft geben. Man würde mit den Anwohnern sprechen. Da es sich um eine schützenswerte Einrichtung handelt, wird man die Anwohner wahrscheinlich während der Bauphase einladen. Das ist die Idee, mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen und dort zu informieren und Nachfragen anzubieten. Das Standardverfahren ist, die neuen Mitarbeitenden, soweit möglich, auf jeden Fall aber die Hausleitung dort vorzustellen.
Frau Winter erklärt, dass die Kosten auf 20 Jahre Laufzeit gerechnet nach sehr viel Geld klingen. Aber man sei froh, dass Hamburg, trotz aller finanziellen Schwierigkeiten, eine Stadt ist, die sagt, dass es wert ist, diesen Mädchen zu helfen und den Menschen, die Unterstützung brauchen. Darüber kann man dankbar sein.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden hinsichtlich der Tagessätze und den laufenden Kosten verweist Herr Nowak auf die die SKA 23/1747 und 23/1767, die man sich in der Parlamentsdatenbank runterladen kann. Zudem gibt es noch eine ausstehende Anfrage an die Bezirksversammlung in Hamburg-Nord, die sich gerade in der Bearbeitung befindet. Auch da werden nochmals Fragen zu den Geldern und Rahmenbedingungen aufgetan.
Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen, die der Ausschuss zur Kenntnis nimmt.
Der Top 6.2 wird vertagt.
Frau Winter weist darauf hin, dass der Antrag an das Thema der letzten Sitzung anknüpfe. Es gehe um den Verteilungsschlüssel für die Rahmenzuweisung der Jugendhilfe auf Grundlage des Schlüssellungsbeschlusses aus 2022, der bis heute nicht zur Anwendung komme. Aus dem Schreiben der Bezirksamtsleitung gehe hervor, dass dem Bezirksamt Hamburg-Nord 2,1 Mio. Euro mehr zustehe. Im Vergleich zu den anderen Bezirken sei dies der höchste Anteil. Es sei wichtig, dass der Bezirk Hamburg-Nord dieses Geld auch bekomme. Es müsse dafür Sorge getragen werden, die Schlüssellung ab 2027 umzusetzen und einen Ausgleich für die drei abgebenden Bezirke zu schaffen. Damit wollten die Fraktionen das Bezirksamt in den derzeit laufenden Verhandlungen im Zusammenhang mit dieser Rahmenzuweisung unterstützen.
Frau Kültür merkt an, dass ihre Fraktion den Antrag ebenfalls unterstütze. Sie wünscht sich eine Unterstützung auch von Seiten der freien Träger und des gesamten JHA, um Geschlossenheit zu zeigen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Herr Sobczak erläutert, dass das Positionspapier von den Kinder- und Familienzentren (Kifaze) gemeinsam entwickelt worden sei. Die Lage der Kifaze, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, sei dramatisch. Mittel für die Familienförderung und für Flüchtlingsmehrbedarfe gebe es aktuell zwar noch, jedoch stehe die künftige Finanzierung und damit auch die Arbeit der Kifaze in Frage. Das Kifaz Barmbek erhalte noch drei Zugwendungen (Familienförderung, frühe Hilfen und Mittel für Flüchtlingsmehrbedarfe. Bei Ausbleiben eines Teils der Mittel, müssten Angebote zurückgefahren werden, mit der Folge, dass auch Kollegen entlassen werden müssten. Die schwierige Haushaltslage sei ihm bekannt und er sei erfreut, dass die verschiedenen Parteienvertreter und die Fachbehörde die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Angebote und somit auch die Weiterzahlung der SIN-Mittel (Mittel für die Integration Geflüchteter) befürworteten. Es sei der Wunsch der Unterzeichner des Positionspapiers, dass die Regierungsparteien darauf hinwirkten, dass diese Gelder auch künftig bereitgestellt würden. Er schlägt zudem vor, eine der nächsten Sitzungen des JHA im Kifaz Barmbek abzuhalten.
Dies solle im Themenspeicher aufgenommen werden, so der Vorsitzende.
Auf Nachfrage von Frau Winter teilt Frau Nische mit, dass es aktuell noch keine Zusage für die Zahlung aller bisherigen Mehrbedarfsmittel gebe. Für die Zahlung der SIN-Mittel oder die Mittel für Frühe Hilfen gebe es noch keine Zusage. Somit könne gegenüber den Trägern auch noch keine Zusage erfolgen, da noch auf allen Ebenen verhandelt werde. Die Sinnhaftigkeit zusätzlicher Mittel werde grundsätzlich nicht in Frage gestellt und viele, auch die Bezirksämter, setzten sich, trotz angespannter Haushaltslage, für einer Weiterzahlung ein.
Auf Nachfrage von Frau Riesle erläutert Frau Nische weiter, dass es keinen festen Zeitrahmen für die Verhandlungen gebe. Für eine feste Terminierung sei das Thema zu komplex. Verschiedenste Positionen seien zu verhandeln. Erst nach Zusage durch die Fachbehörde könne das Bezirksamt Zuwendungsbescheide fertigen. Für die Träger sei dies eine unsichere Lage.
Herr Sobczak merkt an, dass durch die Geflüchteten-Mehrbedarfe die Mitarbeiterzahl des Kifazes Barmbek von 8 und 16 erhöht worden sei. Deren Zukunft sei ungewiss. Man habe bereits Belegschaft verloren, dies sei die Konsequenz der Ungewissheit. Es seien Strukturen mit funktionierenden Angeboten aufgebaut worden. Welche Angebote noch aufrechterhalten werden könnten sei ebenfalls ungewiss. Dem gehe auch eine Angebotsplanung voraus und erfordere eine Vorlaufzeit. Wenn keine Zahlungen für Mehrbedarfe erfolgen sollten, müsse sich die Stadt im Klaren darüber sein, dass es seitens der freien Träger, bei erneutem Eintreten einer Notlage, keine zusätzlichen Angebote mehr geben werde. Die Stadt Hamburg müsse sich politisch entscheiden.
Frau Lütkehus weist darauf hin, dass der Fachkräftemangel in der Sozialbehörde gerade debattiert worden sei. Wenn Fachkräfte jetzt wegliefen, könnten diese auch nicht mehr zurückgewonnen werden. Mit den großen Trägern, die feste Arbeitszeiten, einen guten Verdienst, ggf. eine Fahrkarte anbieten könnten, könnten die freien Träger bei der Personalgewinnung nicht standhalten. Die Ungewissheit über die Finanzierung der Fachkräfte sei für den Erhalt und die Rekrutierung von Personal kontraproduktiv.
Frau Nische merkt an, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord die Fachbehörde auf diese Problematik hinweise.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende merkt an, das der JHA in der Vergangenheit die Empfehlung für die Bezirksversammlung (BV) ausgesprochen habe, Mittel für Ferienfreizeiten zur Verfügung zu stellen. Dies sei für 2026 noch nicht geschehen. Der JHA müsse daher noch einen entsprechenden Antrag bzw. eine Beschlussempfehlung für die BV oder den Hauptausschuss formulieren.
Auf Anmerkung von Frau Lütkehus teilt Frau Nische mit, dass eine Verknüpfung der Mittel für Ferienfreizeiten mit den Rahmenzuweisungen nicht möglich sei. Die Mittel aus den Rahmenzuweisungen stünden nur für Regelaufgaben zur Verfügung. Mittel für Ferienfreizeiten würden aus verschiedensten Ressourcen bereitgestellt. Manchmal seien dies bezirkliche Mittel, manchmal Sondermitteln oder auch Mittel des Quartierfonds.
N/JA3-L schlägt vor, sich an der Beschlussempfehlung vom 03.12.2024 zu orientieren.
Der Vorsitzende trägt die Beschlussempfehlung des JHA, Ferienfreizeiten für das Jahr 2026 zu ermöglichen, wie folgt vor:
Zum Sachverhalt:
Der JHA hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2025 mit der o.g. Thematik befasst und nachfolgende Beschlussempfehlung einstimmig abgegeben:
Zur Finanzierung von Ferienfreizeiten erhält der Jugendhilfeausschuss 50.000 € aus bezirklichen Mitteln. Er entscheidet im bisher angewandten Verfahren über die Vergabe der Mittel.
Begründung:
Seit vielen Jahren unterstützt die BV Hamburg-Nord von Armut betroffene Familien, indem sie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche ermöglicht. In den Jahren zuvor lag das Budget bei 20.000 Euro. Es erhöhte sich 2025 auf 50.000 Euro. Immer mehr Familien nehmen dieses Angebot im Bezirk an und ermöglichen damit ihren Kindern Erfahrungen, die sie in Ihrer persönlichen Entwicklung fördern. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund von Inflation und die hohen Energiekosten führen dazu, dass sich viele Familien Urlaube nicht mehr leisten können. Auch der Anspruch der Jugendhilfe, Ferienfreizeiten inklusiv zu gestalten und Kindern mit Behinderungen oder besonderen Bedarfen eine Ferienfreizeit zu ermöglichen, ist ein Grund, warum das Budget für Ferienfreizeiten in 2026 50.000 Euro betragen sollte.
Petitum/Beschluss:
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Diese Beschlussempfehlung des JHA wird einstimmig angenommen.
N/JA3L berichtet zum Sachstand “Hartplatz Essener Straße“. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie sei noch abzuwarten, die Vorgespräche seien erfolgt. Anfang Dezember werde ein “Beteiligungs-Workshop“ mit Jugendlichen stattfinden. Flyer seien geplant, um Jugendliche aus dem Umfeld beteiligen zu können. Die Rahmenbedingungen wie bauliche Vorgaben und die Einhaltung des Kostenrahmens seien zu berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund von Gewaltberichten einer Bürgerin im Umfeld der Feuerbergstraße, auch gegenüber Kindern, was in der morgigen Sitzung der BV im Rahmen der Bürgersprechstunde voraussichtlich thematisiert werde, möchte Frau Kültür wissen, wie die Verwaltung die Lage einschätze.
Die Situation in der Feuerbergstraße sei komplex und werde wiederholt thematisiert, so Frau Nische. Sie weist darauf hin, dass es sich nicht um eine bezirkliche Einrichtung handele, dies jedoch nicht im Vordergrund stehe. In Rahmen einer Bürgerfragestunde sei die Problematik nicht bearbeitbar. An der Sitzung der BV werde ein Vertreter der Polizei teilnehmen und die Bürgerin werde Kontaktdaten zum LEB und somit ein Gesprächsangebot erhalten. Die Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme der Bürgerin zum LEB stehe im Vordergrund. Sie gehe davon aus, dass die Bezirksamtsleitung die Empfehlung aussprechen werde das Thema im JHA zu diskutieren.
Frau Winter weist darauf hin, dass der Hinweis auf Verwaltungszuständigkeiten nicht hilfreich sei. Sie spricht sich für einen sensiblen Umgang mit dem Thema aus. Eine Überweisung an den JHA und eine zügige Auseinandersetzung mit der Thematik halte sie für sinnvoll, auch unter Einbeziehung des dort tätigen privaten Sicherheitsdienstes.
Auch Frau Kültür spricht sich für eine zeitnahe Diskussion im JHA aus und ergänzt, dass der zuständige Sicherheitsdienst zwar in Not- und Gewaltsituationen helfe, jedoch nicht über eine pädagogische Ausbildung verfüge.
Der Vorsitzende schlägt vor, das Ergebnis der Diskussion in der Bürgersprechstunde der BV abzuwarten.