Die Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmer*innen zur ersten StekA-Skype-Sitzung in 2021 und erläutert zunächst das Prozedere.
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheiten sowie die Beschlussfähigkeit d.h. die Stimmberechtigungen der Fraktionen fest.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Herr Prott fragt, ob Restmittel aus 2019 in Höhe von 748.000 € - wie auf Blatt 10 aufgeführt – tatsächlich angefallen seien.
Herr Boltres bestätigt die Restmittelsumme.
Auf Nachfrage von Herrn Wendt, ob die Höhe der Restmittelsumme Corona-bedingt sei, erläutert Herr Boltres, dass sich die Restmittel sukzessive aus den letzten 10 Jahren angesammelt hätten, da u.a. vorwiegend vorhabenbezogene Bebauungspläne durchgeführt worden seien.
Herr Morgenstern möchte wissen, ob sich die Rahmenzuweisungen für den Bezirk Hamburg-Nord vom Jahr 2020 auf die Jahre 2021/22 verdoppelt hätten und auf welcher Basis dies geschehen sei.
Herr Boltres antwortet, eine Verdopplung sei nicht vorgesehen, die Tabelle irritiere.
Herr Kranz sagt, die Tabelle zeige aber, dass sich die Rahmenzuweisungen für die gesamte Stadt erhöht haben und es stelle sich die Frage, warum es eine Erhöhung gebe, wenn noch genügend Restmittel vorhanden seien.
Darüber hinaus werde die Verwaltung um einen Vorschlag gebeten, wofür die Restmittel ggf. verwendet werden könnten.
Frau Ernsing führt aus, dass eine nicht unerhebliche Summe gebunden sei für Projekte, die in den kommenden Jahren durchgeführt würden. Die Restmittel seien nicht frei verfügbar.
Frau Ros fragt, ob die Höhe der ggf. nicht gebundenen Gelder beziffert werden könne und bittet ebenfalls um Vorschläge, wie die Gelder verwendet werden könnten.
Herr Boltres sagt eine Erklärung der Verwaltung zum Protokoll zu.
Protokollnotiz:
Auflistung der gebundenen Planungsmittel 2020 auf den Gebieten der Landes- und Landschaftsplanung sowie des Städtebaus
PSP 3-22001010-100004.01
73.513,32 € |
Bebauungsplanung – überwiegend beauftragt oder bereits verplant für z.B. Gutachten Lärm, Entwässerung, Verschattung, digitale Veranstaltungen N/SL2 |
79.229,07 € |
Bebauungsplanung - überwiegend beauftragt oder bereits verplant für z.B. Gutachten Landschaftsplanung N/SL3 |
34.129,14 € |
Schwanenwesen – beauftragter Folgeauftrag aus Wettbewerb - Entwurfsleistung N/SL1 |
69.780,41 € |
Projekt: HAMBURGER STADTPARK – beauftragte Bestandsanalyse Umfeld und Konzept-Entwicklung Umgebung, Workshops - Anteil N/SL |
26.104,95 € |
Projekt: Groß Borstel – beauftragtes Verkehrs-+freiraumpl. Konzept Borst.Ch. N/SL1 |
200.000,00 € |
Projekt: Maurienbrücke - Anteil N/SL4 Planung an BVM (Buchung läuft bereits) |
350.000,00 € |
Große Wohnungsbauvorhaben und Magistralen - Vorgesehen für die Planung N/SL1+3 |
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832.756,89 € |
Summe Mittelbindungen 2020 |
Die Mittelbindungen wurden für bereits vergebene Aufträge und neue Planungsprojekte angelegt. Die Summe verändert sich stetig, da Rechnungen eintreffen, Aufträge abgeschlossen werden und teilweise Zusatz- und Nachtragsaufträge entstehen. Die Höhe des Haushaltsrestes ist aus den Vorjahren aus einem hohen Anteil vorhabenbezogener Bebauungspläne sowie vom LIG erstatteter Kosten aus B-Planverfahren entstanden. Derzeit ist eine größere Anzahl an hausintern geplanten und voll finanzierten B-Plänen im Verfahren.
Es stehen somit keine Finanzierungsmittel zur freien Verfügung.
Verdopplung der Rahmenzuweisung
Die jährliche Rahmenzuweisung beträgt 85.000 Euro. Die Angabe in der Drucksache betrifft den Doppelhaushalt also für 2021 und 2022. Aus diesem Grund wurde die Verdopplung der Summe angegeben. Diese Mittel werden für weitere Planungen von Projekten und neue Bebauungsplan-Bearbeitungen verwendet.
Herr Wild, Büro Claussen-Seggelke, stellt die Ergebnisse der Verschattungsstudie anhand einer Präsentation dar.
Protokollnotiz:
Der Link zur Präsentation inkl. der animierten Filme werden den Ausschussmitgliedern am nächsten Tag zugesendet. Der Link bleibt dann 14 Tage abrufbar.
Die Präsentation im pdf-Format wird in ALLRIS als Anlage zur Sitzung eingestellt.
Herr Wild sagt, die Befürchtung der Anwohner, hinsichtlich einer ganzjährigen Verschattung der Wohnungen, seien nicht begründet, es komme zwar am 21. März zu Einschränkungen der Besonnung, diese Einschränkungen würden aber nur Teile des Jahreslaufs betreffen.
Herr Wendt kann die Bedenken der Anwohner nachvollziehen und fragt nach den Auswirkungen, wenn das Gebäude im vorderen Bereich (zur Kreuzung hin) höher und dann terrassenförmig nach hinten abgestuft würde.
Herr Wild sagt, die Erhöhung eines Gebäudeteils würde wieder Schattenwürfe in andere Richtungen provozieren und außerdem sei im vorgelaufenen Gutachterverfahren ausdrücklich der Wunsch geäußert worden, keinen Hochpunkt an der Magistrale zu setzen d.h. nicht mehr als 6 Geschosse zu realisieren.
Frau Ros möchte wissen, ob es dann aus rechtlicher Sicht keine Notwendigkeit gebe, den Baukörper zu verändern und wenn man dabei bliebe, ob die Belichtungssituation durch z.B. eine helle Fassadenoberfläche verstärkt werden könne, um den Anwohnern entgegenzukommen.
Herr Wild sagt, rechtlich gesehen gebe es keine Gesetze/Verordnungen/Leitfäden zur Verschattung. In dieser Studie beziehe man sich nur auf die DIN (zum Tageslicht). Es gebe verschiedenste Gerichtsurteile, die darauf hinweisen, dass man sich mit der Thematik konkret auseinandersetzen und abwägen müsse. Die besondere Situation hier sei, dass die Nachbarn bzw. das Nachbargebäude sich nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans befänden.
Frau Ernsing erklärt, dass im Zuge eines Bauantragsverfahrens kein Anspruch seitens der Nachbarn bestehe, da sich die Abstandsflächen nicht überlappen. Natürlich hätten die Anwohner momentan den Vorteil eines uneingeschränkten Alsterblicks hinweg über die Tankstelle.
Die Kubatur dieses Gebäudes sei im Übrigen der Siegerentwurf aus dem Gutachterverfahren.
Herr Jorga führt aus, dass auch ohne Aufstellung eines neuen B-Plans, die Tankstelle hätte abgerissen werden können. Ein sich anschließendes Bauantragsverfahren wäre dann nach altem Planrecht d.h. § 34 BauGB beurteilt worden, wo nur die Grundlagen zum Tragen gekommen wären, die gesetzlich festgelegt seien d.h. die Abstandsflächen. Diese werden mit dem Entwurf eingehalten.
Das Ergebnis dieser Verschattungsstudie sei lediglich eine Empfehlungsrichtlinie, die nicht eingeklagt werden könne.
Dieser B-Plan werde als vorhabenbezogener B-Plan erlassen, dessen Vorhaben in einem Durchführungsvertrag konkret, z.B. die Gestaltung der Fassade, festgeschrieben werde.
Herr Kranz fragt, ob eine Auswertung möglich sei, ab welchem Tag und an wie vielen Tagen des Jahres der Richtwert erreicht werden könne. Herr Kranz sagt auch, dass der Stadtraum zugunsten eines neuen Gebäudes verändert werde und gewisse Einschränkungen zumutbar seien.
Herr Wild antwortet, eine derartige Auswertung könne angefertigt werden.
Protokollnotiz:
Die Übersicht (s. Anlage) zeigt die Anzahl der theoretisch möglichen Tage mit mehr als 1,5 Stunden Besonnung.
Zur Einordnung der Ergebnisse noch der Hinweis, dass die Anzahl der Tage recht schwierig einzuordnen ist.
Wenn man den Zielwert der neuen DIN von >1,5 Stunden am 21.03. ansetzt, gibt es über das Jahr gesehen 184 Tage mit einer entsprechenden Besonnung.
Frau Voet van Vormizeele bittet um Vergleichswerte für die erste und zweite Variante, wenn bei der dritten Variante 30% Wohnraum verloren gehe, da es in erster Linie nicht um den Alsterblick, sondern um die Verschattung gehe.
Herr Wild antwortet, bei einem Verzicht auf das ganze Dachgeschoss würde ca. ein Verlust von einem Sechstel d.h. 16% Wohnraum entstehen. Bei der zweiten Variante seien es ca. 15%.
Herr Prott fragt, ob es die Möglichkeit gebe, auf 1-2m Bautiefe zu verzichten, um mehr Abstand zu erzeugen, wobei sich an der Verschattungssituation wahrscheinlich nichts ändern würde, wohl aber an dem Gefühl einen größeren Raum zwischen den Gebäuden geschaffen zu haben.
Herr Wild weist nochmal darauf hin, dass die Abstandsflächen eingehalten werden. Eine Änderung am Baukörper müsse per politischem Beschluss getroffen werden.
Frau Schenkewitz stellt dar, dass es im August und September eher von Bedeutung sei, dass Wohnungen besonnt würden und der März nicht vorrangig betrachtet werden müsse.
Herr Wild antwortet, dass der Sonnenlauf symmetrisch sei und der 21. März dem 21. September entsprechen würde und demzufolge der 5. Mai dem 5. August entspreche, wie in der Studie ausgeführt.
Herr Wersich erinnert, den Link sehr zeitnah zu versenden und nicht erst mit dem nächsten Protokoll.
Herr Jorga bittet Herrn Wild einmal das Maß zwischen den Gebäuden darzustellen. Eigentlich sei dieses Bauvorhaben nicht anders als andere Baugeschehen in der Stadt, zumal die Abstandsflächen sich nicht überlappen.
Herr Wild antwortet, dass die Gebäude einen ca. 12m Abstand zueinander haben.
Herr Kranz greift den Vorschlag noch einmal auf, die Ausgestaltung der Fassade im Durchführungsvertrag festzuschreiben.
Herr Boltres erläutert, dass eine helle Fassade ohnehin ein Vorschlag der Wettbewerbssieger und die gestalterische Antwort auf die gegenüberliegenden, in strahlendem Weiß, gehaltenen Gründerzeit-Bebauung gewesen sei.
Die Vorsitzende dankt Herrn Wild für den Vortrag. Herr Wild verlässt die Skype-Sitzung.
Herr Jorga führt kurz aus, dass im Gegensatz zum Projekt „IPANEMA“ die Beteiligung zu diesem B-Plan sehr gering gewesen war und dass so gut wie keine Aspekte genannt worden seien, die ein Umdenken für das weiteren Verfahren nach sich gezogen hätten, so dass dieser Entwurf in der bisherigen Form weitergeführt werden könne.
Herr Kranz bittet um eine kurze Erläuterung, wie die Thematik der Gebäudehöhe im Wettbewerb diskutiert worden sei.
Herr Domres sagt, die Gebäudehöhe sei nicht das vorrangige Thema im Wettbewerb gewesen. Die Abstufung zu den Wohngebäuden sei von der Jury für in Ordnung befunden worden und die Höhe des Frontgebäudes sei kurzzeitig erörtert worden, aber auch da sei die Jury sich einig gewesen.
Herr Boltres erklärt, dass das städtebauliche Konzept dieses Entwurfs vorgesehen habe, dem relativen massiven Bürogebäude, welches dort durch den Erhalt großer Teile seiner Kubatur und einer Aufstockung in Holzhybridbauweise entstehe, ein schlankes höheres Gebäude als städtebaulichen Gegenpol entgegenzusetzen. Dieses Konzept sei bereits im Wettbewerbs-Entwurf enthalten gewesen und nicht aus der Betrachtung der umgebenen Bebauung entstanden. Im Übrigen setzten die Richtlinien der Flugsicherung für die Einflugschneise ein Limit für die Gebäudehöhen in der City Nord.
Herr Hosemann fragt, ob ggf. noch mit Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) zu rechnen sei.
Herr Jorga sagt, die eigentliche Beteiligung der TöB stehe noch aus. Die frühzeitige Beteiligung der TöB sei im Rahmen der Grobabstimmung durchgeführt worden.
Herr Wersich erklärt, dass entscheidend und gleichermaßen überzeugend an dem Konzept gewesen war, dass im Sinne der Nachhaltigkeit weite Teile der bestehenden Gebäude erhalten werden.
Frau Ros ergänzt, dass der Nachhaltigkeitsaspekt bei der Abwägung im Wettbewerb in den Vordergrund gerückt sei. Frau Ros fragt, ob geplant sei, nach Fertigstellung eine Aufstellung über die eingesparte Energie zur Verfügung zu stellen.
Herr Boltres sagt, ein ähnliches Konzept hätten die Architekten bereits für ein Projekt in München realisiert. Auch dieses Hamburger Projekt werde wissenschaftlich begleitet. Nicht zuletzt sei der Nachweis über eine positive Energiebilanz im eigenen Interesse der Architekten sowie des Investors und natürlich der Verwaltung. Das Thema der Energiebilanz werde auf jeden Fall einem Monitoring unterzogen.
Herr Domres möchte wissen, wann mit den Ausschreibungen für das Projekt Mesterkamp begonnen werde.
Herr Boltres erklärt, die Ausschreibungen liefen bereits und einige Entscheidungen seien auch schon getroffen worden, jedoch gebe es dazu noch Nachfragen, mit deren Beantwortungen sich der LIG (als Federführer) gerade beschäftige.
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Herr Boltres informiert die Ausschussmitglieder, dass die Informationsveranstaltung Eppendorf 26/Alsterdorf 23 am Mittwoch, 13. Januar, aufgrund der Pandemieauflagen, nicht in Form einer Hybridveranstaltung durchgeführt, sondern komplett digital (Zoom) stattfinden werde.
Herr Wersich möchte wissen, ob sowohl Schwanenvater, als auch der W.E.T. sich zu dem Projekt äußern werden oder ob deren Rolle allein in der Beantwortung von Fragen liege.
Herr Jorga führt kurz aus, dass ursprünglich geplant gewesen war, jeweils 5 Vertreter*innen aus der Verwaltung sowie der Initiative / Bürger*innen in den Gr. Sitzungssaal einzuladen. Davon werde aus den v.g. Gründen Abstand genommen.
Die Veranstaltung werde mit der Vorstellung des B-Plans beginnen und im Anschluss hätten diese 5 Gäste die Gelegenheit ihre Sicht der Dinge darzulegen. Daran solle sich dann eine offene Diskussion anschließen. Die Verwaltung sei zuversichtlich, dass sich dieses Format auch über die Zoom-Sitzung umsetzen lasse.
Herr Boltres ergänzt insofern, dass eine Anwesenheit des Schwanenvaters nicht vorgesehen sei, dessen Belange seien in die Präsentation mit eingeflossen. Seitens der Verwaltung sei jeweils ein/e Vertreter/in aus der Landschaftsplanung und des Sozialraummanagements für alle eingehenden Fragen auskunftsfähig.
Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.