21-3355

Wiesenstieg hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Regelung der Nutzung analog eines befahrbaren Wohnweges im Wiesenstieg; legalisieren der Parkflächen im Wiesenstieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.05.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Regelung der Nutzung analog eines befahrbaren Wohnweges im Wiesenstieg; legalisieren der Parkflächen im Wiesenstieg an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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