Zebrastreifen für den Wiesendamm in Höhe der Schule Meerweinstraße
Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 08.04.2019 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.1
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 11.02.2019 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines Anliegens einer Schülerin befasst und einstimmig die nachfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Regionalausschuss unterstützt das Anliegen der Schülerinnen und Schüler der Schule Meerweinstraße, einen Zebrastreifen auf dem Wiesendamm in Höhe der Schule vorzusehen (siehe anliegende Folien). Sofern dieses nicht möglich ist wird gebeten, bauliche Maßnahmen an dieser Stelle zu prüfen, um die Verkehrssicherheit des Schulweges zu verbessern.“
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
In Absprache mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord, nimmt PK 332/StVB wie folgt Stellung:
Die verkehrlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im
Wiesendamm, Höhe Meerweinstraße gern. § 26 StVO liegen nicht vor, weil Fußgänger den
Wiesendamm gefahrlos und sicher überqueren können.
Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich, weil die vorhandene Querungsstelle übersichtlich ist.
Die Fahrstreifen in der Straße Wiesendamm werden durch einen breiten Grünstreifen (sozusagen eine Mittelinsel) getrennt, sodass jeder Fahrstreifen einzeln gequert wird. Im Zuge der Baumaßnahme zur Verbesserung des Radverkehrs im Wiesendamm in 2016 wurden die
jeweiligen Fahrstreifen auf Höhe der Fußgängerquerungen bereits auf 3,50 m reduziert.
Darüber hinaus ist die Verkehrsdichte relativ gering. Es sind durchgängig größere Lücken
zwischen den einzelnen Fahrzeugen oder Fahrzeugblöcken vorhanden, die ein gefahrloses
Überqueren des Wiesendamms ermöglichen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
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