22-1161.1

Anbieteroffene Paketstationen Beschlussempfehlung des KUM

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 09.09.2025 Hauptausschuss Ö 7.5

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 25.06.2025 aufgrund eines gemeinsamen Antrags der SPD-, CDU und FDP-Fraktion mit dem o.g. Thema befasst und einstimmigfolgendeBeschlussempfehlung verabschiedet:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten unter Einbindung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für das Aufstellen anbieteroffener Paketstationen zu prüfen und dabei die nachstehenden Maßgaben in die Prüfung einzubeziehen:
  1. Privat vor öffentlich:

Die Aufstellung von Paketstationen auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen wird ausdrücklich begrüßt und soll dort wo es möglich ist Vorrang vor einer Aufstellung im öffentlichen Raum haben. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Paketstationen planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Abweichungen daran geknüpft werden können, dass eine exklusive Nutzung durch einzelne Anbieter ausgeschlossen wird. Erste Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten auch in anderen Bezirken beispielsweise der SAGA sollen dabei berücksichtigt werden,

  1. Öffentlicher Raum Mehrwert und Entlastung

Eine Aufstellung im öffentlichen Raum soll im Rahmen wegerechtlicher Sondernutzung (inklusive etwaiger Rückbauverpflichtungen) ermöglicht werden. Hierbei sind insbesondere folgende Anforderungen in die Betrachtung aufzunehmen:

Berücksichtigung bestehender gewerblicher Anlieferzonen und privater, öffentlich-zugänglicher Parkplätze: Integration der Paketstationen in bestehende gewerbliche Anlieferzonen und/oder Parkplätze, um die Infrastruktur optimal zu nutzen und zusätzliche Verkehrsbelastungen zu vermeiden.

Schonender Umgang mit dem öffentlichen Raum: Keine Einschränkung von Parkständen, des Fuß- und Radverkehrs. Abwägung, ob die Priorisierung anbieteroffener Paketstationen gegenüber bestehenden Sondernutzungen möglich ist

Ortsangemessene Gestaltung und Dimensionierung, Wahrung eines harmonischen Stadtbildes

Zusätzlicher öffentlicher Mehrwert, etwa durch Begrünung, Sitzgelegenheiten, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Trinkwasserspender, öffentliche Toiletten etc.

Nutzung bestehender Infrastruktur: Prüfung der Integration in oder Umgestaltung von Oberflurcontainern, Switch Punkten, Bushaltestellen, Fahrradboxen etc.

Berücksichtigung der unterschiedlichen sozioökonomischen Zusammensetzungen: Nutzung von Daten und Analysen, um sicherzustellen, dass die Verteilung der Paketstationen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in den genannten Stadtteilen und Quartieren widerspiegelt.

Die Aufstellung soll möglichst an einem gut einsehbaren und ausreichend beleuchteten Ort erfolgen, um die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit für alle Abholenden zu gewährleisten. Eine angemessene Sichtbarkeit und Beleuchtung sind entscheidend, um ein Gefühl der Sicherheit zu fördern.

  1. Zudem möge das Bezirksamt auf seiner Internetseite bekanntgeben, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sich auf ein Pilotprojekt zu bewerben. Hierdurch soll schon jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, an wenigstens einem Standort in Hamburg-Nord eine erste Pilotstation zu erproben. Die Evaluierung des Standortes kann zwischen dem Anbieter und dem Bezirksamt direkt verhandelt werden.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität bis 31. Dezember 2025 zu berichten.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.09.2025
Ö 7.5
Lokalisation Beta

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