Wie werden KI-Systeme in der Bezirksverwaltung genutzt? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Die Linke-Fraktion
Die Bezirksämter nutzen bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen KI-Werkzeuge. Nach der Registrierung ihrer Verwaltungseinheit, der Freischaltung durch Dataport, dem Absolvieren des ersten Moduls des „LLMoin-E-Learnings“ sowie dem Lesen und Bestätigen einer Handlungsanweisung können die Mitarbeitenden das KI-Tool LLMoin nutzen. Darüber informierte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sascha Greshake (Drs. 23/3964).
Mittlerweile nutzen viele Menschen KI-Systeme im Alltag, insbesondere Large Language Models (LLMs), zur komfortablen Recherche sowie zur Text- und Bildgenerierung. Im besten Fall erzeugen LLMs sprachlich korrekte und inhaltlich plausible Texte. Dennoch kommt es immer wieder zu sogenannten Halluzinationen beziehungsweise zu sogenanntem „KI-Slop“– Antworten, die plausibel klingen, tatsächlich jedoch sachlich falsch sind und erfundene „Fakten“ enthalten.
Auch beim Einsatz von KI-Systemen in der Verwaltung besteht das Risiko, dass solcher KI-Slop entsteht. Wird er von den Beschäftigten nicht erkannt und korrigiert, können beispielsweise Antworten auf parlamentarische Anfragen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen enthalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Dr. Bettina Schomburg 03.08.2026
(Bezirksamtsleitung)
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