Herr Kroll (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Die Tagesordnung wird einstimmig und ohne Änderungen bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Herr Diedrich (CDU) bittet um Korrektur der Niederschrift vom 23.07.2025 unter TOP 4.1 von „Windtower“ zu „MINT-Tower“.
Herr Buck (AfD) bittet um Korrektur der Niederschrift vom 30.04.2025 um Änderung des Wortes „Plane“ zu „Pläne“.
Die Niederschriften der Sitzungen vom 30.04., 23.07. und 10.09.2025 werden mit diesen Änderungen einstimmig genehmigt.
Die Niederschriften der Sitzungen vom 30.04., 23.07. und 10.09.2025 werden mit kleinen Änderungen einstimmig genehmigt.
Herr Montag (Stadtreinigung Hamburg) bedankt sich für die Einladung und erklärt, er wolle sich auf die im Vorfeld übersandten Fragen konzentrieren. Zum Sachstand bei öffentlichen Unterflursystemen führt er aus, dass zwischen Unterflur-Bringsystemen für Depotcontainer (Glas, Papier) und Unterflursystemen zur Rücktrennung großer Müllsäcke zu unterscheiden sei. Für die Depotcontainer gebe es zwei Unterflurstandorte in Blankenese und in der Baumeisterstraße. Im Bereich der Restmüllsammlung seien inzwischen über 80 Unterflursysteme sowie etwa die doppelte Anzahl an Müllboxen eingerichtet worden, welche den früheren Nutzenden der rosa Müllsäcke zur Verfügung stünden. Grundsätzlich funktioniere das System, die bestehenden Probleme beruhten jedoch weniger auf der Technik als vielmehr auf typischen Herausforderungen der Abfallentsorgung im öffentlichen Raum. Zum Pilotgebiet Hamburg-Nord berichtet Herr Montag, es habe fortlaufende Abstimmungen und eine gemeinsame Begehung mit Bezirksamt, Polizei, Feuerwehr und weiteren Beteiligten gegeben. Die dortigen Standorte seien erfasst, bewertet und entsprechend der vereinbarten Prioritäten abgearbeitet worden. Vorrangig werde geprüft, ob für die Abfallentsorgung privater Grund zur Verfügung stehe. Wo dies der Fall sei, würden die Eigentümer informiert und die rosa Säcke gekündigt werden, da diese nur ausgegeben würden, wenn kein privater Raum nachweisbar sei. Stehe kein privater Standort zur Verfügung, suche man geeignete Flächen im öffentlichen Raum, um dort Unterflursysteme oder alternativ Müllboxen in ausreichender Kapazität zu installieren. Die hierfür erforderlichen Anträge seien gestellt und befänden sich derzeit in Bearbeitung.
Frau Winter (SPD) fragt, an welchen konkreten Standorten Maßnahmen erfolgt seien, sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.
Herr Montag antwortet, man sei im Komponistenviertel tätig gewesen und habe dort insgesamt neun Standplätze überprüft. Die Mehrheit - fünf Standplätze - sei dem Privatgrund zugeordnet worden. Darüber hinaus seien ein Unterflurstandplatz sowie zwei oberirdische Standplätze in Form von Müllboxen als mögliche Lösungen vorgeschlagen worden. Herr Montag führt weiter aus, dass die Abstimmungen mit dem Bezirksamt und den zuständigen Stellen im öffentlichen Raum zunächst abgestimmt werden müssten, da die Abläufe in den Bezirken teilweise unterschiedlich seien. Hamburg-Nord sei bereits der vierte Bezirk, in dem man entsprechende Prüfungen durchführe, und die Beteiligten müssten sich zunächst auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigen. Das Komponistenviertel habe man ausgewählt, um das Vorgehen exemplarisch zu erproben. Die genannten Standorte seien inzwischen begangen worden.
Herr Buck (AfD) führt aus, zum Unterflursystem gehörten auch die Tonnen für die reguläre Müllentsorgung bei Privathaushalten, etwa bei Mietshäusern, einschließlich gelber Tonne, Restmüll, Papier und Biomüll.
Herr Montag widerspricht.
Herr Buck (AfD) äußert, er habe bei Mietshäusern versenkte Behälter gesehen, in die die Bewohner Restmüll, Biomüll und Ähnliches einwürfen, und die anschließend über ein Kran-System von der Müllabfuhr geleert würden.
Herr Montag erklärt, dies sei das Unterflursystem.
Herr Buck (AfD) erläutert, dass er das Unterflursystem gemeint habe. Bei den Anlagen gebe es beispielsweise vier Einwürfe: für Restmüll, Papier, Gelbe Tonne und Biomüll.
Herr Montagerklärt, dies sei das Vier-Tonnen-System. Bei einem Unterflurstandort auf privatem Grund müsse man alle vier Tonnen bereitstellen. Bei der Nutzung des öffentlichen Raums und im Zusammenhang mit der Abschaffung der rosa Säcke gelte jedoch, dass öffentliche Standorte ausschließlich für Restmüll vorgesehen seien. Für Papier und Verpackungsmaterialien stünden die Depotcontainer bzw. der Gelbe Sack zur Verfügung. Bioabfall könne nicht separat gesammelt werden und werde in diesen Fällen mit dem Restmüll entsorgt, was jedoch die grundsätzliche Abfalltrennung nicht ausschließe.
Herr Buck (AfD) führt aus, da er ähnliche Systeme in anderen Ländern gesehen habe, die sehr gut funktionierten. In Hamburg habe er vor allem das zuvor beschriebene System beobachtet. Herr Buck fragt, welcher Mindestabstand zwischen Entsorgungsfahrzeugen und den Unterflurtonnen erforderlich sei, da in einigen Fällen Parkplätze freigehalten würden, in anderen jedoch Autos in der Nähe stünden, die Entsorgung aber trotzdem möglich sei.
Herr Montagerklärt, bei Unterflursystemen auf privatem Grund müsse immer die technische Voraussetzung berücksichtigt werden, dass das Kranfahrzeug über eine Reichweite von etwa acht Metern verfüge. Somit könne die Entleerung auch über parkende Fahrzeuge oder Gehwege erfolgen. Nur bei Anlagen auf öffentlichem Grund müssten Parkplätze entsprechend freigehalten werden. Die Mehrheit der Unterflursysteme in Hamburg befinde sich auf privatem Grund; insgesamt seien über 1.300 Systeme im Betrieb.
Frau Winter (SPD) fragt, welche Schwierigkeiten beim Bau von Unterflursystemen bestehen, beispielsweise in Bezug auf Baumwurzeln, Untergrundbeschaffenheit oder Leitungen, und welche Perspektiven es für die Abschaffung der rosa Säcke in Gebieten wie Eppendorf gebe.
Herr Montagerläutert, die technischen Voraussetzungen für den Bau von Unterflursystemen seien sehr komplex. Die Systeme würden mehr als drei Meter in die Tiefe reichen und müssten in bereits bebauten öffentlichen Räumen mit zahlreichen Leitungen und Rohren installiert werden. Auch die Platzierung über dem Boden sei relevant, da Kranfahrzeuge nicht in Bäume hineinragen dürften; andernfalls bestünde die Gefahr von Schäden, etwa an Hydraulikschläuchen. Selbst wenn ein geeigneter Standort gefunden werde, müssten daher Leitungsanträge geprüft und Bäume berücksichtigt werden, sodass nicht jeder zunächst gefundene Platz genutzt werden könne. Als Alternative würden in der Regel Müllboxen eingesetzt. In Bezirken wie Altona sei etwa ein Drittel der Standplätze Unterflur und zwei Drittel Müllboxen. Auf privatem Grund in Neubauten sei die Platzierung hingegen einfacher, da die Standorte flexibel gewählt werden könnten; auch Leitungen könnten angepasst werden. Solche Maßnahmen steigerten jedoch die Kosten und damit letztlich die Gebühren.
Frau Winter (SPD) fragt, ob es noch weitere geeignete Orte gebe.
Herr Montagerklärt, die alternative Müllbox sei deutlich flexibler einsetzbar. Einschränkungen ergäben sich jedoch häufig durch den Denkmalschutz: Viele Gebäude verlangten, dass Müllboxen nicht unmittelbar vor der Fassade, sondern möglichst seitlich oder weiter entfernt aufgestellt würden. Dies führe gelegentlich zu Konflikten mit Anwohnern, die sich durch die Nähe der Müllbehälter gestört fühlten. Die Standortwahl sei daher ein sehr sensibles Thema und nicht einfach.
Frau Dettmer, Fachamtsleitung Management des öffentlichen Raums des Bezirksamtes Hamburg-Nord, ergänzt, dass bei Überflurcontainern - also Müllcontainern auf Nebenflächen - die übliche Restgehwegbreite eingehalten werden müsse. In den Nebenflächen befänden sich zahlreiche Leitungen, sodass auch Zugänglichkeit zu diesen gewährleistet sein müsse. Sie verweist darauf, dass rosa Müllsäcke zwar ein Ärgernis seien, es aber bedenkenswert sei, ob zwei Ablagerungen pro Woche im öffentlichen Raum negativer zu beurteilen seien als dauerhaft stehende Müllboxen. Es bedürfe einer Einzelfallprüfung, da Nebenflächen bereits durch E-Ladesäulen, - und Glasfaserkästen, Fahrradbügel oder Papierkörbe stark genutzt seien. Durch Müllboxen mit einer Höhe von 1,20 bis 1,30 Metern sei die Straße insbesondere für Kinder schwer einsehbar, was Auswirkungen auf die Sicherheit habe. Zudem würden dauerhaft aufgestellte Boxen das Stadtbild zusätzlich negativ beeinflussen. Zwar könnten sie teilweise begrünt oder berankt werden, eine optische Verschönerung sei jedoch nur eingeschränkt möglich.
Herr Wilke (CDU) bittet um eine Abgrenzung, wie Unterflursysteme auf öffentlichen Flächen funktionieren, beispielsweise an Hauptstraßen wie in Altona, und wie diese frei zugänglich seien. Herr Wilke fragt zudem nach einer Kosten- und Gebührenabgrenzung zwischen herkömmlichen Depotcontainern und Unterflursystemen hinsichtlich Anschaffung und Betrieb sowie nach Möglichkeiten, bestehende Müllinseln, die mehrere Container bündeln, zu ertüchtigen, und ob die Bezirkspolitik auf eine optische Verbesserung der Standorte Einfluss nehmen könne.
Herr Montagerklärt, in der Ottenser Hauptstraße gebe es seiner Kenntnis nach keinen öffentlich zugänglichen Standplatz für die Rosa-Müllsack-Entsorgung. Die Anlagen seien nur für angeschlossene Nutzer zugänglich; lediglich die beiden Unterflurstandorte an der Baumeisterstraße und am Blankeneser Hauptplatz seien als Depotcontainer für Glas und Papier öffentlich zugänglich. Ansonsten sei jeweils nur ein Unterflursystem pro Straße vorhanden, das über elektronische Schließungen gesteuert werde. Pro Standort seien in der Regel 50 bis 60 Wohneinheiten angeschlossen, wofür rund 100 bis 120 Transponder im Umlauf seien. Zu den Kosten und Unterschieden gegenüber herkömmlichen Depotcontainern erläutert Herr Montag, dass für diese ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und der Stadtreinigung bestehe, der Größe, Ausstattung, Errichtung und Bezahlung regle. Die Errichtung eines Depotcontainer-Standplatzes sei deutlich günstiger: In einer fünf Meter breiten Parkbucht könnten mindestens vier Container untergebracht werden, deren Materialkosten etwa 1.500 bis 2.000 Euro betragen würden. Ein Unterflurcontainer-Standplatz hingegen verursache Kosten von rund 50.000 Euro für vier Systeme, inklusive Baugrube, Betonschaft und Material. Eine flächendeckende Umrüstung auf Unterflursysteme sei daher nicht finanzierbar, insbesondere da es für Depotcontainer keine Refinanzierung über Gebühren gebe; Unterflursysteme für Hausmüll könnten nur über entsprechende Gebühren oder Erlöse aus der Papiervermarktung refinanziert werden. Zur Gestaltung von Depotcontainern führt Herr Montag aus, dass im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Containerdienst Farbe, Design und ein einheitliches Erscheinungsbild festgelegt seien. Abweichungen seien möglich, jedoch schwierig in der Abstimmung. Schönere Alternativen seien deutlich teurer. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die Container von der Bevölkerung genutzt und gelegentlich beschädigt würden; schwarze Container seien etwa oft Brandopfer, was den Wert teurerer Systeme verringere. Insgesamt sei daher eine Abwägung zwischen Kosten, Nutzen und pragmatischer Lösung erforderlich.
Frau Dr. Bohlmann (CDU) fragt, ob eine Übersicht oder konkrete Planungen für neue Unterflurcontainer, insbesondere für Papier und Glas in Hamburg-Nord, vorliege und ob diese zu Protokoll gegeben werden könnte.
Herr Montag antwortet, dass im Unterflurbereich auf öffentlichem Grund keine neuen Standorte geplant seien. Für Depotcontainer im Oberflurbereich (grüne „Iglus“) wünsche man sich zwar zusätzliche Standplätze, sei aber von der Flächenverfügbarkeit der Bezirksämter abhängig. Er sei nicht der zuständige Ansprechpartner für die konkrete Planung. Eine Übersicht über bestehende Standorte sei jederzeit über die App der Stadtreinigung oder das Geoportal der Stadt Hamburg einsehbar. Für Unterflurcontainer sei derzeit keine Planung vorgesehen, und ihm sei auch nicht bekannt, dass dies für Hamburg-Nord bereits besprochen worden sei.
Herr Reiffert (GRÜNE) erklärt, er stimme Frau Dettmer weitgehend zu, möchte jedoch ergänzen, dass Müllsäcke vor Außengastronomien insbesondere im Sommer problematisch seien, da die Sonne auf die Müllsäcke scheine und diese teilweise mehrere Tage vor der Abholung aufgestellt würden. Dies führe zu einer Belastung für die Gastronomen und zeige, dass das System nicht immer wie vorgesehen funktioniere. Bei jedem Standort müsse abgewogen werden, welche Lösung am besten sei, oft sei jedoch die praktische Umsetzung schwierig.
Herr Buck (AfD) merkt an, dass trotz der Kostenaspekte die Wahrnehmung des Stadtbildes wichtig sei. Er beobachte zunehmend aufgerissene Müllsäcke und beschädigte Mülltonnen in der Stadt, was Ungeziefer anziehe und das Stadtbild beeinträchtige. Dies sei problematischer als die optische Unschönheit von Depotcontainern oder Unterflursystemen. Daher sei es wichtig, Prioritäten zu setzen und Möglichkeiten zu prüfen, die Container optisch ansprechender zu gestalten, anstatt weiterhin auf die rosa Säcke zurückzugreifen.
Herr Kroll (CDU) fragt, wie viele Haushalte in Hamburg-Nord rosa Müllsäcke nutzen würden.
Herr Montagantwortet, darauf nicht vorbereitet zu sein, gehe aber davon aus, dass sich in Hamburg-Nord zuletzt wenig geändert habe und noch eine hohe Anzahl von Haushalten die rosa Säcke nutze. Genaue Zahlen könnten nachgereicht werden. In ganz Hamburg sei man mittelfristig noch nicht weit vorangekommen; in Altona seien die rosa Säcke im Wesentlichen abgeschafft, in Eimsbüttel über die Hälfte. Hamburgweit habe man ursprünglich mit über 20.000 Säcken pro Woche begonnen. In Hamburg-Nord sei das Thema bisher weniger drängend gewesen. Er betont, dass das Verhalten der Bevölkerung unterschiedlich sei; im Treppenviertel in Altona beispielsweise würden Anwohner die Säcke erst am Vorabend rausstellen, sodass diese nicht lang herumliegen würden und eine Abschaffung dort nicht erforderlich sei.
Herr Diedrich (CDU) weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Müllsäcken nicht nur eine Frage der Disziplin der Bewohner sei, sondern auch mit Arbeitsrhythmen, etwa Schichtdienst, zusammenhängen könne und schildert eigene Erfahrungen, dass Müllsäcke manchmal vor der Wohnung bereitgestellt würden, bevor dies eigentlich vorgesehen sei. Anschließend fragt Herr Diedrich, wer die Errichtungskosten für Überflur- oder Unterflursysteme auf öffentlichem Grund trage - der private Haushalt, die Gemeinschaft oder ein Dritter.
Herr Montag antwortet, dass bei einem Mehrfamilienhaus ohne privaten Platz auf dem Grundstück ein geeigneter öffentlicher Gehweg gefunden werden müsse, um eine Müllbox aufzustellen. Bei beispielsweise 16 Parteien sei eine Müllbox das angemessene Mittel, da ein Unterflursystem zu teuer sei. Die Errichtung eines solchen Standplatzes, er schätzt 8.000 Euro, werde von der Stadtreinigung vorfinanziert. Die Refinanzierung erfolge über zwei Gebührensätze (Ö1 für Müllbox, Ö2 für Unterflurstandort), die die angeschlossenen Nutzer über die Dauer der Nutzung entsprechend belasten würden. Die Stadtreinigung leiste die Vorfinanzierung, die Kosten würden aber durch die angeschlossenen Haushalte refinanziert.
Herr Diedrich (CDU) erkundigt sich, ob erkennbar Unterschiede bei der Reinigung und Ungezieferbekämpfung zwischen Unterflursystemen und Müllboxen bestünden.
Herr Montagerläutert, dass die Reinigung von Unterflursystemen seit über zehn Jahren praktiziert werde. Hamburg verfüge über rund 1.300 aktive Unterflursysteme, die jährlich gereinigt würden. Seit diesem Jahr sei dafür ein eigenes Fahrzeug und eine eigene Crew im Einsatz. Jedes Unterflursystem werde einmal jährlich grundlegend gepflegt; auf öffentlichem Grund erfolge zudem eine zusätzliche Reinigung der Einwurfsäulen. Ungezieferbefall sei unproblematisch, da Unterflursysteme im Grunde dicht seien. Müllboxen hingegen hätten durch bewegliche Teile oder Spalten am Boden potenzielle Zugangsmöglichkeiten für Ratten. Die Stadtreinigung sorge aber auch bei Müllboxen für die Standplatzpflege. Insgesamt stellten weder Unterflur- noch Überflursysteme eine besondere Herausforderung für Reinigung oder Ungezieferbekämpfung dar; die erforderlichen Mittel seien eingeplant.
Frau Clément (GRÜNE) fragt, ob es im Komponistenviertel bereits Erfolge bei der Abschaffung der rosa Säcke gebe, ob Standorte identifiziert worden seien, die sich nicht lösen ließen, oder ob kreativere Lösungen erforderlich seien. Frau Clément betont, dass sie Container als sinnvoller empfinde, um die Müllsäcke nicht auf der Straße lagern zu müssen.
Herr Montagberichtet, dass es im Komponistenviertel einen ersten Erfolg gebe. Alle privaten Eigentümer, bei denen Platz auf privatem Grund vermutet worden sei, seien angesprochen worden. Auf einem Standplatz auf privatem Grund seien bereits etwa zehn Säcke abgeschafft worden, was jedoch für den Bezirk Nord noch keinen großen Fortschritt darstelle. Es gebe aber auch Standplätze, für die keine Lösung gefunden werden könne, wie in Altona, wo wiederholte Begehungen keine geeignete Lösung erbracht hätten. Für eine abschließende Bewertung müsse man die Standorte vor Ort besichtigen und die vielen Aspekte berücksichtigen, die bei der Platzwahl eine Rolle spielen würden, etwa die Einsehbarkeit des Verkehrsraums. Bezüglich Blankenese erläutert Herr Montag, dass es dort ebenfalls schwierig sei, geeignete Standplätze für Ober- oder Unterflursysteme zu finden, ohne die Nutzer unverhältnismäßig weite Wege gehen zu lassen, da dies zu Ablagerungen an ungeeigneten Stellen führen könne. Er betont, dass eine Abwägung zwischen dem optimalen Standort und der praktischen Nutzung notwendig sei und verweist auf die enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bürgerverein, der die Lösung vor Ort unterstützt habe.
Frau Winter (SPD) fragt, ob es perspektivisch, etwa in 10 bis 20 Jahren, technische Alternativen zum Unterflursystem für die Müllentsorgung gebe.
Herr Montagerklärt, man sei sehr gut vernetzt, nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit, was Abfallentsorgungsmöglichkeiten angehe. Es gebe im Grunde nur wenige unterschiedliche Systeme. Als einzige Alternative, die in Hamburg nicht genutzt werde, nennt er Absauganlagen, bei denen Müll über Rohrsysteme in den Untergrund abgesaugt werde. Solche Systeme seien jedoch aufgrund extrem hoher Errichtungskosten und technischer Probleme, wie etwa verschweißter Rohre, in Deutschland bisher nicht erfolgreich umgesetzt worden; ein Beispiel sei die Anlage im Olympia-Dorf in München, die inzwischen geschlossen worden sei. Die künftige Entwicklung der Abfallentsorgung sei schwer vorherzusagen, da sich etwa Anforderungen an die Mülltrennung verändern könnten. Mit dem Unterflursystem habe man jedoch eine grundsätzlich gute Lösung, insbesondere im Neubau, wo die Planung effizient umgesetzt werden könne. Hamburg verfüge zudem über eines der innovativsten Entsorgungsunternehmen Deutschlands, sodass Innovationen nicht unbemerkt blieben.
Frau Schröder, Leitung Klimaschutzmanagement vom Bezirksamt Hamburg-Nord, undFrau Hartwig, Klimaanpassungsmanagement des Bezirksamtes Hamburg-Nord, stellen anhand einer Präsentation den aktuellen Stand des Klimaanpassungskonzepts vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Frau Schröderergänzt, dass im Januar ein verwaltungsinterner Maßnahmen-Workshop geplant sei. Den Mitgliedern des Gremiums solle die Möglichkeit gegeben werden, eigene Maßnahmenvorschläge einzureichen. Diese würden nach interner fachlicher Prüfung in den Workshop einfließen. Dabei werde geprüft, ob Vorschläge bereits durch andere Maßnahmenvorschläge abgedeckt seien, ob sie aufgenommen werden könnten oder ob sie aufgrund fachlicher oder zuständigkeitsspezifischer Gründe nur in angepasster Form Berücksichtigung finden könnten. Somit werde der Politik die Mitwirkung an der Maßnahmenentwicklung ermöglicht, während der Workshop selbst fachintern stattfindet.
Frau Winter (SPD) erkundigt sich nach der grundsätzlichen Herangehensweise bei der Erstellung der Hotspots. Sie fragt, ob hierfür ausschließlich bereits vorliegende Daten - etwa aus der Stadtklimaanalyse oder ähnlichen Karten - gespiegelt und übernommen würden oder ob zusätzlich eigenständige Erhebungen durchgeführt worden seien. Frau Winter sagt, verstanden zu haben, dass auf dieser Grundlage Maßnahmen entwickelt würden, und fragt, da in bestehenden Aktionsplänen bereits Maßnahmen formuliert seien, ob diese übernommen würden und wie sich dies in Hinblick auf Finanzierung und Zuständigkeiten verhalte.
Frau Schröder erklärt, dass die Hotspot-Ermittlung auf der Überlagerung und Verschneidung vorhandener Daten beruhe.
Frau Winter (SPD) fragt nach, wie sich die Maßnahmenentwicklung konkret gestalte. Sie möchte wissen, ob bestehende Maßnahmen aus Aktionsplänen - etwa dem Hitzeaktionsplan - in das Klimaanpassungskonzept übernommen würden und wie die Finanzierung künftig aussehe. Sie äußert Unsicherheit darüber, ob der Bezirk bereits Mittel für kleinere Maßnahmen habe oder ob für größere Vorhaben zusätzliche Fördermittel eingeworben werden müssten.
Frau Schröder erläutert, dass kleinere, geringinvestive oder konsumtive Maßnahmen in der Regel aus vorhandenen Mitteln finanzierbar seien. Für größere, investive Maßnahmen - wie Entsiegelungen oder Maßnahmen mit Folgekosten - stünden derzeit jedoch keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung. Daher werde geprüft, welche Ressourcen erforderlich seien und welche Fördermöglichkeiten bestehen würden. Es gebe begrenzte Mittel des Senats sowie mögliche Bundesförderungen, jedoch keinen umfassenden Finanzierungstopf. Grundsätzlich würden Maßnahmen aus bestehenden Aktionsplänen dort übernommen, wo sie im Verantwortungsbereich des Bezirksamts liegen würden und umsetzbar seien.
Herr Reiffert (GRÜNE) erkundigt sich, auf welchem Abstraktionsniveau Maßnahmen eingereicht werden sollten. Er gibt zu bedenken, dass ein Klimaanpassungskonzept vermutlich nicht aus zahlreichen einzelörtlichen Maßnahmen bestehe und bittet um Orientierung, wie konkret Vorschläge sein sollten.
Frau Schröder erklärt, dass Vorschläge grundsätzlich auf einer höheren Ebene angesiedelt sein sollten. Gleichwohl könne es Fälle geben, in denen ein einzelner Standort aufgrund besonderer Bedeutung oder aufgrund von Synergien mit anderen Vorhaben relevant sei. In solchen Fällen könnten auch konkrete Einzelmaßnahmen eingereicht werden, jedoch nicht im Detailgrad minimaler Einzelmaßnahmen wie der Entsiegelung weniger Wegplatten.
Herr Dr. Bormann (Volt) fragt, ob aus der Hotspot-Karte, etwa bei Hitze oder Starkregen, künftig ein Warnsystem für betroffene Bewohnerinnen und Bewohner abgeleitet werde.
Frau Schröder führt aus, dass die Hotspot-Karte auf bereits vorhandenen Daten beruhe, jedoch nicht vorgesehen sei, daraus ein eigenes Warninstrument abzuleiten. Die Karte diene vielmehr als Planungsinstrument für die Verwaltung. Sie solle dazu beitragen, bei künftigen Planungen auf mögliche Risiken wie Hitze oder Überflutungen aufmerksam zu werden. Bürgerinnen und Bürger könnten die bestehenden Starkregengefahrenkarten bereits jetzt selbst einsehen, um die Lage ihrer Grundstücke zu prüfen.
Herr Dr. Bormann (Volt) sagt, dass nach den Ausführungen offenbar keine zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur Klimaanpassung zur Verfügung stünden, und fragt, ob die bestehenden Kürzungen - etwa im Kundenmanagement - nicht durch besonders ambitionierte Klimaanpassungsmaßnahmen kompensiert werden könnten, die der Senat großzügig fördern wolle.
Frau Schröder erklärt, dass mögliche Initialinvestitionen durchaus gefördert werden könnten. Für laufende Kosten gebe es jedoch keine gesicherte Finanzierung, was die zentrale Herausforderung darstelle.
Frau Meusel (Seniorenbeirat) dankt ebenfalls für das Update und erkundigt sich, ob die geplante Beteiligung Anfang Januar bereits auf der fertigen Hotspot-Analyse basiere sowie ob die Politik zu diesem Zeitpunkt vollständig eingebunden werde oder ob unabhängig von der Haushaltsplanung zunächst weitere Beteiligungen vorgesehen seien.
Frau Hartwig antwortet, dass zwei parallele Prozesse stattfinden würden. Zum einen würden auf Grundlage der Hotspot-Karte zwei detaillierte Teilräume ausgewählt, in denen simuliert werde, welche Maßnahmen im Hitze-Kontext besonders wirksam seien. Diese Detail-Hotspots dienten der vertieften Analyse. Zum anderen würden auf Basis der Handlungserfordernisse und der Bewertung der Klimarisiken die bezirklichen Maßnahmen entwickelt. Diese würden im verwaltungsinternen Workshop im Januar fachlich abgestimmt.
Frau Meusel(Seniorenbeirat) bittet um eine weitere Klarstellung. Sie merkt an, dass es für die Regionalpolitik hilfreich sei, bereits frühzeitig Informationen über mögliche Finanzierungssynergien aus anderen Förderquellen zu erhalten.
Frau Schröderantwortet, dass dies stark von den jeweiligen Maßnahmen abhänge. Bei der Einreichung von Vorschlägen gehe es nicht darum, vollständig ausgearbeitete Maßnahmen samt recherchierter Förderquellen vorzulegen. Wichtig sei vielmehr, eine erste Einschätzung mitzugeben - etwa zu möglichen Synergien im Stadtteil oder zu Hinweisen aus der Bevölkerung. Die Expertise der Gremienmitglieder als Multiplikatoren solle in den Prozess einfließen. Gewünscht seien Vorschläge mit einem gewissen inhaltlichen Hintergrund, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Frau Hartwigergänzt, dass das Klimaanpassungskonzept über einen längeren Zeitraum umgesetzt werde. Ähnlich wie beim integrierten Klimaschutzkonzept würden Maßnahmen fortlaufend weiterentwickelt, angepasst und im Rahmen eines Monitorings überprüft. Förderprogramme öffneten und schlössen sich dynamisch, sodass nicht jede zukünftige Finanzierung im Voraus absehbar sei.
Herr Meyer (DIE LINKE) verweist auf einen aktuellen UN-Bericht, der die global erreichbare Begrenzung der Erwärmung derzeit eher bei 2,3 bis 2,5 Grad sieht, und fragt, ob sich die notwendigen Anpassungsmaßnahmen je nach Szenario unterscheiden würden sowie welche Anpassungen sich aus dem jüngst erfolgreichen Klimaentscheid für das Klimaschutzkonzept des Bezirks ergeben könnten.
Frau Hartwigantwortet, dass im Rahmen der Bestandsanalyse verschiedene Klimaszenarien betrachtet worden seien. Je stärker die Erwärmung ausfalle, desto ausgeprägter und dringlicher würden die bekannten Probleme wie Hitzeperioden oder Starkregen. Die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen nehme daher grundsätzlich zu. In der Maßnahmenplanung würden jedoch keine Szenario-Abstufungen vorgenommen; vielmehr würden Maßnahmen priorisiert, die aus heutiger Sicht besonders dringlich seien.
Frau Schröderergänzt, dass der Klimaentscheid teils konkrete, teils weniger konkrete Vorgaben enthalte. Themen wie die Vorbildfunktion der Verwaltung - etwa bei eigenen Gebäuden und dem Fuhrpark - seien weiterhin relevant, stünden jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer finanzieller Ressourcen. Wie der Klimaentscheid insgesamt umgesetzt werde, werde im Wesentlichen auf Senatsebene entschieden und wirke anschließend auf die Bezirke herunter. Derzeit ergäben sich keine unmittelbaren Anpassungen für das Klimaschutzkonzept. Das im Klimaentscheid betonte Thema soziale Gerechtigkeit werde jedoch voraussichtlich stärker in den Fokus rücken.
Frau Kerkow (SPD) verweist auf das Stadtentwicklungskonzept Fuhlsbüttel 2040, das bereits einen Maßnahmenkatalog zur Klimafolgenanpassung enthalte, und fragt, ob diese Maßnahmen im Klimaanpassungskonzept übernommen würden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Frau Schrödererklärt, dass die Maßnahmen des Fuhlsbüttel-Konzepts weiterhin bestünden und umgesetzt würden, jedoch nicht explizit in das gesamtbezirkliche Klimaanpassungskonzept aufgenommen würden. Die Maßnahmen seien bekannt und würden berücksichtigt. Wie sie einfließen, sei zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt.
Frau Hartwig ergänzt, dass im integrierten Klimaanpassungskonzept die Synergien zwischen bestehenden Projekten und neuen Maßnahmen hergestellt würden. Bereits umgesetzte Best-Practice-Beispiele und relevante Maßnahmen würden entsprechend verlinkt oder referenziert, sodass die Maßnahmen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang dargestellt würden.
Frau Schröder betont, dass die Maßnahmen nicht vergessen werden würden, da sie im Rahmen der bisherigen Arbeiten erstellt oder erstellt lassen worden seien. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man jedoch noch nicht sagen, wie und in welchem Umfang sie einfließen würden. Den Hinweis nehme man aber mit auf.
Herr Buck (AfD) fragt zur Vorgehensweise bei Starkregen- und Hotspot-Daten, ob zunächst nur Daten gesammelt und daraus keine konkreten Maßnahmen oder Warnungen für die Bevölkerung abgeleitet würden oder ob die Datensammlung zunächst lediglich informativ sei.
Frau Hartwig erklärt, dass auf Grundlage der erfassten Daten zur funktionalen und räumlichen Betroffenheit Handlungserfordernisse abgeleitet würden. Darauf aufbauend würden Ziele formuliert und Maßnahmen entwickelt. Die Datensammlung sei somit nicht nur informativ, sondern Grundlage der Maßnahmenableitung.
Herr Buck (AfD) fragt nach, ob zunächst nur Vorschläge gemacht würden, ohne dass daraus unmittelbar Entscheidungen oder konkrete Maßnahmen resultierten.
Frau Schröder erläutert, dass auf Grundlage der Daten sehr wohl konkrete Maßnahmen entwickelt würden. Das Beispiel eines Warnsystems liege jedoch nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamts. Es existierten bereits stadt- oder bundesweite Warnsysteme wie die NINA-App oder Sirenen. Auf Basis der erhobenen Daten würden Maßnahmen geplant, umgesetzt und im Verantwortungsbereich des Bezirks konkretisiert, auch wenn bestimmte Beispiele wie Warnsysteme nicht direkt vom Bezirksamt initiiert werden.
Herr Buck (AfD) stellt klar, dass das Bezirksamt keine Entscheidungsgewalt habe. Das Vorgehen könne daher so verstanden werden, dass das Klimaanpassungskonzept auf Basis gesammelter bzw. zusammengeführter Daten entwickelt und anschließend weitergegeben werde. Die Maßnahmenplanung hänge stark von baulichen oder planerischen Entscheidungen ab, die nicht direkt mit dem Klima zusammenhingen, wie etwa versiegelte Flächen, steigende Grundwasserspiegel oder Planungen in den Moorgebieten Diekmoor oder Raakmoor. Jedoch sei noch unklar, welche Maßnahmen tatsächlich der Klimaanpassung dienten, da es vor allem um die Datensammlung gehe.
Frau Schröder erklärt, dass das Bezirksamt selbst keine Daten erhebe, sondern vorhandene Daten zusammenführe. Dabei würden Informationen aus unterschiedlichen Bereichen wie Hitze, Versiegelung, Grünflächen und vulnerablen Gruppen (z. B. ältere Menschen oder Einrichtungen für ältere Menschen) miteinander verschränkt, um Gebiete zu identifizieren, in denen konkrete Maßnahmen erforderlich seien. Auf dieser Basis würden Maßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamts ausgewiesen und umgesetzt. Das Klimaanpassungskonzept diene dabei als Handlungsanweisung bzw. Handlungspapier des Bezirks.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) fragt, ob im Klimaanpassungskonzept auch Frostrisiken berücksichtigt werden, und erläutert, dass in Hamburg aktuell durchschnittlich etwa zehn Tage pro Jahr unter null Grad liegen würden und dass aufgrund der Klimaerwärmung in den kommenden 30 bis 70 Jahren mit 40 bis 50 Frosttagen pro Jahr gerechnet werden könnte. Frau Fischer-Zernin weist auf mögliche Auswirkungen auf Infrastruktur, Spielplätze sowie vulnerable Gruppen wie Kinder, Senioren und Obdachlose hin.
Frau Hartwig erklärt, dass dies im Konzept bisher nicht explizit thematisiert werde. Die Klimaanalyse und Szenarienauswertung, auf die das Konzept aufbaue, berücksichtige vor allem die vom IPCC projizierten Entwicklungen. Der Punkt werde bei der weiteren Bearbeitung geprüft, jedoch bestünden in dieser Hinsicht derzeit noch große Unsicherheiten.
Ein Bürger fragt, ob im Rahmen der Untersuchung auch die Kosten und Umsetzungszeiträume für die Transformation der Hotspots in klimaanpassungsfähige Varianten bewertet werden.
Frau Hartwig antwortet, dass keine umfassende Hochrechnung der Kosten für eine vollständig klimaresiliente Umsetzung erstellt werde. Die Kosten würden jedoch im Rahmen der einzelnen Maßnahmen geschätzt. Eine konkrete Kostenrechnung sei schwer zu erstellen. Sie weist zudem darauf hin, dass Studien zeigen würden, dass Untätigkeit langfristig deutlich teurer werde, da erwartbare Schäden nicht verhindert würden. Dies unterstreiche die Bedeutung der frühzeitigen Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Frau Winter (SPD) erkundigt sich, welche Informationen im Beteiligungslink einsehbar seien, etwa zur Hotspot-Analyse oder zur D-Pass-Befragung, und fragt, ob dort zusätzlich Hinweise auf Finanzierungsmöglichkeiten wie städtische oder Bundesmittel hinterlegt werden könnten. Ziel sei, dass die Vorschläge der Beteiligten bereits mit einer ersten Einschätzung zu möglichen Budgets oder Fördermitteln versehen werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, um die Ideen etwas konkreter fassen zu können.
Frau Hartwig nimmt den Hinweis auf und betont, dass von den Beteiligten kein tiefergehendes Fachwissen erwartet werde. Eingereichte Ideen würden mit dem Wissen des Bezirksamts ergänzt. Frau Hartwig kündigt an, dass man prüfen werde, beispielhafte Hinweise zu Fördermöglichkeiten zu ergänzen, und verweist darauf, dass die Beteiligung über die Idee-Pass-Plattform verlegt werden könne.
Frau Clément (GRÜNE) fragt nach dem weiteren Prozess der Maßnahmenbewertung, ob die Priorisierung der Ideen ausschließlich menschenzentriert erfolgt oder ob auch Aspekte wie der Schutz der Tierwelt berücksichtigt werden sowie, ob Hotspots vorrangig nach der Vulnerabilität von Menschen, beispielsweise in Kliniken oder Seniorenresidenzen, eingestuft werden.
Frau Hartwig erläutert, dass im Konzept verschiedene Handlungsfelder betrachtet würden. Dazu zähle auch der Bereich Stadtgrün und biologische Vielfalt, wodurch ökologische Aspekte in die Planung einfließen. Gleichzeitig würden Gesundheit und Soziales berücksichtigt, sodass die Umsetzung von Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen parallel erfolgen könne, abgestimmt auf die Zuständigkeiten der jeweiligen Fachämter.
Frau Schröder ergänzt, dass die Handlungsfelder in den weiteren Diskussions- und Beteiligungsprozessen berücksichtigt und dokumentiert würden.
Herr Dr. Bormann (Volt) erkundigt sich, ob bei der Einreichung von Maßnahmen auch deren mögliche Kosten berücksichtigt werden sollen oder ob Vorschläge unabhängig von Kosten erfolgen könnten sowie, ob eine detaillierte Recherche zu Einzelkosten erforderlich sei und auch indirekte Kosten, wie gesundheitliche Folgekosten oder frühzeitige Sterblichkeit, in die Bewertung einfließen würden.
Frau Schröder erklärt, dass die Vorschläge unabhängig von detaillierten Kosten erfolgen können. Es bestehe keine Pflicht, die Einzelkosten einer Maßnahme bis ins Detail zu recherchieren. Es gehe vielmehr darum, ein grobes Gefühl für den Ressourcenbedarf zu vermitteln, beispielsweise ob eine Maßnahme eine halbe oder ganze Personalstelle erfordere. Sie weist darauf hin, dass die Finanzierung teilweise von Senatsmitteln oder Fördermöglichkeiten abhänge, die jedoch nie vollständig gesichert seien.
Frau Hartwig ergänzt, dass Daten zu Todes- oder Krankheitsfällen bisher nicht in die Kostenabschätzung einbezogen würden. Zwar existierten Studien, die statistische Zusammenhänge zwischen Hitze, Luftqualität und Sterberaten belegten, doch seien diese Analysen komplex und nicht für die individuelle Maßnahmenbewertung umsetzbar. Grundsätzlich könne man jedoch plakativ aufzeigen, welche Kosten durch Nicht-Handeln entstehen könnten. Eine konkrete Einzelberechnung für jede Maßnahme sei derzeit nicht leistbar.
Frau Meusel (Seniorenbeirat) weist darauf hin, dass Beteiligungsprozesse Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern wecken würden, und betont, dass insbesondere beim Klimaanpassungskonzept sensibel mit der Umsetzung von Maßnahmen umgegangen werden müsse, da die Nicht-Umsetzung aufgrund fehlender Mittel zu großem Frust führen könne.
Frau Schröder erklärt, dass dem Bezirksamt dies bewusst sei. Das Konzept solle aufzeigen, welche Maßnahmen möglich und notwendig seien und gleichzeitig verdeutlichen, welche Mittel und Ressourcen für eine Umsetzung erforderlich seien. Dadurch solle ein realistischer Rahmen für die Planung und Umsetzung geschaffen werden.
Herr Buck (AfD) fragt, ob in der Hotspotanalyse auch Daten zu Todes- und Krankheitsfällen berücksichtigt werden, um den tatsächlichen Handlungsbedarf besser einschätzen zu können. Statistisch seien die meisten Todesfälle bei über 70-Jährigen in den Wintermonaten auftreten. Daher stelle sich die Frage, ob diese Zahlen auch in die Analyse einfließen.
Frau Schröder antwortet, dass solche Daten nicht erhoben würden.
Frau Hartwig ergänzt, dass es bereits mehrere umfassende Studien gebe, die Zusammenhänge zwischen Hitzewellen und Sterberaten statistisch ausgewertet hätten. Diese seien jedoch komplex, da direkte Zusammenhänge schwer herzustellen seien.
Herr Buck (AfD) bittet um konkrete Nennung solcher Studien.
Frau Hartwig sagt zu, die entsprechenden Informationen nachzureichen.
Protokollnotiz:
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht dazu regelmäßig Daten. Im Sommer werden dazu wöchentlich Berichte veröffentlicht: RKI - Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze - Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität <https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html>. Außerdem wurde die hitzebedingte Mortalität für 2023 und 2024 in einem epidemiologischen Bulletin vom RKI veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 19/2025 <https://gpk.de/downloadp/STIKO_2025_Bulletin_KW_19_Hitzebedingte-Mortalitaet-in-Deutschland-2023-und-2024.pdf>
Außerdem gibt es eine Umfassende Studie des Umweltbundesamtes, die bestätigt, dass es noch weiteren Forschungsbedarf bei der Ermittlung/statistischen Erhebung der hitzebedingten Mortalität gibt. Das Thema wird im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie angegangen: DAS: Weiterentwicklung und Harmonisierung des Indikators zur hitzebedingten Übersterblichkeit in Deutschland <https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/04_2025_uug_bf.pdf>
Herr Kroll (CDU) stellt fest, dass die Bürger, die den Antrag eingereicht haben, nicht anwesend seien, und fragt nach Wortmeldungen zur Eingabe.
Frau Winter (SPD) gibt an, dass sie mit dem Petenten kurz gesprochen habe. Dieser habe die Eingabe zunächst allgemein formuliert, aber darauf hingewiesen, dass es sich um eine Idee handele, wie Hydranten besser zugänglich gemacht werden könnten. Sie erachte das Thema als nicht völlig irrelevant, da die Feuerwehr bei zugeparkten Hydranten Probleme habe. Frau Winter schlägt vor, dass Fachvertreter der Feuerwehr und von Hamburg Wasser das Thema erläutern könnten, um die Problematik praxisnah zu bewerten.
Frau Dettmer erklärt, dass das Thema der Verwaltung bislang nicht bekannt sei und es nicht für ein bezirkliches, sondern ein gesamtstädtisches Thema halte, da die Umsetzung von Fahrradbügeln oder anderen baulichen Maßnahmen im Einzelfall geprüft werden müsse, unter Berücksichtigung von Leitungen, Parkplätzen und Zugänglichkeit der Hydranten.
Herr Reiffert (GRÜNE) teilt mit, dass er ebenfalls mit dem Petenten gesprochen habe, der insbesondere die Sicherheit in den Vordergrund stelle. Es gehe nicht primär um die Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten, sondern um die dauerhafte Sicherung von Hydranten. Exemplarisch könne vielleicht in einem Quartier die Zugänglichkeit von Hydranten geprüft werden. Bei Straßenumbauten müsste darauf geachtet werden, dass Hydranten frei bleiben.
Herr Dr. Klemm (Volt) berichtet aus eigener Erfahrung als Anästhesist, Notarzt und Feuerwehrmitglied, dass Hydranten in engen Wohngebieten häufig zugeparkt seien und Einsatzfahrzeuge in konkreten Fällen nicht zu Hydranten gelangen konnten, wodurch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr erheblich beeinträchtigt werde. Das Thema sei hochrelevant und der Bezirk Maßnahmen solle dies prüfen oder zumindest an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Frau Winter (SPD) schlägt vor, die Eingabe an Hamburg Wasser und die Feuerwehr weiterzuleiten, um eine fachliche Stellungnahme einzuholen. Diese solle die praktischen Abläufe und mögliche Probleme erläutern. Sie verweist zudem auf eine Drucksache aus 2024 als mögliche Grundlage für die Prüfung.
Frau Clément (GRÜNE) regt an, die Feuerwehr als Referentin einzuladen, um statistische Grundlagen zu Anfahrtswegen, Extremfällen und Einsatzzeiten zu erhalten, und verweist auf ein ähnliches Vorgehen bei Feuerwehrmagistralen und Tempo-30-Zonen, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Herr Kroll (CDU) ergänzt, dass die Feuerwehrmagistralen bereits im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vorgestellt worden seien und Tempo-30-Zonen die Einsatzzeiten der Feuerwehr beeinflussen könnten. Die Einsatzzeiten würden in der Regel nur zu 70 Prozent eingehalten.
Frau Winter (SPD) hält eine schriftliche Stellungnahme zunächst für ausreichend, bevor eine mögliche Referenteneinladung erfolgen solle, um Personalressourcen zu schonen.
Herr Diedrich (CDU) erkundigt sich, ob Erkenntnisse aus der Eingabe in zukünftige Planungen einfließen könnten, um Hydranten künftig besser zu sichern.
Frau Dettmer erklärt, dass bei Planungen die Sicherung von Hydranten berücksichtigt werden könne.
Herr Reiffert (GRÜNE) weist darauf hin, dass Hamburg Wasser und Feuerwehr nicht verpflichtet seien, auf die Anfrage zu reagieren.
Herr Kroll (CDU) fasst zusammen, dass die Eingabe mit der Bitte um Stellungnahme an Hamburg Wasser und die Feuerwehr weitergeleitet werde und die erhaltene Stellungnahme dem Ausschuss zurückgeleitet werden solle.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Eingabe und beschließt einstimmig den mündlich gestellten Antrag (s.o.).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
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Stimmenthaltungen |
: |
Die Sitzungstermine 2026 werden einstimmig bestätigt.
Frau Winter (SPD) dankt der Verwaltung für die Umsetzung der Aufstellung von Fahrradbügeln an unterschiedlichen Standorten und lobt, dass die Maßnahmen fleißig durchgeführt worden seien.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Herr Meyer (DIE LINKE) erkundigt sich nach den Sperrzonen um die umgesetzten E-Scooter-Abstellstandorte. Er habe beispielhaft die Straßburger Straße bei den Anbietern Bolt und Lime geprüft und festgestellt, dass dort keine Sperrzonen umgesetzt seien. Herr Meyer fragt, wann dies an die BVM gemeldet worden sei, welche Frist die Anbieter zur Umsetzung hätten und wie groß die Sperrzone sei.
Frau Dettmerteilt mit, dass die Frage nach dem Zeitpunkt der Meldung an die BVM nicht ad hoc beantwortet, aber als Protokollnotiz nachgereicht werden könne. Bezüglich der Frist sei nicht davon auszugehen, dass eine konkrete Frist existiere, aber auch diese Information könne nachgeliefert werden. Auch hinsichtlich der Größe der Sperrzone könne die Antwort zu Protokoll gegeben werden.
Protokollnotiz:
Die in der Drucksache genannten fertig gestellten Standorte wurden am 21.10.2025 an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gemeldet. Diese gibt die Info an die Anbieter weiter mit der Aufforderung, eine Abstellverbotszone einzurichten. Gemäß Rahmenvertrag haben die Anbieter dann 5 Werktage Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Die Weitergabe an die Anbieter erfolgt in der Regel jedoch mit einer Verzögerung, um sicherzustellen, dass die meisten Nutzenden die Abstellfläche bereits registriert haben. Die Festsetzung der Sperrzone erfolgt je nach den konkreten Gegebenheiten am Standort. Sie wird in der Regel in einem Radius von 100 bis 200m um die Abstellfläche herumgezogen.
Frau Winter (SPD) fragt nach, wie groß eine Sperrzone technisch definiert sei, beispielsweise ob es sich um einen Radius von 20 Metern um einen Abstellpunkt handle, und bittet um eine nähere Erläuterung.
Frau Dettmer erwidert, auch diese Frage nicht aus dem Stehgreif beantworten zu können, vermutet jedoch, dass es sich um ein sinnvoll dimensioniertes Gebiet mit einem deutlich größeren Radius als 20 Metern handele.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Herr Mossakowski (GRÜNE) erkundigt sich grundsätzlich zu den drei angesprochenen Punkten. Er verweist auf das Erhaltungsmanagement für die öffentliche Infrastruktur, das zu Änderungen für die Bezirke führe, und fragt, ob der im Haushaltsplan angeführte Gewässerschlüssel bereits aus dem Erhaltungsmanagement stamme und wie dieser zu verstehen sei. Es wäre interessant, ob der neue Schlüssel schon mit dem Geldersatzschlüssel abgedeckt sei oder ob noch weitere Änderungen zu erwarten seien.
Frau Dettmerteilt mit, dass es sich hierbei um das Erhaltungsmanagement Ufer (EMU) handle. Sie könne spontan nicht beantworten, welche Daten dafür bereits berücksichtigt worden seien. Sie vermute jedoch, dass für Wasserflächen noch keine neuen Kartierungen zugrunde gelegt seien, da in keinem Bezirk Veränderungen eingetreten seien. Sie werde die Frage zu Protokoll nachreichen.
Protokollnotiz:
Der Gewässerschlüssel regelt die prozentuale Verteilung der BUKEA-Mittel für die Gewässerunterhaltung auf die Bezirke. Grundlage ist der bezirkliche Anlagenbestand im Verhältnis zum Gesamtanlagenbestand der FHH, wobei die verschiedenen Anlagen je nach tatsächlichen Unterhaltungsaufwand gewichtet werden (Gewässerlängen, Rückhaltebecken, technische Bauwerke, zusätzlicher Pflegeaufwand bei Marschengewässern, etc.). Eine sachgerechte Verteilung der begrenzten Haushaltsmittel über die Realisierungsträger ist somit gewährleistet.
Aus dem laufenden Projekt EMU, indem u.a. der Anlagenbestand GIS basiert erfasst und bewertet werden soll, wird die BUKEA die Schlüsselung und Mittelverteilung neu beurteilen können. Es wird angestrebt, die Ergebnisse künftig auch zur finanziellen und personellen Ausstattung der wasserwirtschaftlichen Dienststellen heranzuziehen.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, warum bei den Anschreiben der BUKEA nur Prozentwerte angegeben würden, während die BVM konkrete Zahlen liefere, aus denen das zur Verfügung stehende Geld im Bezirk abgeleitet werden könne, und regt an, auch bei der BUKEA ähnlich vorzugehen, um die konkrete Höhe der Mittel zu kennen.
Frau Dettmererklärt, dass die BVM bereits weiter sei als die BUKEA. Bei beiden sei zunächst nur die Zustimmung zur Schlüsselung für den Doppelhaushalt 2027/2028 eingeholt worden, nicht jedoch zu konkreten Beträgen. Die BUKEA habe die Schlüsselung noch nicht quantifiziert. Für die RZ Grün ergäbe sich für den Doppelhaushalt 2027/2028 aufgrund der bislang geplanten Absenkung der absoluten Mittel und des verminderten Schlüsselanteils ein Verlust von jeweils rund 800.000 Euro pro Jahr für beide Jahre. Dies stelle für den Bezirk eine erhebliche Belastung dar. Frau Dettmer verdeutlicht, dass die reduzierten Mittel dazu führen könnten, dass über Jahre bestehende Lücken bei der Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen nicht mehr kompensiert werden könnten. In Extremfällen könnte dies bedeuten, dass defekte Spielgeräte auf Spielplätzen nicht ersetzt oder Spielplätze gesperrt werden müssten. Auch die Pflege intensiv bepflanzter Grünflächen, insbesondere im Stadtpark, könnte dann nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Bezirk habe seit acht Jahren keine Erhöhung der Rahmenzuweisung erhalten und die steigenden Kosten und Inflation seien bislang nicht kompensiert worden. Eine weitere Absenkung der Mittel und Schlüsselanteile stelle daher eine dramatische Situation dar. Die konsumtive Rahmenzuweisung sei besonders sensibel, da sie die laufende Pflege und Unterhaltung betreffe. Investive Maßnahmen zur Neuanschaffung seien weniger betroffen. Die Erhöhung der Rahmenzuweisung für Straßen sei zwar erfreulich, werde jedoch die zu erwartenden Kostensteigerungen für 2027/28 nicht vollständig abdecken. Auch bei der konsumtiven Rahmenzuweisung für Gewässer habe der Bezirk bereits die Pflegeintensität reduziert, wodurch in einigen Bereichen das Straßenbegleitgrün teilweise auf Gehwege wachse. Der Bezirk wolle nicht nur Sorge für verkehrssichere Räume tragen, sondern habe einen hohen fachlichen Anspruch, den Bürgerinnen und Bürgern einen attraktiven öffentlichen Raum zu bieten. Angesichts der aktuellen Ansätze im Doppelhaushalt sehe der Bezirk hierbei erhebliche Herausforderungen.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Herr Mossakowski (GRÜNE) führt aus, beim Straßennetz gebe es sogenannte abgestimmte Basisobjekte, die flächenbezogen in Quadratmetern hinterlegt seien, und fragt, ob dies zutreffe und ob bei der Mittelverteilung auch unterschiedliche Verkehrsbelastungen berücksichtigt würden. Bezirke mit hohem Schwerlast- und Verkehrsaufkommen müssten seiner Ansicht nach eigentlich über gewichtete Flächen abgebildet werden. Herr Mossakowski erkundigt sich, ob derartige Faktoren in das Verfahren einfließen oder ob ausschließlich die Fläche maßgeblich sei, was eine Benachteiligung dichter besiedelter Bezirke bedeuten würde.
Frau Dettmererklärt, dies zu Protokoll geben zu wollen, da sie in die Details nicht vollständig involviert sei. Zur Straßenbewertung führt sie aus, dass jährlich oder zweijährlich durch den LSBG eine digitale Befahrung (ZEB) erfolge. Diese erfasse jedoch nur die Oberfläche. Der Zustand der darunterliegenden Schichten sei dabei nicht erkennbar. Die Straßen erhielten eine Zustandsnote, die sich allein auf die sichtbare Oberfläche beziehe, während der bauliche Gesamtzustand dabei unklar bleibe.
Protokollnotiz:
Sowohl die Verkehrsbelastung als auch der Schwerverkehrsanteil stellen keine Faktoren für die Bemessung der Unterhaltungsgelder dar.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, ob der Straßenzustand die Höhe der Mittelzuweisung beeinflusse oder ob auch bei schlechteren Bewertungen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt würden, da sich die Zuweisung ausschließlich nach der Fläche richte.
Frau Dettmer bestätigt dies.
Herr Meyer (DIE LINKE) weist darauf hin, dass im Bezirk wiederholt von unzureichenden personellen Kapazitäten berichtet werde, um investive Mittel vollständig in Baumaßnahmen umzusetzen, einschließlich Abnahme und Abrechnung. Er erkundigt sich, wann Personalbedarfe verhandelt würden, ob hierzu Stellungnahmen abgegeben werden könnten und ob diese einsehbar seien.
Frau Dettmer erklärt, dass ein Zusammenhang zwischen verfügbaren Mitteln und notwendigem Personal bestehe. Je mehr Mittel umzusetzen seien, desto mehr Personal werde benötigt. Das Bezirksamt sei insgesamt gehalten, mit dem vorhandenen Personal klarzukommen. Die Ingenieurinnen und Ingenieure seien stark ausgelastet durch Planungen, Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange und auch die Bearbeitung zahlreicher politischer Anfragen. Mit mehr Personal könnten definitiv mehr Mittel umgesetzt werden.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Frau Winter (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für ihr Engagement und bezeichnet die Situation als unglücklich. Sie könne nicht nachvollziehen, wie es zur neuen Schlüsselung gekommen sei, und betont, dass diese offenbar nicht zu diesem Zeitpunkt intendiert gewesen sei. Die Kombination aus unveränderten Gesamtmitteln und einer neuen Schlüsselung zulasten von Hamburg-Nord führe nun zu spürbar geringeren Mitteln für den Bezirk. Die SPD-Fraktion begrüße es, dass das Bezirksamt bzw. die Bezirksamtsleiterin sich dieser Entwicklung entgegenstelle und die Situation für Hamburg-Nord als inakzeptabel bezeichne. Frau Winter schlägt vor, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der BUKEA einzuladen, um die Herleitung der neuen Schlüsselung, die zugrunde liegenden Erwägungen und die Berechnungsmethodik zu erläutern. Besonders verwunderlich sei, dass Hamburg-Nord trotz hoher Grünflächenanteile in der neuen Schlüsselung ungünstig abschneide. Das Gremium solle die Haltung des Bezirksamts unterstützen, insbesondere die an die BUKEA gerichtete Stellungnahme, und ein Signal für die anstehenden Haushaltsverhandlungen setzen. Dies sei zwar nur ein kleiner Schritt, der jedoch Rückenwind für Verhandlungen geben könne.
Frau Dettmer erklärt, dass die Verwaltung jede Unterstützung begrüße, Modifikationen der Schlüsselung um wenige Prozentpunkte aber nicht ausschlaggebend seien; entscheidend sei vielmehr eine deutliche Erhöhung der Gesamtmittel für alle Bezirke. Zur Aufrechterhaltung des Status quo müsse sich die Mittelzuweisung mindestens verdoppeln. Sie führt aus, dass neben Hamburg-Nord insbesondere Hamburg-Mitte von der geplanten Schlüsselungsänderung betroffen sei. Beide Bezirke hätten um transparente Darstellung der Herleitung gebeten. Die BUKEA verweise in ihrem Schreiben auf die zugrunde gelegte Feinkartierung, jedoch reiche diese Transparenz aus Sicht der Bezirke nicht aus. Die Feinkartierung sei aus Sicht der Bezirke noch nicht vollständig. Daher bestehe weiterhin Bedarf an einer detaillierten und nachvollziehbaren Darlegung der Herleitung durch die BUKEA, da diese Daten Grundlage für künftige Kalkulationen im Erhaltungsmanagement Grün seien. Abschließend weist Frau Dettmer darauf hin, dass die Bezirkspolitik die Verwaltung durch ihren gefassten BV-Beschluss zur Erhöhung der Rahmenzuweisung Grün unterstützt habe und bedankt sich dafür.
Herr Kroll (CDU) fragt, ob es sinnvoll sei, einen Referenten der BUKEA einzuladen, um die Fragen zur Schlüsselung zu erläutern, oder ob die Verwaltung dies intern aufarbeiten und weiterleiten könne.
Frau Dettmer antwortet, die Herleitung der Schlüsselung sei fachlich sehr komplex. Im Bezirksamt gebe es jedoch Mitarbeitende, die sich intensiv mit dem Erhaltungsmanagement Grün befassen würden. Die Materie sei so spezialisiert, dass eine Vermittlung im Ausschuss aus ihrer Sicht nur eingeschränkt möglich wäre. Sie hoffe vielmehr, dass die Erläuterungen fachlich so aufbereitet werden, dass die zuständigen Fachleute sie vollständig verstehen können.
Frau Winter (SPD) merkt an, dass die Schwierigkeit, die neue Schlüsselung nachzuvollziehen, nicht für deren Qualität spreche. Eine gute Schlüsselung müsse sich zumindest auf einer mittleren Ebene plausibel erschließen lassen, auch ohne jedes Detail zu verstehen. Daher möge das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass eine schriftliche, nachvollziehbare Erläuterung zur Herleitung der neuen Schlüsselung zur Verfügung gestellt wird. Dann könne jede und jeder selbst entscheiden, ob und inwieweit dies nachvollzogen werde. Nach ihrem Kenntnisstand liege eine solche Darstellung bisher nicht vor. Im konsumtiven Bereich müsse eine wesentliche Verbesserung der Mittel zugunsten der Bezirke - insbesondere Hamburg-Nord - erreicht werden. Bei den konsumtiven Mitteln sei die Situation derzeit schwierig sei, ambitionierte Vorhaben dürften jedoch nicht an Basisfragen scheitern.
Herr Buck (AfD) sagt, dass er aus seiner beruflichen Perspektive einen anderen Blick auf investive und konsumtive Mittel habe. Aus seiner Sicht sei die gegenwärtige Zuordnung teilweise nicht nachvollziehbar; insbesondere erschließe sich ihm nicht, warum Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Grünflächen konsumtiv und nicht investiv eingeordnet würden. Diese Aufgaben stellten aus seiner Sicht Investitionen in die Zukunft dar. Die Pflege und Erhaltung von Grünflächen sei wesentlich und eine Überarbeitung der aktuellen Regelungen erforderlich.
Herr Mossakowski (GRÜNE) regt an, die in der regelmäßig vorgelegten Drucksache zum Erhaltungsmanagement Grün beschriebenen Leistungsblöcke mit den tatsächlichen Kosten des Bezirks zu vergleichen. Wenn die dort formulierten Regelleistungen zugrunde gelegt würden, dürfe es eigentlich keine finanziellen Probleme geben. Für eine wirksame Argumentation gegenüber der Fachbehörde sei es erforderlich, konkrete Bezugspunkte und nachvollziehbare Kennzahlen zu haben, anstatt lediglich eine Erhöhung der Mittel zu fordern. Daher werde empfohlen, die Kriterien des Erhaltungsmanagements ausdrücklich abzufragen und als Grundlage zu nutzen, um belastbare Argumente für eine Anpassung der Mittelzuweisung zu erhalten.
Frau Dettmerführt aus, dass sie davon ausgehe, dass ein Abgleich mit den Vorgaben des Erhaltungsmanagements bereits erfolge, könne dies jedoch nicht im Detail bestätigen. Dem zuständigen Bereich der BUKEA sei die unzureichende finanzielle Ausstattung der Bezirke sehr bewusst, dies werde nicht infrage gestellt. Das Erhaltungsmanagement arbeite mit mehreren Service Levels: Nur das höchste Service Level bilde eine 100-prozentige Finanzierung aller notwendigen Maßnahmen ab, während die niedrigeren Stufen abgestufte Qualitätsniveaus darstellen würden. Aktuell werde versucht, zumindest Service Level 3 zu erreichen. Verschiedene Stellen innerhalb der BUKEA würden sich bemühen, für den Doppelhaushalt 2027/2028 zusätzliche Mittel zu erreichen. Zwar sei nach einem überbezirklichen Brandbrief im Jahr 2024 die für 2025/2026 vorgesehene Absenkung der Rahmenzuweisung zurückgenommen worden, sodass die Mittel stabil geblieben seien. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 bestehe jedoch weiterhin die Gefahr einer Absenkung. Insgesamt handele es sich um ein für das Fachamt und den Fachbereich Grün schwieriges und sehr belastendes Thema.
Herr Diedrich (CDU) bekräftigt die Unterstützung der Bezirksamtsleiterin und erklärt, dass er dem Antrag von Frau Winter (SPD) zustimme. Er dankt Herrn Mossakowski für dessen detaillierte Ausführungen und kritische Hinterfragung. Die CDU-Fraktion sei bereit, die Verwaltung bei der Klärung der Angelegenheit zu unterstützen.
Frau Clément (GRÜNE) regt an, die Anfrage in einem größeren politischen Zusammenhang zu betrachten und verweist auf Berichte der Presse, wonach das Land Hamburg deutlich höhere Steuereinnahmen erwarte, gleichzeitig aber die Bezirke nur sehr eingeschränkte Mittel erhielten. Sie führt aus, dass durch die Ausgabenpolitik des Bundes keine zusätzlichen Mittel für die Bezirke zur Verfügung gestellt würden und bittet um eine Stellungnahme, warum trotz massiver Steuermehreinnahmen und der öffentlichen Verschuldung auf Bezirksebene relativ wenig Geld effektiv zur Verfügung stehe. Frau Clément fragt, ob es sich hierbei um einen „Not-Trickle-Down-Effekt“ handele.
Frau Dettmerfragt nach, ob die Frage an die BUKEA bzw. an wen diese Frage gestellt worden sei und ob sich diese konkret auf die Rahmenzuweisung Grün beziehe. Die BUKEA könne hierzu vermutlich Auskunft erteilen.
Frau Clément (GRÜNE) erklärt, dass sie von der BUKEA eine Begründung dafür erwarte, warum trotz höherer Steuereinnahmen und höherer Staatsverschuldung des Landes nicht mehr Mittel bei den Bezirken ankommen.
Frau Dettmer erläutert, dass die BUKEA wahrscheinlich ausführen würde, dass aufgrund begrenzter finanzieller Mittel keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden könnten. Eine Klärung dieser Frage müsse zwischen den Fachbehörden erfolgen und hierfür sei eine Beantwortung als Protokollnotiz vermutlich weniger geeignet.
Frau Winter (SPD) widerspricht teilweise der Darstellung, dass die Steuermehreinnahmen des Landes automatisch zu höheren Mitteln für die Bezirke führen würden, und verweist darauf, dass die erwarteten Mehreinnahmen bis 2030, gemessen am Hamburger Doppelhaushalt, relativ gering seien. Gleichzeitig würden steigende gesetzliche Kosten und allgemeine Teuerungen die Mittelwirkungen auffressen. Daher sei es schwierig, die BUKEA zu einer politischen Stellungnahme einzuladen. Stattdessen könne die Frage sachlich aufgearbeitet werden, etwa durch Verwaltungsmitarbeitende, die erläutern könnten, warum der konsumtive Mittelbereich im Vergleich zu den investiven Mitteln problematisch sei. Auf diese Weise könne die Fragestellung verständlich vermittelt werden, ohne dass politisch belastende Aussagen erforderlich seien.
Der Ausschuss einigt sich nach kurzer Beratung darauf einen Antragsentwurf zu erarbeiten und nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Herr Gröhn(Gremienbetreuung) berichtet, dass sich für die nächste Sitzung des KUM am 03.12.2025 bereits Referierende der BUKEA zur Hamburger Wärmeplanung, Frau Litke vom Klimaschutzmanagement zum Energetischen Quartierskonzept Langenhorn sowie von der Loki-Schmidt-Stiftung zum Thema Grünpatenschaften und Microflowering angemeldet hätten. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen werde daher vorgeschlagen, die Vorstellung der Loki-Schmidt-Stiftung auf eine Sitzung Anfang 2026 zu verschieben. Die Einladung der Stiftung erfolge auf Grundlage des gemeinsamen Antrags der GRÜNE-, DIE LINKE- und Volt-Fraktion „Grünpatenschaft für alle - Gemeinsam Hamburg-Nord begrünen“.
Herr Dr. Bormann (Volt) bittet, vor einer Entscheidung zunächst mit den Referierenden der Loki-Schmidt-Stiftung abzuklären, ob diese auch zu einer Sitzung Anfang 2026 erscheinen könnten.
Herr Gröhn (Gremienbetreuung) bestätigt, dass zunächst eine Terminabsprache mit den Referierenden der Loki-Schmidt-Stiftung erfolgen könne und die Angelegenheit anschließend schriftlich mit den Fraktionssprechern geklärt werde.
Herr Reiffert (GRÜNE) äußert aufgrund der langen Vorlaufzeit des Antrags Bedenken gegen eine erneute Verschiebung des Vortrags. Er schlägt vor, den Referierenden eine kürzere Vortragszeit vorzusehen und alle drei geplanten Vorträge im Dezember einzuplanen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden.
Herr Diedrich (CDU) befürwortet den Vorschlag, zunächst mit den Referierenden der Loki-Schmidt-Stiftung die Verschiebung der Vorstellung auf eine Sitzung Anfang 2026 abzuklären und die Abstimmung anschließend schriftlich mit den Fraktionen vorzunehmen. Das Thema sei nicht sehr dringlich.
Herr Kroll (CDU) weist darauf hin, dass die nächste KUM-Sitzung am 14.01.2026 stattfindet, und stimmt einer schriftlichen Klärung im Nachgang zur Sitzung zu. Herr Kroll schließt sodann die Sitzung und verabschiedet alle Teilnehmenden.