Herr Kroll (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Die Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Frau Knemeyer, Projektleitung Wärmeplanung 2.0, Amt Energie und Klima, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und Herr Stüwe, Kommunale Wärmeplanung, Amt Energie und Klima, BUKEA stellen anhand einer Präsentation die Zwischenergebnisse der Hamburger Wärmeplanung vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Krasnicki (SPD) fragt, was über die erwähnten Beteiligungsveranstaltungen hinaus an Informationen für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen seien und wie man als Bezirk an die gesamtstädtisch ausgerichtete Planung anknüpfen könne bzw. welche Punkte von den Bezirken ermöglicht werden könnten.
Frau Knemeyer antwortet, es habe bereits themenspezifische Veranstaltungen vor Ort gegeben, bei denen auch Fachexperten anwesend gewesen seien, die Bürger*innen konkret zu Techniken und Fördermöglichkeiten informieren würden. Weitere Veranstaltungen und Formate solle folgen sowie Kollaboration und Kooperationen mit verschiedenen Akteuren. Man sei bemüht, alle Facetten abzudecken und möglichst viele unterschiedliche Formate und Zielgruppen zu erreichen. Hierbei sei man offen für Vorschläge und Hinweise für weitere Formate.
Herr Stüwe führt fort, dass die Bezirke im Entstehungsprozess bereits eingebunden seien und das federführende Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel regelmäßig an Besprechungen und Abtimmungen teilnehme. Nach der Erstellung der Wärmeplanung würden die Bezirke noch eine größere Rolle spielen, da es dann um die konkrete Umsetzung und den Infrastrukturausbau in den Bezirken gehe. Man unterstütze z.B. mit Klimaplanmitteln, um Kümmerern vor Ort mehr Möglichkeiten zur Beratung und Umsetzung zu geben. Darüber hinaus gebe es viele weitere Optionen für die Bezirke und sollen noch zusätzliche folgen.
Herr Reiffert (GRÜNE) fragt, da es aktuell noch verschiedene Zielszenarien mit unterschiedlichen Parametern gebe, ob diese in ein Szenario zusammengeführt werden sollen und wonach man sich hierbei richte bzw. ob es schon Anhaltspunkte gebe, worauf es hinauslaufen werde.
Herr Stüwe antwortet, dass man dem Wärmeplanungsgesetz gemäß die kumulierten Treibhausgasemissionen, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit bewerte. Hinsichtlich der kumulierten Treibhausgasemissionen komme es stark auf die Ergebnisse an. Bei der Wirtschaftlichkeit hingegen sei vielmehr entscheidend, welche Parameter man ansetze, wie beispielsweise die Energiepreisentwicklung. Hier arbeite man mit Beratungsunternehmen und Wärmenetzbetreibern zusammen und stehe im Austausch mit Fachunternehmen und der Wohnungswirtschaft, um möglichst geeignete Parameter zu haben und somit möglichst realistische Annahmen treffen zu können. Hierbei komme man, je nachdem, wen man frage, zu unterschiedlichen Parametern und somit unterschiedlichen Ergebnissen. Letztlich sei man aber von den Energienetzbetreibern und deren Wärme- und Stromnetzausbauplänen abhängig, weshalb die Einbindung der Unternehmen in diesen Prozess so wichtig sei. Wärmeplanung bedeute nämlich nicht automatisch Ausbau der Netze, denn dieser müsste durch die Unternehmen selbst erfolgen. Die Szenarien würden also zunächst zur Orientierung dazu dienen, wo es hingehen könnte und welche Möglichkeiten bestünden oder wahrscheinlich seien. Dies sei für die Energieunternehmen wichtig, damit diese für ihre Entwicklungspläne Perspektiven und Indikatoren aufgezeigt bekommen. In fünf Jahren werde der Wärmeplan noch einmal komplett überarbeitet und bis dahin sollten die Daten der Energieunternehmen auch vorliegen, sodass der Plan dann noch einmal deutlich präziser ausfallen könnte. Für die Frage, welches Szenario am Ende empfohlen werde, seien die Rückmeldungen der Energieunternehmen ausschlaggebend.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, wie Wirtschaftlichkeit definiert werde. Angesichts der Klimakrise müssten deren Folgen doch als unbezahlbar bewertet werden. Öffentliche Netze, die der Grundversorgung dienen würden, könnten nicht unter dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit beurteilt werden, gerade weil es um die Grundversorgung gehe. Es stelle sich daher die Frage, inwieweit es sinnvoll sei mit Unternehmen zusammenzuarbeiten und ob man dies nicht eher als öffentliche Infrastruktur begreifen sollte. Zudem fragt Herr Meyer, wie die ungeeigneten Gebiete identifiziert worden seien. In Dänemark beispielsweise sei der Ausbau der Wärmenetze viel fortgeschrittener. Daher stelle sich die Frage, was dort anders laufe.
Frau Knemeyer antwortet, eine Aufrechnung der Kosten der Klimakatastrophe im Rahmen der Wärmeplanung sei nicht möglich und damit auch kein Faktor bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit. Es gehe vor allem um die Frage der Umsetzbarkeit. Ein Endpreis, insbesondere aus Sicht der Endabnehmer, werde es im Rahmen der Wärmeplanung also nicht geben, man schaffe aber Transparenz und eine Perspektive. Die Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Energieunternehmen werde als konstruktiv betrachtet, da die Unternehmen beispielsweise auch ihre Ausbaupläne teilen würden, wozu diese nicht verpflichtet seien.
Herr Stüwe fügt hinzu, im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung seien aus Anwendersicht die Vollkosten untersucht worden, also Investition und Betrieb der Anlagen, sowie aus Betreibersicht die Netzkosten. Aus den Deckungskosten, die sich beim Abgleich der Daten ergeben würden, könne man die Wirtschaftlichkeit errechnen. Die Hamburger Energiewerke als kommunaler Netzbetreiber seien am Limit ihrer Ausbaukapazitäten. Daher brauche es zusätzlich auch private Betreiber, um die ambitionierten Ausbaupläne zu ermöglichen. Die vergangenen Energiekrisen hätten aufgezeigt, wie wichtig Transparenz sei. Die BUKEA begrüße daher auch die Pläne, eine Schiedsstelle zu errichten, welche bei Missbrauchsverdacht von unrechtmäßigen Preiserhöhungen angerufen werden könnte. In Dänemark habe man schon vor Jahrzehnten frühzeitig mit dem massiven Wärmenetzausbau begonnen, wenngleich es dort andere Probleme gebe. Zudem sei der Ausbau in dicht besiedelten Städten, wie Hamburg, im Vergleich zu dünn besiedelten, ländlichen Bereichen, wie sie auch in Dänemark größtenteils vorhanden seien, viel aufwendiger und teurer. Der Vorteil von Wärmepumpen sei vor allem die Unabhängigkeit vom Wärmenetzausbau.
Herr Mossakowski (GRÜNE) fragt, welche Rolle die Themen kalte Nahwärme und Energie aus dem Wasser spielen würden sowie welche organisatorischen Rahmenbedingungen oder Hilfen man sich vorstellen könne, um dezentrale Wärmenetze zu unterstützen.
Herr Stüwe antwortet, dass es viele Ideen gebe, die sowohl gut für das Wärmenetz als auch für dezentrale Versorgungen geeignet seien. Im Rahmen des Zielszenarios werde eine Übersichtskarte veröffentlicht, die die am besten geeigneten Optionen, sowie den Eignungsgrad alternativer Versorgungsmöglichkeiten darstellen solle. Nachbarschaftliche und insbesondere genossenschaftliche Lösungen würden von der BUKEA befürwortet und gefördert. Zudem solle ein ganzheitliches Beratungs- und Umsetzungsangebot erfolgen, welches über die bereits vorhandene kostenlose Erstberatung hinausgehe und womit die EU-Regelung des One-Stop-Shops umgesetzt werden solle. Darüber hinaus könne vom Bezirk im Rahmen der energetischen Stadtteilentwicklung steuernd eingegriffen werden und würden zusätzliche Konzepte, wie das Energetische Quartierskonzept ausgearbeitet.
Frau Clément (GRÜNE) fragt, ob durch die Bewertung ein Rechtsrahmen geschaffen werde, ob eine Neubewertung im Nachhinein möglich sei und an wen sich Nachbarschaften, Genossenschaften usw. wenden könnten, wenn sie ein gefördertes Gutachten erhalten wollen.
Frau Knemeyer antwortet, die Wärmeplanung sei rechtlich nicht verbindlich. Es handele sich um eine strategische Fachplanung, die Transparenz und Orientierung schaffen solle. Die Karte werde fortlaufend aktualisiert und insbesondere, wenn Nachbarschaften sich für eine dezentrale Lösung entscheiden würden, könnten im Austausch mit den Energieversorgern auch noch Anpassungen in der Übersichtskarte folgen. Zudem unterliege die Planung auch den Dynamiken und Entwicklungen der Energieversorgung und werde, wenn nötig, auch angepasst.
Herr Stüwe ergänzt, die dezentrale Versorgung betrachte man als am geeignetsten. Die Wärmeplanung solle auch für private Haushalte zur Orientierung dafür dienen, welche Optionen am Wohnort am geeignetsten seien. Gleichwohl würde es immer Alternativen und Ausnahmen geben.
Frau Knemeyer merkt an, im Rahmen der geplanten Veranstaltungen würden dann auch für die jeweiligen Bereiche Best-Practice-Beispiele vorgestellt werden.
Herr Stüwe führt fort, dass dies auch schon im Rahmen der bisherigen Veranstaltungen der Fall gewesen sei und es auch künftig ortspezifische Beratungsangebote bei den Veranstaltungen geben werde, z.B. auch zur kalten Nahwärme.
Herr Diedrich (CDU) sagt, Rechtssicherheit sei die Grundlage für Investitionen und fragt, wofür man die Planung, abgesehen von Transparenz mache, d.h. was bedeute es für den Bürger konkret, gebe es ggf. ein Anrecht auf Anschluss an ein bestimmtes Netz, wenn dieses im Plan für den Wohnort ausgewiesen sei und woher komme die Energie zum Betrieb der Wärmepumpen. Es stelle sich zudem die Frage, mit welchen derzeitigen oder künftigen Partnern man zusammenarbeite, da oftmals keine echte Wahlmöglichkeit aufgrund der Abhängigkeit von den lokalen Anbietern vorhanden sei sowie wo das Geld für die Förderprogramme herkomme und für wen dieses gedacht sei.
Frau Knemeyer antwortet, der Wärmeplan sei rechtlich nicht bindend und dies sei dem Wärmeplangesetz gemäß auch nicht vorgesehen. Wenn man in Zukunft feststelle, dass man damit nicht vorankomme, könne man auch rechtlich bindende Maßnahmen ergreifen. Das Gebäudeenergiegesetz und Hamburger Klimaschutzgesetz würden hier z.B. verbindliche Maßnahmen ermöglichen.
Herr Stüwe fügt hinzu, das Wärmeplangesetz schreibe zum einen die Erstellung des Wärmeplans vor, welche zur Orientierung dienen solle, jedoch nicht rechtlich bindend sei. Zum anderen würden Wärmenetzbetreiber auch verpflichtet, ihre Netze zu dekarbonisieren. Bis 2030 müssten danach alle Wärmenetze in Hamburg zu 50% aus erneuerbaren Energien gespeist werden, was die Unternehmen verpflichtend vorweisen müssten. Die Hamburger Energiewerke seien bereits sehr vielseitig aufgestellt und würden ihre Energie u.a. aus Abwärme der Industrie, Geothermie, Wasserstoff-, Gas- und Dampfkraftwerke sowie verschiedenen Varianten der Wärmepumpen beziehen. Die Hamburger Energiewerke würden die entsprechenden Daten für die Stromversorgung zuliefern, die für die Wärmeplanung entscheidend seien. Zur Finanzierung der Fördermöglichkeiten würden verschiedene auf Bundesebene vorhandene Förderungen bezogen werden. Über Hamburgische Investitions- und Förderbank gebe es zudem auch mehrere Förderprogramme, sowohl für Betreiber als auch Bürger*innen. Man erwarte, dass die Investitionsentscheidungen durch den Wärmeplan maßgeblich beeinflusst werden.
Herr Schumann (AfD) sagt, dass derzeit noch acht von zehn Haushalten fossil beheizt würden, und fragt, wie viele von diesen acht Haushalten durch Beratungsangebote erreicht werden könnten sowie welche Möglichkeiten es gebe, ggf. auch die restlichen Haushalte zu erreichen, welche aus verschiedenen Gründen möglicherweise überhaupt kein Interesse haben.
Herr Stüwe antwortet, derzeit liege man in Hamburg bei einer Heizungstauschquote von ca. 4%, d.h. es würden ca. 8.000 bis 10.000 Heizungen jährlich umgetauscht. Die Gesetzgebung würde dies begünstigen, da immer, wenn eine Heizung getauscht werde, zu einem gewissen Teil erneuerbare Energien eingesetzt werden müssten. Befreiungen nach dem Gebäudeenergiegesetz seien jedoch in Fällen unbilliger Härte möglich. Zudem würden fossile Träger durch EU-Vorgaben und die Besteuerung in Deutschland nach und nach immer teurer. Daher komme man immer mehr dahin, dass die erneuerbaren Energien die günstigeren Optionen seien. Aktuell liege man in Hamburg aber noch deutlich unter der erforderlichen Rate, um bis 2040 die Heizungsumstellungsquoten erreichen zu können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude biete zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Energieumstieg. Dies seien alles Anreizprogramme, die gemeinsam eine Steigerung der Umstellungsraten erzielen sollen.
Frau Kerkow (SPD) fragt, ob Karten, Daten usw. im Geoportal maschinenlesbar und planungsverlässlich seien.
Herr Stüwe bestätigt dies. Im Geoportal finde man sämtlichen Karten und Informationen, auch zur Wärmeplanung, die zuverlässig seien und von Geoinformationssystemanwendungen verarbeitet werden könnten. Im Wärmeportal sei die Wärmeplanung katalogisiert worden und etwas übersichtlicher, strukturierter und leichter zugänglich dargestellt.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, wie eine Wasserstoffwärmeversorgung bewertet werde.
Frau Knemeyer antwortet, derzeit sehe man die Gebäudewärmeversorgung mit Wasserstoff als keine Option an. Im industriellen Bereich gebe es bereits Projekte zur Wasserstoffversorgung, für den individuellen Gebäudebereich wird dies in naher Zukunft nicht erfolgen.
Herr Stüwe erwähnt, als Vorzugslösung würde die Wärmenetzversorgung zusammen mit der dezentralen Wärmepumpenversorgung angesehen.
Frau Litke, Energetisches Quartiersmanagement/ Integrierte Stadtteilentwicklung, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord stellt anhand einer Präsentation den Zwischenstand des Energetischen Quartiersmanagements vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Mossakowski (GRÜNE) fragt, wie eine Verbindlichkeit hinsichtlich der Wärmeplanung erlangt werden könne, d.h. wie die Dimensionierung der Wärmeversorgung optimal gestaltet werden könne, da es beispielsweise Bestandshalter gebe, die sehr umfangreich in Wärmedämmung usw. investieren würden und andere wiederum überhaupt nicht.
Frau Litke antwortet, dass in der Absichtserklärung zur quartiersbezogenen Wärmeversorgung, dieses Thema am Rande aufgenommen wurde, aber als ausdrückliche Bedingung wegen der Befürchtung, dass einige Akteure dieses nicht mitmachen würden. Aktuell würden die Vorlauftemperaturen sich am schlechtest gedämmten Gebäude orientieren und es wäre effizienter, wenn man diese perspektivisch absenken könnte. Hierzu befinde man sich im Austausch mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft, um die Temperaturen durch eine gezielte Optimierung abzusenken.
Herr Stüwe ergänzt, Wärmetransport sei davon abhängig, wieviel Durchfluss es gebe plus Temperaturlevel. Wenn die Temperatur abgesenkt würde, brauchte es eine höhere Durchflussmenge. Die müsse sich mit der Zeit einpendeln. Wärmepumpen könnten jedoch modulieren und bedarfsgerecht nachsteuern.
Herr Diedrich (CDU) fragt nach den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter energetischer Sanierung, nach der Effizienzsteigerung bzw. Einsparung in kW, was die kWh am Ende kosten würde und ob Wärmepumpen modular erweiterbar seien.
Frau Litke antwortet, die Frage nach Kosten und Effizienzsteigerung könne nicht allgemein beantwortet werden. Es gebe Mustersanierungskonzepte für fünf Gebäude, in denen verschiedene Effizienzstandards berechnet worden seien, die man ggf. hierfür heranziehen könne. Im Transparenzportal würde das Gesamtkonzept mit den Mustersanierungskonzepten veröffentlicht. Die Möglichkeit der Erweiterung von Wärmepumpen sei mitbedacht worden. Wärmegestehungskosten seien berechnet worden und könnten ebenfalls demnächst im Transparenzportal eingesehen werden.
Herr Diedrich (CDU) fragt ergänzend, ob im Transparenzportal auch mögliche Umlagekosten für Mietsteigerungen z.B. durch Genossenschaften eingesehen werden könnten und fragt, ab wann das Konzept einsehbar sei.
Frau Litke antwortet, auch mögliche Umlagekosten seien berechnet und mit den Bestandshaltern rückgekoppelt worden. Exemplarische Darstellungen solle Anfang 2026 einsehbar sein.
Herr Stüwe fügt hinzu, das Energiekonzept sei, auch wenn es schon deutlich ortsspezifischer sei als die Wärmeplanung, eine erste ingenieursmäßige Betrachtung und müsse durch eine Machbarkeitsstudie im weiteren Verfahren überprüft werden. Die konkreten Wärmeentstehungskosten könnten noch nicht abschließend berechnet werden, weil diese noch von zu vielen künftigen Faktoren abhängen.
Herr Anders, Abteilungsleitung Integrierte Stadtentwicklung, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord, stellt ergänzend klar, dass Kostenfragen usw. noch in der Entstehung seien. Derzeit würde auf Grundlage des Energetischen Quartierskonzeptes das Quartiersmanagement betrieben, d.h. man versuche den Prozess der energetischen Sanierungen mit allen Beteiligten zu managen und durch Beratungen und Unterstützung die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu beschleunigen. Die Umsetzung der quartiersbezogenen Wärmeversorgung obliege am Ende den Eigentümern.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, ob tendenziell nur Geschoss- oder auch Einzelhäuser angeschlossen werden sollen.
Frau Litke antwortet, regelhaft Linie gehe es um Mehrfamilienhäuser, nur in Ausnahmefällen bestehe die Möglichkeit für Einfamilienhäuser.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt nach, warum dies so sei.
Herr Anders antwortet, es sei eine ökonomische Frage, ab wann es sich rechne, sich anschließen zu lassen. Für Einfamilienhäuser lohne es sich aufgrund der hohen Investitionskosten aktuell oft nicht. Vereinfacht gesagt, rentiere sich die Wärmeversorgung über das Wärmenetz nur für Mehrfamilienhäuser und die dezentrale Wärmeversorgung mit Wärmepumpen für Einfamilienhäuser.
Frau Litke führt aus, in einem anderen Quartier habe man aufgrund des Wunsches einiger Einfamilienhauseigentümer, an das Wärmenetz angeschlossen zu werden, konkrete Berechnungen für die erforderlichen Investitionskosten angestellt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dieses sein nicht wirtschaftlich. Auch die Versorger hätten aktuell andere Prioritäten.
Herr Dr. Bormann (Volt) fragt, wie der Stand des Mobilitätskonzeptes sei.
Frau Litke antwortet, man könne gerne im Jahr 2026 eine kurze Zusammenfassung zum Zwischenstand des Mobilitätskonzeptes liefern.
Herr Anders stellt klar, dass es sich nicht um ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für den Stadtteil handle, sondern für einzelne Bereiche, wo Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer auftreten würden, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung auszuarbeiten. Es werden Maßnahmen aus dem EQK für die Umsetzung näher ausformuliert. Hierzu befinde man sich mit den Gutachtern in der Endabstimmung. Das Konzept umfasse nur kleinere Verbesserungsmaßnahmen, d.h. Maßnahmen, bei denen keine größeren baulichen Veränderungen erforderlich sein werden.
Herr Diedrich (CDU) fragt, ob die Mustersanierungskonzepte vergleichbar mit individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFPs) seien und ob hier eine Bepreisung schon möglich sei.
Frau Litke antwortet, die Mustersanierungskonzepte mit vorläufiger Bepreisung seien in der KUM-Sitzung am 30. April 2025 durch die Gutachter vorgestellt worden und auch vergleichbar mit iSFPs. Diese könnten zum Teil auch im Transparenzportal eingesehen werden.
Herr Anders ergänzt, die Mustersanierungskonzepte würden sich an häufig im Quartier vorkommenden Gebäuden und Gebäudetypologien zwecks Skalierbarkeit der Einsparungen orientieren.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, ob der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs kein Bestandteil des Mobilitätskonzeptes sei.
Frau Litke bestätigt dies und führt aus, das Mobilitätskonzept sei nicht umfassend, sondern greife gewisse Aspekte aus dem Quartierskonzept auf und verfeinere diese. Dabei sei der Blick stets auf die Umsetzbarkeit gerichtet, weshalb nur Aspekte vertieft würden, die als wesentliche Ansatzpunkte gesehen werden. Der öffentliche Nahverkehr sei jedoch kein Teil des ergänzenden Mobilitätskonzeptes.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Herr Kroll (CDU) kündigt an, dass zur kommenden Sitzung des KUM am 14.01.2026 eine Referentin der Loki-Schmidt-Stiftung zum Thema „Grünpatenschaften und Microflowering“ sowie Referenten vom Fachbereich Stadtgrün zum Naturschutzgroßprojekt "Natürlich Hamburg" erscheinen werden.
Herr Gröhn, Gremienbetreuung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, teilt mit, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raumes die Projektliste Straße 2025 als Mitteilungsdrucksache in den KUM im Januar geben werde und es für die heutige Sitzung leider nicht geschafft habe.