Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.01.2023

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Ö 2

Personalien

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Stefan Rogge vom Bezirkselternausschuss als neues, beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Herr Rogge tritt die Nachfolge von Frau Ellen Pietzarka an.

 

Weiterhin wird der neue Regionalleiter N/JA-3 begrüßt.

 

Ö 3

Feststellung der Befangenheit von Ausschussmitgliedern gem. § 6, Abs. 5 BezVG

Ö 4

Öffentliche Bürgerfragestunde

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

 

Ö 5

Genehmigung der Niederschrift vom 23.11.2022

Die Niederschrift vom 23.11.2022 wird einstimmig genehmigt.

 

Ö 6

Tagesordnungspunkte: Gäste-, Referenten- und Bürgerbeteiligung

Ö 6.1

Kinderschutz ernst nehmen und erst Informationen einholen und dann Entscheidungen treffen

Es referiert die Leitung des Kinderschutzzentrums Hamburg zum Thema Schutz und Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor Gewalt in jeglicher Form (physische, psychische und sexuelle Gewalt). Das Kinderschutzzentrum Hamburg sei eine Fachberatungsstelle für Familien und Fachkräfte zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Alter von 0-21 Jahren. Die Beratung richte sich an Kinder und Jugendliche, die Gewalt mittelbar oder unmittelbar erfahren haben, an Eltern, die Gewalt ausgeübt haben und an Personen aus dem Umfeld von betroffenen Familien. Darüber hinaus gebe es den Schwerpunkt “Frühe Hilfen“, eine Beratung für Eltern, die in der Erziehung an ihre Grenzen stießen. Daneben gebe es Schulungen zur Thematik. Das Kinderschutzzentrum sei auch in bezirklichen Arbeitskreisen vertreten und stünde dadurch in Kontakt mit den Fachkräften.

 

Es sei ein starker Anstieg von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Dies zeichne sich aus der bundesweiten Statistik ab. Gemäß der Kriminalstatistik gebe es ca. 18.000 Fälle. Es sei jedoch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. 

 

Kinder- und Jugendliche bräuchten oft 4-5 Anläufe, bis sie zur Thematik gehört würden, da das Thema in der Gesellschaft mit Scham und Schuld behaftet und ein Tabuthema sei. Insgesamt habe sich die Situation, aufgrund von Kampagnen und Präventionsmaßnahmen, verbessert. Wichtig sei die Schaffung von Räumen als gesicherte Orte, in denen sich die Kinder und Jugendlichen anvertrauen könnten.

Die Entwicklung von Schutzkonzepten für Institutionen sei daher ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit.

 

N/JA-K erinnert an die Ergebnisse einer Kinder- und Jugendbefragung bezüglich sicherer Orte und Angstorte, wenn Kinderrechte keine Beachtung fänden, wer werde angesprochen. Für das Jugendamt sei es wichtig zu erfahren, ob es die richtigen und ausreichende Maßnahmen ergreife.

Aus dem Kinderschutzgesetz ergebe sich für stationäre Träger und alle anderen Einrichtungen der Jugendhilfe die Verpflichtung, Schutzkonzepte zu definieren, zu entwickeln und diese umzusetzen.

 

Der Kinderschutz sei inzwischen sehr ausgeweitet worden. So gebe es Ergebnisse eines runden Tisches auf Bundesebene, Handreichungen aus dem Familienministerium, Checklisten der Trägeraufsicht und eine Arbeitsgruppe in der Fachbehörde. Den Schutzkonzepten sei gemein, dass an der Haltung der Mitarbeitenden gemeinschaftlich gearbeitet werden solle, denn ein Schutzkonzept schütze Kinder und Jugendliche nur, wenn es auch gelebt werde.

Wichtiger Bestandteil sei die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Dieser beschreibe die Selbstverpflichtung, sich nicht grenzverletzend Kindern, Jugendlichen und Eltern zu nähern und eine Ausgewogenheit von Nähe und Distanz zu schaffen. Ein offenes Hinsehen und eine offene Ansprache seien wichtiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes. Schutzkonzepte seien regelhaft zu überprüfen, zu überarbeiten und zu aktualisieren. In allen Bereichen würden die Schutzkonzepte eingeführt. Eine gute Prävention sei daher aktuell vorhanden.

 

Die Referentin ergänzt, dass Erwachsene wüssten, was sexualisierte Gewalt sei. Es sei schwer über das Thema zu sprechen. Gewaltausübende gingen strategisch vor und verbänden die Übergriffe mit einem Geheimnis, über das ein Kind nicht sprechen dürfe. Ein Schutzkonzept informiere die Kinder und Jugendlichen über ihr Recht, sich beschweren zu können. Wenn ein Kind wisse, dass es auf informierte Erwachsene treffe, sei es viel einfacher, darüber zu sprechen und sich anzuvertrauen. Als Prävention sei ein Schutzkonzept daher hoch wirksam. Auch die Fachkräfte bekämen dadurch einen Blick für Auffälligkeiten und diene einer guten Zusammenarbeit, auch mit den Eltern.

Mittels QR-Codes auf Spielplätzen könnten Eltern zwar für die dahinterstehende Problematik sensibilisiert werden, wichtiger sei jedoch das persönliche Gespräch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Noß erläutert die Referentin, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Schutzkonzepten wichtig sei. Es werde mit den Kindern und Jugendlichen über die Angemessenheit von Nähe und Distanz diskutiert. Daraus entwickle sich ein Bewusstsein dafür, welches Verhalten eines anderen einen Übergriff darstelle.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Einrichtungen selbst reflektieren müssten, ob ein Schutzkonzept richtig sei oder nicht, möchte Frau Griechisch wissen, ob diese Selbstkontrolle innerhalb dieser geschlossenen Systeme ausreichend sei.

 

N/JA-K weist darauf hin, dass es externe Instanzen (die Jugendämter, Kita-Aufsicht, Trägeraufsicht) gibt, die bei der Entwicklung unterstützten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Heitmann bestätigt die Referentin, dass es keine Belege dafür gebe, dass Kinder und Jugendliche 4-5 Anläufe bräuchten, bevor sie sich, nach durchlebter Gewalt, anderen anvertrauten könnten. Wichtig sei zu verdeutlichen, dass ein Bedarf des Zuhörens seitens der Erwachsenen und Betreuer vorliege, da zu oft weggehört werde. Es handele sich um ein Signal und um einen Erfahrungswert.

 

Nach den Erfahrungswerten in straf- oder zivilrechtlichen Fällen, so Herr Haffkemeyer, könne bestätigt werden, dass mehrere Anläufe von Kindern und Jugendlichen erforderlich seien, um entsprechende Aufmerksamkeit zu bekommen. Viele Übergriffe fänden im Vertrauensbereich statt. Die Täter arbeiteten mit einem großen Geschick und perfekter Tarnung.

 

Auf Nachfrage von Frau Griechisch teilt die Referentin mit, dass die Pandemie zu einem Anstieg von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen geführt habe. Sie vermute, dass mehr Fälle dem Kinderschutzzentrum bekannt geworden seien.

 

Herr Schilf informiert darüber, dass nach Auskunft einer Fachreferentin des Verbandes für Kinder- und Jugendarbeit Hamburg für dieses Jahr 8-10 Veranstaltungen zum Thema Schutzkonzepte geplant seien.

 

N/JA-K erläutert auf Nachfrage von Frau Leverkus, dass er die Installierung von QR-Codes auf Spielplätzen für sinnvoll erachte. Dies sei mit einem geringen Kostenaufwand verbunden, sei informativ und rüttle wach. Ein QR-Code könne eine Maßnahme, die sichere Orte für Kinder- und Jugendliche schaffe, jedoch nicht ersetzen. Es sei nur ein kleiner Baustein des Kinderschutzes. Zudem sei unklar, was hinter den QR-Codes hinterlegt werden solle.

 

Der zu hinterlegende Text müsse zunächst generiert werden, so die Vorsitzende. Sie weist darauf hin, dass die Bezirke Wandsbek und Mitte diesbezüglich in der Erprobung seien. Eine Ausweitung auf alle Bezirke könne sinnvoll sein.

 

Eine Bürgerin erläutert, dass sie die Initiative in anderen Bezirken mit angestoßen habe. Hinter dem QR-Code könne eine Präventionsseite hinterlegt werden. Das Prinzip sei einfach. Es gehe nicht nur um das Bildrecht des Kindes. Es sei viel weitreichender. Bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen könnten die Kinder auch vor Mobbing geschützt werden. Das Wissen der Eltern sei vorhanden, jedoch gehe es um eine permanente Sensibilisierung. Tracker würden oft nicht ausgeschaltet, so dass man sehen könne, wo sich Menschen befänden.

 

Ein Handy sei etwas Privates, so die Referentin. Kinder, Jugendliche und Eltern müssten zwar aufgeklärt werden, jedoch sei die Grundlage von Gewalt eine Grenzüberschreitung. Eine Grenze könne verletzt werden, wenn nach dem Fotografieren des QR-Codes auf dem Handy bestimmte Hinweise auftauchten.

 

Die Bürgerin weist darauf hin, dass sie bisher nur positives Feedback erhalten habe. Sie habe die QR-Codes erstellt und ein entsprechendes Design entwickelt. Es gebe einen kurzen Hinweis auf dem Handy und keine wiederkehrenden Informationen. Als übergriffig sei der QR-Code nicht empfunden worden.

 

Da es bereits in den Bezirken Wandsbek und Mitte ein entsprechendes Konzept gebe, sei ein Austausch sinnvoll, so Herr Gärtner. Eine Umsetzung für ganz Hamburg mit einem einheitlichen Design sei wünschenswert. Er halte ein Handy in erster Linie für ein Kommunikationsmittel. Mit dem QR-Code werde lediglich auf ein wichtiges Thema hingewiesen, daher empfinde er es nicht als Eingriff in den privaten Bereich.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden informiert die Bürgerin darüber, dass die Einführung von QR-Codes im Bezirk Mitte noch in Vorbereitung sei. Sie könne der Stadt ein selbst erstelltes Design zur Verfügung stellen.

 

Herr Schilf weist darauf hin, dass es um eine privatrechtliche Angelegenheit gehe. Ein Beschluss sei nicht möglich, solange man nicht wisse, was hinter dem QR-Code hinterlegt werden solle.

 

Herr Dr. Brauckmann merkt an, dass ein QR-Code nicht fälschungssicher sei. Es sei leicht einen QR-Code zu generieren und zu ändern und Herr Mei weist darauf hin, dass QR-Codes relativ empfindlich und möglicherweise bereits nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar seien. Dies erfordere eine regelmäßige Kontrolle der Lesbarkeit

 

Frau Nische erläutert auf Nachfrage von Herrn Dr. Brauckmann, dass 3 verschiedene Expertisen gefragt seien. Die Technik, der Kinderschutz und die Unterhaltung der Spielplätze durch das Management des öffentlichen Raumes. Es sei somit eine Kooperation. Zunächst ginge es um die Entwicklung eines Konzeptes.

 

Herr Ramm bemängelt, dass aus der Einladung nicht hervorgehe, dass über das Thema referiert werde, da die zugehörigen Anträge fehlten. Dies hätte zu einer anderen Vorbereitung für die Sitzung geführt.

 

Die Vorsitzende regt an, über die Anträge der FDP- und der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-3758 und Drs. 21-3788) aus der Sitzung vom 23.11.2023 unter TOP 8 zu diskutieren und zu entscheiden. Sie bedankt sich bei der Referentin und N/JA-K für die kompakte Darlegung der Problematik

Ö 6.2

Austausch aktuelle Situation im KJND

Die Vorsitzende begrüßt die Referenten Herrn Nowak, Geschäftsführer des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) und Herrn Weber, kommissarischer Leiter des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND).

 

Wenn andere Hilfsdienste, wie Jugendämter, nicht mehr tätig seien (abends, nachts, an Feiertagen und Wochenenden), werde der KJND für ganz Hamburg aktiv, dies sei die zentrale Aufgabe des KJND, so Herr Weber. Es bestehe eine Verpflichtung zur Beratung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notlagen. Der KJND ist organisatorisch in den LEB eingebunden und gliedere sich in die Bereiche des ambulanten Notdienstes, der Unterbringungshilfe (3 Gruppen in der Feuerbergstraße) und dem Mädchenhaus. Zudem gebe es auf dem Gelände eine Erstaufnahmeeinrichtung für minderjährige, unbegleitete Ausländer sowie den Fachdienst Flüchtlinge. Es handele sich beim KJND um eine Einrichtung der Inobhutnahme, daher würden keine Folgehilfen angeboten. Es gehe in erster Linie um eine kurzfristige Krisenintervention. Das Amt für soziale Dienste der bezirklichen Jugendämter kümmere sich um die erforderlichen Folgemaßnahmen. Ein Aufgabeschwerpunkt sei die Aufnahme und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. 

Der zweite, aktuell sehr große Bereich, der sich in der Belegung wiederspiegele, sei die Erstaufnahmeeinrichtung für minderjährige, unbegleitete Ausländer.

Seit 01.2021 stiegen die Zahlen der Inobhutnahmen stetig an, was zum Bau der zusätzlichen Container für minderjährige, unbegleitete Ausländer und somit zu einer räumlichen Entlastung auf dem Gelände geführt habe.

 

Anhand einer Präsentation erläutert Herr Nowak den Ausbau der Clearing Stellen. Neben Plätzen in der Erstversorgung Tannenweg, stünden nun auch Plätze für die Unterbringung der unbegleiteten, minderjährigen Ausländer in der Stargarder Straße (Farmsen/Berne), der Stader Straße (Harburg) und am Pulverhofsweg (Wandsbek) zur Verfügung. Seit Dezember 2022 stünden weitere Plätze in der von einem freien Träger betriebenen Erstversorgungseinrichtung in der Theodorstraße (Bahrenfeld) zur Verfügung. Im Vergleich zu 2015 sei die Lage noch relativ entspannt. Ebenfalls seit 12.2022 stünde die Außenstelle des KJND in der Kollaustraße zur Verfügung. Der Ort werde immer wieder für Kriseneinrichtungen genutzt. Problematisch sei der Abfluss der Kindern- und Jugendlichen vom Gelände des KJND. Alle Nachfolgeeinrichtungen seien seit langer Zeit überfüllt.

Auch alle Plätze des Bereichs des Kinderschutzes (Kinderschutzhaus und Kinderschutzgruppen) seien zu 100 % ausgelastet, auch wenn der Bereich bereits ausgebaut worden sei.

 

Vor dem Hintergrund der geballten Belegung, möchte Frau Leverkus wissen, welche politischen Maßnahmen erforderlich seien, um die Situation für die Kinder und Jugendlichen zu verbessern

 

Herr Nowak teilt mit, dass sich die Sozialbehörde nicht aus der Verantwortung ziehe. Verschiedene Maßnahmen seien parallel entwickelt worden. Das Fachpersonal sei um 20 zusätzliche Stellen aufgestockt worden. Eine weitere Entlastung habe sich aus der Einstellung von Sprach- und Kulturmittlern ergeben. 

 

Herr Weber ergänzt, dass eine große Herausforderung darin bestehe, Folgeeinrichtungen zu finden, aufzubauen oder auch zu reaktivieren. Dieser Herausforderung müssten sich aber auch die Bezirke und die Träger stellen.

 

 

Frau Leverkus weist darauf hin, dass nach dem Ansturm von Flüchtlingen 2015/16 Plätze abgebaut worden seien. Es werde aber immer wieder Flüchtlingswellen geben. Es bedarf nachhaltiger Konzepte, um den jungen Menschen zu einem würdigen Leben zu verhelfen. Sie fragt, warum nicht langfristig geplant werde, um eine tatsächliche Änderung zu erzielen.

 

Zur Linderung der akuten Notlage, stehe zunächst die Bereitstellung von Plätzen im Vordergrund, so Herr Nowak. Ein nachhaltiges Langfristprogramm, was auch die Klärung der Fragen von z.B. zusätzlichen Erzieherausbildungsplätzen und Studienplätzen beinhalte, sei aktuell nachrangig zu betrachten.

 

Herr Dr. Brauckmann erinnert an den Appell des PK 36 aus der letzten Sitzung vom 23.11.2022. Die Verweildauer im KJND habe direkte Einwirkung auf die Jugendhilfeeinrichtungen und der Jugendhilfeplanung habe, daher wünscht er diesbezüglich Auskunft. Zudem möchte Herr Dr. Brauckmann wissen, warum die Präsentation eine Auswertung für Volljährige beinhalte, obwohl es die Anzahl von minderjährigen, unbegleiteten Ausländern betreffe. Des Weiteren möchte er wissen, wie die kurzfristigen Perspektiven seien, um den KJND zu entlasten und die Kinder und Jugendlichen weiter zu vermitteln.

 

Herr Weber erläutert, dass die Verweildauer im KJND unterschiedlich sei. Bei minderjährigen, unbegleiteten Ausländern gebe es Vorgaben. Bestimmte Zeiten müssten eingehalten werden. Erstgespräche erfolgten nach kürzester Zeit. Dabei werde auch das Alter festgestellt und nicht immer handele es sich um minderjährige Ausländer, dies erkläre auch die entsprechende Auswertung. Danach erfolge die Meldung an das Bundesamt. Innerhalb von 7 Tagen werde entschieden, ob ein Verbleib in Hamburg oder eine Umverteilung in ein anderes Bundesland erfolge. In Abhängigkeit vom Gesundheitszustand werde in einem Zeitrahmen von 4-8 Wochen über den Verbleib in einer Folgeeinrichtung entschieden. Bei Kindern und Jugendlichen aus Hamburg gebe es unterschiedlich lange Verweildauern. Schwierige Fälle erforderten eine spezielle Folgeeinrichtung, die nicht immer zur Verfügung stehe. Alle Kinder und Jugendeinrichtungen seien voll. In solchen Fällen könne es zu einer Verweildauer von mehreren Monaten kommen. Der Verbleib im KJND liege zwischen 3 Wochen und 3 Monaten.

 

Herr Nowak ergänzt, dass Immobilien akquiriert würden und Personal gesucht werde. Eine engere Zusammenarbeit mit den Trägern sei wünschenswert. Seit 12.2022 gebe es die Möglichkeit, in Wohngruppen der Träger unbegleitete, minderjährige Ausländer zusätzlich aufzunehmen, ohne die Betreueranzahl erhöhen zu müssen. Da die Sporthalle auf dem Gelände des KJND zur Verfügung stehe, könne dort das Tagesangebot erfolgen. Die vom KJND angebotene Tagesstruktur entlaste das Betreuersystem des Trägers. Insgesamt seien ca. 150 zusätzliche Plätze in der Entwicklung.

 

Auf Nachfrage von Frau Griechisch teilt Herr Weber mit, dass es sich bei den minderjährigen unbegleiteten Ausländern hauptsachlich um Afghanen, Syrer, Iraner, Iraker und Nordafrikaner handele. Die Zahl der Ukrainer, die oft in Familienverbänden kämen, sei gering. Das Mädchenhaus sei eine abgeschlossene und geschützte Gruppe auf dem Gelände. Unbegleitet geflüchtete, minderjährige Mädchen gebe es nur in geringer Zahl, so dass die Bildung einer eigenständigen Gruppe noch nicht notwendig sei. Bei einer Erhöhung des Zustromes gebe es aber Möglichkeiten im Rahmen der Kooperationspartner. Vereinzelnd finde eine Unterbringung im Zentrum für Alleinerziehende statt.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden teilt Herr Weber mit, dass das Verhältnis von Jungen und Mädchen im KJND bei 95% zu 5% liege.

 

Herr Nowak teilt auf Nachfrage von Herrn Noß mit, dass eine länderübergreifende Kooperation juristisch nicht möglich sei. Die Unterbringung von Kindern aus Hamburg habe auch in Hamburg zu erfolgen. Dies gelte für alle anderen Bundesländer gleichermaßen. Der Platzmangel sei deutschlandweit vorhanden. Unbegleitete, minderjährige Ausländer dürften zudem ihren Wohnsitz auch nicht außerhalb Hamburgs nehmen.  

 

Herr Schmidt merkt an, dass die Akquirierung von Fachpersonal zunehmend schwierig werde. Es sei nicht absehbar, wie die zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel aufgebracht werden könnten, um den gestiegenen Bedarf nicht nur jetzt, sondern dauerhaft abzufedern.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brauckmann erläutert Herr Nowak, dass aktuell zu der Entwicklung der Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen aus Hamburg keine konkrete Aussage möglich sei. Aufgrund der angespannten Lage, vermieden die Jugendämter die Unterbringung im KJND und suchten nach Alternativen. Die Zahlen im KJND seien daher rückläufig.

 

N/JA2-L ergänzt, dass jede geeignete Einrichtung als Alternative zur Inobhutnahme in Betracht komme, auch die Unterbringung bei Privatpersonen. Dies werde mit Nachdruck umgesetzt. Es gebe in Hamburg keine, bis wenig freien Plätze bei den stationären Trägern der Jugendhilfe. Die Vermittlung aus dem KJND in Folgeeinrichtungen sei daher problematisch. Auch außerhalb Hamburgs stünden keine freien Plätze zur Verfügung. Die Lösung dieser problematischen Situation sei eine große Zukunftsaufgabe innerhalb des Stadtstaates. Die steigende Anzahl von Inobhutnahmen schaffe eine steigende Anzahl von Problemlagen. Einzelfälle blieben im KJND, da es keine adäquate Anschlussunterbringung gebe. Allein die Akquirierung weiterer Immobilien löse das Problem noch nicht, da es an qualifiziertem Personal fehle. Zudem sei die Fluktuation hoch und für den besonderen Betreuungsbedarfs werde erfahrenes und qualifiziertes Personal benötigt.

Frau Lütkehus weist darauf hin, dass die Gruppen zu groß seien. Ein Großbetrieb erfordere ein vernünftiges Management. Die Erleichterungen, die eine Zentralisierung böte, seien zwar nachvollziehbar, jedoch stünden viele Problemlagen, wie die ansteigende Jugendgewalt zur Diskussion. Es gehe um Partizipation und Kindeswohl. Neben dem Fachpersonal fehle es auch an Wohnraum und Entfaltungsmöglichkeiten für junge Menschen.

 

Frau Leverkus merkt an, dass es wichtig sei das Thema politisch zu bewegen. Die Jugend brauche eine vernünftige Perspektive für die Zukunft. Sprach- und Kulturmittler ersetzten kein Fachpersonal, was bereits jetzt mit den fachlichen Anforderungen überfordert sei. Zwar sollten Nachschulungen für Quereinsteiger erfolgen, aber es fehle an vernünftigen Konzepten. Es werde nicht strukturiert und planerisch gehandelt, sondern reagiert. Man hänge immer hinterher. Es brauche eine gute Entwicklung für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nowak und Herrn Weber und wünscht sich einen regelmäßigen Dialog. Für die Kommunalpolitik sei es wichtig im Austausch zu bleiben, sprechfähig zu bleiben und um erklären zu können.

 

Ö 7

Haushaltsangelegenheiten und Anträge

Ö 8

sonstige Anträge

Die Vorsitzende schlägt vor, die Anträge der FDP- und der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-3758 und Drs. 21-3788) aus der Sitzung vom 23.11.2023 unter diesem TOP zu behandeln, da vergessen wurde die Anträge auf die jetzige Tagesordnung zu setzen. Da die Meinungsbildung zu den QR-Codes im Ausschuss noch nicht abgeschlossen sei, schlägt die Vorsitzende vor, die Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 08.02.2023 zu setzen.

 

Herr Lezius teilt mit, dass er dies für sinnvoll halte. Bezüglich der Planung fehle es noch an Substanz. Die Einführung im Bezirk Hamburg-Nord könne nur eine Zwischenlösung sein, die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet sei sinnvoll.

 

Ö 9

Eingänge und Mitteilungen

Ö 9.1 - 21-4038

Eingabe: Aufruf des Sozialratschlags Hamburg: Umdenken und Handeln für eine bedarfsgerechte Soziale Stadtteilarbeit

Frau Grichisch teilt mit, dass sie Verständnis für die Pädagogen habe, die beruflich überfordert seien. Dennoch sei sie über den Aufruf, der auch an die Bürgerschaft adressiert sei, verwundert. Sie kenne den Absender “Die Aktiven“ nicht und habe auch diesbezüglich nichts recherchieren können. Bei einer politischen Forderung sei es sinnvoll, diese nicht zwei Wochen vor Abschluss der Haushaltsdebatten einzubringen. Auch inhaltlich verstehe sie die Forderung der Bildung eines gemeinsamen Forums nicht, da diese bereits vorhanden seien, wie z.B. den Landesjugendhilfeausschuss, Arbeitsgemeinschaften im Sinne des § 78 SGB VIII und Jugendhilfeausschüsse. Ein weiteres Gremium halte sie daher für überflüssig.

 

Herr Dr. Brauckmann schließt sich den Ausführungen von Frau Grichisch an. Es handele sich um einen flammenden Appell, dem jedoch die Perspektive fehle. Sofern der Verwaltung der Adressat bekannt sei, könne dieser auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Forderungen, die auf Bezirksebene diskutierbar seien, auch im Jugendhilfeausschuss anzubringen.

 

Der Aufruf sei nicht falsch, so Frau Lütkehus, inhaltlich jedoch zu weit gefächert. Auch sie kenne den Adressaten nicht, schließt sich aber der Auffassung an, dass das geforderte Forum fehle.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 9.2 - 21-4066

Trägerwechsel Jugendtreff Jarrestadt und Mädchentreff Barmbek-Süd

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 10

Mitteilung von Jugendhilfeausschuss relevanten Themen aus der Bezirksversammlung und dem Hauptausschuss

Die Vorsitzende teilt mit, dass im letzten Hauptausschuss die Finanzierung einer Stelle für medienpädagogische Angebote beschlossen wurde. Der Träger Trockendock e.V. möchte in den nächsten zwei Jahren intensiv Kinder- und Jugendliche zu den Themen Kinderschutz und Medienkompetenz beim Umgang mit digitalen Medien unterstützen. Die Finanzierung erfolge aus den Mitteln des Quartiersfonds. Bereits im Dezember 2022 sei die Finanzierung der Hardware aus bezirklichen Mitteln erfolgt.

 

Ö 11

Verschiedenes

Für ein besseres Miteinander und Kennenlernen der neuen Mitglieder des Ausschusses, regt Frau Leverkus ein gemeinsames Sommerfest an.

 

Dafür böte sich die letzte Sitzung vor der Sommerpause an, so die Vorsitzende.