Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.08.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Frau Voet van Vormizeele leitet die heutige Sitzung, da sowohl das vorsitzende Mitglied, als auch das stellvertretende vorsitzende Mitglied des StekA verhindert sind. 

 

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

Ö 3

Alle Bereiche

Ö 3.1 - 21-2562

Arbeitsbericht Wohnraumschutz Hamburg-Nord

Herr Landbeck führt zum Arbeitsbericht Wohnraumschutz in Hamburg-Nord aus, dass im Bereich Wohnraumschutz aufgrund des Pandemiegeschehens deutlich weniger Hausbesuche gemacht worden seien. Obwohl die Menschen sich dadurch mehr zuhause aufgehalten haben, seien nicht mehr Hinweise aus der Bevölkerung im Bereich der Wohnungspflege (Überbelegung, Schimmelbildung, Messie-Haushalte u.a.) eingetroffen.

Eine Zuspitzung erfahren definitiv die sog. Messie-Wohnungen. Der Besuch in Wohnungen, in denen hüfthoch Müll gelagert werde, sei leider zunehmende gängige Praxis der beiden Kollegen im Bereich der Wohnungspflege. Da sei allerdings die Wohnraumschutzstelle nicht an vorderster Front zu sehen, weil die Wohnraumschutzstelle lediglich bei Gefährdung der Bewohner bzw. der Nachbarschaft eine Räumung anordnen könne. Es würde sich allerdings nur um eine kurzfristige Symptombekämpfung handeln. Hier sei der Punkt, wo mehrere Verwaltungsdienststellen stärker miteinander in Kontakt treten und zusammenarbeiten müssten d.h. dass man die psychische Situation, die sich hinter einer Messie-Wohnung verberge,  nicht mithilfe des Wohnraumschutzes lösen könne.

Die andere große Säule des Wohnraumschutzes sei die Zweckentfremdung von Wohnungen. Dazu gehören Leerstände, gewerbliche Nutzung, Ferienwohnung bis hin zum Abbruch oder unbewohnbar-machen von Wohnraum.

In Hamburg-Nord würden hauptsächlich Probleme im Bereich der Ferienwohnungen und der Leerstände auftreten, wobei Ferienwohnungen CORONA-bedingt allerdings keine Hochsaison erfahren hätten.

Die Kolleg*innen aus diesem Bereich hätten ihre Zeit dafür genutzt, das Register der registrierten Ferienwohnungsbesitzer durchzuarbeiten, diese anzuschreiben und auf ihre Pflichten hinzuwiesen. Es habe einige Bußgeldverfahren gegeben für diejenigen, die sich nicht an die Eindämmungsverordnung gehalten hätten.

Es sei zu vermuten, dass die Arbeit in diesem Bereich nicht weniger werde.

Ein sehr großer Bereich der Zweckentfremdung sei der Leerstand, wobei nicht jede leer stehende Wohnung einen Leerstand im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes bedeute. Herr Landbeck sagt, dass allen Hinweisen nachgegangen werde und dass u.a. auch Melderegister verglichen werden. Hinweise kämen aus Nachbarschaft, Politik und Medien, da sei die Sensibilität deutlich gewachsen.

Wofür keine Ressourcen vorhanden seien, seien Rückmeldungen an die Hinweisgeber*innen und diejenigen, die es betreffe, hätten im Übrigen ein Recht darauf, dass ihr „Fall“ nicht in die Öffentlichkeit getragen werde.

Herr Landbeck betont noch einmal, dass absolut jedem Hinweis nachgegangen werde. Auch wenn nicht immer sofort eine Lösung sichtbar sei und es dem Hinweisgeber erscheinen mag, als wenn nichts passiere, sei das tatsächlich ein falscher Eindruck.

Herr Landbeck geht abschließend auf ein luxemburgisches Unternehmen ein, das Wohnungsbestände in Winterhude, der Jarrestadt, Eppendorf habe. Dieses Unternehmen habe einen Großteil der Leerstände in Hamburg-Nord zu verantworten. Da zeichne sich eine Lösung in Form eines Verkaufs ab.

 

Auf Nachfrage von Frau Schenkewitz, was mit den Bußgeldern passiere, antwortet Herr Landbeck, dass diese in den Hamburger Staatssäckel eingespeist werden.

 

Frau Ros fragt ob eine Einordnung im Vergleich mit den anderen Bezirken möglich sei.

 

Herr Landbeck erklärt, dass die Wohnraumschutzstellen in anderen Bezirken jeweils unterschiedlich aufgestellt und auch die Problemlagen sehr unterschiedlich seien. In Harburg müsse sich z.B. sehr viel mehr um die Frage von Monteurs-Unterkünften gekümmert werden. Eine Einordnung bzw. ein Vergleich mit anderen Bezirken würde sich aus dem Gesamtbericht der Fachbehörde für den Senat ergeben, der aus allen bezirklichen Teilberichten gefertigt werde und sich allerdings immer etwas im Verzug befinde.

 

Frau Dr. Steinwender fragt nach den Erfahrungen mit dem online-Dienst zur Beantragung einer Wohnraumschutznummer, wenn man Wohnraum auf Zeit vermieten möchte und fragt zur Tabelle der Mietpreisüberhöhung, ob das in HH-Nord vorkomme?

 

Herr Landbeck sagt, die Online-Registrierung sei nicht als Hilfestellung für Wohnungsinhaber gedacht und so nicht konzipiert. Vielmehr würde es sich um ein Register handeln, in das sich Ferienwohnungsanbieter verpflichtend eintragen bzw. registrieren lassen müssen. 

Hinsichtlich der Mietpreisüberhöhung liege die Messlatte hoch. Nicht immer, wenn der Eindruck entstehe, es würde sich um eine hohe Miete handeln, könne man gem. Wirtschaftsstrafgesetz handeln.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Landbeck für dessen Vortrag.

Ö 4

Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 4.1 - 21-2568

Eingabe: Bauträgervergabe Anzuchtgarten Klein Borstel (Drucksachen-Nr.: 21-2142 vom 17.03.2021)

Ö 5

Bereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Ö 6

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 6.1 - 21-2561

Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 42 / Barmbek-Nord 42 / Alsterdorf 42 - 1. Änderung hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung und Zustimmung zur vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife

Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.

 

Herr Dickow zeigt sich irritiert, denn üblicherweise trete die Vorweggenehmigungsreife nie vor der öffentlichen Auslegung ein.

 

Herr Schulze erläutert, dass die vorgezogene Vorweggenehmigungsreife in §33 Abs. 3 BauGB geregelt sei. In diesem Falle habe es sich angeboten, weil das Verfahren komplett durchgeplant und nur das Maß der Nutzung geändert worden sei.

 

Herr Dickow sagt es sei schwierig, gerade in Zeiten mit beschränkter öffentlicher Beteiligung, Tatsachen zu schaffen.

 

Herr Kranz kann den Einwand nachvollziehen, aber hier würde eine spezielle Situation vorliegen. Das geplante Gebäude werde umgesetzt und sei nur aufgrund eines technischen Fehlers im ersten B-Plan-Verfahren erneut im Verfahren. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass eine erneute öffentliche Beteiligung keine neuen Erkenntnisse bringen werde.

 

Herr Dickow stimmt insofern zu, als dieses Hochhaus von allen gewollt sei, dieses Verfahren gebe allerdings ein schlechtes Bild nach außen ab. Die FDP-Fraktion werde daher nicht zustimmen.

 

Herr Kranz bittet die Verwaltung kurz die Zeitachse des weiteren Planungsverlaufs zu erläutern.

 

Herr Boltres führt aus, dass das Vorhaben hinlänglich bekannt und in diesem Ausschuss mehrfach vorgestellt worden sei. Es solle möglichst nicht noch mehr Zeit verloren werden.

In der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, die wegen CORONA digital stattgefunden hatte, seien Einwände und Anregungen von einer Qualität und Detailtiefe eingereicht worden, dass schwer vorstellbar sei, dass noch neue Argumente dazukommen werden. Zu allen Einwendungen sei eine sehr ausführliche Drucksache gefertigt worden.

Das Instrument der vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife sei Bestandteil des BauGB. Im Bezirk Hamburg-Nord werde kaum ein Instrument zur Beschleunigung der Bauleitplanung angewendet, weil es der Wunsch dieses Ausschusses sei.

Hier gäbe es eine Möglichkeit, ein Projekt zu befördern. Für den Bauteil Süd sei die Baugenehmigung nach geltendem Baurecht bereits erteilt worden, weil es dort nur geringfügige Abweichungen vom geltenden B-Plan gegeben habe. Die Baugenehmigung für den Bauteil Nord werde sukzessive und parallel zu diesem B-Plan-Verfahren erarbeitet. Die Verwaltung befinde sich in sehr enger Abstimmung mit dem Bauherrn, weil es vermutlich für Hamburg-Nord das bisher komplexeste und herausforderndste Projekt sei, eine kleine Stadt in der Stadt, mit 300 Wohnungen zu errichten.

Bei allen verständlichen Einwänden plädiere die Verwaltung für die Zustimmung zur vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife, da das Vorhaben mit allen Fakten lange bekannt sei, im Übrigen auch allen Nachbarn.

 

Frau Ros teilt mit, dass es aufgrund der Faktenlage nicht zielführend sei, das Verfahren noch länger hinauszuzögern weil es letztendlich auch darum gehe, die Ausschreibung vorzubereiten. Ob die Baumaterialien rechtzeitig und in Gänze zur Verfügung stehen werden, sei ungewiss. Außerdem würde der große Anteil an sozialem Wohnraum, insbesondere auch die Wohnungen für Auszubildende, dringend benötigt.

 

Herr Wersich sagt, dass alle Fraktionen auf der gleichen Linie zu sein scheinen, wenngleich die Kommunikation nach außen bedacht werden müsse. Es habe Veränderungen gegeben und es sei falsch anzunehmen, dass keine neuen Einwände mehr erhoben werden würden. Herr Wersich möchte wissen, wer das Risiko trage, wenn der vorgezogenen Vorweggenehmigungsreife zugestimmt werde und dann theoretisch doch noch Änderungen im B-Plan vorgenommen werden müssten. Sollte die Politik das Risiko tragen, werde das als problematisch angesehen.

 

Herr Boltres erklärt, dass der Investor das ausschließliche Risiko trage. Selbst wenn Verfahrensschritte durch bspw. eine Normenkontrollklage moniert würden und zwar nach Feststellung des B-Plans, würden die Verfahrensschritte nachgeholt und korrigiert werden, so wie das BauGB es vorsehe. Das Risiko trage die Stadt Hamburg, da aus der Konzeptausschreibung und aus den Vorverträgen, die der Investor mit dem LIG geschlossen habe, gewisse Fristen und Erfordernisse durch die Stadt zugesichert worden seien, die dann ggf. nicht einzuhalten seien.

 

Herr Wersich meint, dass in der Vorweggenehmigung stehen müsse, dass die Politik das Risiko nicht tragen könne, auch wenn die Zustimmung gegeben werde. Es müsse gesichert sein, dass das Risiko beim Investor liege und nicht bei der Politik und auch nicht bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Und in der Form müsste auch die Darstellung nach außen  formuliert werden, dass Änderungen ohne großen Schaden - rein theoretisch - möglich wären.

 

Herr Hosemann teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls nicht zustimmen werde, weil es als schlechtes Zeichen gesehen werde, ein Projekt zu genehmigen, bevor die Bürger*innen ordentlich beteiligt wurden.

Zudem würden die soziale Zwischennutzung der Wohnungen auf eine gewisse Zeit begrenzt sein und die Erhöhung der Bruttogeschossfläche um 4500 m² aus rein ökonomischen Überlegungen zugunsten des Investors gebaut werden.

Gegen eine bessere Ausnutzung von Grundstücken durch höheres Bauen sei nichts einzuwenden, aber man sollte Investoren dann auch dazu bringen einen höheren Anteil an Sozialwohnungen mit längeren Bindungsfristen zu bauen.

 

Herr Kranz erklärt, dass es zum einen eine umfassende Information im Internet gegeben habe, Einwände und Anmerkungen seien beantwortet worden und es liege eine umfangreiche Drucksache vor. Der demokratische Prozess sei nicht unterlaufen worden.

Zweitens sei es aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll, Flächen effizienter zu nutzen und höher zu bauen.

 

Die Vorsitzende bittet die stimmberechtigten Mitglieder um deren Votum.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE, SPD

Gegenstimmen

: FDP, LINKE

Stimmenthaltungen

: CDU

 

 

Ö 7 - 21-2403

Sitzungstermine 2022

Ö 8

Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.