"Weg bei den Gärten" - ausbleibende Widmung Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Der „Weg bei den Gärten“ im Pergolenviertel führt direkt vom S-Bahnhof Rübenkamp (Südausgang) zum Loki-Schmidt-Platz. Aus diesem Grund wird er intensiv von Menschen zu Fuß genutzt, sowohl von Bewohner*innen aus dem Pergolenviertel als auch zahlreich von Mitarbeitenden der Unternehmen in der City Nord.
Während der Schneephase in diesem Winter wurde der Schnee auf dem Weg zunächst festgestampft, dann verwandelte er sich zu Eis. Der Weg wurde bis zuletzt nicht geräumt und nur an den letzten paar Eistagen wurde mit einem abstumpfenden Mittel gestreut.
Im Meldemichel fand sich zu dieser Zeit eine große Zahl von Meldungen über Eisglätte und ausbleibende Räumung. Im Wegereinigungsverzeichnis wird der Weg bei den Gärten mit der Anmerkung „sobald gewidmet“ aufgeführt. Da die Straßen des Pergolenviertels (Nord) bereits gewidmet wurden stellt sich die Frage, ob dies auch für den Weg bei den Gärten gilt.
Ich frage:
Nein, da die Fläche noch nicht in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts übertragen wurde.
Die Widmung setzt den vorherigen Übergang der Fläche in das Verwaltungsvermögen des Bezirks voraus. Der Übertragungsprozess wird vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) betreut und ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Das Bezirksamt begleitet den Vorgang aktiv und setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung ein. Solange die Übertragung aussteht, kann kein verlässlicher Zeitpunkt für die Widmung genannt werden.
Die Widmung wurde am 11.12.2024 verfügt. Die Bekanntgabe im Amtlichen Anzeiger erfolgte am 07.01.2025.
Im Zuge der abschnittsweisen Widmung der Veloroute V5N wurden zwei kleinere Bereiche versehentlich nicht erfasst. Die entsprechende Ergänzung befindet sich bereits in Vorbereitung.
Die Zuständigkeit liegt beim LIG, dem die Eigentümerfunktion von Flächen im Allgemeinen Grundvermögen obliegt.
Ja.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf dem stark frequentierten Weg zum S‑Bahnhof wurde – nachdem die Wegeaufsicht eine ausbleibende Schnee‑ und Eisbeseitigung durch den Eigentümer festgestellt hatte – eine Fachfirma mit der Räumung und Streuung der Flächen beauftragt.
Dem Bezirksamt liegen keine Unfallmeldungen vor.
Siehe Antwort zu Frage 7.
Dr. Bettina Schomburg 14.04.2026
(Bezirksamtsleitung)
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