Widerrechtliches Parken an der Hellbrookstraße
Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 02.09.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit dem o.g. Thema beschäftigt und einstimmig die nachfolgende
Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das unberechtigte Parken auf der Hellbrookstraße an den genannten Stellen beispielsweise durch das Aufstellen von Radbügeln unterbunden wird.
Begründung:
Schon oftmals war die Situation auf dem nördlichen Gehweg der Hellbrookstraße zwischen Schwalbenstraße und Fuhlsbüttler Straße Thema im Regionalausschuss.
Nach dem Vorbringen des Themas im Ausschuss wurden vor dem Stadtteilbüro Hellbrookstraße 57 einige Fahrradbügel aufgestellt. Das verhindert jedoch leider nicht, dass weiter permanent und regelwidrig in Richtung Fuhlsbüttler Straße auf dem Fußweg geparkt wird. Dasselbe gilt auch für den Bereich an der Kreuzung Schwalbenstraße.
Durch das Falschparken werden die Zu-Fuß-Gehenden behindert, die Gehwege beschädigt und unschöne Ölflecken hinterlassen. Es müssen deshalb weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das unerlaubte Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Mit Fahrradbügeln könnte das illegale Parken unterbunden und gleichzeitig weitere Abstellmöglichkeiten für Räder geschaffen werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt
Stellung:
Das Aufstellen von weiteren Fahrradbügeln wird voraussichtlich das Befahren und
Beparken des Gehweges vor der Hellbrookstraße 55-65 nicht gänzlich unterbinden
können sowie die Problematik nur verschieben und verschärfen. Zudem wären die Fahrradbügel auf so einer Länge dann in ihrer Funktion eher Absperrelemente, da auch kein Bedarf an so vielen Fahrradbügeln vor Ort vorhanden ist.
Entsprechend der Vorgaben der Fachanweisung können in diesem Bereich keine
Absperrelemente durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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