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Winterhude 23 - Gründerzeit VIII Kleine Anfrage Nr. 140/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß der Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage 133/2017 ist dem Bezirksamt ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1909 für Winterhude nicht bekannt. Dem Bezirksamt sei nur ein Bebauungsplan für Winterhude aus dem Jahre 1926 bekannt.

Dessen ungeachtet führt das Bezirksamt in der Begründung zur „Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude“ auf Seite 2 einen Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans für den Stadtteil Winterhude von 1909 auf, der im November 1909 vom Oberbaudirektor unterschrieben wurde und nimmt auf Seite 9 auch explizit auf diesen Kartenausschnitt Bezug. „Der Bebauungsplan für den Stadtteil Winterhude von 1912 (s.S.2) zeigt…“.

Auch wenn die Karte wie damals üblich – keine Hausnummern enthält, so sind doch die einzelnen Flurstücke eingetragen und klar erkennbar inkl. ob bebaut oder nicht bebaut.

Zugleich macht der B-Plan von 1909 / 1912 deutlich, dass damals Konsens bestand, dass Wohngebäude / Etagenhäuser in dem Quartier rund um die Dorotheenstraße nicht mehr als 3 Obergeschosse haben sollen und dass an der Körnerstraße gar keine Etagenhäuser errichtet werden sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

1.       Ist es richtig, dass dem Bezirksamt der Bebauungsplan für Winterhude von 1909 / 1912 entgegen den Ausführungen in der Antwort zur Kleinen Anfrage 133/2017 doch bekannt ist?
 

Ein Bebauungsplan für Winterhude aus dem Jahr 1909/1912 ist hier nicht bekannt.

 

2.       Worauf beruhen die beiden unterschiedlichen Jahresangaben in der Begründung zu der oben zitierten Verordnung?
 

Die "Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude und Uhlenhorst" vom 30. Mai 1995 erhält keine Jahresangaben von 1909/1912.

 

 

3.       Ist es richtig, dass zahlreiche, der in der Antwort zur KA 119/2017 aufgeführten Häuser nicht im B-Plan für den Stadtteil Winterhude aus dem Jahre 1909 / 1912 enthalten sind? Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich jeweils?
 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

4.       Was spricht aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dafür, dass die unter 3. aufgeführten Häuser zwar nicht im B-Plan 1909 / 1912 eingezeichnet wurden, aber vorhanden gewesen sein sollen?
Wenn nichts für diese Annahme sprechen sollte, warum wurden diese Häuser trotzdem aufgeführt wo doch ein einfacher Blick in den B-Plan aus dem Jahre 1909 / 1912 genügt hätte – statt sämtliche Bauakten durchsehen zu lassen und ausführliche Recherchen in Auftrag zu geben?
 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

5.       Ist es richtig, dass im B-Plan aus dem Jahre 1909 / 1912 die Höhe der Etagenhäuser auf 3 Obergeschosse für das Quartier rund um die Dorotheenstraße begrenzt wurde?
Wenn nein, wie stellt sich der aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters dar?
 

Siehe Antwort zu 1.

 

6.       Bis wann galt der B-Plan Winterhude aus dem Jahre 1909 / 1912 und durch welchen B-Plan wurde dieser abgelöst?

Siehe Antwort zu 1.

Derzeit gilt der Bebauungsplan Winterhude 18 vom 12. Juni 1985.

 

 

 

 


 

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