22-1161.1.1

Anbieteroffene Paketstationen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 03.12.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 5.2

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2025 aufgrund eines gemeinsamen Antrags der SPD-, CDU und FDP-Fraktion mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig folgendeBeschlussempfehlung verabschiedet:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten unter Einbindung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für das Aufstellen anbieteroffener Paketstationen zu prüfen und dabei die nachstehenden Maßgaben in die Prüfung einzubeziehen:
  1. Privat vor öffentlich:

Die Aufstellung von Paketstationen auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen wird ausdrücklich begrüßt und soll dort wo es möglich ist Vorrang vor einer Aufstellung im öffentlichen Raum haben. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Paketstationen planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Abweichungen daran geknüpft werden können, dass eine exklusive Nutzung durch einzelne Anbieter ausgeschlossen wird. Erste Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten auch in anderen Bezirken beispielsweise der SAGA sollen dabei berücksichtigt werden,

  1. Öffentlicher Raum Mehrwert und Entlastung

Eine Aufstellung im öffentlichen Raum soll im Rahmen wegerechtlicher Sondernutzung (inklusive etwaiger Rückbauverpflichtungen) ermöglicht werden. Hierbei sind insbesondere folgende Anforderungen in die Betrachtung aufzunehmen:

Berücksichtigung bestehender gewerblicher Anlieferzonen und privater, öffentlich-zugänglicher Parkplätze: Integration der Paketstationen in bestehende gewerbliche Anlieferzonen und/oder Parkplätze, um die Infrastruktur optimal zu nutzen und zusätzliche Verkehrsbelastungen zu vermeiden.

Schonender Umgang mit dem öffentlichen Raum: Keine Einschränkung von Parkständen, des Fuß- und Radverkehrs. Abwägung, ob die Priorisierung anbieteroffener Paketstationen gegenüber bestehenden Sondernutzungen möglich ist

Ortsangemessene Gestaltung und Dimensionierung, Wahrung eines harmonischen Stadtbildes

Zusätzlicher öffentlicher Mehrwert, etwa durch Begrünung, Sitzgelegenheiten, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Trinkwasserspender, öffentliche Toiletten etc.

Nutzung bestehender Infrastruktur: Prüfung der Integration in oder Umgestaltung von Oberflurcontainern, Switch Punkten, Bushaltestellen, Fahrradboxen etc.

Berücksichtigung der unterschiedlichen sozioökonomischen Zusammensetzungen: Nutzung von Daten und Analysen, um sicherzustellen, dass die Verteilung der Paketstationen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in den genannten Stadtteilen und Quartieren widerspiegelt.

Die Aufstellung soll möglichst an einem gut einsehbaren und ausreichend beleuchteten Ort erfolgen, um die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit für alle Abholenden zu gewährleisten. Eine angemessene Sichtbarkeit und Beleuchtung sind entscheidend, um ein Gefühl der Sicherheit zu fördern.

  1. Zudem möge das Bezirksamt auf seiner Internetseite bekanntgeben, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sich auf ein Pilotprojekt zu bewerben. Hierdurch soll schon jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, an wenigstens einem Standort in Hamburg-Nord eine erste Pilotstation zu erproben. Die Evaluierung des Standortes kann zwischen dem Anbieter und dem Bezirksamt direkt verhandelt werden.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität bis 31. Dezember 2025 zu berichten.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Anbieterneutrale Paketstationen sind grundsätzlich sinnvoll und tragen insbesondere zur Vermeidung von Zustellverkehr bei. Aus Sicht der Verwaltung sollten Paketstationen auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen und nicht im öffentlichen Raum installiert werden. Dieser Grundsatz wird nicht nurdurch das Bezirksamt vertreten, sondern entspricht auch einer Vorgabe der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) an alle sieben Bezirksämter. Die BVM empfiehlt, Sondernutzungsanträge für öffentlichen Raum „hinsichtlich von Paketverteilerboxen (…) grundsätzlich abzulehnen“. Grund dafür ist vor allem, dass die knappe Ressource öffentlicher Raum bereits jetzt durch die vielfältigen Flächenkonkurrenzen (Flächenansprüche der verschiedenen Verkehrsträger, Straßenmöblierung, Leitungen, Bäume etc.) stark unter Druck steht.

Auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen gibt es in Hamburg vielfältige Möglichkeiten für Standorte, wie z. B. Tankstellen, Supermarktparkplätze, an öffentliche Wege angrenzende Flächen von Wohnungsunternehmen etc. Hintergrund der BVM-Vorgabe sind auch die Zahlen und Pläne der Paketdienstleister: DHL betreibt derzeit deutschlandweit rund 15.000 Paketstationen und will diese Zahl bis 2030 verdoppeln. Zusätzlich schreitet der Aufbau von Stationen der Unternehmenstochter DeinFach voran. GLS und DPD setzen immer mehr auf den Ausbau von Paketstationen. Gemeinsam wollen sie ihr Netz von derzeit 100 Stationen bis 2027 auf 3.000 erweitern. Der österreichische Anbieter myflexbox, dessen Stationen mehrere Paketfirmen nutzen, möchte in Deutschlandvon aktuell 460 auf mindestens 5.000 Stationen im Jahr 2030 kommen.

Was die Zulässigkeit von Paketstationen betrifft, ist zu beachten, dass es sich bei jedem geplanten Standort um einen Einzelfall handelt und eine Prüfung zu einem individuellen Ergebnis führt. Grundsätzlich sind Paketstationen keine Nebenanlage, sondern gewerbliche Hauptanlage, deshalb ist eine Zulässigkeit nach BauNVO §§ 2 bis 11 zu beachten, bei (ausnahmsweiser) Zulässigkeit ist zusätzlich §15 BauNVO zu beachten. Es ist nicht möglich, planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Abweichungen daran zu knüpfen, welche Anbieter die Station letztlich nutzen.

Mehrere erste Pilotstationen anbieterneutraler Paketstationen sind auch im Bezirk Hamburg-Nord bereits vorhanden: Beispielsweise myflexbox in der Jarrestraße 26 (Standort) oder im Winterhuder Weg 72 (Standort) sowie DeinFach z.B. im Foorthkamp (Standort). Zahlreiche weitere anbieterneutrale Paketstationen sind derzeit in Planung durch den privaten Markt auch in Hamburg-Nord. Eine proaktive Rolle des Bezirksamts durch Ausschreibung eines Pilotstandorts im öffentlichen Raum ist deshalb nicht erforderlich.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Jarrestraße Winterhuder Weg

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