22-1267.1

Weiteres Verfahren betreffend die RadroutePlus Bad Bramstedt-Hamburg Beschlussempfehlung des KUM

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 09.09.2025 Hauptausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat sich in seiner Sitzung am 23.07.2025 aufgrund eines gemeinsamen Antrags der SPD-, CDU und FDP-Fraktion mit dem o.g. Thema befasst und bei 8 r-Stimmen (SPD, CDU, FDP), 6 Gegen-Stimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt) und keinen Enthaltungen mehrheitlich folgendeBeschlussempfehlung verabschiedet:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge beschließen:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. gemeinsam mit der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu prüfen, ob und wie das derzeitige Projekt RadroutePlus wegen seiner gesamtstädtischen Bedeutung und dem anspruchsvollen ganzheitlich zu betrachtenden Planungsumfangs wieder zurück in die Planungsverantwortung dieser Behörde gegeben werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung und im Fall einer Übernahme sind die folgenden Maßgaben bzw. Empfehlungen zu berücksichtigen:
  1. Das Projekt RadroutePlus ist aus Sicht des Ausschusses kein solitäres Prestigeprojekt, das um seiner selbst willen vorangetrieben wird, sondern es muss sich beispielsweise, wie jedes andere Radinfrastrukturprojekt, in einem maßvollen Finanzrahmen und mit noch vermittelbaren baulichen Eingriffen realisieren lassen. Es muss sich sinnvoll in bereits vorhandene Infrastruktur einfügen und es ist sicherzustellen, dass es auch in den betroffenen Stadtteilen tatsächlich benötigt und entsprechend akzeptiert wird. Die derzeitigen ersten Online-Rückmeldungen im Online-Beteiligungs-Tool DIPAS im Rahmen des Prozesses für ein Stadtentwicklungskonzept Langenhorn weisen derzeit eher darauf hin, dass sich die Langenhornerinnen und Langenhorner zwar Verbesserungen an sehr konkreten Stellen beim Radverkehr wünschen, aber viel häufiger Verbesserungen im Bereich Fußverkehr und ÖPNV einfordern. Dieser Umstand sollte bei weiteren Planung dringend berücksichtigt werden.
  2. Radverkehrsinfrastruktur im Ausbauumfang RadroutePlus ist ein übergreifendes Anliegen der Metropolregion Hamburg. Es ist dringend erforderlich, die Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein wieder aufzunehmen, um zu klären, ob und inwiefern eine Realisierung der RadroutePlus Bad Bramstedt Hamburg als länderübergreifendes Projekt, wie ursprünglich geplant, als Gegenstand in der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt und als Basis beispielsweise für die zu erwartenden Zahlen der Radfahrenden angenommen überhaupt noch realistisch ist. Sollte eine länderübergreifende Realisierung mittelfristig bis langfristig nicht aussichtsreich sein, sind ggf. die der Planung zugrundeliegenden Daten, Zahlen, Annahmen über eine zukünftige Nutzung und über die Wirtschaftlichkeit nochmals kritisch zu überprüfen.
  3. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Ausschusses beinhalten die Planungsteilstücke N24 und N26 auch Maßnahmen zum Parkplatzwegfall. Die derzeitigen Planungen bzw. die betroffenen Straßenzüge sollten unverzüglich und auch vor etwaigen Schlussverschickungen im Rahmen des Verfahrens zum Parkplatzmoratorium in das dafür vorgesehene Prüfverfahren gegeben werden. Soweit Prüfungsmaßstab im Rahmen dieses Verfahrens Dringlichkeit ist, stellt sich der Ausschuss auf den Standpunkt, dass das beabsichtigte Projekt bzw. Projektteile soweit sie Prüfgegenstand des Moratoriums sein können, derzeit nicht als dringlich einzustufen sind; insbesondere wird der Parkplatzwegfall im Bereich des Planungsteils N26 als nicht angemessen bewertet. Für den Bereich N24 stellt sich der Ausschuss auf den Standpunkt, dass die derzeit vorgesehene Führung durch die Fibigerstraße nicht zielführend ist und nicht weiter als Planungsziel verfolgt werden soll.
  4. Insgesamt abzüglich der Planungen zum Teilstück N25 stellt sich der Ausschuss auf den Standpunkt, dass die vorgelegten Planungen weitestgehend nicht der Definition einer RadroutePlus entsprechen. Insbesondere das störungsfreie Durchkommen mit dem Rad ist an vielen Stellen nicht gewährleistet. Die Planungen weisen eher darauf hin, dass ein entsprechendes Vorankommen mit dem Rad, wie es eine RadroutePlus vorsieht, entweder nicht möglich sein wird oder zu Lasten von anderen Verkehrsteilnehmern, wie beispielsweise Fußngern, gehen wird. Das entspricht nicht den Vorstellungen von einem fairen Mobilitätsmix. Der Ausschuss empfiehlt daher dringend, alle bisherigen Planungen nochmals sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die aus der Planung folgenden baulichen Eingriffe etwas kleiner gestaltet werden können, tragbare Ansätze in den Plänen zu identifizieren und diese ggf. in reduzierterem Umfang weiterzuverfolgen. Hinsichtlich des Teilstücks N25 wird empfohlen zu prüfen, ob die wenigen Auf- und Abfahrten auf diesem Teilstück die angedachte Nutzung dieses, im Fall der baulichen Umsetzung, sehr anspruchsvollen und teuren Bauwerks attraktiv erscheinen lassen. Insbesondere hinsichtlich des Teilstücks N26 bestehen wegen der Trassenführung und Art des angedachten Ausbaus tiefgreifende Bedenken betreffend die Sicherheit für den Fußverkehr und die negativen Auswirkungen auf den ÖPNV. Vor allem, um beispielsweise die sehr schmale Straße Im Grünen Grunde nicht noch weiter zu belasten, wird empfohlen entweder nochmals Alternativen der Trassenführung zu prüfen oder im Interesse aller Verkehrsteilnehmer von der derzeitigen Planung ganz Abstand zu nehmen, wenn die Situation für Fußverkehr und ÖPNV im Rahmen von Planungen nicht verbesserbar ist. Insgesamt empfiehlt der Ausschuss im Fall der Fortführung des Projekts, sich zunächst auf das für die Radverkehrsinfrastruktur förderliche mittlere Teilstück (N25) auf einer Länge von etwa fünf Kilometern prioritär zu fokussieren und die anderen beiden Teilstücke (N24; N26) zunächst zurückzustellen.
  5. Es wird dringend empfohlen, im Rahmen weiterer Planungen die Wechselwirkung zwischen den Planungen zur RadroutePlus und anderen Straßenumbauvorhaben zu analysieren. Hierbei sollte insbesondere die derzeitige Planung zum weiteren Teilstück der Rathenaustraße südlich der Sengelmannstraße im Rahmen des Veloroutenausbaus berücksichtigt werden. Aus Sicht des Ausschusses müssen insbesondere die, durch diese beiden Planungen insgesamt zu erwartende Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in die derzeit ohnehin schon stark durch den MIV belastete Alsterdorfer Straße und die Auswirkungen dieser Verlagerung auf die Wohnbevölkerung in diesem Stadtteil viel besser als bislang in den Blick genommen werden, um absehbare Folgekonflikte zu vermeiden. Eine Verkehrsflussoptimerung würde sich in der ohnehin stark frequentierten Sengelmannstraße wohl nicht herstellen lassen. Der Maienweg bietet bereits jetzt eine gute Anbindung an die weiterführenden Routen und ist mit breiten Fahrradstreifen und neuer Asphaltierung versehen worden.
  6. Insbesondere für den Bereich Langenhorn wird empfohlen, etwaige weitere Planungen des Ausbaus der Fahrradinfrastruktur eng mit dem derzeit stattfindenden Prozess zur Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts zu verzahnen und dieses Format auch für eine entsprechende Information über die Planungen zu nutzen, um deren Akzeptanz zu prüfen. Eine entsprechende Informationspolitik wird auch für den Bereich empfohlen, der außerhalb Langenhorns liegt. Gespräche mit Bürgern weisen darauf hin, dass vielen eher unklar ist, was sie im Rahmen der RadroutePlus erwartet. Insofern sollte hier an die bereits erfolgten Informationsformate angeknüpft werden, um belastbare und aktuelle Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu erhalten.
  1. Dem Ausschuss ist über die Ergebnisse der Prüfung bzw. deren Zwischenstand in der Ausschusssitzung am 1. Oktober 2025 oder spätestens in der darauffolgenden Sitzung unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu berichten.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.09.2025
Ö 7.4
Lokalisation Beta
Fibigerstraße Rathenaustraße Sengelmannstraße Alsterdorfer Str. Langenhorn

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