21-2568

Eingabe: Bauträgervergabe Anzuchtgarten Klein Borstel (Drucksachen-Nr.: 21-2142 vom 17.03.2021)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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12.08.2021
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe.

(Die Antwortbeiträge der Verwaltung sind eingefügt.)

 

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Anwohner, Vorsitzender des Vereines Lebenswertes Klein Borstel e.V. und Unterzeichner des Bürgervertrages für Klein Borstel, bitte ich Sie folgende Fragen (a-g) zum Thema Bauträgervergabe für die 3 Baufelder des B-Planes Ohlsdorf 30 im Stadtentwicklungs-Ausschuss zu behandeln und beantworten zu lassen.

 

Die in der o.g. Drucksache veröffentlichten Antworten des Fachamtes waren für uns Anwohner nicht nachvollziehbar und die Konsequenzen müssen nach unserer Auffassung dringend kurzfristig erläutert werden.

 

Das Vertrauen in eine politische Vereinbarung nach einer langen Debatte in 2015/2016 steht auf dem Spiel. Die bisherigen Antworten sind nach Rücksprache mit Sachverständigen nicht nachvollziehbar, Maßnahmen zur Nachjustierung mit dem Ziel der Einhaltung der vereinbarten Abläufe bisher nicht erkennbar.

 

Vorbemerkung der Verwaltung:

r die Vermarktung städtischer Grundstücke ist der LIG zuständig. Die u.a. Antworten sind daher mit dem LIG abgestimmt.

 

  1. Welche Leistungen, Nachweise und Konzepte hat ein Bauträger innerhalb des ausgewählten Konzeptausschreibungs-Verfahrens zu erbringen?

 

Antwort:

Städtische Wohnungsbaugrundstücke, die nicht im Wege der Direktvergabe an städtische Gesellschaften vergeben werden, sind im Rahmen von Konzeptausschreibungen anzubieten. Für eine Konzeptausschreibung müssen u.a. immer folgende Unterlagen eingereicht werden:

- ausgefüllter Angebotsvordruck aus der Ausschreibung (dieser beinhaltet u.a. die Angaben der geplanten Geschossfläche für die einzelnen Nutzungen, den Kaufpreis, Anteil der förderfähigen Wohneinheiten, Angaben zum Energiestandard)

- Finanzierungsnachweis

Weitere einzureichende Unterlagen sind für jede Ausschreibung individuell. Da die Ausschreibung noch nicht veröffentlicht wurde, können weitere benötigte Unterlagen noch nicht bekannt gegeben werden.

 

 

  1. Warum werden im Verfahren der Konzeptausschreibung die Bauträger nicht aufgefordert - neben einem Preis für das Grundstück - mit einem geeigneten Architekturbüro zusammen einen Entwurf auszuarbeiten, der die voraus gegangenen Ergebnisse des städtebaulichen Workshop-Verfahrens und des sehr detaillierten Funktionsplanes berücksichtigt, wie es ähnlich im bestehenden Neubaugebiet seinerzeit erfolgt ist?

 

Antwort:

Aus der Erfahrung vorheriger Verfahren hat sich gezeigt, dass mit dem vom Eingebenden vorgeschlagen Verfahren oftmals der Preis das ausschlaggebende Kriterium für die Vergabeentscheidung war. Mit dem jetzt gewählten und auch in anderen Vergabeverfahren angewandten Prozess eines der Vergabe nachgelagerten Wettbewerbsverfahrens kann ein geeignetes Architekturbüro gefunden werden. Mit diesem vorgeschriebenen Qualifizierungsverfahren, welches sehr oft bei größeren oder wie in diesem Fall anspruchsvollen und sensiblen Vorhaben Anwendung findet, soll auch in der hochbaulichen und gestalterischen Umsetzung eine ansprechende Qualität gesichert werden. Ein bereits im Rahmen des Angebots durch ein Architekturbüro ausgearbeiteter Entwurf produziert nicht zu vernachlässigende Kosten bei jedem einzelnen Bieter, was dazu führen kann, dass die Bewerberlage aufgrund der Konkurrenzsituation schon im Vorwege stark minimiert und somit wiederum die Auswahl geeigneter Bewerber für die Stadt stark eingeschränkt wird. Zudem spricht generell nichts dagegen, es nicht ähnlich wie beim bestehenden „Neubaugebiet“ zu machen.

 

  1. Wird die Anforderung an potentielle Bauträger, ein weiteres Gutachterverfahren mit 5 Architekturbüros durchzuführen nicht dazu führen, dass am Markt ein geringes Interesse für die Umsetzung der Bebauung unter diesen Randbedingungen besteht?

 

Antwort:

Nein, das spart die Kosten für die Beauftragung von vielen Architekturbüros für alle Bieter im Vorfeld.

 

  1. Haben sich bereits Interessenten zur Umsetzung der Bebauung beim Bezirksamt gemeldet und wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?

 

Antwort:

Nein, das Konzeptausschreibungsverfahren wird vom LIG betreut und die Ausschreibung ist noch nicht veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

  1. Was hat sich an den vielschichtigen Herausforderungen wie zum Beispiel an der Erschließung, an den bauordungsrechtlichen Anforderungen und an der Erfordernis zur vertraglichen Ausgestaltung eines Grundstücksvertrages seit Abschluss des B-Planverfahrens OH-30 im Oktober 2019 geändert, was eine Begründung dafür liefert, dass der vereinbarte Baubeginn im Sommer 2022 nicht eingehalten werden kann?

 

Antwort:

Eine Gemengelage aus verschiedenen Themen sowie Verfahren und Abstimmungen mit unterschiedlichsten Behörden. Alles aber stets mit dem Ziel, auf dieser Fläche in Klein Borstel ein zukunftsweisendes Projekt zu realisieren. Es gibt daher nicht den einen Grund, der eine Begründung dafür liefert, dass der im Bürgervertrag Klein Borstel im Jahr 216 „festgeschriebenem Baubeginn bis 30.06.2022“ nicht eingehalten werden kann.

 

 

  1. Besteht die Möglichkeit, dass der Stadtentwicklungsausschuss Hamburg Nord das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit der Veröffentlichung eines belastbaren Terminplanes zum Ablauf des o.g. Verfahrens beauftragt? Wenn dies der Fall ist, bitte ich Sie, es zu tun.

 

Antwort:

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Der Ablauf wird vom LIG gesteuert und später mit dem Investor vertraglich fixiert.

 

 

  1. rde das Fachamt Vorschlägen zur Mediation durch den Wettbewerbs-Ausschuss der hamburgischen Architektenkammer zustimmen?

 

Antwort:

Es besteht aus Sicht der Verwaltung keinerlei Anlass für ein Mediationsverfahren durch den Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer. Für Gespräche steht das Bezirksamt zur Verfügung, hat aber keine Möglichkeit jegliche vergabe- und wettbewerbsrechtliche Prozesse im konkreten Fall zu beschleunigen, zumal es nicht zuständig ist für das Verfahren der Konzeptausschreibung. 

 

 

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten und hoffe auf Ihren Willen, die Vereinbarungen des Bürgervertrages, auf den sich so viele Anwohner verlassen haben, bestmöglich umzusetzen.

Mit freundlichem Grüßen

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleiter

 

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  keine