Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.03.2022

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Ö 2

Personalien

Ö 2.1

Zusammenarbeit mit den Vertreter:innen der Freien Träger - Benennung einer Person, welche die Meinungsbilder kommuniziert

Herr Dr. Brauckmann erklärt, es gebe keine neuen Informationen, da es noch nicht zu einer

Sitzung in Präsenz kam.

Der TOP wird vertagt.

Ö 3

Feststellung der Befangenheit von Ausschussmitgliedern gem. § 6, Abs. 5 BezVG

Ö 4

Öffentliche Bürgerfragestunde

Es liegen keine Fragen von Bürger:innen vor.

Ö 5

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift vom 02.02.2022 wird einstimmig genehmigt.

Ö 6

Tagesordnungspunkte: Gäste-, Referenten- und Bürgerbeteiligung

Ö 6.1

Einrichtungen / Träger im Bezirk Hamburg-Nord stellen sich vor

Ö 6.1.1

Ombudsstelle OH!

Die Vorsitzende begrüßt Frau Meyer und Herrn Jahn von der Ombudsstelle OHA!

 

Herr Jahn erklärt, der Name „OHA!“ Stamme aus einem Beteiligungsprojekt mit jungen Menschen, da der Name „Ombudsstelle“ sehr sperrig klinge. Träger der Ombudsstelle ist der Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. Hauptziel der Ombudsstelle ist es, junge Menschen und ihre Eltern im Prozess der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken, zu informieren und zu beraten. Es bedarf entsprechender Angebote und Maßnahmen, um die Adressat:innen gut zu beraten und informieren. Die Ombudsstelle stellt keine Kontrollinstanz dar, sondern versteht sich als fachpolitischen Akteur in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe. Es solle Schutz, Beteiligung und Information bereitgestellt werden.

Die gesetzliche Grundlage ist der neu geschaffene Paragraf §9a des KJSG. Mit dem §2 SGB VIII sei ein breites Spektrum im Bereich dieses Gesetzbuches markiert. Die Fachstelle in Hamburg beziehe sich auf den §2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII auf die HZE und Hilfeplan analoge Verfahren (§19 SGB VIII) sowie auf Maßnahmen nach den §§ 41 und 42 SGB VIII.

Mit der öffentlichen Jugendhilfe werde insbesondere der Bereich der Leistungsgewährung angesprochen, während der Bereich der freien Jugendhilfe mit der Leistungserbringung verknüpft sei.

Die Zielgruppe umfasst alle jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten, aber auch weitere Akteur:innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

 

N/JA-Lchte wissen, ob die Ombudsstelle nur in den Fällen der gesetzlichen Leistungserbringung einschreitet.

 

Herr Jahn erklärt, dass sie nicht nur im Bereich der Leistungsgewährung tätig sind, sondern auch alle weiteren Bereiche damit verbunden seien. Der Fokus liege auf der Beratung und Informationsbereitstellung.

 

N/JA-L fragt, ob es sich ausschließlich darum handle. Es können ebenso Konflikte entstehen, wenn sich jemand ausgegrenzt oder ungerecht behandelt fühle.

 

Herr Jahn erläutert, dass die Ombudsstelle auch dafür dezidiert zuständig sei, jedoch nicht interne Beschwerdeverfahren ersetzen möchte.

 

N/JA-L fragt, ob die Ombudsstelle Ansprechpartner sei, wenn es außerhalb der HZE Leistungsgewährungsfälle Beschwerden gebe und das interne Beschwerdesystem nicht ausreiche. Herr Jahn bestigt dies.

 

Frau Meyer erläutert, sie seien sowohl für Anliegen wie bspw. der Besuch von Jugendclubs, den Problemen mit Betreuenden oder auch für Kita-Themen zuständig. Die Ombudsstelle sei zunächst Ansprechpartner für jeden und lehne niemanden ab, im Nachgang gebe es dann Verweisberatungen.

 

Herr Jahn erklärt, dass im familiengerichtlichen Verfahren nicht tätig werden können. Dennoch stehen sie für mögliche Fragen, die bei den Parteien entstehen, zur Seite.

Die Ombudsstelle sieht ein Team aus ehrenamtlichen Ombudspersonen vor. Diese werden durch die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen qualifiziert und begleitet. So wird sichergestellt, dass jede/r Ehrenamtliche immer durch eine Hauptamtliche unterstützt wird. Bezirksamt Hamburg-Nord besteht die bezirkliche Anbindung durch Heiko Fuß, der Schnittstelle zwischen Bezirk und Ombudsstelle darstelle. Es seien regelmäßige Infoveranstaltungen für Ehrenamtliche und Interessierte geplant, aber auch spezifische Fortbildungsbedarfe. Zudem gehören Information, Beratung und Unterstützung, sowie das Netzwerken zu den Aufgaben und Leistungen.

 

Frau Meyer erklärt das Vorgehen, wenn sich Personen an die Ombudsstelle wenden. Die meisten Anliegen werden telefonisch an die Ombudsstelle herangetragen. Anschließend werde die Zuständigkeit geprüft und ob es einen ombudschaftlichen Auftrag gebe. Nachfolgend werde ein Antragsbogen inkl. dem Anliegen ausgefüllt und die individuellen Beratungsprozesse erläutert.

Weitere Informationen können der beigefügten Präsentation entnommen werden.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und die Erfahrungen der Referent:innen.

 

Herr Zeh chte wissen, ob die Ombudspersonen unabhängig sind und effektiv wirken können.

 

Herr Jahn erklärt, in Hamburg gebe es eher eine Top-Down-Implementierung. Mit dieser seien viele positive Aspekte verbunden, um gut ombudschaftlich wirken zu können. Dennoch gebe es spezifische Konfliktlinien. Die Unabhängigkeit soll sichergestellt werden durch ehrenamtliche Ombudspersonen, die nicht in aktuellen Bezügen der Kinder- und Jugendhilfe seien. Aktuell würden viele Personen, die bereits in Rente sind, mitwirken, da diese einen hohen Wissensstand haben. Es sei zentral unterschiedliche Perspektiven in den Ombudspersonen abzubilden. Daher seien einerseits berentete Personen als auch Vertreter:innen der Beratungsstelle für Straßenkinder vertreten. Die unterschiedlichen Perspektiven der Jugendhilfe können nur gemeinsam gestaltet werden. Die Ombudsstelle begleite das Team-Building, um zu schauen, mit welchen möglichen Interessenkonflikten die Personen konfrontiert werden. Es sei bereits vorgekommen, dass Ombudspersonen in Interessenkonflikte gerieten und Fälle nicht übernehmen konnten.

Weiterhin solle eine gewisse Fehlerkultur geschaffen werden, da anhand dieser gelernt werden könne. Zudem gebe es effiziente Beschwerdestrukturen innerhalb der Ombudsstelle. Es bestehe die Idee einen Fachbeirat zu gründen, die sich diesen Beschwerden annehmen.

 

Frau Meyer ergänzt, dass auch immer an die Selbstverantwortung appelliert werde. Sie selbst komme aus dem ASD und kann keine Fälle übernehmen, die damit kollidieren.

 

Frau Grichisch findet die Ombudsarbeit sehr wichtig, um asymmetrische Machtstrukturen abzuflachen. Sie möchte wissen, wie die Stellen beworben werden und wie die Informationen an Jugendliche gelangen. Weiterhin möchte sie wissen, wie mit Geflüchteten oder nicht deutsch sprechenden Personen umgegangen werde, um (sprachliche) Barrieren möglichst gering zu halten.

 

Frau Meyer erläutert, dass eine Vernetzung sehr wichtig sei und aktuell erarbeitet werde, wie Junge Menschen erreicht und Kontakte vermittelt werden können. Eine Idee wäre es Flyer mit den Kontaktdaten in Jugendclubs und Trägern zu verteilen. Weiterhin müsse auch in den ASD Aufklärung geben. Diese müsse in mehreren Sprachen gut fundiert sein. Den Ombudspersonen stehen auch Dolmetscher:innen zur Seite. Auch Personen im HZE Bereich haben einen Anspruch auf Dolmetschertätigkeiten. Das alles befinde sich jedoch im Aufbau.

 

Herr Jahn berichtet, es werde sich in den verschiedenen Gremien und Gruppen vorgestellt, um Aufmerksamkeit zu gewinnen. In den letzten Monaten seien mit öffentlichen Trägern Gespräche geführt worden, damit mit allen Beteiligten gute Prozesse ermöglicht werden können. In den nächsten Monaten sollen vorwiegend die Freien Träger erreicht werden. Es brauche Unterstützung, Bereitschaft und Gespräche mit allen Beteiligten damit die Ombudsschaft dauerhaft weiterentwickelt werden könne.

Über die Bezirke in Hamburg hinaus, solle auch das Familieninterventionsteam angesprochen werden, um auch dort ein Ombudsteam zu entwickeln.

 

Weitere Informationen finden sich unter oha-verstaerker.de

 

Herr Hafkemeyer bedankt sich für die Ausführungen. Er möchte wissen, inwieweit die Betroffenen auf gegebene Fristen, einzureichende Anträge oder Widersprüche in den Verfahren hingewiesen werden, damit die Ansprüche ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

 

Herr Jahn erklärt, dass im Rahmen der Sozialbehörde keine Aufklärung im Sinne der Rechtsberatung wahrgenommen werden sollen. Dennoch finde allgemeine Aufklärung in gewissem Rahmen (z.B. zu Widerspruchsfristen) statt. Für eine dezidierte Rechtsberatung werde auf weitere Stellen verwiesen.

 

Herr Noß chte wissen, ob es Widerstände oder Schwierigkeiten gebe und wo und wie unterstützt werden könne.

 

Frau Meyer sagt, es gebe viele Sorgen und Widerstände von Seiten des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Es werde befürchtet, dass die Ombudschaft für einen Mehraufwand für Fachkräfte führen werde, da diese bereits überlastet seien. Weiterhin ist der Zugang zu jungen Menschen schwierig. Hier werde auf Kooperationen gehofft.

 

Herr Jahn ergänzt, er würde sich über Informationen von Organisationen der Selbstvertretung freuen, da dies unterstützend sei. Aktuell wurden Flyer für Ehrenamtliche entwickelt, um diese zu gewinnen. Zudem sei Werbung für die Ombudsstelle sehr wichtig.

 

Die Vorsitzende bedankt sich noch einmal bei den Referierenden.

 

N/JA-L berichtet, es gebe im Jugendamt Hamburg-Nord eine große, offene Bereitschaft für Verfahren zur Beteiligung junger Menschen. Zudem gebe es ein eigenes Beschwerdemanagement und Qualitätsmanagement. Auch das Konzept der Ombudsstelle werde vorgestellt. Die Kolleg:innen empfinden die Ombudschaft nicht als Belastung sondern als Bereicherung.

 

Frau Meyer freut sich über die Rückmeldung.

 

Herr Schilf bedankt sich ebenfalls bei den Referierenden. Er sei nach dem Vortrag sehr optimistisch für die Zukunft. Den Ansatz einer grundsätzlichen Ansprechbarkeit und anschließender Weitervermittlung finde er sehr motivierend und positiv. Auch seine fachlichen Erfahrungen im Bezirk Hamburg-Nord seien sehr positiv.

 

Frau Grichischchte wissen, ob es eine konkrete Handhabe der Leistbarkeit gebe. Sie fragt, was die Ombudsstelle konkret tun könne, wenn bspw. ein Jugendlicher mit seinem Hilfeplan unzufrieden sei.

 

Herr Jahn erwähnt, die Ombudspersonen zeichnen sich durch die Unabhängigkeit aber auch das informelle Vorgehen aus. Dabei werden Prozesse verständlich und nachvollziehbar erklärt. Gleichzeitig verfügt die Ombudstelle über keine Weisungsbefugnis. Durch die Beratung von den eigenen Rechten und die Begleitung von Gesprächen können Fachkräfte angehalten werden, das eigene Verhalten zu reflektieren. Wenn es einen Auftrag gebe, werde der Kontakt mit der Fachkraft gesucht, um deren Handeln noch einmal zu klären.

Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in Mitte zeigen, dass nur wenige Anliegen über die Leistungsebene geklärt werden mussten.

 

Die Vorsitzenderde sich freuen, wenn die Ombudsstelle Ende des Jahres noch einmal ein Update im JHA präsentiert.

Ö 6.2

Benennung von Mitglieder:innen für das Auswahlgremium Ombudsarbeit

N/JA-L berichtet, in der letzten Sitzung der Drucksache sei beschlossen worden Vertreter:innen für das Auswahlgremium Ombudsarbeit zu finden. Von der Verwaltungsseite solle Herr Fuß benannt werden. Zudem werden die Freien Träger und die Politik gebeten, Teilnehmende zu benennen, damit die weiteren Schritte erfolgen können.

 

Die Vorsitzende fragt, in welchem zeitrahmen die Benennung erfolgen muss und ob noch bis Ende der Ferien Zeit bliebe.

 

N/JA-L sagt, dass Thema solle zeitnah konstituiert werden, sodass die Wahl recht schnell erfolgen soll.

 

Die Vorsitzende fragt die Politik und die Fraktionen, ob es spontane Zurufe gebe. Es sei sinnvoll, wenn pro Fraktion eine Person gewählt werden würde.

 

Frau Grichisch fragt, ob jede Fraktion jemanden stellen soll.

 

N/JA-L erwidert, dass dies nicht notwendig sei. Aktuell hätten sich bereits zwei Personen geäert, eine dritte werde sich in der kommenden Woche vorstellen.

 

Herr Schilf erwähnt, es bestehe die Annahme, dass von allen politischen Vertreter:innen eine Person gewählt werden müsste.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass dies schwierig sei. Sie fragt, wann sich das Gremium treffen würde.

 

N/JA-L berichtet, dass dies noch nicht festgelegt worden sei. Dies könne später besprochen und abgestimmt werden.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, sich noch einmal innerhalb der Fraktionen auszutauschen und den Namen bzw. die gewählte Person an N/JA-L zu leiten. Die Frist hierfür ist der 07.03.2022. Zudem werden die Freien Träger gefragt, ob dies in einer kurzen Frist möglich sei, was diese bestätigen.

 

N/JA-L sagt, es können keine weiteren Aussagen zum Arbeitsaufwand getroffen werden. Sie geht davon aus, dass es nicht mehr als zwei bis drei Stunden umfasse.

 

Frau Grichischchte die Aufgabe übernehmen.

Ö 7

Haushaltsangelegenheiten und Anträge

Ö 7.1 - 21-3210

Haushalt 2022 Corona-Ferienmittel Bund und Land

Die Vorsitzende weist auf die Informationen der Drucksache hin.

 

N/JA-L erklärt, es gebe eine Differenz von ca. 10.000 €. Die Antragstellenden haben mehr beantragt als vorhanden sei. Mit den Antragstellenden, die nicht die volle Summe bewilligt bekamen, wurde besprochen, dass diese ihre Projekte, durch Umschichtung von anderen Mitteln, finanzieren können.

Zudem gebe es die Möglichkeit die nicht verbrauchten Mittel aus dem letzten Jahr mit einer Summe in Höhe von 14.700 € zu verbrauchen.

 

Die Vorsitzende hofft, dass alle geplanten Aktivitäten stattfinden können. Der Ansatz von N/JA-L sei gut. Die Aktivitäten sollten unterstützt werden und stattfinden. Es wäre zu begrüßen, in der Sitzung im Juni über den aktuellen Stand informiert zu werden um gegebene Handlungsbedarfe noch vor den Sommerferien zu bearbeiten.

 

Frau Schierning bedankt sich per Chat für die sehr gute Übersicht.

Ö 7.2 - 21-3224

Haushalt 2022, Bezirkliche Mittel für die Instandhaltung von Inventar in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Entscheidung über den vorliegenden Antrag

Herr Dr. Brauckmann erklärt, früher seien Restmittel für investive Mittel genutzt worden. Es sei jedoch einfacher beim Jugendhilfeausschuss Bedarfe anzumelden als über die Sondermittel der Bezirksversammlung. Diese Entwicklung sei sehr positiv.

 

Die Anträge 7.2 und 7.3 werden gemeinsam diskutiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Ö 7.3 - 21-3225

Haushalt 2022, Bezirkliche Mittel für die Instandhaltung von Inventar in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Entscheidung über den vorliegenden Antrag

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Ö 8

sonstige Anträge

Ö 9

Eingänge und Mitteilungen

Ö 9.1 - 21-3157

Betr.: Eine Sprechstunde des Bezirksamtsleiters für Kinder und Jugendliche Hier: Aktueller Stand der Umsetzung

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Für-Stimmen

:

Gegenstimmen

:

Stimmenthaltungen

:

 

 

Ö 9.2

Mitteilung von Jugendhilfeausschuss relevanten Themen aus der Bezirksversammlung und dem Hauptausschuss

Es liegen keine Themen vor.

Ö 10

Verschiedenes

Frau Akar weist auf einen Boxworkshop im Mädchentreff hin. Dieser findet am 19. März von 13 bis 16 Uhr für Mädchen im Alter von 12/13 Jahren statt.

 

Die Vorsitzende weist auf die zuvor versendete Mail zum Thema Diversity hin.