22-2310

Wohnungsbau in Hamburg-Nord: Wie sind die Prognosen (III)? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Aufbauend auf den Zahlen aus Drs. 22-1325 [1] hat die Verwaltung in Drs. 22-2241 [2] erneut Prognosezahlen zum Wohnungsbau dargelegt. Zudem wurde klar, dass 2025 nur 644 neue Wohneinheiten genehmigt wurden. Das sind gerade einmal rund 50% der weiterhin gültigen Zielzahl von 1.200 genehmigten Wohneinheiten pro Jahr.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015604

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016662

  1. Wie bewertet die Bezirksamtsleiterin die eklatante Verfehlung der Wohnungsbauzielzahlen 2025?

Das Ergebnis von 644 genehmigten Wohneinheiten im Jahr 2025 ist für den Bezirk Hamburg-Nord nicht zufriedenstellend. Der Rückgang der Baugenehmigungszahlen ist nicht nur ein bundesweites Problem, sondern stellt auch die Stadt und den Bezirk vor eine große Herausforderung. Der Bezirk Hamburg-Nord konnte die im Vertrag für Hamburg mit dem Senat vereinbarte Zielzahl von 1.200 Baugenehmigungen seit 2011 durch Nachverdichtungen oder große Gebietsentwicklungen wie z. B. das Pergolenviertel übererfüllen. Seit 2023 kehrt sich der positive Trend um.

  1. Was sind aus Sicht der Verwaltung die drei wichtigsten Gründe dafür, dass die Zielzahl 2025 nicht erreicht wurde?

Steigende Bau- und Planungskosten, steigende Zinssätze und sehr hohe Grundstückspreise. Projekte sind nicht mehr rentierlich, kalkulatorisch deutlich gestiegene Miet- und Verkaufspreise finden am Markt keine Akzeptanz. Projekte werden auf Eis gelegt oder eingestellt, Grundstücke werden teilweise mit Verlust verkauft, viele Unternehmen wie z.B. Projektentwickler gehen in die Insolvenz.

  1. Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Reduktion der geplanten Zahl der Wohneinheiten im Entwicklungsgebiet Diekmoor?

Das Projekt befindet sich in einem frühen Entwicklungsstadium noch vor der Bebauungsplanung. Die Zielzahl der Weisung des Senats wird mit der derzeitigen Planung von „ca. 700“ Wohneinheiten durch erfolgte Umplanungen weiterhin erreicht.

  1. Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund das Festhalten an der Zielzahl von 1.200 genehmigten Wohneinheiten pro Jahr auch für 2026?

Bei den Zielzahlen handelt es sich um Zielvorgaben des Senats, die sich aus dem stadtweiten unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit vielen Akteuren verhandelten Bündnis für das Wohnen ergeben. Die Bezirke tragen die 8500 insgesamt zu erbringenden Wohneinheiten solidarisch wie ambitioniert für die Stadt.

  1. In Drs. 22-1325 wurde für September 2025 noch eine Prognose von 761 Wohneinheiten genannt. Letztlich genehmigt für 2025 wurden laut Drs. 22-2241 nur 644 Wohneinheiten. Wie kommt es zu dieser eklatanten Differenz zwischen Prognose und erreichter Zahl?

Bei der Prognose von Genehmigungszahlen werden die Bauanträge berücksichtigt, bei denen aus der Erfahrung heraus eine Genehmigung im laufenden Kalenderjahr und unter Mitwirkung von Antragstellenden möglich ist. Im vergangenen Jahr ist es bei ungewöhnlich vielen Bauvorhaben zu unvorhersehbaren Verzögerungen bei der Prüfung und Vervollständigung der Bauanträge gekommen.

  1. In Drs. 22-1325 wurden die genannten Zahlen als „Prognose" bezeichnet. In Drs. 22-2241 hingegen als „Beantragt" bzw. „Genehmigt".

Nach welcher Methodik bzw. auf welcher Datenbasis wurden die Zahlen in Drs. 22-1325 erhoben? Bitte Herleitung und Interpretation der Daten beifügen.

Es wird statistisch erfasst, wie viele WE bis zum Stichtag beantragt wurden. Anhand von unterschiedlichen Parametern wird dann entschieden, ob diese in die Prognose aufgenommen werden oder nicht. Dazu zählen grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Bearbeitungsfristen.

  1. Nach welcher Methodik bzw. auf welcher Datenbasis wurden die Zahlen in Drs. 22-2241 erhoben? Bitte Herleitung und Interpretation der Daten beifügen.

Die in Drs. 22-2241 genannten Zahlen basieren auf den bezirklichen Wohnungsbauprognosen. Grundlage sind die zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Wohnungsbauvorhaben und die daraus ermittelte Anzahl voraussichtlich realisierbarer Wohneinheiten. Die als „beantragt“ bezeichneten Zahlen stellen die jeweiligen Prognosewerte dar. Die Zahlen „genehmigt“ geben ergänzend den tatsächlichen Stand der bis zum jeweiligen Stichtag erteilten Baugenehmigungen wieder.

  1. Bei den als „Beantragt" bzw. „Genehmigt" bezeichneten Zahlen aus Drs. 22-2241 handelt es sich um rein statistische Daten, aber keine Prognose im eigentlichen Sinne. Gibt es darüber hinaus Zahlen im Sinne einer tatsächlichen Prognose, die als mögliche erreichte Menge von Wohneinheiten für ein gegebenes Jahr ermittelt/vorhergesagt werden?

Wenn ja, bitte die aktuellsten drei Zahlen beifügen.

Nein. Über die in Drs. 22-2241 dargestellten Zahlen hinaus werden im Bezirksamt Hamburg-Nord keine weiteren Prognosezahlen im Sinne einer gesonderten Vorhersage der bis Jahresende voraussichtlich erreichten Anzahl an Wohneinheiten ermittelt. Die unter „beantragt“ aufgeführten Werte stellen die aktuellen Wohnungsbauprognosen dar.

Dr. Bettina Schomburg 19.06.2026

(Bezirksamtsleitung)

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