Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und ruft die Ausschussmitglieder zur Feststellung der Anwesenheit/Stimmbertechtigungen einzeln namentlich auf.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Bürgerfragen liegen nicht vor.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.