20-4522

Winterhude 23 - Schreiben von Bürgern bzgl. Nachverdichtung II Kleine Anfrage Nr. 90/2017 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen der Debatte um die geplante sehr massive Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 haben mehrere Grundeigentümer im Quartier ihre Bereitschaft erklärt, alternativ auch auf ihren Grundstücken eine Nachverdichtung durchzuführen mit dem Ziel, einerseits im Quartier zusätzlichen Wohnraum zu schaffen  und andererseits die geplante sehr massive Nachverdichtung auf nur einem Grundstück durch eine sinnvolle Verteilung der Baumasse auf verschiedene Grundstücke zu reduzieren.

Dieses ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil somit die politischen Gremien über Handlungsalternativen verfügen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie beurteilt der Herr Bezirksamtsleiter den Vorschlag der Firma Günther Franke Gruber Bauherren auf dem Grundstück Dorotheenstraße 7 bis 11, die im Schreiben vom 11.05.2017 aufgezeigte Nachverdichtung durchzuführen (Drucksache 20-4341)?
    Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes für bzw. gegen eine solche Nachverdichtung? Bitte detailliert begründen.

 

r das Grundstück mit der Adresse Dorotheenstraße 7-11 gilt der Bebauungsplan Winterhude 18, der im Innenhofbereich keine Bebauungsmöglichkeit vorsieht.

 

 

Die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, kann mit einer Bauvoranfrage durch einen Vorbescheid geklärt werden. Diese ist beim Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Kümmellstraße 6 einzureichen.

 

  1. Hat das Bezirksamt mit dem Investor zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen?
    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
    Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt das Bezirksamt dieses nachzuholen?

Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
 

Anhänge

 

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