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Wohn-Pflege-Aufsicht und Betreuung für SeniorInnen in Hamburg-Nord Große Anfrage Nr. 06/2017 von der Fraktion Die LINKE

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Am 01.Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als NutzerInnen von Wohn-und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. In der Drucksache 20/14261 "Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes" wird eine wissenschaftliche Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter für Anfang 2017 angekündigt. Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum nicht und wann soll sie erscheinen?

 

Der Evaluationsbericht ist von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht worden und kann im Internet eingesehen werden unter:

 

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9584014/2017-09-27-bgv-evaluation-wohn-betreuung-gesetz/.

 

 

 

 

  1. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine

Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen. Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?

 

Siehe Einschätzung der Bezirksamtsleitung in der Drucksache 20-4699 und die Mitteilung der BGV unter dem o. g. Link.

 

  1. Wie viele Einrichtungen unterliegen im Bezirk Nord der Wohn-Pflege-Aufsicht? Bitte

darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste! Bitte für die jeweiligen Gruppen - falls möglich - die Platzzahlen angeben! Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen!

 

Gemäß § 2 (2) HmbWBG betrifft es 27 Häuser mit insgesamt 1483 Wohnungen.                                                                       

(3) HmbWBG 11 Wohngemeinschaften mit insg. 87 Plätzen

(4) HmbWBG 60 Wohneinrichtungen mit 3924 Plätzen

(5) HmbWBG 9 Einrichtungen mit insg. 163 Plätzen

(6) HmbWBG 110 Pflegedienste (inkl. der Selbstständigen, die jedoch nicht            

                       prüfungsrelevant sind im Sinne v. § 30 HmbWBG)

 

 

  1. Wie viele MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege-

Aufsicht im Bezirk Hamburg-Nord? Wie viele MitarbeiterInnen sind auf diesen Stellen beschäftigt? Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen!

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

Stichtag

VZÄ

Anzahl Mitarbeiter

31.12.2016

3,0

4

31.05.2017

3,0

4

 

 

  1. Wurden im Bereich der  bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-

Nord in den Jahren 2015 und 2016 und im ersten Halbjahr 2017 Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja, bitte auflisten! Wenn ja, wie lange bestanden diese und  bestehen sie immer noch? Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?

 

  1. Welche Methoden und internen Berichtswege existieren innerhalb der Wohn-Pflege-

Aufsicht, um Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen anzuzeigen? Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?

 

Zu 5 – 6:

In den Jahren 2015 und 2016 wurde jeweils eine Rückstandsmeldung angezeigt (Dauer von jeweils einem halben Jahr). 

 

 

  1. Wie hoch ist der Krankenstand in den letzten vier Jahren in der bezirklichen Wohn-

Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Hamburg-Nord gewesen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln!

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine auswertbaren Fehlzeiten vor.

 

  1. Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 überprüft?  Bitte alle Ein

richtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte!

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

2015

2016

71 Wohn-Pflege-Einrichtungen

30 Wohn-Pflege-Einrichtungen

2    Servicewohnanlagen

6 Servicewohnanlagen

14 Pflegedienste

18 Pflegedienste

 

1 Gasteinrichtung

 

  1. Wie viele Mängel sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in den Einrichtungen fest

gestellt worden? Was waren das hauptsächlich für Mängel und welche sind wiederholt aufgetreten? Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen!

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

2015

2016

Wohn-Pflege-Einrichtungen = 29 Mängel

Wohn-Pflege-Einrichtungen = 4 Mängel

3x Betreuung

8x Gesundheit

2x Selbstbestimmung u. Teilhabe

14x Personal- u. Qualitätsmanagement

2x Hygiene

2x Gesundheit

2x Personal-u. Qualitätsmanagement

Pflegedienste = 3 Mängel

Pflegedienste = 7 Mängel

3x Personal- u. Qualitätsmanagement

7x Personal-u. Qualitätsmanagement

 

 

  1. Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung        ergriffen, um diese abzustellen? Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen!

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

2015

2016

8 x § 32 HmbWBG

9 x § 32 HmbWBG

9 x § 33 HmbWBG

2 x § 33 HmbWBG

 

 

  1. Wurden in den Jahren 2015 und 2016 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle

nicht beseitigt wurden? Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

 

2015

2016

-

4 x § 35 (Untersagung), nach Kontrolle der Anordnungen (§ 33)

 

  1. Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Be-

hörde nach § 32 eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen. Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen? Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft? Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, was war der Grund?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

2015

2016

8 x § 32 HmbWBG

9 x § 32 HmbWBG

 

 

Alle § 32-Vereinbarungen wurde nach Ablauf der festgelegten Frist kontrolliert (Zielkontrolle einer Mängelvereinbarung).

 

 

  1. Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen und wie viele Stichprobenprüfungen

in ambulanten Pflegediensten wurden im Jahr 2016 und dem ersten Halbjahr 2017 durchgeführt? Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

Wohneinrichtungen = 2 Regelprüfungen

Soll = 31 Regeprüfungen

Wohneinrichtungen = 5 Regelprüfungen

Soll = 16 Regelprüfungen, nach Ansage der BGV davon 30% = 4,8

Amb. Pflegedienste = 0 Stichprobenprüfung

Soll = 5% v. 78 PD = 4,4

Amb. Pflegedienste = 1 Stichprobenprüfung

Soll = 5% = 4,2

 

 

  1. In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder

aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2016 und wurden/werden 2017 geprüft? Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/Prüffelder?

 

In 2016 und 2017 wurde/werden die Prüfbereiche „Selbstbestimmung und Teilhabe geprüft. Die Prüfbereiche werden von der BGV festgelegt.

 

 

  1. Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsver-

ordnung? Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten!

 

Die Vorbereitung, die Prüfung vor Ort sowie die Nachbereitung beanspruchen im Schnitt drei Wochen (nicht durchgehend). Die Größe der Einrichtung ist hierbei nicht entscheidend, sondern vielmehr die Intensität der Prüffelder gepaart mit der Auskunftsfreudigkeit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der MitarbeiterInnen.

 

 

  1. Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von NutzerInnen, deren

Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst. Wie viel Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

2015

2016

54 Beschwerden, überwiegend im Bereich Personal- u. Qualitätsmanagement und Betreuung

45 Beschwerden, überwiegend im Bereich Gesundheit und Personal- u. Qualitätsmanagement

 

  1. Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von

Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor? Wenn ja, bitte beifügen! Wenn nein, warum liegen sie nicht vor?

 

Die Zuständigkeit der Veröffentlichung von Prüfberichten ist nicht abschließend geklärt. Bislang wurden nach Wissen der WPA Nord keine Prüfberichte veröffentlicht.

 

 

  1. Nach dem HmbWBG (§ 6 und § 13) können in Wohneinrichtungen Wohn- oder

Angehörigenbeiräte und in Servicewohnanlagen Hausbeiräte gebildet werden. Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

 

In der Regel hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den Mitwirkungsgremien in Form von Telefonaten und/oder Sitzungen sowie bei Prüfungen oder Anlässen in den Einrichtungen. Gelegentlich lädt der bezirkliche Seniorenbeirat zu Informationsveranstaltungen ein, bei denen die WPA nach Möglichkeit anwesend ist.

 

19. Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Seniorenarbeit im Fachamt      

      Sozialraummanagement? Bitte nach Vollzeitäquivalenten und MitarbeiterInnen zum

      31.12.2016 und dem ersten Halbjahr 2017 darstellen!

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

Stichtag

VZÄ*

Anzahl Mitarbeiter*

31.12.2016

0,75

1

30.06.2017

0,75

1

*Hinweis: die Zuwendungsgewährung im Bereich

 der Seniorenarbeit ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

 

  1. Wie viele und welche Seniorentreffs- und -kreise gibt es wo im Bezirk Hamburg-Nord

zum Stichtag 31.06.2017?

 

Im Bezirk HamburgNord  gab es zum Stichtag 31.06.2017 folgende 16 staatlich geförderte Seniorentreffs und 17 staatlich geförderte Seniorenkreise:

 

Träger/Verband

Seniorentreff

Adresse

AWO

Aktivtreff Winterhude                          

Alsterdorfer Straße 43 / 45                              22299 Hamburg

Treffpunkt Barmbek Süd /Barmbek Basch e.V.                                              

Wohldorferstr.30          

22081 Hamburg

Treffpunkt Barmbek Nord

Habichtsplatz 17     

22307 Hamburg

Treffpunkt Tangstedter Landstraße

Tangstedter Landstraße 41          

22415 Hamburg

DW

 

 

Begegnungsstätte Martinistraße "Leben im Alter", Seniorentreff der ev. luth. Kirchengemeinde ST. Martinus

Martinistraße 33   

20251 Hamburg

Seniorentreff  der Ev. Luth.  Kirchengemeinde Winterhude-Uhlenhorst

Bei der Matthäuskirche 6                         22301 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Epiphanien

Großheidestr. 44       

22303 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud

Immenhof 10            

22083 Hamburg

Seniorentreff der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmbek- Nord, Auferstehungskirche

Tieloh 26,              

22307 Hamburg

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde Zachäus Langenhorn

kenflur 22 c         

22419 Hamburg

Seniorentreff Barmbek Basch e.V.

Wohldorferstr.30         

22081 Hamburg

 

Seniorentreff der Ev. Luth. Kirchengemeinde St. Bonifatius

mmersieth 65        

22305 Hamburg

LAB

 

 

Seniorentreff  Eppendorf

Eppendorfer Weg 232    

20251 Hamburg

Seniorentreff  Fuhlsbüttel

Fliederweg 7               

22335 Hamburg

Seniorentreff Groß Borstel

Borsteler Chaussee  49

22453 Hamburg

Seniorenbüro Hamburg e.V.

Seniorentreff Dulsberg

Dulsberg Süd 12          

22049 Hamburg

 

Träger

Seniorenkreis

Adresse

AWO

Seniorenclub Langenhorn Nord "Olen Börner"

Tangstedter Landstr. 223            22417 Hamburg

DW                       

 

Seniorenkreis Hartzlohplatz der  Ev. Luth.  Kirchengemeinde  St. Gabriel

Hartzlohplatz 17                     22307 Hamburg

Freitagskreis im Nachbarschaftstreff Dulsberg

Elsässer Straße 15                         22049 Hamburg

DRK

 

Seniorenkreis des DRK- Kreisverbandes Nord                    Fuhlsbüttel/ Langenhorn

Gemeindehaus der Kirchengemeinde Ansgar, Wördenmoorweg 22,

22415 Hamburg

(Angebote finden darüber hinaus in weiteren Räumen in der Umgebung statt)

4 Seniorenkreise des DRK- Kreisverbandes Nord               Barmbek

DRK Gemeinschaftszentrum Barmbek                                     Steilshooper Str. 2                          22305 Hamburg

LAB

Seniorenkreis  Ohlsdorf

ckelweg 21                                 22337 Hamburg

Bund der Schwerhörigen e.V.

Seniorenkreis Wagnerstraße

Wagnerstraße 42                       22081 Hamburg

Seniorenbüro Hamburg e.V.

 

 

Seniorenkreis                   Nachbarschaftsgruppe Fuhlsttel

Alsterdorf Assistenz West           Treffpunkt Fuhlsbüttel            Ratsmühlendamm 9                22307 Hamburg         

4 Seniorenkreise  im Rungehaus

Rungestraße 12                        22307 Hamburg

Seniorenkreis                    

"Café Laubfrosch"

Magnus-Hirschfeld-Centrum            Borgweg 8                                    22303 Hamburg

Der Paritätische            Hilfswerk der Unitarier e.V.

Seniorenkreis der Unitarier

Diedenhofer Straße 2 -2a           22049  Hamburg

 

Darüber hinaus gibt es im Bezirk Hamburg-Nord eine Vielzahl von Seniorentreffpunkten und Seniorenkreisen, beispielsweise in Kirchengemeinden, bei Wohnungsbaugenossenschaften und Nachbarschaftsvereinen, die nicht über die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit gefördert werden.

 

  1. Wie hoch sind die Haushaltsmittel bzw. Zuschüsse für  die Seniorentreffs  und –   kreise im Bezirk Hamburg-Nord? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen!

 

Folgende Haushaltsmittel standen in den Jahren 2015, 2016, 2017 für Seniorentreffs und kreise zur Verfügung:

 

Jahr

Anteil aus der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit Hamburg-Nord

 

Anteil aus dem

Haushaltstitel Stadtteilarbeit Dulsberg

Zuschuss des Bezirks Eimsbüttel

Zuschuss

des Trägers    LAB

Investitionsmittel der BGV

2015

424.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

/

2016

424.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

141.420 €

2017

427.000 €

1.500 €

4.466,50 €

6.000 €

beantragt

 

 

 

21.12.2017

 

Anhänge

 

Keine