22-1930

Wat mutt, dat mutt: Bei Um- und Neubauten von Schnellbahnhaltestellen öffentliche WCs mit einplanen Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache

Problem: Viele Menschen nutzen jeden Tag U- und S-Bahnhöfe, aber es gibt dort oft keine Toiletten. In Zügen gibt es auch keine WCs.

sung: Wenn Bahnhöfe neu gebaut werden oder umgebaut werden, sollen dort auch Toiletten eingebaut werden.

Wer das machen und das Geld dafür geben soll: Verschiedene Ämter in der Stadt sollen das gemeinsam machen.

Die Haltestellen des ÖPNV gehören zu den belebtesten Orten der Stadt im Bahnhof Kellinghusenstraße steigen beispielsweise mehr als 60.000 Menschen pro Werktag ein oder aus. Da, anders als in Regional- und Fernverkehrszügen, in denen der S- und U-Bahn keine WCs vorhanden sind, ist es besonders wichtig, dass in Schnellbahnhöfen oder in ihrem direkten Umfeld WCs vorhanden sind. In vielen innenstadtnahen und besonders in stärker frequentierten Bahnhöfen ist das der Fall bei anderen allerdings sind keine Toiletten verfügbar. Oft ist aufgrund des hohen Alters der Bahnhöfe (auf der Ringlinie über 100 Jahre) und auch aus Denkmalschutzgründen ein nachträglicher Einbau von WCs nicht ohne Weiteres möglich und ggf. sehr teuer.

Neben dem demografischen Wandel ist die Einplanung öffentlicher Toiletten an U-Bahn-Stationen auch sinnvoll, da menstruierende Menschen, Schwangere sowie Personen mit gynäkologischen Erkrankungen oder Beckenbodenproblemen auf eine verlässliche Toiletteninfrastruktur angewiesen sind. Auch könnte so das Netz von Gratis-Trinkwasserzapfmöglichkeiten so ausgebaut werde.

Es ist daher sinnvoll, wenn bei jeglichen umfangreicheren Umbauten und bei allen Neubauten von Schnellbahnhöfen künftig die Einrichtung eines öffentlichen WCs samt Trinkwasserzapfmöglichkeit von Anfang an mit geprüft und wenn technisch umsetzbar auch eingeplant wird. Denn wenn dies nicht schon zu Beginn passiert und erst nachträglich der Wunsch nach einem WC aufkommt, kann es sein, dass eine Änderungder Pläne nicht mehr möglich ist. Dies geschah zuletzt bei der Planung des zweiten Zugangs am Bahnhof Habichtstraße, wo dem Wunsch von Stadtteilrat Barmbek-Nord und Bezirkspolitik nicht mehr entsprochen werden konnte, ohne die Umsetzung des Gesamtprojekts zu gefährden [1].

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Landesbehörden (BVM, BUKEA und Finanzbehörde) für Folgendes einzusetzen:

  1. Bei allen Neu- und umfangreicheren Umbauten von Schnellbahnhaltestellen im Bezirk-Hamburg-Nord wird künftig schon zu Planungsbeginn geprüft, ob im Zuge der geplanten Maßnahme ein öffentliches WC mit Trinkwasserzapfmöglichkeit eingebaut werden kann. Das betrifft aktuell insbesondere die Planungen für die U5 und die Haltestelle Sierichstraße.
  1. Sofern technisch machbar, werden die für die Bahnhöfe zuständige Mobilitätswendebehörde BVM, die für die Stadtreinigung zuständige Umweltbehörde BUKEA und die Finanzbehörde gebeten, das WC in Bereichen ohne ausreichende WC-Ausstattung direkt mit einzuplanen und gemeinsam eine Lösung für Bau und Betrieb der WCs und die Finanzierung beider Aspekte zu finden.
  1. In Bereichen mit aktuell ausreichender WC-Ausstattung sollen Haltestellen so geplant werden, dass ggf. eine spätere Realisierung einer öffentlichen Toilette in der Haltestelle mit geringem Aufwand möglich ist.

r die GRÜNE Fraktion

Timo B. Kranz

Katharina Fischer-Zernin

Christoph Reiffert

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

Seit Übertragung der Zuständigkeit für Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum 01.01.2017 wie in der Bürgerschafts-Drs. 21/5143 dargestellt - wurde in Hamburg eine Vielzahl der öffentlichen WC-Anlagen saniert, ältere abgängige Automatik-Toiletten durch neue Anlagen ersetzt und es sind verschiedene Neubauten entstanden. Der Senat hat dabei die ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsermächtigungen immer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben ist eine noch engmaschigere und flächendeckendere Versorgung mit öffentlichen Toiletten regelhaft nicht leistbar.

Die BUKEA gestaltet ihre Planungen daher immer im Rahmen der erforderlichen Priorisierungen: Angenommene Bedarfe für Toilettenstandorte sind insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen. Unabhängig von den in Bau, Betrieb und Unterhaltung entstehenden Kosten je Standort wird immer nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben realisierbar und zu betreiben sein. Bei allen Sanierungsmaßnahmen und Neubauten erfolgt die Standortauswahl und -gestaltung öffentlicher WC-Anlagen wie in Drs. 21/5143 unter Punkt 4.5 dargestellt u.a. so, dass auch eine möglichst hohe Sozialkontrolle, eine gute Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum und die Vermeidung von Angsträumen gewährleistet sind. Gerade in einer Großstadt müssen öffentliche WC-Anlagen vandalismusgehemmt sein, um eine Betreibbarkeit sicherzustellen. Schmierereien an der Fassade oder im Innenraum, wiederholter Vandalismus mit Beschädigungen der Ausstattung oder an der Fassade, Bränden und sogar Explosionensind Probleme im Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen. Die Schäden müssen technisch zu beheben und finanziell tragbar sein.

Im Einzelfall wie mit Drs. 22-1900 seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn für den Standort Bahnhof Ohlsdorf der BV berichtet ist ein öffentlicher WC-Standort aufgrund des aktuellen Schadensbildes und der zu erwartenden hohen Instandhaltungskostenzu schließen.

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt Stellung:

Die BUKEA und die SRH werden von den Projektbeteiligten der Hochbahn bei Neu- und umfangreicheren Umbauten von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg bereits einbezogen. Sie werden auch weiterhin die Planungsprozesse begleiten.

Dabei sind die mit zusätzlichen öffentlichen Toilettenanlagen in Haltestellen entstehenden strukturellen Betriebskosten bereits in der Planung mit zu berücksichtigen.

r die Haltestellen in Hamburg sind absehbare Nutzungsfrequenzen und Fußngerströme zu bewerten. Aus fachlicher Sicht sind aufgrund der Fahrgastzahlen und der Aufenthaltsdauer z.B. beim Umstieg vor allem innenstadtnahe und besonders stark frequentierte Bahnhöfe und Haltestellen für die Realisierung zusätzlicher Toilettenanlagen zu priorisieren.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort der BUKEA auf die Drs. 22-1900.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Lokalisation Beta
Sierichstraße

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