22-2428

Wie werden KI-Systeme in der Bezirksverwaltung genutzt? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Die Linke-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bezirksämter nutzen bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen KI-Werkzeuge. Nach der Registrierung ihrer Verwaltungseinheit, der Freischaltung durch Dataport, dem Absolvieren des ersten Moduls des „LLMoin-E-Learnings“ sowie dem Lesen und Bestätigen einer Handlungsanweisung können die Mitarbeitenden das KI-Tool LLMoin nutzen. Darüber informierte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sascha Greshake (Drs. 23/3964).

Mittlerweile nutzen viele Menschen KI-Systeme im Alltag, insbesondere Large Language Models (LLMs), zur komfortablen Recherche sowie zur Text- und Bildgenerierung. Im besten Fall erzeugen LLMs sprachlich korrekte und inhaltlich plausible Texte. Dennoch kommt es immer wieder zu sogenannten Halluzinationen beziehungsweise zu sogenanntem „KI-Slop“ Antworten, die plausibel klingen, tatsächlich jedoch sachlich falsch sind und erfundene „Fakten“ enthalten.

Auch beim Einsatz von KI-Systemen in der Verwaltung besteht das Risiko, dass solcher KI-Slop entsteht. Wird er von den Beschäftigten nicht erkannt und korrigiert, können beispielsweise Antworten auf parlamentarische Anfragen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen enthalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Welche Verwaltungseinheiten des Bezirksamts sind seit wann mit jeweils wie vielen Mitarbeitenden für LLMoin freigeschaltet und haben sich mindestens einmal angemeldet?
  1. r welche Aufgaben nutzen die Beschäftigten LLMoin, und welche Aufgaben dürfen gegebenenfalls nicht mit Unterstützung von LLMoin erledigt werden, und aus welchen Gründen?
  1. Nach welchen Regeln dürfen die Beschäftigten des Bezirksamts andere LLMs oder Plattformen wie z. B. ChatGPT, Gemini, Claude und Perplexity nutzen?
  1. Wie hoch sind die monatlich entstehenden Kosten für KI-Tools von Drittanbietern (z. B. ChatGPT, Gemini, Claude und Perplexity) im Bezirksamt?
  1. Welche KI-Systeme kommen bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen zum Einsatz?
  1. Wird bei den Antworten gekennzeichnet, ob sie mithilfe von KI erstellt wurden? Falls nicht: Aus welchem Grund erfolgt keine Kennzeichnung?
  1. Wird beim Einsatz von KI-Tools der verwendete Prompt dokumentiert? Falls nicht: Aus welchem Grund erfolgt keine Dokumentation?
  1. An welcher jeweiligen Stelle liegt die Verantwortung sicherzustellen, dass Antworten auf Kleine Anfragen, aber auch andere Aufgaben, faktisch korrekt sind und keinen KI-Slop enthalten und wie groß ist das Problem mit KI-Slob bisher (bisherige Erfahrungen mit LLMoin)?
  1. Welche konkreten Vorgaben oder welches Qualitätsmanagement gibt es für die Prüfung KI-gestützt erstellter Texte für den parlamentarischen Betrieb und sonstigen Verwaltungsbetrieb vor ihrer Freigabe, um zu verhindern, dass falsche Zahlen, erfundene Tatsachenbehauptungen oder andere Unwahrheiten durch das Bezirksamt in Umlauf gebracht werden?
  1. Was können und sollten Bürger*innen, Abgeordnete und Mitarbeiter*innen tun, wenn sie bei Texten des Bezirksamts eine KI-generierte „Halluzination“ vermuten?

Dr. Bettina Schomburg 03.08.2026

(Bezirksamtsleitung)

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